Republik Eldeyja

MOTTÖKUHERBERGI | Empfangshalle => SENDIRAÐ | Diplomatischer Bereich => Konferenzsaal => Thema gestartet von: Jónas Sigurðsson am 03.09.2019, 21:02

Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 03.09.2019, 21:02
Für die Gespräche mit dem neuen alten Außenminister Pottylands ist ein Konferenzraum vorbereitet. Da der pottyländischen Delegation ein gewisser Ruf vorauseilt, stehen Getränke sowohl nichtalkoholischer als auch ausnahmsweise alkoholischer Art bereit. Und wildgurkenfreier Art, denn das Gastgeschenk aus Pottyland ist mittlerweile ebenfalls unbeschadet im Außenministerium angekommen.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 04.09.2019, 09:52
kommt mit seinem Kollegen im Außenministerium an und beendet den Satz, den er im Auto begonnen hat

...und dann sind alle explodiert!
Naja, aber es war ja nur ein Film.

schaut sich im Konferenzraum um

Wirklich, einen schönen Konferenzraum habt ihr hier. Sehr geschmackvoll und gemütlich eingerichtet - und alle Pflanzen leben noch. Ich habe schon Konferenzräume gesehen - Holla, da schlackerst du mit den Ohren, würde ich mal behaupten!
Oh, und wie ich sehe, ist das Fass wohlbehalten schon angekommen, das freut mich!

Gibt es hier eine traditionelle Sitzordnung oder kann ich den Fensterplatz einnehmen?
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 05.09.2019, 00:08
Ja, wenn es bei uns schon nicht überall auf der Insel draußen blühen kann, müssen wir eben um so mehr auf die Pflanzen im Innenbereich achten. Wusstest du übrigens, dass in Eldeyja in Gewächshäusern auch Bananen angebaut werden?

Fühl dich ganz frei, dich ans Fenster zu setzen oder ans Fass oder an jeden anderen Platz, der dir gefällt.

Wartet ab, bis sich der Besucher einen Platz ausgesucht und sich gesetzt hat, bevor er sich selbst gegenüber setzt.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 06.09.2019, 08:10
läuft einmal um den Tisch herum, tippt dabei jeden Stuhl einmal an und setzt sich ans Fenster mit Blick in Richtung Tür

Bananen in Gewächshäusern? Wundervoll! Das erinnert mich an eine uralte, aber mittlerweile schon fast vergessene Nation - die (Sinn)freie Bananenrepublik Bananaworld. Hast du dieses liebenswürdige Völkchen noch kennengelernt?
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 07.09.2019, 13:33
Wundert sich etwas über die Runde um den Tisch, ohne sich etwas anmerken zu lassen.

Leider hatte ich nie das Vergnügen, dieses Land zu besuchen, nein.

Darf ich dir etwas zu trinken anbieten? Kaffee, Tee, Wasser? Ich würde ja auch zu gern von deinem Fass probieren, aber ich denke, zuerst die Arbeit, dann das Vergnügen.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 09.09.2019, 08:53
muss ein bisschen schmunzeln

Ich weiß nicht, wie die Bräuche hier sind - aber in Pottyland ist es nicht unüblich, auch zu offiziellen Gesprächen ein wildgurkenfreies Wildgurkenbier, kurz "WGFWGB", zu trinken... Oder mehrere. Von mir aus brauchst du dir keinen Zwang antun!
Sollte das bei euch aber unüblich sein oder du dich damit nicht wohlfühlen, nehme ich gerne einen Kaffee - schwarz.

schaut sich um und schwelgt in Erinnerungen

Sehr schade, das mit Bananaworld. Also dass du dieses schöne Land nicht kennenlernen konntest. Aber gut, es gibt so viele interessante und schöne Länder - da ist es sehr anstrengend, alles kennenzulernen.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.09.2019, 10:03
Das ist mir auch schon zu Ohren gekommen. Wie du schon sagst, ist das uns aber doch eher unüblich. Ich denke, wir fangen erst einmal mit dem Kaffee an. ;)

Ein Mitarbeiter des Ministeriums bringt frischen Kaffee.

Seit ich die Möglichkeit zu größeren Reisen überhaupt habe, war es ja schon sehr schwierig nach Bananaworld zu gelangen. Aber selbst unter denjenigen Ländern, die relativ einfach zu bereisen sind, gäbe es mit Sicherheit noch so viel zu entdecken.

Aber ich nehme an, du hast dich nicht primär auf den Weg nach Eldeyja gemacht, um über Reiseerfahrungen zu reden?
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 09.09.2019, 11:36
nicht dem Mitarbeiterin dankend zu, nimmt den Kaffee entgegen und riecht daran

Aaaah, der Geruch von frischem Kaffee...

schmunzelt ein wenig

Nein, nicht originär. Aber ich finde, etwas Smalltalk bietet immer eine gute Grundlage, bevor es ans Eingemachte geht.

Tatsächlich bin ich hier, um zu besprechen, ob und inwieweit die Möglichkeit einer internationalen Zusammenarbeit besteht und ob ihr daran Interesse habt.
Durch meine lange Abwesenheit, meinen steuerlichen Tod und die... Unpässlichkeiten meines Nachfolgers Lord Ben Dover nach einigen "exotischen" Reisen ist Pottyland außenpolitisch wenig bis gar nicht in Erscheinung getreten. Bei der Fußball-WM habe ich die Fußballfans und die Mannschaft Eldeyjas kennenlernen dürfen und mich ein wenig über das Land und die Fjorde informiert.
Da ihr - wie wir auch - eine friedliche Linie vertretet und kulturell einiges zu bieten habt, kann ich mir vorstellen, dass wir uns gegenseitig bereichern können. Das betrifft die wirtschaftliche Ecke durch z.B. zollfreien Im- und Export, das betrifft die kulturelle Schiene durch gemeinsame Veranstaltungen, Gastspiele von Musikern, Künstlern oder Theatergruppen oder auch einfach das Durchführen von Schüleraustauschen.

Daher komme ich mit dem Vorschlag, die gegenseitige Anerkennung sowie die Möglichkeiten der Intensivierung der Beziehungen und des Austauschs durch einen Grundlagenvertrag zu verschriftlichen. Einen Entwurf habe ich dir natürlich direkt mitgebracht:

schiebt seinem Kollegen einen mit "Entwurf" gekennzeichneten Zettel rüber und trinkt den sehr leckeren Kaffee

Zitat
Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und der Republik Eldeyja



Präambel:
Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Republik Eldeyja folgenden Vertrag.
Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.



Artikel 1 - Die persönliche Ebene
Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen und niederzulassen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.



Artikel 2 - Die politische Ebene
(1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
(2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
(3) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf intermikronationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
(4) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
(5) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich.
(6) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die ausgetauschten Botschafter unterliegen auf dem Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.



Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten verzichten auf Strafzölle auf Produkte des jeweils anderen Vertragsstaates und vereinbaren Einfuhr- und Ausfuhrzollminderungen.
(2) Weitere Zollerleichterungen und gegebenenfalls ein Wegfall von Zolleinschränkungen werden ggf. in einem separaten Abkommen geregelt.
(3) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.



Artikel 4 - Die kulturelle Ebene
(1)Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen;
(2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.
(3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Die Städte der Vertragspartner gelten als ermächtigt, mit Städten des anderen Vertragspartners entsprechende Abkommen zu vereinbaren.



Artikel 5 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
(3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.09.2019, 12:34
Interesse besteht selbstverständlich.

Was die Zollbestimmungen angeht, ist Eldeyja allerdings in eine Zollunion eingebunden und kann nicht einseitig Vereinbarungen treffen. Diese Frage müsste daher mit der Nordantika-Union als Ganzes besprochen werden. Ähnliches gilt für die Frage von Visa, wobei wir in diesem Fall durchaus noch nationale Einreisebestimmungen haben können und ich diesen Passus im Vertrag belassen würde. Aber visafreie Reise für den gesamten Raum der NAU wäre vielleicht eine weitergehende sinnvolle Option.

Was Städtepartnerschaften angeht, sollten wir womöglich eher Gemeindepartnerschaften in Erwägung ziehen. Städte sind ja in Eldeyja doch eher weniger zahlreich vorhanden. ;)

*so* Ich werde mir den Entwurf später (vermutlich heute abend) nochmal genauer durchlesen und dann ein bisschen daran rumbasteln. *so*
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 09.09.2019, 13:47
Da habe ich mich offenbar nicht ausreichend vorbereitet, denn von der Zollunion habe ich leider bislang nicht gehört. Welche Staaten gehören denn zur NAU?

Ob die Partnerschaften auf städtischer Ebene, auf Gemeindeebene oder auf der Ebene von kleinen Käffern stattfindet, ist mir ehrlich gesagt relativ gleich. Es spricht ja auch nichts dagegen, dass Städte (davon haben wir in Pottyland genau neun Stück (http://'http://www.pottyland.de/index.php?page=cms&pageID=64')) eine Partnerschaft mit einer Gemeinde eingehen oder ein Vorort eine Partnerschaft mit einer Stadt.

*so* Tu das :) *so*
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.09.2019, 23:06
Die NAU besteht im Moment aus Albernia, Bergen, Eldeyja und Glenverness, um das mal ganz neutral in alphabetischer Reihenfolge zu halten. ;)

Das sehe ich genauso, dass es eigentlich egal ist, ob Stadt, Gemeinde oder sonst etwas. Das sollten wir dann nur auch im Vertrag so formulieren statt ausdrücklich von Städten zu schreiben.

*so* Ich komme ganz bestimmt irgendwann demnächst dazu. ;) *so*
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 11.09.2019, 09:07
Die NAU besteht im Moment aus Albernia, Bergen, Eldeyja und Glenverness, um das mal ganz neutral in alphabetischer Reihenfolge zu halten. ;)
Dann weiß ich ja, was nach Glenverness und dem sonstigen Reiseplan meine nächsten Ziele sein werden.

Tun wir mal so, als wüsste ich rein gar nichts über die NAU: Was beinhaltet diese noch außer Zoll- und Visabestimmungen?

Zitat
Das sehe ich genauso, dass es eigentlich egal ist, ob Stadt, Gemeinde oder sonst etwas. Das sollten wir dann nur auch im Vertrag so formulieren statt ausdrücklich von Städten zu schreiben.
Da hast du natürlich Recht. Wir könnten daraus "Partnerschaften zwischen Städten, Gemeinden, Käffern und Kuhdörfern" machen, wenn du damit einverstanden bist. Von mir aus können wir der Vollständigkeit halber auch die "Vororte" mit reinnehmen, von denen wir in Pottyland einige haben, die zwar größer als Kuhdörfer, aber kleiner als Gemeinden sind.
Wichtig ist mir, dass diese Partnerschaften auch mit Leben gefüllt werden, Schüleraustausche durchgeführt werden, Bildungsreisen unternommen werden und was noch so dazu gehört.

Zitat
*so* Ich komme ganz bestimmt irgendwann demnächst dazu. ;) *so*
*so* Take your time ;) *so*
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 12.09.2019, 23:15
Wenn wir es ganz technisch in Sachen Zuständigkeit betrachten wollen, dann ist im Rahmen der NAU bisher in der Tat "nur" eine Zollunion und eine gemeinsame Reisezone umgesetzt. Es gibt Pläne und auch konkrete Ansätze, auch weitere Themengebiete in die Zusammenarbeit aufzunehmen, aber alle beteiligten Staaten neigen nicht unbedingt zu übertriebener Hast, wenn ich das so formulieren darf. ;)

Aber im Kern und wichtiger noch ist die NAU letztendlich einfach eine Plattform, auf der wir uns als befreundete Staaten jederzeit über tagespolitische Themen austauschen und eine gemeinsame Linie finden können. Seitens der eldländischen Regierung waren wir auch schon vor der NAU-Gründung regelmäßig mit jedem der drei anderen Staaten in Kontakt, um aktuelle Ereignisse oder Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zu besprechen, aber die große Runde jederzeit ohne zusätzlichen Aufwand zur Verfügung zu haben, ist doch recht nützlich. Und wo die Zusammenarbeit völkerrechtliche Verträge erfordert, haben wir jetzt eben die Möglichkeit, das jetzt multilateral zu einem großen Ganzen zu organisieren anstatt mit jedem unserer befreundeten Staaten einzeln.


Für den Vertragsentwurf würde ich die folgende überarbeitete Version vorschlagen. Außerdem ist mir aufgefallen, dass Pottyland noch nicht Unterzeichner des Vertrag über Hoheitsgewässer ist. Gerade als Insel und mit der besonderen Bedeutung der Fischerei ist es uns wichtig, die Anerkennung der Hoheitsgewässer in jedem Grundlagenvertrag geklärt zu haben. Ich könnte mir vorstellen, dass das für eure Lage ähnlich wichtig ist. Ich habe eine entsprechende Klausel aufgenommen, aber würde dir eigentlich ans Herz legen wollen, dem internationalen Vertrag beizutreten.

Zitat
Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und der Republik Eldeyja
Grunnsamningur milli Konungsríkisins Pottyland og Lyðveldisins Eldeyja


Präambel:
Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Republik Eldeyja folgenden Vertrag.
Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.

Artikel 1 - Die persönliche Ebene
Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es grundsätzlich gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis vor Ankunft im Gastland. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.

Artikel 2 - Die politische Ebene
(1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsstaaten erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer.
(4) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
(5) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf intermikronationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
(6) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
(7) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich.
(8) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.

Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten streben die Minderung von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen und dazu ein Zollabkommen zwischen dem Königreich Pottyland und der Nordantika-Union an.
(2) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.

Artikel 4 - Die kulturelle Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen.
(2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.
(3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Städte, Gemeinden, Käffer, Kuhdörfer und andere lokale Gebietskörperschaften beider Vertragsstaaten gelten als ermächtigt, miteinander entsprechende Abkommen zu vereinbaren.

Artikel 5 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
(3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(5) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 12.09.2019, 23:43
Aber im Kern und wichtiger noch ist die NAU letztendlich einfach eine Plattform, auf der wir uns als befreundete Staaten jederzeit über tagespolitische Themen austauschen und eine gemeinsame Linie finden können. Seitens der eldländischen Regierung waren wir auch schon vor der NAU-Gründung regelmäßig mit jedem der drei anderen Staaten in Kontakt, um aktuelle Ereignisse oder Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zu besprechen, aber die große Runde jederzeit ohne zusätzlichen Aufwand zur Verfügung zu haben, ist doch recht nützlich. Und wo die Zusammenarbeit völkerrechtliche Verträge erfordert, haben wir jetzt eben die Möglichkeit, das jetzt multilateral zu einem großen Ganzen zu organisieren anstatt mit jedem unserer befreundeten Staaten einzeln.
Das erinnert mich an die großen Zeiten der Dreifaltigen Allianz damals. Ich freue mich, dass es diese Art von Bündnissen weiterhin gibt!

Zitat
Für den Vertragsentwurf würde ich die folgende überarbeitete Version vorschlagen. Außerdem ist mir aufgefallen, dass Pottyland noch nicht Unterzeichner des Vertrag über Hoheitsgewässer ist. Gerade als Insel und mit der besonderen Bedeutung der Fischerei ist es uns wichtig, die Anerkennung der Hoheitsgewässer in jedem Grundlagenvertrag geklärt zu haben. Ich könnte mir vorstellen, dass das für eure Lage ähnlich wichtig ist. Ich habe eine entsprechende Klausel aufgenommen, aber würde dir eigentlich ans Herz legen wollen, dem internationalen Vertrag beizutreten.


Ich habe den Entwurf mal eben schnell an meinen König übersandt. Dass euch die Anerkennung der Hoheitsgewässer wichtig ist, kann ich gut nachvollziehen und ich gehe davon aus, dass die Ergänzungen kein Problem darstellen werden.
Was den internationalen Vertrag zu Hoheitsgewässern angeht: Da werde ich mich erkundigen und danke dir sehr für den Hinweis. Es wäre ja schlimm, wenn jemand uns das Gewässer zwischen Nord- und Südinsel streitig machen wollen würde, nur, weil wir eine Unterschrift zu wenig geleistet haben.
Den Vertrag habe ich dank meines Rechercheteams im Archiv Eldeyjas aufspüren können. Wir werden darüber diskutieren, ob wir diesem Vertrag beitreten werden.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 13.09.2019, 21:21
Höre ich da ein wenig Wehmut heraus? ;)

Während wir auf die Antwort des Königs warten, könnten wir uns Gedanken machen, wie sich der Vertrag gleich in ein, zwei Punkten in die Praxis übersetzen lässt. Wie du schon sagst, wollen wir ja nicht nur ein Stück Papier zum Abheften haben, sondern die Sache mit Leben füllen.

Oder wir heben uns das für nach der Antwort auf und kümmern uns, nachdem jetzt ein Stück Arbeit erledigt ist, erst einmal um das Fass. ;)
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 13.09.2019, 22:41
Eher Sentimentalität und Nostalgie. Ich weiß nicht, wieviel MN-Geschichte dir damals noch gelehrt wurde oder wieviel du selbst miterlebt hast. Ich könnte dir Storys erzählen, da würden sogar Sarah Michelle Gellar die Ohren schlackern (und das, obwohl sie Teil der meisten Geschichten ist).

Oh, entschuldige mich bitte kurz - ein Anruf des Königs.

geht kurz in einen Nebenraum, um zu telefonieren und kommt kurze Zeit später zurück

Wir sollten noch einmal über die Sache mit den Hoheitsgewässern reden, bevor wir uns dem Fass widmen können.
Ich habe den Vertrag über Hoheitsgewässer durchgelesen und dazu die eine oder andere Frage - oder sagen wir eher: Unklarheit.

Im Vertrag ist die Rede von "Seemeilen" und "Verns Miles". Was spricht dagegen, eine absolute Entfernung im metrischen System einzubauen? Der Entfernungsbegriff ist leider im Vorfeld nirgendwo definiert, so dass die niedergeschriebene Entfernung mir etwas ungenau erscheint.

Bereits die Grundlagen finde ich auch etwas hart, Artikel 1 Abs. 2 manifestiert, dass jeder Verstoß gegen den Vertrag direkt als feindseliger Akt zu werten sei. Das schließt auch grobe Fahrlässigkeit mit ein und lässt keine Option offen, einen (versehentlichen) Vertragsverstoß ohne direkte Eskalation beilegen zu können. Oder krass ausgedrückt: Haben wir etwas dagegen, dass ihr (oder ein anderes Mitgliedsland) eure ureigene Wirtschaftszone (4.2) verseucht, leerfischt oder anderweitig missbraucht, dürfen wir das nicht einmal äußern, ohne dass das direkt als Kriegserklärung angesehen wird.

Und damit kommen wir auch über Artikel 6 zu unserem Vertragsentwurf, dem von dir ergänzten Artikel 2 Absatz 3. Bei uns bestehen derzeit Bedenken gegen das internationale Abkommen, so dass wir es derzeit nicht ratifizieren werden. Daher könnten wir auch die Ergänzung "(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer." nicht ohne Weiteres übernehmen, da wir ansonsten ja indirekt den Vertrag über Hoheitsgewässer anerkennen und für uns als gültig ansehen würden.


Möglicherweise ist das Korsett der internationalen Vereinbarung dadurch ein wenig arg eng geschnürt worden. Denn ich hätte auch keine Probleme damit, eure genau bezeichneten Hoheitsgewässer anzuerkennen und eine entsprechende Vereinbarung darüber abzuschließen. Doch würde Pottyland über den Vertrag mit euch das internationale Abkommen anerkennen, würden wir damit auch die Länder anerkennen, die dort unterzeichnet haben - unfreiwillig.


Ich bin mir sicher, dass du die Problematik verstehst und wir gemeinsam eine für unsere Länder passende Lösung finden werden, ohne dass ihr Probleme wegen des internationalen Abkommens erhaltet. Und ich hoffe, du kannst auch meine Bedenken zerstreuen und die Fragezeichen in Ausrufezeichen umwandeln.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 17.09.2019, 23:01
Zunächst zu deiner Frage, was gegen Einheiten im metrischen System betrifft: Das hätte man natürlich von Beginn an machen können, allerdings sind Seemeilen eine international gebräuchliche Einheit, was die Seefahrt angeht, und daher hat offenbar niemand das Bedürfnis verspürt, eine Angabe in Kilometern zu ergänzen. Glenverness hatte den Wunsch, seine lokale Einheit zu benutzen und das ist, wie du siehst, ohne weiteres umgesetzt worden. In der Situation jetzt sehe ich nach wie vor keine inhaltlichen Probleme mit einer Ergänzung, aber erhebliche organisatorische Probleme, weil alle Vertragsstaaten den geänderten Vertrag neu ratifizieren müssten.

Praktisch gesehen würde ich den Vertrag daher tendenziell als kaum zu verändern ansehen. Was aber sicher möglich und nicht ganz außergewöhnlich wäre, ist, dass ihr mit der Ratifikation eine ergänzende Erklärung darüber abgebt, wie ihr einzelne Passagen im Vertrag auslegt. Und ich denke, da gibt es ausreichend Spielraum.

Unter einem feindseligen Akt würde ich beispielsweise noch lange keine Kriegserklärung verstehen, sondern im ersten Schritt eher die Grundlage für eine Protestnote. Wenn die andere Seite die Verletzung meiner Rechte nicht beendet, kann die Sache natürlich weiter eskalieren, aber meines Erachtens ist das so im Vertrag nicht angelegt.

In deinem Beispiel von Kritik daran, wie ein Staat seine Wirtschaftszone nutzt, sehe ich allerdings auch gar keine Verletzung des Vertrags und damit auch keinen feindseligen Akt. Das im Vertrag zugesicherte Recht ist nur, dass in der ausschließlichen Wirtschaftszone kein anderer Staat ohne Zustimmung wirtschaftlich tätig werden kann, nicht dass alle anderen Staaten die Art der Nutzung gutheißen müssen. Solange andere Staaten also nicht fremde ausschließliche Wirtschaftszonen ausbeuten, ist alles gut und ich sehe nicht, warum sie nicht weiter nach Lust und Laune kritisieren könnten, was auch immer sie wollen.

Das wäre jedenfalls die eldländische Auslegung des Vertragstextes, die euren Vorstellungen sicher schon deutlich näher kommen dürfte.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 18.09.2019, 22:20
Danke dir für die sehr ausführliche Antwort. Ich werde mir dazu Gedanken machen und die Sache mit König Potty absprechen. An die Möglichkeit einer modifizierten Ratifizierungserklärung habe ich tatsächlich nicht gedacht, muss ich gestehen, weil ich mich zu sehr auf die Kritikpunkte versteift hatte.

Eure Auslegung des Vertrages gefällt mir da auch sehr. Weißt du zufällig, ob die anderen Mitgliedsstaaten auch entsprechende "Auslegungshilfen" verfasst haben?

Zu dem Entwurf unseres Grundlagenvertrages: Es ist ja noch abzuklären, wie wir mit der Ergänzung hinsichtlich der Hoheitsgewässer umgehen. Ich zitiere mal kurz:

Zitat
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer.

Ich würde eine anderweitige Formulierung bevorzugen - vorausgesetzt, wir geben eine modifizierte Ratifizierungserklärung ab:
Zitat
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die gegenseitigen Ansprüche und Rechte aus dem internationalen Vertrag über Hoheitsgewässer an. Soweit eine modifizierte Erklärung eines Vertragspartners abgegeben wurde, gilt die Anerkennung nur in dem dort dargelegten Umfang.

Warum ich das überhaupt noch aufnehmen würde: Es ist ja absolut denkbar, dass wir zwar den internationalen Vertrag nur modifiziert anerkennen, euch gegenüber aber ein Mehr zu der Modifizierung zuteil werden lassen. Die Formulierung ist daher noch sehr unsauber und ausbaufähig. Eine Alternative zum zweiten Satz wäre:
"Das Königreich Pottyland gesteht der Republik Eldeyja in Ergänzung zu seiner modifizierten Ratifizierungserklärung noch folgende Rechte aus dem internationalen Vertrag zu: (...)" - und vice versa, denn natürlich kann der Vertrag uns gegenüber nur insoweit Wirksamkeit entfalten, wie wir ihn auch ratifizieren, logisch.

Hinsichtlich des genauen Umfangs muss ich allerdings - wie erwähnt - Rücksprache mit dem König halten.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.09.2019, 13:11
Eure Auslegung des Vertrages gefällt mir da auch sehr. Weißt du zufällig, ob die anderen Mitgliedsstaaten auch entsprechende "Auslegungshilfen" verfasst haben?
Ich muss zugeben, dass ich mich vorher noch nie mit dieser Frage beschäftigt habe, weil du der erste bist, der sie überhaupt aufgeworfen hat. Ich gehe davon aus, dass die anderen Mitgliedsstaaten das jedenfalls überwiegend gleich interpretieren wie Eldeyja, aber da es noch nie Thema war, kann ich das nicht definitiv sagen. Meines Wissens hat niemand schriftlich eine Auslegung der Klauseln festgehalten. Wenn eines der Gründungsmitglieder ein Problem gesehen hätte, dass der Text missverständlich ist, hätte man das ohnehin gleich im Text klarer formuliert, und von den seither dazugestoßenen Mitgliedern hat auch niemand solche Bedenken geäußert.

Zitat
Zu dem Entwurf unseres Grundlagenvertrages: Es ist ja noch abzuklären, wie wir mit der Ergänzung hinsichtlich der Hoheitsgewässer umgehen.
Vielleicht wäre es an dieser Stelle, am sinnvollsten, abzuwarten, wie eure modifizierte Ratifikationserklärung tatsächlich aussehen würde, bevor man die genaue Formulierung festlegt.

Zitat
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die gegenseitigen Ansprüche und Rechte aus dem internationalen Vertrag über Hoheitsgewässer an. Soweit eine modifizierte Erklärung eines Vertragspartners abgegeben wurde, gilt die Anerkennung nur in dem dort dargelegten Umfang.
Falls es für eure Erklärung ausreichen würde, würde ich hier beispielsweise eine Formulierung bevorzugen wie "Für die Auslegung des Vertragstextes sind dabei, soweit vorhanden, Zusatzerklärungen der Vertragspartner maßgeblich." Das klingt dann weniger nach Einschränkung, sondern mehr nach Klarstellung.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 19.09.2019, 21:14
Ich muss zugeben, dass ich mich vorher noch nie mit dieser Frage beschäftigt habe, weil du der erste bist, der sie überhaupt aufgeworfen hat. Ich gehe davon aus, dass die anderen Mitgliedsstaaten das jedenfalls überwiegend gleich interpretieren wie Eldeyja, aber da es noch nie Thema war, kann ich das nicht definitiv sagen. Meines Wissens hat niemand schriftlich eine Auslegung der Klauseln festgehalten. Wenn eines der Gründungsmitglieder ein Problem gesehen hätte, dass der Text missverständlich ist, hätte man das ohnehin gleich im Text klarer formuliert, und von den seither dazugestoßenen Mitgliedern hat auch niemand solche Bedenken geäußert.
Wir sind bekannt dafür, Verträge auf Herz und Nieren zu prüfen und übereifrig zu interpretieren ;)

Zitat
Vielleicht wäre es an dieser Stelle, am sinnvollsten, abzuwarten, wie eure modifizierte Ratifikationserklärung tatsächlich aussehen würde, bevor man die genaue Formulierung festlegt.
Ja, da stimme ich dir absolut zu. Ansonsten zerbrechen wir uns die Köpfe über ungelegte Eier.

Zitat
Falls es für eure Erklärung ausreichen würde, würde ich hier beispielsweise eine Formulierung bevorzugen wie "Für die Auslegung des Vertragstextes sind dabei, soweit vorhanden, Zusatzerklärungen der Vertragspartner maßgeblich." Das klingt dann weniger nach Einschränkung, sondern mehr nach Klarstellung.
Auch hier: Das hängt davon ab, inwieweit wir unsere Ratifizierungserklärung abgeben und ggf. modifizieren.

Ich denke mal, ich werde dann die Heimreise antreten, berichten und dir per Luftpost oder Mail eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen, sobald die Entscheidung über die Ratifizierung getroffen wurde. In dem Zusammenhang würde ich auch den Vertragsentwurf anpassen, wenn du damit einverstanden bist.

Es sei denn natürlich, wir haben noch weitere Themen im Gepäck - ich habe mich erstmal auf Grundlagen vorbereitet, bin aber natürlich gerne für alles mögliche zu haben. Außerdem hast du noch keinen Schluck vom Gastgeschenk genommen ;)
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.09.2019, 23:23
Wir sind bekannt dafür, Verträge auf Herz und Nieren zu prüfen und übereifrig zu interpretieren ;)
Das ist ja auch sehr vernünftig. Also, jedenfalls der erste Teil. ;)

Zitat
Auch hier: Das hängt davon ab, inwieweit wir unsere Ratifizierungserklärung abgeben und ggf. modifizieren.
Richtig, genau das sollte das Beispiel ausdrücken.

Zitat
Es sei denn natürlich, wir haben noch weitere Themen im Gepäck - ich habe mich erstmal auf Grundlagen vorbereitet, bin aber natürlich gerne für alles mögliche zu haben. Außerdem hast du noch keinen Schluck vom Gastgeschenk genommen ;)
Im Gepäck haben kannst sie nur du, ich bin nicht verreist. ;) Ich denke, über die konkrete Umsetzung des Vertrags können wir auch noch reden, wenn die endgültige Version steht. Der kulturelle Austausch kann ja schon bei Kleinigkeiten anfangen. Beispielsweise hoffe ich, dass wir hier in Eldeyja mal wieder ein internationales Curling-Turnier stattfinden lassen können, und würde im Hinterkopf behalten, ob dort vielleicht auch eine Mannschaft von pottyländischen Politikern und sonstigen Prominenten teilnehmen will.

Und natürlich kann ich dich nicht gehen lassen, ohne dass das Fass angebrochen ist, das wäre unhöflich. Wie ist bei euch die Tradition? Zapft der Gast sein Gastgeschenk an oder ist das die Aufgabe des Gastgebers?
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 20.09.2019, 07:36
Ein Curling-Turnier klingt nach einer hervorragenden Idee! Ich bin mir sicher, dass sich bei uns genug Leute finden werden, die da gerne dran teilnehmen. Chmuhl Pansen (prominentester Schauspieler und seit Ewigkeiten auf Platz 2 der "Pottyland's Sexiest Man Alive"-Liste) ist für solche Wettbewerbe eigentlich immer zu haben, ich habe da auch immer Spaß daran und mir geistern noch mehr Namen im Kopf herum :)

Ehrlich gesagt gibt es keine wirkliche Tradition beim Anzapfen bei Gesprächsbesuchen. Das wird immer sehr spontan entschieden. Also wenn du möchtest, überlass ich dir diese Ehre sehr gerne! :)

zieht einen Gummihammer und einen Zapfhahn aus seinem AuMi-Sakko-Deluxe (TM)
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 20.09.2019, 20:43
Gut. In Eldeyja zählt das nicht zur Grundqualifikation für Politiker, aber dann will es mal versuchen.

Nimmt den Zapfhahn und Gummihammer und führt einen ersten, deutlich zu zaghaften Schlag aus.

Hm, da muss ich wohl stärker draufhauen...

Beim zweiten Schlag tut sich etwas mehr, und nach drei weiteren Schlägen sitzt der Zapfhahn mehr oder weniger gerade am dafür vorgesehenen Platz.

Na also, geht doch! :)
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 21.09.2019, 14:00
applaudiert höflich und reicht seinem Kollegen ein 0,5l-Bierglas

Für das erste Mal gar nicht so schlecht - und vor allem hast du kein Bier verschüttet. Das ist gut, sonst hätte ich dich nach altem pottyländischen Brauch als "Stümper" bezeichnen müssen ;)
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 21.09.2019, 22:54
Ich glaube, das nennt man Anfängerglück.

Und gut, dass du mich nicht als "Stümper" bezeichnen musst, denn das wäre ja hochgradig undiplomatisch. Da hätte ich dich in eine ganz schön verzwickte Situation gebracht!

Nimmt das Bierglas und füllt es so, wie er das mit anderem Bier auch tun würde.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 23.09.2019, 07:37
Ja, das wäre es - auf den ersten Blick. Da es sich um einen alten pottyländischen Brauch handelt, der nicht mit einer Abwertung des Gegenübers verbunden ist, könnte man sich darüber wahrscheinlich auch vortrefflich streiten - aber wichtiger ist es, kein Bier verschüttet zu haben.

bekommt in diesem Moment eine Nachricht auf sein Handy

Oh schön, der König befasst sich mit meinen Vorschlägen zur Ratifizierung des Abkommens über Hoheitsgewässer. Das ging jetzt ja schnell!

schaut seinem Kollegen beim gekonnten Zapfen zu

Eine schöne Schaumkrone, Respekt! Da ist ein Könner am Werk!

nimmt ein gefülltes Bierglas entgegen

Auch, wenn noch nichts verschriftlicht wurde: Auf die gemeinsame Zukunft Eldeyjas und Pottylands.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 26.09.2019, 10:57
schaut auf sein Handy

Ich bekomme gerade die Nachricht rein, dass unser König den Vertrag über Hoheitsgewässer mit leichten Modifikationen ratifiziert hat (http://www.pottyland.de/forum/das-schwarze-brett/9043-ratifizierung-des-vertrags-ber-hoheitsgew-sser/#post222426). :)

Darauf können wir auch anstoßen!
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 03.10.2019, 11:50
*so* Entschuldige die Verzögerung. Ich war unterwegs und konnte mich nicht dazu motivieren, auf dem Handy zu antworten. Ich hoffe, das Bier ist noch nicht abgestanden. ;) *so*

Hebt sein Glas.

Auf die gemeinsame Zukunft! Und auf die Ratifikation! Auf die Weltmeere! Auf König Potty! Noch irgendwas?

Nimmt einen kräftigen Schluck.

Ah, hervorragend. Ich hatte schon lang kein wildgurkenfreies Wildgurkenbier mehr. Hier auf der Insel muss man lang suchen, um welches zu finden, und dann ist es doch relativ teuer.

Sobald die physische Urkunde hier auftaucht, sorge ich dafür, dass sie im Staatsarchiv hinterlegt wird und die Sache damit offiziell ist.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 03.10.2019, 19:19
*so* Überhaupt kein Problem von meiner Seite aus :) *so*

hebt ebenfalls sein Glas

Auf all das! Und auf Hoheitsgewässer!

stößt mit seinem Kollegen an und nimmt einen kräftigen Schluck

Naja, wenn der Grundlagenvertrag unter Dach und Fach ist, steht dem kostengünstigeren Export von WGFWGB nicht mehr sonderlich viel im Wege, würde ich behaupten :)

Die Urkunde wird alsbald hier in physischer Form eintreffen. Das Original wird selbstverständlich in unserem Staatsarchiv verwahrt, aber eine Ausfertigung ersetzt - zumindest nach pottyländischem Bürokratieverständnis - die Urschrift im Rechtsverkehr.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 04.10.2019, 17:09
Dann hätte sich der Vertrag ja gleich auch noch persönlich gelohnt. ;)

Apropos, nachdem der Text eurer Ratifikationserklärung jetzt feststeht, könnten wir ja auch die abschließende Formulierung für den Grundlagenvertrag besprechen. Aus meiner Sicht sollte mit dieser Erklärung die Formulierung, die ich oben vorgeschlagen haben, ohne weiteres funktionieren, da ihr darin sowieso nur eure Auslegung erklärt und nicht den eigentlichen Vertragstext einschränkt:

Falls es für eure Erklärung ausreichen würde, würde ich hier beispielsweise eine Formulierung bevorzugen wie "Für die Auslegung des Vertragstextes sind dabei, soweit vorhanden, Zusatzerklärungen der Vertragspartner maßgeblich." Das klingt dann weniger nach Einschränkung, sondern mehr nach Klarstellung.

Würdest du immer noch eine andere Formulierung bevorzugen?
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 04.10.2019, 19:44
Nein, nach der Ratifikation des Vertrages durch unseren König denke ich, dass deine Formulierung perfekt passt.

Wenn ich mich nicht irre und alles Notwendige zusammengestrichen habe, dürfte der aktuelle Entwurf damit wie folgt aussehen:

Zitat
Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und der Republik Eldeyja
Grunnsamningur milli Konungsríkisins Pottyland og Lyðveldisins Eldeyja


Präambel:
Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Republik Eldeyja folgenden Vertrag.
Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.

Artikel 1 - Die persönliche Ebene
Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es grundsätzlich gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis vor Ankunft im Gastland. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.

Artikel 2 - Die politische Ebene
(1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsstaaten erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer. Für die Auslegung des Vertragstextes sind dabei, soweit vorhanden, Zusatzerklärungen der Vertragspartner maßgeblich.
(4) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
(5) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf intermikronationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
(6) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
(7) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich.
(8) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.

Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten streben die Minderung von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen und dazu ein Zollabkommen zwischen dem Königreich Pottyland und der Nordantika-Union an.
(2) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.

Artikel 4 - Die kulturelle Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen.
(2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.
(3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Städte, Gemeinden, Käffer, Kuhdörfer und andere lokale Gebietskörperschaften beider Vertragsstaaten gelten als ermächtigt, miteinander entsprechende Abkommen zu vereinbaren.

Artikel 5 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
(3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(5) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.

Stimmt das so? Oder habe ich eine Änderung vergessen zu übernehmen?
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 04.10.2019, 22:43
Sehr gut, das sieht mir so richtig aus.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 05.10.2019, 00:26
Sehr gut, dann lege ich das meinem König zur Vorabfreigabe vor. Wenn er sein Okay gibt, steht meiner Unterschrift erstmal nichts im Wege.

Aber als Hinweis noch: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn er - nach meiner Unterschrift - durch den König ratifiziert wurde. Das sind wir früher immer umgangen, indem der König einfach die Verträge selbst unterschrieb - aber er meinte neulich "Lordi", meinte er, "du hast jetzt zwei Lord-Titel und ein viel üppigeres Gehalt als vorher. Dafür musst du auch mehr tun als vorher."
Ich meinte daraufhin "Wie 'mehr tun'? Dafür habe ich doch mein Personal", woraufhin er meinte "Du unterschreibst ab jetzt die Verträge. Ich will nicht mehr so viel reisen."... grob zusammengefasst ;)
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 05.10.2019, 17:06
Für uns gilt ähnliches: Unterschreiben kann ich gleich, aber ratifizieren muss danach das Allthing. So oder so ähnlich läuft es ja überall, insofern habt ihr euch nur dem Standard angepasst. ;)
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 06.10.2019, 11:43
"Standard" klingt so langweilig... ;)
Aus vielen anderen Staaten kenne ich eher anders herum. Dort wird der Ratifizierungsprozess durch das Parlament oder eine vergleichbare Institution vorgezogen, bevor die Unterschrift überhaupt geleistet wird - um festzustellen, ob Einwände gegen den Abschluss des Vertrages oder einzelne Passagen vorliegen. Das Votum des Parlamentes ist dann bindend, auch wenn damit eine Ratifikation vor Vertragsabschluss erfolgt.

Was ich damit sagen wollte, ist: Bisher war bei uns eine förmliche Ratifikation nicht erforderlich, weil der König ohnehin selbst unterschrieb.
Und: Möchtest du den Vertrag dem Allthing vorab zur Prüfung vorlegen? Mein König sagte "Mach doch, was du willst", was soviel bedeutet wie "Ist in Ordnung und von mir abgesegnet, mach doch, was du willst".
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 08.10.2019, 10:55
Ich hätte es aber unhöflich gefunden, direkt zu sagen, ihr seid langweilig geworden. ;)

Für das Allthing denke ich nicht, dass der Vertrag kontrovers sein wird (*so* schon allein aus dem Grund, dass außer mir zur Zeit niemand anwesend zu sein scheint ;) *so*), eine Vorabprüfung ist also meinetwegen nicht unbedingt nötig. Wenn es entgegen den Erwartungen doch Widerstand geben sollte, hätten wir im schlimmsten Fall umsonst unterschrieben. Ich glaube, dieses Risiko ist tragbar.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 08.10.2019, 20:20
Wenn wir eines Tages wirklich langweilig werden sollten, dann sag Bescheid. Dann wird es Zeit für eine weitere Reform durch das Ministerium für Kalauer und Schlechte Witze ;)

Gut, wenn das bei euch auch unkompliziert läuft, können wir von mir aus die Unterzeichnung angehen. Entweder hier im stillen Kämmerlein - oder aber mit viel Trara, Brimborium und Pressegemüse... gedöhnse. Entschuldigung, ich muss manchmal noch an das Flugzeugessen denken - halb gedünstetes Gemüse. Es war grässlich.

Wie ist es hier Brauch und dir am liebsten?
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.10.2019, 12:39
Wir machen hier in der Regel kein großes Aufhebens um solche Dinge. Die Leute hier verlangen in erster Linie, dass die Politik unaufgeregt das Leben in Eldeyja gut gestaltet und nicht, dass sie sich selbst zelebriert. Aber wenn dir eine öffentliche Unterzeichnung lieber ist, ließe sich das natürlich auch organisieren.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 09.10.2019, 14:22
Ach, machen wir es doch ganz simpel - Presserummel und Brimborium habe ich schon genug. Nicht zuletzt bin ich hier Gast, so dass ich mich den Gepflogenheiten weitestgehend anzupassen pflege :) Also dann:


Zitat
Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und der Republik Eldeyja
Grunnsamningur milli Konungsríkisins Pottyland og Lyðveldisins Eldeyja


Präambel:
Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Republik Eldeyja folgenden Vertrag.
Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.

Artikel 1 - Die persönliche Ebene
Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es grundsätzlich gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis vor Ankunft im Gastland. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.

Artikel 2 - Die politische Ebene
(1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsstaaten erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer. Für die Auslegung des Vertragstextes sind dabei, soweit vorhanden, Zusatzerklärungen der Vertragspartner maßgeblich.
(4) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
(5) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf intermikronationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
(6) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
(7) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich.
(8) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.

Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten streben die Minderung von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen und dazu ein Zollabkommen zwischen dem Königreich Pottyland und der Nordantika-Union an.
(2) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.

Artikel 4 - Die kulturelle Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen.
(2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.
(3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Städte, Gemeinden, Käffer, Kuhdörfer und andere lokale Gebietskörperschaften beider Vertragsstaaten gelten als ermächtigt, miteinander entsprechende Abkommen zu vereinbaren.

Artikel 5 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
(3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(5) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.

zückt seinen lange nicht genutzten Diplomatenfüller und unterschreibt schwungvoll

(http://pottyland.de/images/lord-reis-auto.png)
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.10.2019, 18:21
Setzt seine eigene Unterschrift darunter:

Zitat
Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und der Republik Eldeyja
Grunnsamningur milli Konungsríkisins Pottyland og Lyðveldisins Eldeyja



Präambel:
Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Republik Eldeyja folgenden Vertrag.
Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.

Artikel 1 - Die persönliche Ebene
Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es grundsätzlich gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis vor Ankunft im Gastland. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.

Artikel 2 - Die politische Ebene
(1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsstaaten erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer. Für die Auslegung des Vertragstextes sind dabei, soweit vorhanden, Zusatzerklärungen der Vertragspartner maßgeblich.
(4) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
(5) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf intermikronationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
(6) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
(7) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich.
(8) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.

Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten streben die Minderung von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen und dazu ein Zollabkommen zwischen dem Königreich Pottyland und der Nordantika-Union an.
(2) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.

Artikel 4 - Die kulturelle Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen.
(2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.
(3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Städte, Gemeinden, Käffer, Kuhdörfer und andere lokale Gebietskörperschaften beider Vertragsstaaten gelten als ermächtigt, miteinander entsprechende Abkommen zu vereinbaren.

Artikel 5 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
(3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(5) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.


Höfuðfjörður, den 9. Oktober 2019


(http://pottyland.de/images/lord-reis-auto.png)

(http://eldeyja.mikronation.de/bilder/jonas_unterschrift.png)

Es ist vollbracht. :)

Ich werde dich informieren, sobald das Allthing sich mit dem Vertrag beschäftigt und ihn ratifiziert hat.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 09.10.2019, 21:35
Danke, ich werde dich ebenfalls informieren, sobald der König den Vertrag ratifiziert hat.

Darauf sollten wir anstoßen, findest du nicht auch?

füllt sein Glas erneut auf und hebt es zum Anstoßen hoch
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.10.2019, 23:13
Ich höre mich nicht Nein sagen. :)

Füllt sein Glas ebenfalls neu und stößt damit an.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 10.10.2019, 00:34
Auf eine hoffentlich fruchtbare gemeinsame Zukunft unserer Länder!

stößt an, währenddessen ertönt auf seinem Handy der "Potty hat was Wichtiges gemacht"-Klingelton

Business!
Ach nee, ist ja gar kein Anruf.

schaut auf sein Handy

Mein König ist schnell. Der Vertrag wurde durch ihn ratifiziert (http://'http://www.pottyland.de/forum/das-schwarze-brett/9064-ratifizierung-des-grundlagenvertrags-zwischen-dem-k-nigreich-pottyland-und-der-republik-eldeyja/#post225155').
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.10.2019, 23:07
In manchen Aspekten hat so eine absolute Monarchie doch ihre Vorteile. ;)

Das Allthing berät jetzt auch über den Vertrag, aber bis zur Ratifikation wird es noch etwa eine Woche dauern.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 11.10.2019, 13:28
So lange können wir definitiv warten - allerdings werde ich, nach einem kleinen Gang durch Höfuðfjörður, dann wieder gen Heimat fliegen. Vor mir liegen jetzt noch ein paar Reiseziele wie das Königreich beider Archipele oder Glenverness :)

Welche Sehenswürdigkeiten würdest du für einen Nachmittagsausflug empfehlen?

Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 12.10.2019, 12:07
Die meisten Besucher wollen in Eldeyja eigentlich vor allem die Natur sehen. Vulkanlandschaften, Gletscher, Geysire, heiße Quellen - und in freier Natur in warmem Wasser baden, während nebenan Schnee liegt - Wasserfälle, Fjorde, solche Sachen. Oder auch mit dem Boot raus und Wale anschauen. Ein Nachmittag ist dafür natürlich sehr eng, wenn man auch nur annähernd einen Überblick bekommen möchte, aber wenn du dir eine Sache hier in der Nähe von Höfuðfjörður raussuchst, geht das sicher. Du darfst halt nicht gerade die Gletscher oder Vulkankrater aussuchen, die sind ein bisschen weiter weg. ;)

Aber wenn du wirklich in der Stadt bleiben willst, könnte ich dir den Hafen empfehlen, das Hotel Borg und die Halldor-Laxness-Universität. Falls du dich für Fußball interessierst, könnte dich auch das Nationalstadion interessieren, den Þjóðleikvangur, wo die eldländische Mannschaft ihre Heimspiele austrägt (und der KR Höfuðfjörður sonst, aber ich weiß nicht, ob du von dem überhaupt schon mal gehört hast). Wobei dir das wahrscheinlich lächerlich klein vorkommen wird. Wir sind ja nicht so viele hier in Eldeyja.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 13.10.2019, 23:28
Das klingt alles unheimlich reizvoll und interessant. Gerade heiße Quellen und Fjorde gehören zu meinen liebsten Sehenswürdigkeiten. Aber ich denke, das Sightseeing verschiebe ich dann auf meinen Urlaub und lasse den heutigen Tag mit einem Gang zum Hafen ausklingen. Liegt das Nationalstadion auf dem Weg? Das wäre für mich auch sehr von Interesse.

Nicht nur, dass ich der statistisch erfolgreichste pottyländische Nationalspieler bin - 1 Tor je 15 Minuten Spielzeit, 100%ige Erfolgsquote bei meinen Einsätzen als Ehrennationalspieler -, ich finde Fußball ansonsten auch sehr witzig und trainiere den SC Deutschland (http://'http://vereine.pottyland.de/scdeutschland/').
Und natürlich fand ich den eldländischen Auftritt bei der Fußball-WM in Nordhanar unheimlich beeindruckend! Eure Fans haben eine Passion, eine Leidenschaft, die ich bei anderen Staaten häufig vermisse.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 14.10.2019, 00:21
Deinen legendären Einsatz bei der Nationalmannschaft habe ich mitbekommen. :)

Das Stadion liegt nicht auf dem direktesten Weg zum Hafen, aber auch nicht auf der anderen Seite der Stadt. Ich glaube, der Umweg ist vertretbar.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 14.10.2019, 12:05
Na dann - allons-y! Nach dir, du kennst dich ein klein wenig besser aus ;)
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 06.11.2019, 14:40
*so* Ich glaube, die Abstimmungsfrist im Allthing ist vorüber ;) *so*
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 05.01.2020, 18:23
*so*
Hm, ja, die Frist müsste mittlerweile knapp vorbei sein. ;)

Das Ergebnis habe ich mal kurz festgestellt. Ich muss zwar gleich wieder los, nehme mir aber mal ganz fest vor, dass ich es zumindest noch zeitnah ins Staatsarchiv übernommen bekomme und dir dann Bescheid sage.
*so*
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 06.01.2020, 09:11
*so*

Alles klar - kein Stress :) *so*
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 18.01.2020, 22:34
*so* Wie du vermutlich mittlerweile gemerkt hast, ist "kein Stress" genau das, was man mir nicht sagen sollte. ;) *so*

Das Allthing hat den Vertrag inzwischen auch ratifiziert. Damit dürfte er jetzt offiziell in Kraft getreten sein. :)
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 19.01.2020, 21:48
*so* Ist doch alles in Ordnung von meiner Seite aus ;) Ich hab Geduld :) *so*

Wunderbar! Darauf sollten wir anstoßen, findest du nicht auch?
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.01.2020, 23:25
Ich nehme an, dass es jedenfalls nicht schaden wird. Und es wäre ja auch kein sorgsamer Umgang mit deinem Gastgeschenk, wenn ich es schlecht werden lassen würde.

Füllt die Gläser erneut und hebt seines zum Anstoßen.

Auf die pottyländisch-eldländische Freundschaft!
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 20.01.2020, 07:03
stößt mit dem Kollegen an

Auf die pottyländisch-eldländische Freundschaft!
Porst, wie man in Schalusenbach auch sagt!

trinkt einen großen Schluck

Sehen wir dich zur großen pottyländischen Geburtstagsfeier am 9.2.? :)
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 21.01.2020, 18:47
Porst und Skál!

Nimmt ebenfalls einen Schluck.

Ich kann natürlich nicht garantieren, dass nicht dringende Angelegenheiten meine Pläne wieder über den Haufen werfen, aber im Moment gehe ich davon aus. :)
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 22.01.2020, 08:31
Man ist nie vor plötzlichen Ereignissen gefeit. Ich hoffe ja, dass der Vulkan in der novarischen Bucht bis dahin wieder Ruhe gibt und der Flugverkehr aus Hanar nach Pottyland wieder geregelt abläuft. Der macht mir momentan bei meinen Reiseplänen auch erhebliche Probleme...
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 22.01.2020, 23:08
Ja, dann würde natürlich alles ein bisschen umständlicher werden, wenn euer Besuch aus allen Richtungen anreist. Aus Eldeyja sollte es nicht so viel ausmachen, wenn der Wind nicht ganz besonders ungünstig steht.
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 23.01.2020, 11:16
Betroffen sind vor allem die Gegenden rund um Dionysos und Nordhanar. Von Renzia aus - zumindest was den nördlichen Teil angeht - kann man einen kleinen Umweg über Nerica fliegen. Der südlichere Teil dürfte ohnehin diese Flugroute wählen.

Lieber Kollege, ich danke dir sehr für deine Gastfreundschaft und werde mich dann wieder in heimische Gefilde aufmachen. Wir sehen uns hoffentlich am 9.2.!
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.01.2020, 22:57
Vielen Dank für deinen Besuch! Ich freue mich darauf, zu eurem Fest Pottyland besuchen zu dürfen.

*so* ...falls ich Zeit habe (das ist wahrscheinlich) und es nicht verpenne (da liegt eher das Risiko). ;) *so*
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 24.01.2020, 07:10
Ich freue mich auf deinen Besuch. Und unabhängig davon, ob du es zum Fest schaffst oder nicht - du bist jederzeit ein gern gesehener Gast in Pottyland :)

*so* Hehehe ^^ Schreib's dir doch in nen Kalender :D *so*
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 25.01.2020, 00:44
*so* Na gut, warum nicht. Aber wenn du wüsstest, wie oft ich Kalendereinträge einfach ignoriere, nur um später festzustellen, dass die aus einem Grund da drin waren... ;) *so*
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Lord Reis am 25.01.2020, 19:54
*so* Das kenne ich sehr gut ^^ Mein Kalender erinnert mich auch gerne an Geburtstage, bei denen ich mir denke "Oh ja, musst du nachher noch gratulieren"... tja, das "nachher" wird dann gerne mal zu "innerhalb der nächsten Tage" :D *so*
Titel: Antw:Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 25.01.2020, 20:09
*so* Genau das! :D *so*