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Nachrichten - Einar Sigurdsson

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ALLTHING | Parlament / Grundlagenvertrag Bazen
« am: 08.03.2012, 18:17 »
Nunja, wir haben keine Nachteile, nur kleine Vorteile, nämlich einen ersten Status quo zwischen uns und Bazen. Also wiederhole ich mich: Warum nicht? Nichts tolles, aber auch nichts schlechtes. Den Vertrag jetzt durchfallen zu lassen könnte auf der anderen Seite eher schlechtes bringen.

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Exzellenzen, von unserer Seite aus, wäre dieser Vertrag unterschriftsreif.

Zitat


Vereinbarung zwischen den Regierungen der Republik Eldeyja, dem Royal Realm of Glenverness und dem Dominion of Cranberra.
[/b]
Die Exzellenzen..., sind im Bestreben, die Erforschung der Arktis gemeinsam voranzutreiben, zu folgender Vereinbarung gelangt:
1. Die Regierungen der drei Staaten vereinbaren, in Übereinstimmung mit den relevanten internationalen Bestimmungen, namentlich der Internationalen Konvention über die Polgebiete und den Regeln des Internationalen Hochkommissariats für die Polgebiete, in der Arktis die Polaris Thule Station zu errichten.

2. Die Polaris Thule Station dient der Erforschung des Ausmaßes und der Veränderungen des am Nordpol vermuteten Ozonlochs, der Beobachtung und Erforschung der erwarteten Erderwärmung und ihrer Auswirkungen auf die Polkappen (Polschmelze), dem Aufbau eines Observatoriums wegen der in der Arktis dafür hervorragenden Bedingungen, der Erforschung des Lebens im ewigen Eis sowie meteorologischen Beobachtungen, extreme Wetterphänomene besser verstehen und voraussagen zu können.

3. Die technischen Details sind dem Planungsbüro für die Polaris Thule Station an der Halldor-Laxness-Universität in Eldeyja zu entnehmen. Die beteiligten Staaten bringen jeweils 100 Millionen eldländische Kronen auf, die restlichen 150 Millionen Kronen werden unter Hinzuziehung privater und sonstiger Mittel erbracht.

4. Die laufenden Betriebskosten werden gemeinschaftlich zu je einem Drittel von den beteiligten Staaten aufgebracht. Diese Regelung gilt zunächst für fünf Jahre. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Ausstieg aus dem Projekt möglich. Als Betriebskosten gelten alle Kosten zur Instandhaltung und Versorgung der Station. Ausgenommen sind die Kosten für wissenschaftliches Personal, Forschungsreihen und Experimente, die von den beteiligten Staaten selbst getragen werden.

5. Den beteiligten Staaten stehen dafür über die gesamte Nutzungsdauer der Station je ein Drittel der verfügbaren Forschungsplätze der Station zur freien Verfügung, solange sie sich außerdem an den unter Punkt 4. genannten Betriebskosten beteiligen.

Für die Regierungen von...
am...
gegeben in...

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ALLTHING | Parlament / Finanzierung Polarstation
« am: 06.03.2012, 20:28 »
Ich danke euch! Jónas, würdest Du unser Vorhaben beim Hochkommissariat anmelden?

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ALLTHING | Parlament / Grundlagenvertrag Bazen
« am: 06.03.2012, 20:27 »
Tja, was soll ich sagen, warum nicht?

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Das freut mich sehr. Inzwischen wird im Allthing bereits über das Vorhaben abgestimmt. Es sieht gut dafür aus.

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ALLTHING | Parlament / Finanzierung Polarstation
« am: 28.02.2012, 18:55 »
Já!

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Já.

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BORGARI EMBÆTTI | Bürgeramt / Egill Petursson
« am: 24.02.2012, 18:52 »
Velkominn!

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Sind alle Beteiligten einverstanden, wenn wir das Unterforum für die Station in Eldeyja einrichten? Es könnte jeweils in ihren Foren verlinkt werden.

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ALLTHING | Parlament / Finanzierung Polarstation
« am: 24.02.2012, 08:16 »
Ich danke Dir Jónas. Ich stehe gerne für Fragen bereit, ansonsten kein Aussprachebedarf.

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ALLTHING | Parlament / Finanzierung Polarstation
« am: 23.02.2012, 19:38 »
Um hier mal voran zu kommen, habe ich Neuigkeiten: Nach dem glanzlosen Ausstieg Austbards haben wir eine Kooperation mit Glenverness und Cranberra auf die Beine gestellt. Die Kosten des Projektes können nun also auf drei gesunde Säulen gestellt werden. Folgenden Vertrag haben wir ausgehandelt. Ich beantrage Aussprache und Abstimmung über den Vertragstext:

Zitat


Vereinbarung zwischen den Regierungen der Republik Eldeyja, dem Royal Realm of Glenverness und dem Dominion of Cranberra.
[/b]
Die Exzellenzen..., sind im Bestreben, die Erforschung der Arktis gemeinsam voranzutreiben, zu folgender Vereinbarung gelangt:
1. Die Regierungen der drei Staaten vereinbaren, in Übereinstimmung mit den relevanten internationalen Bestimmungen, namentlich der Internationalen Konvention über die Polgebiete und den Regeln des Internationalen Hochkommissariats für die Polgebiete, in der Arktis die Polaris Thule Station zu errichten.

2. Die Polaris Thule Station dient der Erforschung des Ausmaßes und der Veränderungen des am Nordpol vermuteten Ozonlochs, der Beobachtung und Erforschung der erwarteten Erderwärmung und ihrer Auswirkungen auf die Polkappen (Polschmelze), dem Aufbau eines Observatoriums wegen der in der Arktis dafür hervorragenden Bedingungen, der Erforschung des Lebens im ewigen Eis sowie meteorologischen Beobachtungen, extreme Wetterphänomene besser verstehen und voraussagen zu können.

3. Die technischen Details sind dem Planungsbüro für die Polaris Thule Station an der Halldor-Laxness-Universität in Eldeyja zu entnehmen. Die beteiligten Staaten bringen jeweils 100 Millionen eldländische Kronen auf, die restlichen 150 Millionen Kronen werden unter Hinzuziehung privater und sonstiger Mittel erbracht.

4. Die laufenden Betriebskosten werden gemeinschaftlich zu je einem Drittel von den beteiligten Staaten aufgebracht. Diese Regelung gilt zunächst für fünf Jahre. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Ausstieg aus dem Projekt möglich. Als Betriebskosten gelten alle Kosten zur Instandhaltung und Versorgung der Station. Ausgenommen sind die Kosten für wissenschaftliches Personal, Forschungsreihen und Experimente, die von den beteiligten Staaten selbst getragen werden.

5. Den beteiligten Staaten stehen dafür über die gesamte Nutzungsdauer der Station je ein Drittel der verfügbaren Forschungsplätze der Station zur freien Verfügung, solange sie sich außerdem an den unter Punkt 4. genannten Betriebskosten beteiligen.

Für die Regierungen von...
am...
gegeben in...

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Dann sind wir uns bereits einig. Ich werde die entsprechende Vorlage in unser Allthing bringen. Wie werden ihre Regierungen darüber entscheiden? Reichen exekutive Absegnung oder geht es durch die Parlamente?

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Das Problem ist, dass ich mich in Setzdaten usw. erstmal schlau machen müsste und auf Abgabetermine kann ich auch nicht immer achten. Das Zeitmanagement ist hier wichtig.

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Ich habe den Entwurf oben noch einmal um die grün markierten Passagen erweitert.

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