Autor Thema: Anmeldung eines Gewerbes  (Gelesen 30234 mal)

Jónas Sigurðsson

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Anmeldung eines Gewerbes - 20.05.2011, 08:58
Das ist genau das, was ich woanders auch schon gesagt und dafür Unverständnis geerntet habe. (Und deine simoff-Einstufung ist für mich unwirksam. :P)

Finja Wilmerdottir

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Anmeldung eines Gewerbes - 20.05.2011, 09:10
Nur weil Du etwas gesagt hast werde ich es mir allerdings nicht nehmen lassen eine ähnliche Ansicht zu vertreten :P

Jónas Sigurðsson

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Anmeldung eines Gewerbes - 20.05.2011, 09:24
Ja, und nur weil du mir dort widersprochen hast, anscheinend auch nicht. ;)

Finja Wilmerdottir

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Anmeldung eines Gewerbes - 20.05.2011, 09:31
Das in dem anderen Thread hat einen gänzlich anderen Aufhänger für mich, da geht es um die Motivation warum er den Antrag ablehnt, hier geht es um die gesetzlichen Grundlagen. Ich kann mit der Motivation einverstanden sein, aber trotzdem die Ansicht vertreten das es die nötigen rechtlcihen Grundlagen (noch) nicht gibt.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Anmeldung eines Gewerbes - 20.05.2011, 12:28
Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=3810#post3810'
Zitat von: 'Einar Sigurdsson','index.php?page=Thread&postID=3730#post3730'
Es tut uns leid, aber in Eldeyja dürfen ausschließlich regenerative Energiequellen zur Stromerzeugung genutzt werden. Große Chancen haben Sie bei der Wasser- und Geothermalkraft. Kohle, Öl, Atom, selbst Gaskraftwerke sind bei uns nicht erwünscht.


Ich möchte mal Sim-Off (also das was hier steht habe ich Sim On nie gesagt) anmerken das es derzeit vermutlich keinerlei rechtliche Handhabe gibt das zu verbieten.

Im Gegenteil heißt es ausdrücklich im Gewerbegesetz: "...wenn die Angaben nach 2. mgr. 1. gr. des Gesetzes vollständig sind und die Gewerbetätigkeit nicht gegen geltendes Gesetz verstößt."
Relevant kann nur der letztere Punkt sein da die Angaben vermutlich vollständig sind. Gegen welches Gesetz wird durch den Bau eines Kohlekraftwerkes aber verstoßen?
Es gibt eine Absprache das Bauvorhaben bei der Regierung oder gar dem Allthing genehmigt werden müssen, sollte die Regierung also nein sagen, ist die Errichtung illegal. Hätten wir diese Absprache nicht, hätte ich das "Öko"-Gesetz vermutlich akzeptiert, jedoch nur auf Grund der Gefahr im Verzug. Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, wenn man so will.

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Finja Wilmerdottir

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Anmeldung eines Gewerbes - 20.05.2011, 12:41
Nun, das ist das was ich in dem anderen Thread mit Gewohnheitsrecht andeuten wollte, jedoch haben wir hier eine gesetzliche Regelung die eben besagt das nur aufgrund eines Gesetzes einschränkungen der Gewerbefreiheit vorzunehmen sind.
Insofern ist eine Absprache nachrangig und eine gesetzliche Regelung tatsächlich nötig. Da dies ja auch noch dazu keine wirkliche Hürde ist, würde ich dafür plädieren das Gesetz unseres MP zur Energiegewinnung, habe dazu dem MP mal einen Vorschlag mit einer kleinen Änderung in die Post gegeben, durchzubringen.

Jónas Sigurðsson

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Anmeldung eines Gewerbes - 20.05.2011, 12:44
Das Gewerbegesetz sagt über den Bau von Gebäuden gar nichts aus. Natürlich gilt dort das Gewohnheitsrecht.

Finja Wilmerdottir

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Anmeldung eines Gewerbes - 20.05.2011, 13:07
Da steht ""...wenn die Angaben nach 2. mgr. 1. gr. des Gesetzes vollständig sind und die Gewerbetätigkeit nicht gegen geltendes Gesetz verstößt."
Gegen welches Gesetz verstößt die Gewerbetätigkeit "Betrieb eines Kohlekraftwerkes"?
Desweiteren heißt Gewohnheitsrecht auch das es eine Anzahl bereits durchgeführter Ablehnungen von Kohlekraftwerken (oder ähnlich) gegeben haben muß - das es eben zur Gewohnheit gehört - wie oft ist dies bislang vorgekommen?

Zitat: Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das aufgrund langer tatsächlicher Übung ...

Jónas Sigurðsson

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Anmeldung eines Gewerbes - 20.05.2011, 13:28
Gegen den Betrieb eines Kohlekraftwerks gibt es wahrscheinlich kein Gewohnheitsrecht. (Hab ich das nicht schonmal irgendwo gesagt? Ich hab langsam das Gefühl, wir drehen uns im Kreis...) Gegen den Bau ohne Genehmigung aber schon. Also: Du kannst ohne weiteres deine Kohlekraftwerksfirma anmelden, aber wenn du auch wirklich ein Kraftwerk bauen willst, brauchst du eine Baugenehmigung.

Finja Wilmerdottir

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Anmeldung eines Gewerbes - 20.05.2011, 13:34
Das Problem ist eher das Deine Aussage so für mich nicht so verständlich war wie sie es nach dem jetzigen Statement ist ;)
Auch bei Baugenehmigungen wird es schwierig, denn auch hier müßte man dann klar sagen welche gesetzliche oder Gewohnheitsrechtliche Grundlage (frühere Entscheidungen) es gibt.
Insbesondere ist hier die Frage aufzuwerfen wie eine Politik (regenerative Energie) zum Gewohnheitsrecht mutieren soll? Das würde nämlich bedeuten das ein zukünftiger MP der vielleicht Wirtschaftsliberaler eigestellt ist, ebenfalls keine Kohlekraftwerke genehmigen dürfte - schwer vorstellbar ohne echte Gesetzliche Regelung.

Jónas Sigurðsson

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Anmeldung eines Gewerbes - 20.05.2011, 13:48
Wie kommst du denn auf die Idee, dass die Politik selbst Gewohnheitsrecht sein soll?

Einar Sigurdsson

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Anmeldung eines Gewerbes - 20.05.2011, 17:42
Zitat
Es gibt eine Absprache das Bauvorhaben bei der Regierung oder gar dem Allthing genehmigt werden müssen, sollte die Regierung also nein sagen, ist die Errichtung illegal. Hätten wir diese Absprache nicht, hätte ich das "Öko"-Gesetz vermutlich akzeptiert, jedoch nur auf Grund der Gefahr im Verzug. Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, wenn man so will.


Eben das stimmt ja nicht. Ich habe mich immer gewundert, dass Du jedes Bauvorhaben immer durch das Allthing jagen wolltest, wie bei der Technischen oder dem Flughafen. Es gibt wie Finja sagt auch keine gesetzliche Grundlage, wann die Regierung welche Bauvorhaben und warum ablehnen dürfte. Genau wegen dieser gesetzlich unsicheren Lage wollte ich gerne das Energiegesetz. Ich werde es auch wieder auf die Agenda setzen, bestärkt durch Finjas Initiative. Auch wenn es am Ende scheitern sollte, so kann ich wenigstens beruhigt sagen, dass ich es versucht habe...

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Anmeldung eines Gewerbes - 21.05.2011, 00:56
Es gibt kein Gesetz, also ist der Antragsteller auf das Wohlwollen der Regierung angewiesen. ;)

Das Allthing hat den Vorteil, das man in der Aussprache bereits merkt, wie das Feedback aussieht und das es nicht so einfach zu kassieren ist. ;)

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
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Jónas Sigurðsson

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Anmeldung eines Gewerbes - 21.05.2011, 09:17
Also normal wäre die Schlussfolgerung, dass man tun kann, was man will, wenn es kein Gesetz gibt. Dass man trotzdem die Zustimmung braucht, kannst du höchstens mit Gewohnheitsrecht irgendwie begründen.

El Santo Spagie

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Anmeldung eines Gewerbes - 21.05.2011, 14:14
Also ziemlich verwirrend jetzt.
Ich habe einen Antrag an das Innenministerium gestellt reicht das oder muss ich nochmal einen an das Allthing stellen ?
Finanzminister und Präsident der
Energía para de Tropika