Autor Thema: Gespräch mit Ihrer Majestät Hermione III., Royal Realms of Glenverness  (Gelesen 8005 mal)

Hermione III.

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Ich bin vollends einverstanden und werde den Vertrag dann ebenfalls dem heimischen Parlament vorlegen.
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H.V.M.

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Hermione III.

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Das House of Peers ist das Parlament der schnellen Entscheidungen. Der Vertrag ist bereits gebilligt worden und kann zum Inkrafttreten durch mich unterzeichnet werden.
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Hermione III.

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Ist schon absehbar, wielange die Beschlussfassung noch dauern wird?
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Elin Kjellsdottir

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*so* Der ist heute durch, ich will aber Jonas die Chance lassen diesen Part zu Ende zu simulieren. *so*

Magnús Sverrisson

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Das Allthing hat dem Vertrag gestern zugestimmt. Ich denke, wir können dann zur Unterzeichnung kommen.

Hermione III.

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Das freut mich zu hören. :)
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H.V.M.

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Magnús Sverrisson

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Zitat
Grunnsamningur milli Lyðveldisins Eldeyja og Konungsríkisins Glenverness
Contrack atweesh the Republic of Eldeyja and The Royal Realm of Glenverness

1. gr. Grundlagen
(1) Die Republik Eldeyja und das Royal Realm of Glenverness (im Folgenden „die Vertragspartner“) erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragspartner erkennen einander als diplomatische Partner an und streben ein jederzeit freundschaftliches Verhältnis an. Sie werden keine feindseligen Aktivitäten gegen den jeweils anderen Vertragspartner unternehmen oder unterstützen.

2. gr. Hoheitsgebiete
(1) Die Vertragspartner erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(2) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen (41,757 Verns Miles) vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen (204,19 Verns Miles) vor der Küstenlinie des Vertragspartners zu respektieren. Gewässer, die sich innerhalb von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie mehrerer Staaten befinden, gehören abweichend davon nur soweit zur ausschließlichen Wirtschaftszone wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten.
(4) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.

3. gr. Diplomatische Vertretung
(1) Es steht jedem Vertragspartner frei, eine diplomatische Vertretung in das jeweils andere Land zu entsenden und dort eine Botschaft zu eröffnen.
(2) Die Vertragspartner gewähren den diplomatischen Vertretern des jeweils anderen Vertragspartners diplomatische Immunität.

4. gr. Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag tritt nach der Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft. Der Vertragspartner wird über die erfolgte Ratifikation zeitnah in Kenntnis gesetzt.
(2) Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einer Woche durch die schriftliche Erklärung eines Vertragspartner gekündigt werden.
(3) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.

Höfuðfjörður, 28. janúar 2012

Forsætisráðherrann Lýðveldisins Eldeyja



Queen of Glens

Magnús reicht der Königin von Glenverness einen Füllfederhalter, nachdem er selbst unterschrieben hat.

Hermione III.

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nimmt dankend den Füllfederhalter und unterschreibt ebenfalls

Zitat
Grunnsamningur milli Lyðveldisins Eldeyja og Konungsríkisins Glenverness
Contrack atweesh the Republic of Eldeyja and The Royal Realm of Glenverness

1. gr. Grundlagen
(1) Die Republik Eldeyja und das Royal Realm of Glenverness (im Folgenden „die Vertragspartner“) erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragspartner erkennen einander als diplomatische Partner an und streben ein jederzeit freundschaftliches Verhältnis an. Sie werden keine feindseligen Aktivitäten gegen den jeweils anderen Vertragspartner unternehmen oder unterstützen.

2. gr. Hoheitsgebiete
(1) Die Vertragspartner erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(2) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen (41,757 Verns Miles) vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen (204,19 Verns Miles) vor der Küstenlinie des Vertragspartners zu respektieren. Gewässer, die sich innerhalb von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie mehrerer Staaten befinden, gehören abweichend davon nur soweit zur ausschließlichen Wirtschaftszone wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten.
(4) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.

3. gr. Diplomatische Vertretung
(1) Es steht jedem Vertragspartner frei, eine diplomatische Vertretung in das jeweils andere Land zu entsenden und dort eine Botschaft zu eröffnen.
(2) Die Vertragspartner gewähren den diplomatischen Vertretern des jeweils anderen Vertragspartners diplomatische Immunität.

4. gr. Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag tritt nach der Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft. Der Vertragspartner wird über die erfolgte Ratifikation zeitnah in Kenntnis gesetzt.
(2) Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einer Woche durch die schriftliche Erklärung eines Vertragspartner gekündigt werden.
(3) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.

Höfuðfjörður, 28. janúar 2012

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Magnús Sverrisson

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Dann haben wir damit wohl auch den Teil mit der Arbeit erfolgreich hinter uns gebracht. :)

Die eldländische Regierung wird weiter ein internationales Abkommen zu den Hoheitsgewässern anstreben und ich freue mich, die Unterstützung des Royal Realm zu haben. Sobald es konkret wird, werden wir Sie benachrichtigen, damit Glenverness von Anfang an dabei sein kann.

Hermione III.

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Das haben wir! :)

Seien Sie versichert, dass das Royal Realm ein solches Abkommen vorbehaltlos unterstützen wird und wir uns über die entsprechende Benachrichtigung freuen. Ich überlege, ob es sinnvoll wäre, zunächst bei den Staaten der Polarkonvetion für ein solches Abkommen zu werben?
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H.V.M.

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Elin Kjellsdottir

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*so* Das würde ich sinnvoll finden. Ich sehe nämlich gar nicht ein, wieso ich z.B. mit der Nordmark einen Vertrag schließen sollte und damit auch ihre 200-Meilen-Zone anerkenne, solange man sich dort weigert die Polarkonvention zu unterstützen. *so*