Autor Thema: Parteiengesetz  (Gelesen 9863 mal)

Niels Bjarnisson

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Parteiengesetz - 06.03.2011, 13:25
Nun gibt es keine Einwände mehr von meiner Seite. :)

Jónas Sigurðsson

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Parteiengesetz - 06.03.2011, 13:31
Aber ich habe noch einen Punkt, der klargestellt werden sollte:

Zitat
4. Gegen ein Verbot oder die Auflösung kann Widerspruch durch ein Mitglied des betroffenen Vereins/der betroffenen Partei vor dem Allthing eingelegt werden, welches das Verbot bzw. die Auflösungmit einer 2/3 Mehrheit bestätigen oder widerrufen kann.
Was ist, wenn weder Bestätigung noch Widerruf eine 2/3-Mehrheit bekommen? Ich nehme an, das ist so gemeint, dass automatisch widerrufen wird, wenn es keine 2/3-Mehrheit für die Bestätigung gibt. Aus der Formulierung wird das aber nicht so richtig klar.

Einar Sigurdsson

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Jónas Sigurðsson

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Parteiengesetz - 06.03.2011, 13:45
Ein gutes Gesetz lässt trotzdem erst gar keinen Zweifel aufkommen.

Und einen Angeklagten gibt es bei einem Widerspruch gegen eine Auflösung oder ein Verbot nicht. Wenn überhaupt, wäre der "Angeklagte" das Allthing, das das Verbot erlassen hat.

Einar Sigurdsson

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Parteiengesetz - 06.03.2011, 13:57
Habe es im obigem Vorschlag präzisiert.

Jónas Sigurðsson

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Parteiengesetz - 06.03.2011, 14:03
Danke, sieht jetzt gut aus.

Eiríkur Jónsson

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Parteiengesetz - 06.03.2011, 15:34
Die aktuelle Form gefällt mir. Damit kann ich gut leben.

Sara Jonsdottir

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Parteiengesetz - 06.03.2011, 15:47
Ich kann ebenfalls damit gut leben.

Alexander Pétursson

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Parteiengesetz - 06.03.2011, 20:59
Der Entwurf sieht schon gut aus so.
Ich hab lediglich eine Anmerkung, die aber auch Geschmackssache ist.
Ich würde für die Gründung einer Partei eine gewisse Anzahl an "Unterstützern" festlegen. Damit können wir einer 1-Personen Parteienlandschaft ein wenig entgegenwirken.
Ist aber wie gesagt eine Sache der Ansicht. Der eine hat damit kein Problem der nächste schon.

Einar Sigurdsson

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Parteiengesetz - 06.03.2011, 21:08
Faktisch bestehen dann schon zwei Parteien, die nach diesen Regeln wieder aufgelöst werden müssten. Praktisch gesehen wäre es aber eine durchaus überlegenswerte Sache. Meinungen?

Alexander Pétursson

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Parteiengesetz - 06.03.2011, 21:10
Ich denke, dass die bestehenden Parteien durchaus auch weiter "Unterstützer" in der Gesellschaft haben.

Jónas Sigurðsson

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Parteiengesetz - 06.03.2011, 21:37
Man kann ja eine Übergangsfrist einbauen, in der die Parteien Zeit haben, sich darum zu kümmern, alle Bedingungen zu erfüllen.

Einar Sigurdsson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 08:59
Findet diese Regelung noch mehr Anhänger oder gibt es auch Kritik?

Niels Bjarnisson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 14:21
Im Moment sehe ich das Problem eines Zuviels an Ein-Personenparteien nicht. Wir können gerne darüber sprechen, wenn es soweit sein sollte, aber jetzt gerade fürchte ich würde eine solche Regelung eine Entwicklung unseres Parteiensystemes abwürgen, noch bevor sie richtig begonnen hat.
Daher eher persönlich gegen eine solche Regelung.

Alexander Pétursson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 16:00
Wieso sollen wir denn erst reagieren, wenn es schon zu spät ist? Wieso nicht vorher eine Regelung schaffen, die eine Masse an 1-Mann Parteien erschwert? Ich wüsste außerdem nicht, wieso dadurch die Entwicklung des Parteiensystems abgewürgt werden sollte. Wenn eine Partei es nicht mal schafft mehr als 1 Anhänger zu finden, dann wird sie auch bei Projekten keine Mehrheit hinter sich sammeln können.