Autor Thema: Parteiengesetz  (Gelesen 9853 mal)

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 16:17
Alexander, ich bin mir da unsicher, ich persönlich würde in keine Partei eintreten, aber kann es nicht ausschließen, eine Partei zu unterstützen oder ihren Geist in mir zu spüren.

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Alexander Pétursson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 16:20
Ich sag ja nicht, dass es Parteimitglieder werden sollen sonder, dass "Unterstützer" vorhanden sein müssen.
Sprich: Die Partei, die sich gründen möchte, benötigt eine gewisse Anzahl an Unterstützer Unterschriften.

Niels Bjarnisson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 17:19
Ich glaube der Fall das man eine Partei unterstützt ohne in ihr mitzuwirken dürfte eher selten sein.
Ich auf jeden Fall würde es nur schwerlich tun und sicher keine Partei unterstützen die nicht meinen politischen Grundsätzen entspricht. Das muss ich mal deutlich sagen.
Zudem befürchte ich weiterhin das ein Unterstützungszwang ein Hemmnis für die Entwicklung unserer Parteienlandschaft ist. Viele Leute sind vielleicht eher bereit einer bereits existierenden Partei beizutreten, als eine neue (mit)zu gründen bzw zu unterstützen. Eventuell hat etwas heute nur die Unterstützung einer Person, aber morgen kommen neue Leute nach Eldeyja, die diese Partei sofort als politische Heimat ansehen würden, aber nie selber die Initiative hätten würde diese noch nicht existieren sie zu gründen oder zu unterstützen.

Alexander Pétursson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 17:33
Mit Thelma und mir hast du schon zwei Beispiele, dass Leute durchaus bereit sind Parteien zu unterstützen ohne Mitglied zu werden. Und ich denke nicht, dass alle Bürger Eldeyjas auch Parteimitglied werden möchten.
Und ich verlange nirgends, dass hier Parteien unterstützt werden deren Überzeugung man nicht teilt.
2 Parteien existieren doch nun auch schon. Für weitere Parteien müssen sich nunmal Leute zusammenfinden, die ein gemeinsames Projekt angehen möchten.
Und wie bereits gesagt: eine Partei die es nicht schafft Unterstützer für die Gründung zu finden wird auch in der Politik Eldeyjas keine große Rolle spielen.

Sigurður Guðjohnson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 17:43
Ich sehe ehrlich gesagt den Nutzen einer solchen Reglementierung nicht und schon gar nicht welches Problem denn bei einem Verzicht darauf entstehen könnte?

Dann gibt es halt von mir aus 12 Ein-Mann-Parteien, und? Was passiert dann? Jede HID hat ohnehin Wahlrecht und wenn die sich dann alle 12 selber wählen, dann gibts wenigstens interessante "Koalitionsverhandlungen". Ich denk die Parteien dienen eher als Interessensvertretungen und sollen wohl eher dazu dienen eine gewisse Anzahl an "Unterstützern" für gewisse Kernthemen zu gewinnen, oder besser, die Leute mit derselben Ansicht koordinieren.

Und eine Partei wird hier eh nie echt eine wichtige Rolle spielen da wir keine Parteien wählen, sondern eh jeder im Allthing ist. ;-)

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Niels Bjarnisson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 17:48
Ja, Parteien dürften bei uns eher als Denkfabriken arbeiten. Das wird durch das politische System begünstigt.
Und wenn man Parteien so reglementiert mit Unterstützern, sehe ich die Leute dann halt als 1-Mann-Vereine rumlaufen, denn für solche wurde und kann wohl auch schwerlich so eine Klausel durchsetzen.

Sigurður Guðjohnson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 17:50
Und zum Entwurf, da erschließt sich mir der Sinn von Folgendem nicht.

Zitat
§6 Dauerhaftes Verbot
1. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing mit einer 2/3 Mehrheit verboten werden, wenn wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen wurde.
2. Die Gründe für das Verbot müssen schriftlich niedergelegt werden.
3. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn die Formpflichten nach Paragraph 7 nicht erfüllt sind. Der Verein/ die Partei hat 14 Tage Zeit, dies nachzuholen.
4. Gegen ein Verbot oder die Auflösung kann Widerspruch durch ein Mitglied des betroffenen Vereins/der betroffenen Partei vor dem Allthing eingelegt werden, welches das Verbot bzw. die Auflösung mit einer 2/3 Mehrheit bestätigen kann. Wird diese nicht erreicht ist das Verbot/die Auflösung widerrufen.

Das heißt doch das z.B. meine Partei vom Allthing mit 2/3 Mehrheit verboten wird und ich dann dagegen nur vorgehen kann indem ich das Allthing das eh schon "gegen" meine Partei gestimmt hat nochmals bitte abzustimmen. Ich finde da fehlt ein entsprechender Gegenspieler, sprich, eine Instanz verbietet und eine andere Instanz bestätigt dann oder hebt auf. Wäre ja fast so als ob mich ein Richter samt "Geschworene" verurteilen und ich dann genau denselben Richter und "Geschworene" habe, die mich eh wieder verurteilen.

Wie wäre da eine Art Oberster Gerichtshof?

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Sigurður Guðjohnson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 17:52
Zitat von: 'Niels Bjarnisson','index.php?page=Thread&postID=812#post812'
Ja, Parteien dürften bei uns eher als Denkfabriken arbeiten. Das wird durch das politische System begünstigt.
Und wenn man Parteien so reglementiert mit Unterstützern, sehe ich die Leute dann halt als 1-Mann-Vereine rumlaufen, denn für solche wurde und kann wohl auch schwerlich so eine Klausel durchsetzen.
Richtig, die Parteien haben so gesehen keine wirkliche "Macht" inne, sondern dienen eher als Plattform für die Konsolidierung und Koordinierung. Bestenfalls könnten der oder die Parteimitglieder die Partei als "Werbekampagne" nutzen um sich bei den Wähler für ein Amt zu empfehlen.

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Alexander Pétursson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 18:06
Na wenn ihr meint.

Zum Obersten Gerichtshof: Dafür müsste das Gesetz über die Staatsorgane um eben diese Instanz ergänzt werden.

Sigurður Guðjohnson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 18:09
Na zum meinen sind wir doch alle hier, oder? ;-)

Wie gesagt, mir geht es nur darum das der Beschluss und dessen Überprüfung nicht von ein und derselben Instanz vorgenommen wird. Was das für eine "Kontrollinstanz" ist, da bin ich flexibel.

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Alexander Pétursson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 18:13
Da ich sowieso der Meinung bin, dass dieses Gesetz um eben die Judikative ergänzt werden muss, denke ich könnte man das so regeln. Dafür müsste man aber diese Debatte erst noch einmal aussetzen bis wir das Gesetz über die Staatsorgane erweitert haben.

Sigurður Guðjohnson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 18:21
Zitat von: 'Alexander Pétursson','index.php?page=Thread&postID=823#post823'
Da ich sowieso der Meinung bin, dass dieses Gesetz um eben die Judikative ergänzt werden muss, denke ich könnte man das so regeln. Dafür müsste man aber diese Debatte erst noch einmal aussetzen bis wir das Gesetz über die Staatsorgane erweitert haben.
Da bin ich deiner Meinung, müssen wir nur noch den Rest überzeugen.

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Niels Bjarnisson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 18:24
Eine Judikative ist sicher fein, dann stellt sich wiederum nur die Frage, wer soll sie besetzen?
Und derjenige darf dann auf keinen, keinen Fall dem Allthing angehören, ansonsten wäre diese Judikative eine Farce oder wir könnten demjenigen gleich die entscheidende Stimme im Allthing geben, denn wird er anders urteilen als er abgestimmt hat? Höchst höchst fragwürdig.

Alexander Pétursson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 18:28
Nun, sofern dies die Zustimmung der Kollegen hier finden sollte, so könnte ich mir vorstellen mein Mandat niederzulegen und in den Obersten Gerichtshof zu wechseln.

Sigurður Guðjohnson

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Parteiengesetz - 07.03.2011, 18:29
Es geht hier ja nicht um die entscheidene Stimme im Allthing, sondern lediglich um die Bestätigung im Falle einer Parteiauflösung.

Derjenige müsste sich natürlich an geltendes Recht halten, wenn die Auflösung rechtens ist, dann ist da auch nichts anders zu entscheiden. Letztlich vermutlich vorrangig eher eine "Simulatorische Beschönigung".

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