Wann ist ein Verfahren vom Ältestenrat an das Allthing zu verweisen? "Wenn im Ältestenrat keine Mehrheit zustande kommt"? Ich möchte verhindern, dass Verfahren vorschnell an das Allthing verwiesen werden, nur weil sich die Richter nicht auf die Schnelle einigen können. Daher der Vorschlag, dass der Verweis nur einstimmig erfolgen kann, wenn sich alle Richter einig sind, dass eine Einigung nicht mehr zustande kommen kann.
Das bedeutet, dass ein Verfahren ohne Urteil, weil die Richter sich nicht einigen können, genauso gut ist wie wenn die Klage abgewiesen wird. Wir hätten also den Richter, der eine Klage ablehnen will, immer in einer stärkeren Position. Ich bin mir nicht sicher, ob das ein Problem ist, aber ich will es wenigstens gesagt haben.
Was ich verhindern möchte, ist, dass eine Partei einfach so eine Abstimmung über die Befangenheit eines Richters im Allthing einfordern kann, nur weil dieser Richter nicht gemocht wird. Wenn tatsächlich Befangenheit besteht, wird das wenigstens ein Richter feststellen.
Es sind die drei Personen, denen Eldeyja am meisten vertraut, also kann man das wahrscheinlich wirklich so sehen. Auf der anderen Seite sehe ich auch kein Problem damit, wenn die Partei einfach so eine Abstimmung verlangen könnte - wenn es unbegründet ist, wird sie die Abstimmung halt verlieren.
Leben kann ich beiden Varianten.