In der Tat, da habe ich nicht richtig zugehört. Das sollte man auf jeden Fall mit aufnehmen, vielleicht als Absatz 4 im Umweltschutzparagraphen: "Innerhalb der eldländischen Wirtschaftszone ist die Verklappung jeglicher Stoffe ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung durch die Regierung verboten. Auf Verlangen des Allthings ist eine solche Genehmigung aufzuheben."
Die Idee von der Einschränkung des Bodenschatzabbaus finde ich trotzdem gut, die Formulierung des Absatzes 2 ermöglicht der Regierung ja, festzulegen, was gemacht werden darf und was nicht.