Republik Eldeyja

MOTTÖKUHERBERGI | Empfangshalle => SENDIRAÐ | Diplomatischer Bereich => Konferenzsaal => Thema gestartet von: Jónas Sigurðsson am 19.02.2016, 23:53

Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.02.2016, 23:53
Ein Konferenzraum ist für den Besuch des njorländischen Außenministers vorbereitet.
Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Mads Kristensen am 20.02.2016, 11:36
Mads trifft ein
Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 20.02.2016, 21:10
Velkominn á Eldeyju, Mads! Ich freue mich wirklich, dich hier zu haben. :)

Bist du gestern gut angekommen und hast du noch einen schönen freien Abend in Höfuðfjörður gehabt?
Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Mads Kristensen am 21.02.2016, 13:20
Vielen Dank, Jónas! Ich freue mich auch hier zu sein. :)

Der Flug war ganz angenehm und ich hab mich gestern Abend noch ein wenig umgesehen.
Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 21.02.2016, 13:52
Das freut mich zu hören. Höfuðfjörður ist ja nicht ganz so unübersichtlich groß, da hast du sicher schon einen guten groben Überblick über das Zentrum bekommen.

Hast du für unser Gespräch besondere Themen oder Anliegen mitgebracht?
Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Mads Kristensen am 21.02.2016, 14:08
Ich dachte mir, dass wir vielleicht schonmal einen Freundschaftsvertrag aufsetzen könnten. Außerdem könnte man ja auch über einige andere Themen sprechen, wie zum Beispiel Schüleraustausche, gemeinsame Feste etc.
Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 21.02.2016, 14:29
Ja, das sind gute Themen. Ich würde aber vorschlagen, dass wir erst einmal beim Grundsätzlichen anfangen.

Das sind jetzt zwar eher simoff-Fragen, aber was ist denn euer aktuellen Plan für einen Kartenplatz? Ich würde einen Vertrag nicht zwingend daran knüpfen, dass ihr schon auf der Karte seid, aber es wäre schon gut, wenn das zumindest absehbar wäre.

Außerdem müssten wir bei Gelegenheit wohl mal über die gemeinsame Geschichte sprechen. Ich meine, ich hätte gesehen, dass ihr eine njorländische Herrschaft über Eldeyja angedacht hattet, was unserer Geschichtschreibung (http://eldeyja.mikronation.de/index_5.htm) widerspricht. Aber vielleicht sollte ich dazu lieber bei euch im Forum einen Thread starten?
Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Mads Kristensen am 21.02.2016, 14:47
Wir planen eine Eintragung auf der CartA und werden das wohl auch bald in Angriff nehmen, wir wollten nur vorher alles auf Vordermann bringen.

Für die gemeinsame Geschichte wäre es tatsächlich ganz praktisch, wenn du das bei uns ansprichst, dann können das alle zusammen besprechen.
Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 21.02.2016, 15:37
Gut, dann werde ich das bei Gelegenheit machen.

Ich habe mitbekommen, dass ihr schon mit Glenverness Kontakt aufgenommen und einen Vertrag geschlossen habt. Ich weiß nicht, ob noch andere Kontakte am Laufen sind, aber dadurch dass du jetzt als nächses hier bist, sieht es für mich so aus, dass ihr euch in der Außenpolitik generell eher westlich orientiert? Sehe ich das richtig?
Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Mads Kristensen am 21.02.2016, 15:43
Ja, das ist schon korrekt. Wir wollen aber generell die Staaten in unserer Umgebung abdecken. Und Eldeyja auf jeden Fall, da es auch einen nordischen Staat als Vorbild hat.
Das ist ja auch SimOn nicht ganz unwichtig :)
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 21.02.2016, 15:53
Habt ihr euch übrigens schon Gedanken gemacht, euch hier und da internationalen Verträgen anzuschließen? Auf eldländische Initiative ist der Vertrag über Hoheitsgewässer entstanden, wärt ihr dafür zu gewinnen? Außerdem sind wir noch Vertragspartner bei der Konvention über die Polgebiete und der Allgemeinen Menschenrechtserklärung.
Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Mads Kristensen am 21.02.2016, 16:13
Ich denke schon, dass wir uns da einigen Verträgen anschließen könnten.
Für den Vertrag mit Glenverness haben wir sowieso schon unsere Absicht erklärt die Rechte der Unterzeichner des Vertrags über Hoheitsgewässer zu respektieren.
Das konnte man dann in eine Unterzeichnung umwandeln ;)
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 21.02.2016, 16:24
Ich würde das sehr begrüßen. ;)
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Beitrag von: Mads Kristensen am 21.02.2016, 16:25
Ich werde das mal mit Niels besprechen, aber das wird denke ich kein Problem sein.
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Beitrag von: Mads Kristensen am 21.02.2016, 20:53
Wir wären gerne dazu bereit, den Vertrag zu unterzeichnen!
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Beitrag von: Mads Kristensen am 28.02.2016, 16:08
Mads räuspert sich
Jónas?
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 28.02.2016, 19:57
Entschuldige, ich bin gerade mit den Gedanken etwas abgeschweift...

Der nächste Punkt wäre dann der Freundschaftsvertrag. Die Standardpunkte wie gegenseitige Anerkennung, Botschafteraustausch usw. können wir sicher von den üblichen Verträgen übernehmen. Aber du hattest ja noch ein paar Ideen mehr, ich habe Schüleraustausch und gemeinsame Feste in Erinnerung. Hattest du vor, zu diesen Punkten auch etwas in den Vertrag aufzunehmen oder sie nur erst einmal so anzusprechen?
Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Mads Kristensen am 28.02.2016, 20:09
Wir können das gerne schon in schriftliche Form bringen, wenn du damit einverstanden bist.
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 28.02.2016, 23:40
Hast du denn dazu schon konkretere Vorstellungen, wie das aussehen könnte?
Titel: Gespräch mit Seiner Exzellenz Mads Kristensen, Njorlande
Beitrag von: Mads Kristensen am 29.02.2016, 18:21
Ich habe schon etwas vorbereitet und dir den entsprechenden Artikel markiert.

Mads reicht Jónas den Entwurf
Zitat
Freundschaftsvertrag zwischen der Lydveldi Eldeyja und dem Kongeriket de Njorlande

Getragen von dem gemeinsamen Willen nach friedvoller, internationaler Zusammenarbeit im politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens, streben die unterzeichnenden Staaten in gegenseitigem Respekt vor den geschichtlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leistungen ihrer Völker eine fortlaufende Verbesserung und Vertiefung der gegenseitigen Kontakte und Beziehungen an, und vereinbaren als gemeinsames Fundament künftigen Handelns diesen Freundschaftsvertrag.


§1.
Grundlagen
(1) Das Königreich der Njorlande und die Republik Eldeyja (im Folgenden „die Vertragspartner“) erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an. Beide Vertragspartner stufen die Diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "positiv" (oder sinnverwandt) ein.
(2) Die Vertragspartner erkennen einander als diplomatische Partner an und streben ein jederzeit freundschaftliches Verhältnis an. Sie werden keine feindseligen Aktivitäten gegen den jeweils anderen Vertragspartner unternehmen oder unterstützen.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, in ihren internationalen Beziehungen auf Drohung mit Gewalt oder ihrer Anwendung zu verzichten und ihre internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln zu lösen.
(4) Dieser Vertrag verbietet Aktivitäten von Geheimdiensten, Nachrichtendiensten oder ähnlichen Organisationen durch die Vertragspartner im jeweils anderen Hoheitsgebiet, sofern sich diese gegen den Staat und seine Integrität richten. Eine mögliche Zusammenarbeit der Geheimdienste ist hiervon nicht betroffen.

§2.
Hoheitsgebiete
(1) Die Vertragspartner erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser, an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(2) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie des Vertragspartners zu respektieren. Gewässer, die sich innerhalb von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie mehrerer Staaten befinden, gehören abweichend davon nur soweit zur ausschließlichen Wirtschaftszone wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten.
(4) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichenRessourcen sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.

§3.
Frieden und Sicherheit
(1) Das Königreich der Njorlande und die Republik Eldeyja garantieren für den Erhalt von Frieden und Sicherheit untereinander.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Tätigkeiten auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, außer sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Beide Staaten versichern, dass sie sich nicht in die Innenpolitik des Vertragspartners einmischen werden.

§4. Diplomatische Beziehungen
(1) Das Königreich der Njorlande und die Republik Eldeyja stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Diplomaten des Vertragspartners ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Der Gastgeber garantiert jeweils für die Sicherheit der Botschaft.
(3) Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.
(4) Die Vertragspartner kommen darüber ein, dass die Bürger und Einwohner beider Staaten von einer Visapflicht befreit sind.
(5) Die Vertragspartner sind sich darin einig, den gemeinsamen Warenaustausch zu erleichtern und zu einer Vereinfachung der Zollformalitäten zu erreichen.

§5.
Kulturelle Zusammenarbeit
(1) Die Republik Eldeyja und das Königreich der Njorlande erklären sich zur kulturellen Zusammenarbeit bereit.
(2) Zu diesem Zweck arbeiten die Kultur-und Bildungsministerien der Vertragspartner zusammen an verschiedenen Programmen.
(3) Die festgelegten Programme sind
a) die Organisation und Durchführung von verschiedenen Schüleraustäuschen
b) die Organisation und Durchführung eines gemeinsamen Kulturfestes, welches alle 5 Monate abwechselnd in der Republik Eldeyja und dem Königreich der Njorlande stattfinden soll
c) die Organisation und Durchführung verschiedener gemeinsamer Sportspiele

§6.
Gültigkeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt mit Ratifizierung durch beide Vertragspartner in Kraft.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Der Vertrag kann einseitig mit einer zweiwöchigen Frist oder in beidseitigem Einvernehmen fristlos gekündigt werden.