Republik Eldeyja

POLITIK | Politik => ALLTHING | Parlament => Thema gestartet von: Snorri Hallgrimsson am 05.03.2011, 09:04

Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 05.03.2011, 09:04
Sehr geehrte Goden,

der Ministerpräsident hat heute folgende Gesetzesinitiative in das Allthing eingebracht:

Zitat
Sehr geehrte Goden des Allthings,

da die Zeit reif für die Gründung erster Parteien scheint, möchte ich folgende Gesetzeninitiative in das Allthing einbringen, welche Gründung, Form und Kontrollmaßnahmen für alle künftigen Parteien regelt.

[font='Georgia']Parteiengesetz
[/font]
[font='Georgia']
§1 Wirkung
1. Dieses Gesetz betrifft alle bestehenden und alle zukünftigen Parteien.

§2 Gründung
1. Jeder eldländische Staatsbürger hat das Recht, eine Partei zu gründen. Die Gründung muss im Politikforum öffentlich bekannt gegeben werden.

§3 Mitgliedschaft
1. Nur Staatsbürger dürfen einer Partei beitreten.
2. Die Mitglieder sind an §4 gebunden.

§4 Parteiziele
1. Die Ziele der Partei müssen im Einklang mit dem Codes Eldeyja und der demokratischen Grundordnung stehen.
2. Die Partei muss dabei zum Ziel haben die bestehenden Staatsorgane, insbesondere das Allthing zu achten und zu schützen.

§5 Vorübergehendes Parteiverbot
1. Bricht eine Partei geltendes Recht oder agiert sie als Führungsorgan um den Rechtsbruch ihrer Mitglieder zu koordinieren, so kann das Allthing ein vorübergehendes Parteiverbot beschließen. Die Gründe für das Verbot sind vom Ältesten Goden bekannt zu geben.
2. Eine Partei kann nach § 5 (1) für höchstens 14 Tage für verboten erklärt werden. Setzt sie ihre Geschäftstätigkeit trotzdem fort, so ist der Ministerpräsident befugt das Verbotsrecht durchzusetzen.

§6 Dauerhaftes Parteiverbot
1. Eine Partei kann von der Regierung verboten werden.
2. Die Gründe für das Verbot müssen schriftlich niedergelegt werden.
3. Eine Partei kann vom Allthing aufgelöst werden, wenn die Formpflichten nach Paragraph 7 nicht erfüllt sind. Die Partei hat 14 Tage Zeit, dies nachzuholen.
4. Gegen ein Verbot oder die Auflösung einer Partei kann Widerspruch durch ein Mitglied der betroffenen Partei vor dem Allthing eingelegt werden, welches das Verbot bzw. die Auflösung bestätigen oder widerrufen kann.

§7 Formpflicht
1. Jede Partei hat eine gültige Satzung vorzulegen, in der SITZ, NAME, ORGANISATION, ZWECK und ZIELE der Partei sowie ein Bekenntnis zur bestehenden Ordnung anzugeben sind. Die Satzung muss außerdem die WAHL des Parteivorsitzes regeln und sollte dabei den Grundsatz der innerparteilichen Demokratie wahren.

§8 Schlussbestimmungen
1. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch das Allthing in Kraft.
[/font][font='Georgia']


Ich danke.
[/font]
Die Aussprache dauert 48 Stunden. Ich bitte um Ihre Wortmeldungen.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 05.03.2011, 11:13
Ich frage mich, warum mit diesem Gesetz irgendjemand eine Partei gründen sollte. Eine Partei zu sein bringt anscheinend nur Pflichten und Nachteile mit sich. Ist es dann nicht viel einfacher, wenn ich zwar die "Partei" in den Namen aufnehme, aber das ganze lieber als Verein führe, für den die ganzen Einschränkungen nicht gelten?

Und eine blöde Frage noch: Was hat es mit dem Codes Eldeyja auf sich?
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 05.03.2011, 12:17
Ein berechtigter Einwand wie ich finde.
Vielleicht sollte man den Parteien, im Gegenzug für die Beschränkungen auch bestimmte Privilegien einräumen, also mehr als das sie als Partei existieren dürfen.
Denkt man daran wie man Mitglied des Allthings wird, spielen Parteien hier gar keine Rolle.
Und bei der Wahl des Ministerpräsidenten höchstens in dem Sinne um Mehrheiten zu schaffen für einen Kandidaten.
Das könnte dann darauf hinauslaufen, das politische Gruppierungen das einfach umgehen, indem sie sich als Vereine, aber nicht als Parteien organisieren, besonders wenn es welche sind die eher in Konflikt mit den besagten Bestimmungen geraten könnten.
Und zudem sitzen eventuelle Abgeordnete einer womöglich gerade zu recht verbotenen Partei trotzdem weiter als Abgeordnete im Allthing und gründen die Partei entweder einfach neu oder als Verein, haben aber ausser einer kleinen Störung weiter alle Optionen die man als Abgeordneter hat.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 05.03.2011, 12:27
@ Jónas:

Dann heisst der Verein vielleicht Partei, gilt aber nicht als solches im Sinne des Gesetzes über die Staatsorgane. Simulatorisch würde es dann auch keine Parteienfinanzierung über den Staat etc. geben.

Ich möchte mit diesen Regelungen die Unart vermeiden, dass sich in Eldeyja Parteien gründen, die dem extremen Sprektrum angehören oder in ihrer inneren Struktur vollkommen undemokratisch sind. Genügend negative Beispiele findet man in vielen MN`s. Ich finde, dass ist nicht zuviel verlangt. Eine Satzung, die allen Punkten entspricht ist nicht schwer zu erstellen und wem das zuviel Arbeit ist, der sollte sich überlegen ob er wirklich geeignet ist eine Partei zu gründen.

Der Codex Eldeyja ist die Sammlung der maßgeblichen drei Gesetze und zu finden im Staatsarchiv.

@ Niels:

Wenn wir einfach alles weglassen gibt es aber gar keine Schranken für extreme Einflüsse, ganz egal ob sie sich Partei nennen oder nicht. Ich will eben nicht, das man mit dem Finger auf uns zeigt und sagt hier gäbe es extreme Parteien. Wer es darauf anlegt hier quer zu treiben, wird eh immer eine Lücke finden. Auch wenn sich solche Gruppierungen immer wieder neu gründen, so ist dies immer noch besser dass sie dadurch Umstände haben, als dass man sie einfach von vornherein gewähren lässt.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 05.03.2011, 12:28
Alles richtig. Aber bevor man jetzt anfängt und krampfhaft nach irgendwelchen Privilegien sucht, die man Parteien geben könnte, wäre es vielleicht eine Überlegung wert, ob es im eldländischen System überhaupt einen Grund gibt, Parteien nicht einfach nur als Vereine zu behandeln.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 05.03.2011, 12:31
Das würde mein Gesetz aber kaum ändern, denn dann wäre mir daran gelegen Vereine in dieser Weise zu regulieren. Schreib einfach statt Parteiengesetz: Vereins- und Parteiengesetz drüber. Der Terminus ändert nichts an meinem Anliegen.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 05.03.2011, 12:34
Zitat von: 'Einar Sigurdsson','index.php?page=Thread&postID=520#post520'
Der Codex Eldeyja ist die Sammlung der maßgeblichen drei Gesetze und zu finden im Staatsarchiv.
Ah, dass es da schon was gibt, ist mir völlig entgangen.  Danke.

Zitat
Dann heisst der Verein vielleicht Partei, gilt aber nicht als solches im Sinne des Gesetzes über die Staatsorgane. Simulatorisch würde es dann auch keine Parteienfinanzierung über den Staat etc. geben.
Parteienfinanzierung und ähnliches gibt es aber sowieso noch nicht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob wir das haben wollen.

Das Gesetz über die Staatsorgane nennt Parteien auch nur an einer Stelle: "Die Abgeordneten des Allthings haben das Recht sich in Fraktionen und/oder Parteien zusammenzufinden. "

Zitat
Wenn wir einfach alles weglassen gibt es aber gar keine Schranken für extreme Einflüsse, ganz egal ob sie sich Partei nennen oder nicht. Ich will eben nicht, das man mit dem Finger auf uns zeigt und sagt hier gäbe es extreme Parteien.
Die Schranken müssten es dann natürlich für Vereine oder sonstige Vereinigungen geben. Selbst wenn Parteien anders behandelt werden, will man ja nicht Vereine dulden, die für Eldeyja gefährlich sind.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 05.03.2011, 12:43
Dann sind wir uns ja einig. Ich ändere den Vorschlag wie folgt:

[font='Georgia']Vereins- und Parteiengesetz
[/font]
[font='Georgia']
§1 Wirkung
1. Dieses Gesetz betrifft alle bestehenden und alle zukünftigen Vereine und Parteien.

§2 Gründung
1. Jeder eldländische Staatsbürger hat das Recht, einen Verein und/oder eine Partei zu gründen. Die Gründung muss im Forum öffentlich bekannt gegeben werden.

§3 Mitgliedschaft
1. Nur Staatsbürger dürfen einem Verein/einer Partei beitreten.
2. Die Mitglieder sind an §4 gebunden.

§4 Vereins/Parteiziele
1. Die Ziele des Vereins/der Partei müssen im Einklang mit dem Codes Eldeyja und der demokratischen Grundordnung stehen.
2. Der Verein/die Partei muss dabei zum Ziel haben die bestehenden Staatsorgane, insbesondere das Allthing zu achten und zu schützen.

§5 Vorübergehendes Vereins/Parteiverbot
1. Bricht ein Verein/ eine Partei geltendes Recht oder agiert sie als Führungsorgan um den Rechtsbruch ihrer Mitglieder zu koordinieren, so kann das Allthing ein vorübergehendes Verbot beschließen. Die Gründe für das Verbot sind vom Ältesten Goden bekannt zu geben.
2. Ein Verein / eine Partei kann nach § 5 (1) für höchstens 14 Tage für verboten erklärt werden. Setzt sie ihre Geschäftstätigkeit trotzdem fort, so ist der Ministerpräsident befugt das Verbotsrecht durchzusetzen.

§6 Dauerhaftes Verbot
1. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing verboten werden.
2. Die Gründe für das Verbot müssen schriftlich niedergelegt werden.
3. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing aufgelöst werden, wenn die Formpflichten nach Paragraph 7 nicht erfüllt sind. Der Verein/ die Partei hat 14 Tage Zeit, dies nachzuholen.
4. Gegen ein Verbot oder die Auflösung kann Widerspruch durch ein Mitglied des betroffenen Vereins/der betroffenen Partei vor dem Allthing eingelegt werden, welches das Verbot bzw. die Auflösung bestätigen oder widerrufen kann.

§7 Formpflicht
1. Jeder Verein/jede Partei hat eine gültige Satzung vorzulegen, in der SITZ, NAME, ORGANISATION, ZWECK und ZIELE, sowie ein Bekenntnis zur bestehenden Ordnung anzugeben sind. Die Satzung muss außerdem die WAHL des Vorsitzes regeln und sollte dabei den Grundsatz der inneren Demokratie wahren.

§8 Schlussbestimmungen
1. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch das Allthing in Kraft.
[/font]
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Eiríkur Jónsson am 05.03.2011, 16:22
Ich würde mich dafür aussprechen, dass die Gründe, die ein Verbot einer Partei oder eines  Vereins rechtfertigen, im Gesetzestext auch konkret genannt werden. Ansonsten sehe ich hier die Gefahr des Missbrauchs seitens der Regierung. Für mich persönlich wäre die einzig zulässige Begründung, dass dem Verein bzw. der Partei kriminelle Machenschaften nachgewiesen werden können. Politisch motivierte Verbote lehne ich grundsätzlich ab, ich spreche mich hier für eine radikale Meinungs- und Versammlungsfreiheit in unserem Land aus.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 05.03.2011, 16:26
Parteien und Vereine können nur vom Allthing, nicht von der Regierung verboten werden. Ich sehe hier keine Mißbrauchsgefahr.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 05.03.2011, 16:35
Im Originalentwurf hiess es noch die Regierung kann, aber gut das es im neuen Entwurf verändert wurde.
Wobei ich eventuell schon eine Mehrheit für ein Verbot etwa von 2/3 der Stimmen begrüssen würde um zu verhindern das dann das wirklich politisch motiviert genutzt wird.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Eiríkur Jónsson am 05.03.2011, 17:03
Tut mir leid, ich hatte Regierung gelesen. Dennoch bin ich dafür, konkrete Gründe aufzuführen, die ein Verbot rechtfertigen.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 05.03.2011, 18:40
Zitat von: 'Einar Sigurdsson','index.php?page=Thread&postID=528#post528'
§7 Formpflicht
1. Jeder Verein/jede Partei hat eine gültige Satzung vorzulegen, in der SITZ, NAME, ORGANISATION, ZWECK und ZIELE, sowie ein Bekenntnis zur bestehenden Ordnung anzugeben sind. Die Satzung muss außerdem die WAHL des Vorsitzes regeln und sollte dabei den Grundsatz der inneren Demokratie wahren.
Ich gebe zu ich bin kein Jurist, aber "sollte" bedeutet nicht "muss" oder? Ich meine, jemand könnte also eine Partei gründen, sich einmal wählen lassen und dann immer im Amt sein oder?
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Sigurður Guðjohnson am 05.03.2011, 19:41
Zitat von: 'Einar Sigurdsson','index.php?page=Thread&postID=528#post528'
[font='Georgia']§4 Vereins/Parteiziele
1. Die Ziele des Vereins/der Partei müssen im Einklang mit dem Codes Eldeyja und der demokratischen Grundordnung stehen.
2. Der Verein/die Partei muss dabei zum Ziel haben die bestehenden Staatsorgane, insbesondere das Allthing zu achten und zu schützen.

§5 Vorübergehendes Vereins/Parteiverbot
1. Bricht ein Verein/ eine Partei geltendes Recht oder agiert sie als Führungsorgan um den Rechtsbruch ihrer Mitglieder zu koordinieren, so kann das Allthing ein vorübergehendes Verbot beschließen. Die Gründe für das Verbot sind vom Ältesten Goden bekannt zu geben.
2. Ein Verein / eine Partei kann nach § 5 (1) für höchstens 14 Tage für verboten erklärt werden. Setzt sie ihre Geschäftstätigkeit trotzdem fort, so ist der Ministerpräsident befugt das Verbotsrecht durchzusetzen.

§6 Dauerhaftes Verbot
1. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing verboten werden.
2. Die Gründe für das Verbot müssen schriftlich niedergelegt werden.
3. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing aufgelöst werden, wenn die Formpflichten nach Paragraph 7 nicht erfüllt sind. Der Verein/ die Partei hat 14 Tage Zeit, dies nachzuholen.
4. Gegen ein Verbot oder die Auflösung kann Widerspruch durch ein Mitglied des betroffenen Vereins/der betroffenen Partei vor dem Allthing eingelegt werden, welches das Verbot bzw. die Auflösung bestätigen oder widerrufen kann.

§7 Formpflicht
1. Jeder Verein/jede Partei hat eine gültige Satzung vorzulegen, in der SITZ, NAME, ORGANISATION, ZWECK und ZIELE, sowie ein Bekenntnis zur bestehenden Ordnung anzugeben sind. Die Satzung muss außerdem die WAHL des Vorsitzes regeln und sollte dabei den Grundsatz der inneren Demokratie wahren.
[/font]
Gut, dann mal meine fünf Minuten dazu.^^ Das Rot markierte ist hier das was mich irritiert, bzw. wo ich Nachbesserungsbedarf erachte.

§4,2: Die Formulierung impliziert das eine Partei sich dazu verpflichten muss die momentanen Strukturen genauso zu bewahren wie sie sind, dabei soll eine Partei doch auch durchaus in der Lage sein "Missstände" oder "Schwachpunkte" im Namen ihrer Wähler zu revidieren/modifizieren. Beispielsweise könnte es ja im SimOn Ziel einer Partei sein das Allthing durch ein anderes, parlamentarisches Organ zu ersetzen was ja durchaus im demokratischen Interesse der Wählerschaft wäre, aber laut Gesetz ein Verstoß. Zumindest könnte man das Gesetz dann so auslegen (und nein, habe ich nicht vor.).

§5,1: Hier sollte man einfügen mit welcher Stimmgewichtung dieses Verbot beschossen werden sollte.

§6,1,3,4: Hier sollte man auch einfügen mit welcher Stimmgewichtung die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden können.

§7: Auch wieder so eine recht "freimütige" Formulieren, die bestehende Ordnung kann ja durchaus auch per Wählermeinung reif sein geändert zu werden. Hier würde ich vielleicht eher wie im RL das Ding mit dem "Verfassungswidrig" einbinden, also gegen geltendes Recht, bzw. die Ordnung um das Wörtchen "demokratische" ergänzen. Das mit der Wahl halte ich persönlich für vernachlässigbar, ich meine wenn hier einer eine Partei gründet dann wird er auch deren Vorsitzender sein. Zumal zunächst eine Wahl zu fordern und dann aber die demokratische Art dieser Wahl in ein "sollte" zu verwandeln auch widersprüchlich ist. Ich wäre dafür das man den Parteien einfach selbst überlässt ob und wie da der Vorsitz gewählt wird, ob das nach der Zahl der Schafe geht die man hat oder wer den schlimmsten Drachen zuhause sitzen hat. Nur kriminelle Energien sollten ausgeschlossen werden damit keiner auf Mord und Totschlag verfällt.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 06.03.2011, 13:19
Vielen Dank für die Kritikpunkte, ich habe den Vorschlag dahingehend geprüft und wie folgt abgeändert:

[font='Georgia']Vereins- und Parteiengesetz
[/font]
[font='Georgia']
§1 Wirkung
1. Dieses Gesetz betrifft alle bestehenden und alle zukünftigen Vereine und Parteien.

§2 Gründung
1. Jeder eldländische Staatsbürger hat das Recht, einen Verein und/oder eine Partei zu gründen. Die Gründung muss im Forum öffentlich bekannt gegeben werden.

§3 Mitgliedschaft
1. Nur Staatsbürger dürfen einem Verein/einer Partei beitreten.
2. Die Mitglieder sind an §4 gebunden.

§4 Vereins/Parteiziele
1. Die Ziele des Vereins/der Partei müssen im Einklang mit dem Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung stehen.
[/font][font='Georgia']2. Der Verein/die Partei muss dabei zum Ziel haben die bestehenden Staatsorgane, insbesondere das Allthing zu achten und zu schützen.[/font][/s]
[font='Georgia']
§5 Vorübergehendes Vereins/Parteiverbot
1. Bricht ein Verein/ eine Partei geltendes Recht oder agiert sie als Führungsorgan um den Rechtsbruch ihrer Mitglieder zu koordinieren, so kann das Allthing mit einfacher Mehrheit ein vorübergehendes Verbot beschließen. Die Gründe für das Verbot sind vom Ältesten Goden bekannt zu geben.
2. Ein Verein / eine Partei kann nach § 5 (1) für höchstens 14 Tage für verboten erklärt werden. Setzt sie ihre Geschäftstätigkeit trotzdem fort, so ist der Ministerpräsident befugt das Verbotsrecht durchzusetzen.

§6 Dauerhaftes Verbot
1. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing mit einer 2/3 Mehrheit verboten werden,
[/font][font='Georgia']wenn wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen wurde.[/font]
[font='Georgia']2. Die Gründe für das Verbot müssen schriftlich niedergelegt werden.
3. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn die Formpflichten nach Paragraph 7 nicht erfüllt sind. Der Verein/ die Partei hat 14 Tage Zeit, dies nachzuholen.
4. Gegen ein Verbot oder die Auflösung kann Widerspruch durch ein Mitglied des betroffenen Vereins/der betroffenen Partei vor dem Allthing eingelegt werden, welches das Verbot bzw. die Auflösung mit einer 2/3 Mehrheit bestätigen kann. Wird diese nicht erreicht ist das Verbot/die Auflösung widerrufen.
[/font][font='Georgia']

§7 Formpflicht
1. Jeder Verein/jede Partei hat eine gültige Satzung vorzulegen, in der SITZ, NAME, ORGANISATION, ZWECK und ZIELE, sowie ein Bekenntnis zur bestehenden Ordnung anzugeben sind. Die Satzung muss außerdem die WAHL des Vorsitzes regeln und sollte dabei den Grundsatz der inneren Demokratie wahren.

§8 Schlussbestimmungen
1. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch das Allthing in Kraft.

------

Zu §4): Ist geändert, Punkt 2. entfällt, da Punkt 1. bereits aussagt, dass die Ziele der Partei mit dem Codex Eldeyja in Einklang stehen müssen. Hierzu zählt nun mal auch das Allthing, die älteste unserer Einrichtungen, von deren Schutz ich nicht abrücken werde und gerade von einem Bewahrer wie Sigurður dafür Verständnis erwarten würde, denn das Allthing gehört seit Anbeginn unseres Landes, seit mehr als 1000 Jahren zu uns.

Zu §7): Von mir aus entfällt der Rest, wer sich einer Partei unterordnen möchte, die nach innen keinen demokratischen Standards gerecht wird, sei selber schuld.

[/font]
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 06.03.2011, 13:25
Nun gibt es keine Einwände mehr von meiner Seite. :)
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 06.03.2011, 13:31
Aber ich habe noch einen Punkt, der klargestellt werden sollte:

Zitat
4. Gegen ein Verbot oder die Auflösung kann Widerspruch durch ein Mitglied des betroffenen Vereins/der betroffenen Partei vor dem Allthing eingelegt werden, welches das Verbot bzw. die Auflösungmit einer 2/3 Mehrheit bestätigen oder widerrufen kann.
Was ist, wenn weder Bestätigung noch Widerruf eine 2/3-Mehrheit bekommen? Ich nehme an, das ist so gemeint, dass automatisch widerrufen wird, wenn es keine 2/3-Mehrheit für die Bestätigung gibt. Aus der Formulierung wird das aber nicht so richtig klar.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 06.03.2011, 13:33
In dubio pro reo.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 06.03.2011, 13:45
Ein gutes Gesetz lässt trotzdem erst gar keinen Zweifel aufkommen.

Und einen Angeklagten gibt es bei einem Widerspruch gegen eine Auflösung oder ein Verbot nicht. Wenn überhaupt, wäre der "Angeklagte" das Allthing, das das Verbot erlassen hat.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 06.03.2011, 13:57
Habe es im obigem Vorschlag präzisiert.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 06.03.2011, 14:03
Danke, sieht jetzt gut aus.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Eiríkur Jónsson am 06.03.2011, 15:34
Die aktuelle Form gefällt mir. Damit kann ich gut leben.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Sara Jonsdottir am 06.03.2011, 15:47
Ich kann ebenfalls damit gut leben.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Alexander Pétursson am 06.03.2011, 20:59
Der Entwurf sieht schon gut aus so.
Ich hab lediglich eine Anmerkung, die aber auch Geschmackssache ist.
Ich würde für die Gründung einer Partei eine gewisse Anzahl an "Unterstützern" festlegen. Damit können wir einer 1-Personen Parteienlandschaft ein wenig entgegenwirken.
Ist aber wie gesagt eine Sache der Ansicht. Der eine hat damit kein Problem der nächste schon.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 06.03.2011, 21:08
Faktisch bestehen dann schon zwei Parteien, die nach diesen Regeln wieder aufgelöst werden müssten. Praktisch gesehen wäre es aber eine durchaus überlegenswerte Sache. Meinungen?
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Alexander Pétursson am 06.03.2011, 21:10
Ich denke, dass die bestehenden Parteien durchaus auch weiter "Unterstützer" in der Gesellschaft haben.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 06.03.2011, 21:37
Man kann ja eine Übergangsfrist einbauen, in der die Parteien Zeit haben, sich darum zu kümmern, alle Bedingungen zu erfüllen.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 07.03.2011, 08:59
Findet diese Regelung noch mehr Anhänger oder gibt es auch Kritik?
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 07.03.2011, 14:21
Im Moment sehe ich das Problem eines Zuviels an Ein-Personenparteien nicht. Wir können gerne darüber sprechen, wenn es soweit sein sollte, aber jetzt gerade fürchte ich würde eine solche Regelung eine Entwicklung unseres Parteiensystemes abwürgen, noch bevor sie richtig begonnen hat.
Daher eher persönlich gegen eine solche Regelung.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Alexander Pétursson am 07.03.2011, 16:00
Wieso sollen wir denn erst reagieren, wenn es schon zu spät ist? Wieso nicht vorher eine Regelung schaffen, die eine Masse an 1-Mann Parteien erschwert? Ich wüsste außerdem nicht, wieso dadurch die Entwicklung des Parteiensystems abgewürgt werden sollte. Wenn eine Partei es nicht mal schafft mehr als 1 Anhänger zu finden, dann wird sie auch bei Projekten keine Mehrheit hinter sich sammeln können.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 07.03.2011, 16:17
Alexander, ich bin mir da unsicher, ich persönlich würde in keine Partei eintreten, aber kann es nicht ausschließen, eine Partei zu unterstützen oder ihren Geist in mir zu spüren.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Alexander Pétursson am 07.03.2011, 16:20
Ich sag ja nicht, dass es Parteimitglieder werden sollen sonder, dass "Unterstützer" vorhanden sein müssen.
Sprich: Die Partei, die sich gründen möchte, benötigt eine gewisse Anzahl an Unterstützer Unterschriften.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 07.03.2011, 17:19
Ich glaube der Fall das man eine Partei unterstützt ohne in ihr mitzuwirken dürfte eher selten sein.
Ich auf jeden Fall würde es nur schwerlich tun und sicher keine Partei unterstützen die nicht meinen politischen Grundsätzen entspricht. Das muss ich mal deutlich sagen.
Zudem befürchte ich weiterhin das ein Unterstützungszwang ein Hemmnis für die Entwicklung unserer Parteienlandschaft ist. Viele Leute sind vielleicht eher bereit einer bereits existierenden Partei beizutreten, als eine neue (mit)zu gründen bzw zu unterstützen. Eventuell hat etwas heute nur die Unterstützung einer Person, aber morgen kommen neue Leute nach Eldeyja, die diese Partei sofort als politische Heimat ansehen würden, aber nie selber die Initiative hätten würde diese noch nicht existieren sie zu gründen oder zu unterstützen.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Alexander Pétursson am 07.03.2011, 17:33
Mit Thelma und mir hast du schon zwei Beispiele, dass Leute durchaus bereit sind Parteien zu unterstützen ohne Mitglied zu werden. Und ich denke nicht, dass alle Bürger Eldeyjas auch Parteimitglied werden möchten.
Und ich verlange nirgends, dass hier Parteien unterstützt werden deren Überzeugung man nicht teilt.
2 Parteien existieren doch nun auch schon. Für weitere Parteien müssen sich nunmal Leute zusammenfinden, die ein gemeinsames Projekt angehen möchten.
Und wie bereits gesagt: eine Partei die es nicht schafft Unterstützer für die Gründung zu finden wird auch in der Politik Eldeyjas keine große Rolle spielen.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Sigurður Guðjohnson am 07.03.2011, 17:43
Ich sehe ehrlich gesagt den Nutzen einer solchen Reglementierung nicht und schon gar nicht welches Problem denn bei einem Verzicht darauf entstehen könnte?

Dann gibt es halt von mir aus 12 Ein-Mann-Parteien, und? Was passiert dann? Jede HID hat ohnehin Wahlrecht und wenn die sich dann alle 12 selber wählen, dann gibts wenigstens interessante "Koalitionsverhandlungen". Ich denk die Parteien dienen eher als Interessensvertretungen und sollen wohl eher dazu dienen eine gewisse Anzahl an "Unterstützern" für gewisse Kernthemen zu gewinnen, oder besser, die Leute mit derselben Ansicht koordinieren.

Und eine Partei wird hier eh nie echt eine wichtige Rolle spielen da wir keine Parteien wählen, sondern eh jeder im Allthing ist. ;-)
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 07.03.2011, 17:48
Ja, Parteien dürften bei uns eher als Denkfabriken arbeiten. Das wird durch das politische System begünstigt.
Und wenn man Parteien so reglementiert mit Unterstützern, sehe ich die Leute dann halt als 1-Mann-Vereine rumlaufen, denn für solche wurde und kann wohl auch schwerlich so eine Klausel durchsetzen.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Sigurður Guðjohnson am 07.03.2011, 17:50
Und zum Entwurf, da erschließt sich mir der Sinn von Folgendem nicht.

Zitat
§6 Dauerhaftes Verbot
1. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing mit einer 2/3 Mehrheit verboten werden, wenn wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen wurde.
2. Die Gründe für das Verbot müssen schriftlich niedergelegt werden.
3. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn die Formpflichten nach Paragraph 7 nicht erfüllt sind. Der Verein/ die Partei hat 14 Tage Zeit, dies nachzuholen.
4. Gegen ein Verbot oder die Auflösung kann Widerspruch durch ein Mitglied des betroffenen Vereins/der betroffenen Partei vor dem Allthing eingelegt werden, welches das Verbot bzw. die Auflösung mit einer 2/3 Mehrheit bestätigen kann. Wird diese nicht erreicht ist das Verbot/die Auflösung widerrufen.

Das heißt doch das z.B. meine Partei vom Allthing mit 2/3 Mehrheit verboten wird und ich dann dagegen nur vorgehen kann indem ich das Allthing das eh schon "gegen" meine Partei gestimmt hat nochmals bitte abzustimmen. Ich finde da fehlt ein entsprechender Gegenspieler, sprich, eine Instanz verbietet und eine andere Instanz bestätigt dann oder hebt auf. Wäre ja fast so als ob mich ein Richter samt "Geschworene" verurteilen und ich dann genau denselben Richter und "Geschworene" habe, die mich eh wieder verurteilen.

Wie wäre da eine Art Oberster Gerichtshof?
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Sigurður Guðjohnson am 07.03.2011, 17:52
Zitat von: 'Niels Bjarnisson','index.php?page=Thread&postID=812#post812'
Ja, Parteien dürften bei uns eher als Denkfabriken arbeiten. Das wird durch das politische System begünstigt.
Und wenn man Parteien so reglementiert mit Unterstützern, sehe ich die Leute dann halt als 1-Mann-Vereine rumlaufen, denn für solche wurde und kann wohl auch schwerlich so eine Klausel durchsetzen.
Richtig, die Parteien haben so gesehen keine wirkliche "Macht" inne, sondern dienen eher als Plattform für die Konsolidierung und Koordinierung. Bestenfalls könnten der oder die Parteimitglieder die Partei als "Werbekampagne" nutzen um sich bei den Wähler für ein Amt zu empfehlen.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Alexander Pétursson am 07.03.2011, 18:06
Na wenn ihr meint.

Zum Obersten Gerichtshof: Dafür müsste das Gesetz über die Staatsorgane um eben diese Instanz ergänzt werden.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Sigurður Guðjohnson am 07.03.2011, 18:09
Na zum meinen sind wir doch alle hier, oder? ;-)

Wie gesagt, mir geht es nur darum das der Beschluss und dessen Überprüfung nicht von ein und derselben Instanz vorgenommen wird. Was das für eine "Kontrollinstanz" ist, da bin ich flexibel.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Alexander Pétursson am 07.03.2011, 18:13
Da ich sowieso der Meinung bin, dass dieses Gesetz um eben die Judikative ergänzt werden muss, denke ich könnte man das so regeln. Dafür müsste man aber diese Debatte erst noch einmal aussetzen bis wir das Gesetz über die Staatsorgane erweitert haben.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Sigurður Guðjohnson am 07.03.2011, 18:21
Zitat von: 'Alexander Pétursson','index.php?page=Thread&postID=823#post823'
Da ich sowieso der Meinung bin, dass dieses Gesetz um eben die Judikative ergänzt werden muss, denke ich könnte man das so regeln. Dafür müsste man aber diese Debatte erst noch einmal aussetzen bis wir das Gesetz über die Staatsorgane erweitert haben.
Da bin ich deiner Meinung, müssen wir nur noch den Rest überzeugen.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 07.03.2011, 18:24
Eine Judikative ist sicher fein, dann stellt sich wiederum nur die Frage, wer soll sie besetzen?
Und derjenige darf dann auf keinen, keinen Fall dem Allthing angehören, ansonsten wäre diese Judikative eine Farce oder wir könnten demjenigen gleich die entscheidende Stimme im Allthing geben, denn wird er anders urteilen als er abgestimmt hat? Höchst höchst fragwürdig.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Alexander Pétursson am 07.03.2011, 18:28
Nun, sofern dies die Zustimmung der Kollegen hier finden sollte, so könnte ich mir vorstellen mein Mandat niederzulegen und in den Obersten Gerichtshof zu wechseln.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Sigurður Guðjohnson am 07.03.2011, 18:29
Es geht hier ja nicht um die entscheidene Stimme im Allthing, sondern lediglich um die Bestätigung im Falle einer Parteiauflösung.

Derjenige müsste sich natürlich an geltendes Recht halten, wenn die Auflösung rechtens ist, dann ist da auch nichts anders zu entscheiden. Letztlich vermutlich vorrangig eher eine "Simulatorische Beschönigung".
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Sigurður Guðjohnson am 07.03.2011, 18:30
Zitat von: 'Alexander Pétursson','index.php?page=Thread&postID=828#post828'
Nun, sofern dies die Zustimmung der Kollegen hier finden sollte, so könnte ich mir vorstellen mein Mandat niederzulegen und in den Obersten Gerichtshof zu wechseln.
Das wäre doch eine Möglichkeit, man könnte den Passus auch verankern das nicht beides geht und man eben das Mandat für den Posten "opfern" müsste. Beziehungsweise das Mandat ruht solange man im Amt ist.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 07.03.2011, 20:24
Zitat von: 'Niels Bjarnisson','index.php?page=Thread&postID=812#post812'
Und wenn man Parteien so reglementiert mit Unterstützern, sehe ich die Leute dann halt als 1-Mann-Vereine rumlaufen, denn für solche wurde und kann wohl auch schwerlich so eine Klausel durchsetzen.
Ja, ich habe heute auch nochmal drüber nachgedacht und bin genau zum selben Schluss gekommen. Für Vereine kann man keine Unterstützer verlangen, und wenn es zwischen Parteien und Vereinen keinen echten Unterschied gibt, dann ist das eben auch für Parteien so.

Aber auch ohne dieses Problem wäre ich nicht überzeugt, dass Ein-Mann-Parteien ein Problem sind. Genauso wenig wie ich überzeugt bin, dass sie gut sind, mir ist es also relativ egal.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 07.03.2011, 21:20
Das Gesetz über die Staatsorgane kann gerne erweitert werden, ich hatte die Judikative rausgelassen, da sie im allgemeinen in wenigen MN's wirklich Personal oder Ausgestaltung erfährt und ich mir nicht Gedanken über tote Dinge machen wollte. Um so schöner dass sich hier tatsächlich Interessenten finden. Jeder Gode, der sich berufen fühlt, kann ja einen Vorschlag erarbeiten, wie eine solche Ergänzung um die Judikative aussehen könnte. Sobald es eine gibt, kann dann das Partiengesetz dahingehend geändert werden, bis dahin würde ich aber gerne das Gesetz so wie es jetzt ist erstmal zur Abstimmung stellen, damit die Parteien erstmal eine einigermaßen sichere Grundlage haben.

Ich werde fürs erste auch keinen Passus gegen 1-Mann-Parteien einstellen. Wer dann dagegen ist, muss halt mit Nein stimmen. Sollte es tatsächlich eines Tages ein Problem sein, dass es zuviele 1-Mann-Parteien gibt, kann man das Gesetz ja wieder ändern. Ich bitte daher den ältesten Goden, die Abstimmung einzuleiten.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 07.03.2011, 22:18
Gut, damit ist die Aussprache beendet. Wie gewünscht stelle ich das Gesetz wie folgt zur Abstimmung.

Soll das Parteiengesetz so verabschiedet werden?

Bitte stimmen Sie mit "Já" , "Nei" oder "Innihalda".


Die Abstimmung dauert 72 Stunden, oder bis eine Mehrheit erreicht wurde.

Zitat von: 'Einar Sigurdsson','index.php?page=Thread&postID=714#post714'
[font='Georgia']Vereins- und Parteiengesetz
[/font]
[font='Georgia']
§1 Wirkung
1. Dieses Gesetz betrifft alle bestehenden und alle zukünftigen Vereine und Parteien.

§2 Gründung
1. Jeder eldländische Staatsbürger hat das Recht, einen Verein und/oder eine Partei zu gründen. Die Gründung muss im Forum öffentlich bekannt gegeben werden.

§3 Mitgliedschaft
1. Nur Staatsbürger dürfen einem Verein/einer Partei beitreten.
2. Die Mitglieder sind an §4 gebunden.

§4 Vereins/Parteiziele
1. Die Ziele des Vereins/der Partei müssen im Einklang mit dem Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung stehen.
[/font]
[font='Georgia']
§5 Vorübergehendes Vereins/Parteiverbot
1. Bricht ein Verein/ eine Partei geltendes Recht oder agiert sie als Führungsorgan um den Rechtsbruch ihrer Mitglieder zu koordinieren, so kann das Allthing mit einfacher Mehrheit ein vorübergehendes Verbot beschließen. Die Gründe für das Verbot sind vom Ältesten Goden bekannt zu geben.
2. Ein Verein / eine Partei kann nach § 5 (1) für höchstens 14 Tage für verboten erklärt werden. Setzt sie ihre Geschäftstätigkeit trotzdem fort, so ist der Ministerpräsident befugt das Verbotsrecht durchzusetzen.

§6 Dauerhaftes Verbot
1. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing mit einer 2/3 Mehrheit verboten werden,
[/font][font='Georgia']wenn wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen wurde.[/font]
[font='Georgia']2. Die Gründe für das Verbot müssen schriftlich niedergelegt werden.
3. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn die Formpflichten nach Paragraph 7 nicht erfüllt sind. Der Verein/ die Partei hat 14 Tage Zeit, dies nachzuholen.
4. Gegen ein Verbot oder die Auflösung kann Widerspruch durch ein Mitglied des betroffenen Vereins/der betroffenen Partei vor dem Allthing eingelegt werden, welches das Verbot bzw. die Auflösung mit einer 2/3 Mehrheit bestätigen kann. Wird diese nicht erreicht ist das Verbot/die Auflösung widerrufen.
[/font][font='Georgia']

§7 Formpflicht
1. Jeder Verein/jede Partei hat eine gültige Satzung vorzulegen, in der SITZ, NAME, ORGANISATION, ZWECK und ZIELE, sowie ein Bekenntnis zur bestehenden Ordnung anzugeben sind.

§8 Schlussbestimmungen
1. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch das Allthing in Kraft.

[/font]
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 07.03.2011, 22:18
Já.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 07.03.2011, 22:24
Já.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 08.03.2011, 02:44
Ég sitja hjá. (Innihalda.)
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 08.03.2011, 08:11
Já.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Alexander Pétursson am 08.03.2011, 08:54
Innihalda
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Sigurður Guðjohnson am 08.03.2011, 17:48
Nei.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Páll Skúlisson am 08.03.2011, 18:20
Innihalda.
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Sara Jonsdottir am 08.03.2011, 21:21
Titel: Parteiengesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 10.03.2011, 08:10
Auch hier steht das Ergebnis soweit fest:

4 Ja
3 Enthaltung
1 Nein

Damit ist das Gesetz angenommen und wird ins Staatsarchiv aufgenommen.