[font='Georgia']§4 Vereins/Parteiziele
1. Die Ziele des Vereins/der Partei müssen im Einklang mit dem Codes Eldeyja und der demokratischen Grundordnung stehen.
2. Der Verein/die Partei muss dabei zum Ziel haben die bestehenden Staatsorgane, insbesondere das Allthing zu achten und zu schützen.
§5 Vorübergehendes Vereins/Parteiverbot
1. Bricht ein Verein/ eine Partei geltendes Recht oder agiert sie als Führungsorgan um den Rechtsbruch ihrer Mitglieder zu koordinieren, so kann das Allthing ein vorübergehendes Verbot beschließen. Die Gründe für das Verbot sind vom Ältesten Goden bekannt zu geben.
2. Ein Verein / eine Partei kann nach § 5 (1) für höchstens 14 Tage für verboten erklärt werden. Setzt sie ihre Geschäftstätigkeit trotzdem fort, so ist der Ministerpräsident befugt das Verbotsrecht durchzusetzen.
§6 Dauerhaftes Verbot
1. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing verboten werden.
2. Die Gründe für das Verbot müssen schriftlich niedergelegt werden.
3. Ein Verein/eine Partei kann vom Allthing aufgelöst werden, wenn die Formpflichten nach Paragraph 7 nicht erfüllt sind. Der Verein/ die Partei hat 14 Tage Zeit, dies nachzuholen.
4. Gegen ein Verbot oder die Auflösung kann Widerspruch durch ein Mitglied des betroffenen Vereins/der betroffenen Partei vor dem Allthing eingelegt werden, welches das Verbot bzw. die Auflösung bestätigen oder widerrufen kann.
§7 Formpflicht
1. Jeder Verein/jede Partei hat eine gültige Satzung vorzulegen, in der SITZ, NAME, ORGANISATION, ZWECK und ZIELE, sowie ein Bekenntnis zur bestehenden Ordnung anzugeben sind. Die Satzung muss außerdem die WAHL des Vorsitzes regeln und sollte dabei den Grundsatz der inneren Demokratie wahren.[/font]
Gut, dann mal meine fünf Minuten dazu.^^ Das Rot markierte ist hier das was mich irritiert, bzw. wo ich Nachbesserungsbedarf erachte.
§4,2: Die Formulierung impliziert das eine Partei sich dazu verpflichten muss die momentanen Strukturen genauso zu bewahren wie sie sind, dabei soll eine Partei doch auch durchaus in der Lage sein "Missstände" oder "Schwachpunkte" im Namen ihrer Wähler zu revidieren/modifizieren. Beispielsweise könnte es ja im SimOn Ziel einer Partei sein das Allthing durch ein anderes, parlamentarisches Organ zu ersetzen was ja durchaus im demokratischen Interesse der Wählerschaft wäre, aber laut Gesetz ein Verstoß. Zumindest könnte man das Gesetz dann so auslegen (und nein, habe ich nicht vor.).
§5,1: Hier sollte man einfügen mit welcher Stimmgewichtung dieses Verbot beschossen werden sollte.
§6,1,3,4: Hier sollte man auch einfügen mit welcher Stimmgewichtung die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden können.
§7: Auch wieder so eine recht "freimütige" Formulieren, die bestehende Ordnung kann ja durchaus auch per Wählermeinung reif sein geändert zu werden. Hier würde ich vielleicht eher wie im RL das Ding mit dem "Verfassungswidrig" einbinden, also gegen geltendes Recht, bzw. die Ordnung um das Wörtchen "demokratische" ergänzen. Das mit der Wahl halte ich persönlich für vernachlässigbar, ich meine wenn hier einer eine Partei gründet dann wird er auch deren Vorsitzender sein. Zumal zunächst eine Wahl zu fordern und dann aber die demokratische Art dieser Wahl in ein "sollte" zu verwandeln auch widersprüchlich ist. Ich wäre dafür das man den Parteien einfach selbst überlässt ob und wie da der Vorsitz gewählt wird, ob das nach der Zahl der Schafe geht die man hat oder wer den schlimmsten Drachen zuhause sitzen hat. Nur kriminelle Energien sollten ausgeschlossen werden damit keiner auf Mord und Totschlag verfällt.