Ehrenwerte Goden! Der Ministerpräsident hat folgenden Gesetzesentwurf ins Allthing zur Debatte und Abstimmung eingebracht. Da das Gesetz eine besondere Aktualität hat, ist die Aussprache auf 48 Stunden angesetzt.
Lög um Orkugjafi
Gesetz zur Energiegewinnung
1. gr. Zulässige Energiequellen auf dem Gebiet der Republik Eldeyja
(1) Zur Gewinnung von Energie, gleich ob elektrischer oder Wärmeenergie, ist ausschließlich die Nutzung regenerativer Energiequellen zulässig. Dazu gehören insbesondere die Wasserkraft und das Ausnutzen der Geothermie.
(2) Nicht zulässig sind alle anderen Arten der Energiegewinnung, ebenfalls der Bau von Anlagen um Energie aus nicht zulässigen Quellen zu gewinnen. Dazu gehören insbesondere Kohle-, Öl-, Gas-, oder Fusionskrafttwerke (Atom- oder Kernenergie).
(3) Ausnahmen sind wie folgt geregelt: Verbrennungsmotoren zum Zweck der Fortbewegung (Automobile, Flugzeuge, Schiffe). Notstromaggregate. Im Falle von Unfällen, drohenden Stromausfällen und Katastrophen sind alle Maßnahmen erlaubt, um kurzfristig die Stromversorgung wiederherzustellen. Nach einer Normalisierung der Lage, sind eventuell diesem Gesetz wiedersprechende Einrichtungen zeitnah wieder abzuschaffen.
Sehr geehrter Ältester, ich bitte die Aussprache erneut aufzunehmen. Der Vorschlag aktuelle Vorschlag wurde von Finja nivelliert und lautet wie folgt:
Lög um orkugjafa
Gesetz zur Energiegewinnung
1. gr. Zulässige Energiequellen auf dem Gebiet der Republik Eldeyja
(1) Dieses Gesetz gilt ausschließlich für Anlagen die technisch in der Lage sind mehr als 30 MW Energie zu gewinnen.
(2) Zur Gewinnung von Energie, gleich ob elektrischer oder Wärmeenergie, ist ausschließlich die Nutzung regenerativer Energiequellen zulässig. Dazu gehören insbesondere die Wasserkraft und das Ausnutzen der Geothermie.
(3) Nicht zulässig sind alle anderen Arten der Energiegewinnung, ebenfalls der Bau von Anlagen um Energie aus nicht zulässigen Quellen zu gewinnen. Dazu gehören insbesondere Kohle-, Öl-, Gas-, oder Fusionskrafttwerke (Atom- oder Kernenergie).
Ich bitte die Goden um Abstimmung über folgendes Gesetz. Dafür mit Já, ansonsten Nei oder Enthaltung. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Lög um orkugjafa
Gesetz zur Energiegewinnung
1. gr. Zulässige Energiequellen auf dem Gebiet der Republik Eldeyja
(1) Dieses Gesetz gilt ausschließlich für Anlagen die technisch in der Lage sind mehr als 30 MW Energie zu gewinnen.
(2) Zur Gewinnung von Energie, gleich ob elektrischer oder Wärmeenergie, ist ausschließlich die Nutzung regenerativer Energiequellen zulässig. Dazu gehören insbesondere die Wasserkraft und das Ausnutzen der Geothermie.
(3) Nicht zulässig sind alle anderen Arten der Energiegewinnung, ebenfalls der Bau von Anlagen um Energie aus nicht zulässigen Quellen zu gewinnen. Dazu gehören insbesondere Kohle-, Öl-, Gas-, oder Fusionskraftwerke (Atom- oder Kernenergie).