Republik Eldeyja

POLITIK | Politik => ALLTHING | Parlament => Thema gestartet von: Snorri Hallgrimsson am 19.05.2011, 17:24

Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 19.05.2011, 17:24
Ehrenwerte Goden! Der Ministerpräsident hat folgenden Gesetzesentwurf ins Allthing zur Debatte und Abstimmung eingebracht. Da das Gesetz eine besondere Aktualität hat, ist die Aussprache auf 48 Stunden angesetzt.


Lög um Orkugjafi

Gesetz zur Energiegewinnung

1. gr. Zulässige Energiequellen auf dem Gebiet der Republik Eldeyja
(1) Zur Gewinnung von Energie, gleich ob elektrischer oder Wärmeenergie, ist ausschließlich die Nutzung regenerativer Energiequellen zulässig. Dazu gehören insbesondere die Wasserkraft und das Ausnutzen der Geothermie.
(2) Nicht zulässig sind alle anderen Arten der Energiegewinnung, ebenfalls der Bau von Anlagen um Energie aus nicht zulässigen Quellen zu gewinnen. Dazu gehören insbesondere Kohle-, Öl-, Gas-, oder Fusionskrafttwerke (Atom- oder Kernenergie).
(3) Ausnahmen sind wie folgt geregelt: Verbrennungsmotoren zum Zweck der Fortbewegung (Automobile, Flugzeuge, Schiffe). Notstromaggregate. Im Falle von Unfällen, drohenden Stromausfällen und Katastrophen sind alle Maßnahmen erlaubt, um kurzfristig die Stromversorgung wiederherzustellen. Nach einer Normalisierung der Lage, sind eventuell diesem Gesetz wiedersprechende Einrichtungen zeitnah wieder abzuschaffen.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 19.05.2011, 17:29
Sehr geehrte Goden!

Auf der Homepage unseres Landes und auch in der Beschreibung im Informationsbüro ist bereits festgehalten, dass Energie in Eldeyja ausschließlich aus regenerativen Quellen wie der Wasserkraft und der Geothermie gewonnen wird. Trotzdem möchte ich aus aktuellem Anlass diese Prämisse durch ein entsprechendes Gesetz "wasserdicht" machen. Durch unsere einmalige Lage auf einem geothermisch sehr aktiven Flecken dieser Erde und dem Umstand, dass uns durch unsere Gletscher und deren Abflüsse mehr als genug Wasserkraftmöglichkeiten gegeben sind, haben wir den außerordentlichen Luxus, auf "unsaubere" Energiequellen verzichten zu können. Diese Stellung sollten wir uns erhalten!

Vielen Dank!
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.05.2011, 17:39
Glückwunsch, du hast soeben alle unsere Verkehrsmittel verboten. Auto, Bus, Flugzeug... Segelschiffe sind vielleicht noch übrig. ;)

Ich glaube nicht, dass das Gesetz nötig ist. Wo es möglich ist, sind Wasserkraft und Erdwärme sowieso viel wirtschaftlicher. Wenn es dir um "saubere" Energie geht, sollten wir das vielleicht lieber direkt angehen und Obergrenzen für Emissionen festlegen oder sowas.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 19.05.2011, 17:42
Ich weiß nicht wie Du aus dem Text Verbrennungsmotoren herausliest. Es geht um Energiegewinnung für Elektrizität und Wärme, nicht um Fortbewegung?!

Ich hab lieber ein unnötiges Gesetz als später Diskussionen mit ausländischen Investoren, die man keines besseren belehren kann. Dies soll keine Vorverurteilung gegenwärtiger Ereignisse sein, sondern uns auch in Zukunft schützen.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 19.05.2011, 17:46
Ich kann mich auch nach mehrmaligen lesen nicht mit diesem Gesetz anfreunden, wir würden mit unser Backuplösung (einige Dieselagregate für Stormausfälle) gegen dieses Gesetz verstoßen und ohne Backup können wir unserer Arbeit nicht nachgehen.

Sollte das Gesetz so durch das Allthing gehen, kann die Regierung sich von meiner Seite aus bereits über Schadensersatzforderungen freuen.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 19.05.2011, 17:50
Also ich bin enttäuscht werte Goden. Bisher wurden solche Mißstände doch durch Ergänzung eines Gesetzes geregelt? Schreiben wir also bei drohenden Blackouts oder im Unfall/Katastrophenfall sind Dieselaggregate und sonstige Maßnahmen erlaubt? Wieso das Gesetz gleich ganz einreissen?
Gleich nach Schadensersatz zu rufen halte ich auch für absolut unangebracht.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.05.2011, 20:10
Zitat von: 'Einar Sigurdsson','index.php?page=Thread&postID=3743#post3743'
Ich weiß nicht wie Du aus dem Text Verbrennungsmotoren herausliest. Es geht um Energiegewinnung für Elektrizität und Wärme, nicht um Fortbewegung?!
Auch das ist Energie. Aber selbst wenn ich das Gesetz mal so lese, wie du es meinst, also auf elektrische Energie beschränkt, hat immer noch jedes Auto eine Lichtmaschine. Wie Thelma schon gesagt hat, fallen Dieselgeneratoren unter das Verbot, nicht nur als Backuplösung sondern auch z.B. außerhalb von Ortschaften, wo es eben keine Stromleitung gibt.

Ich glaube einfach, dass du mit diesem Gesetz viel zu weit übers Ziel hinausschießt.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 19.05.2011, 20:19
Dann wirst Du wohl mit Nein stimmen müssen. Ich bleibe jedenfalls bei dem Vorhaben, ein solches Gesetz vorzuschlagen.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.05.2011, 20:24
Ja, wenn du das Verbot nicht auf ein vernünftiges Maß zusammenstreichen willst, dann werde ich wohl mit Nein stimmen müssen. Wenn du nur Kraftwerke meinst, könntest du ja aber auch versuchen, das Gesetz so zu formulieren, dass es auch nur Kraftwerke (und dort wieder nicht ihre Backups) trifft.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 19.05.2011, 20:29
Ich habe einen entsprechenden Passus eingebaut und hoffe, dass meine Intention nun klarer ist.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 19.05.2011, 20:40
Ich werde das Gesetz auch ablehnen, alleine schon weil ein risiges Schlupfloch enthalten ist, hierzu verweise ich auf den Energieerhaltungssatz (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Energieerhaltungssatz'), in dem es sinngemäß heißt, "In einem System kann weder Energie erzeugt, noch vernichtet werden." Ergo betreibt eine Firma nur die Transformation von Energiearten und dies wird vom Gesetz nicht verboten, zumindest würde ich meine Anwälte so argumentieren lassen.

Ich darf ein AKW bei Stromausfall anfahren, 1.gr. / 3.mgr. erlaubt es mir in der jetzigen Form?
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.05.2011, 20:43
Besser als davor ist es, ja.

Der Ansatz, erstmal viel zu verbieten und dann Ausnahmen zu machen, macht es aber wahrscheinlich, dass bei den Ausnahmen irgendwas vergessen wird.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 19.05.2011, 20:46
Ich ziehe den Antrag zurück, werde mir aber Gedanken über diese politische Niederlage machen müssen.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 19.05.2011, 20:50
Auf Wunsch des Antragsstellers ist die Aussprache beendet.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 20.05.2011, 17:54
Sehr geehrter Ältester, ich bitte die Aussprache erneut aufzunehmen. Der Vorschlag aktuelle Vorschlag wurde von Finja nivelliert und lautet wie folgt:

Lög um orkugjafa
Gesetz zur Energiegewinnung

1. gr. Zulässige Energiequellen auf dem Gebiet der Republik Eldeyja
(1) Dieses Gesetz gilt ausschließlich für Anlagen die technisch in der Lage sind mehr als 30 MW Energie zu gewinnen.
(2) Zur Gewinnung von Energie, gleich ob elektrischer oder Wärmeenergie, ist ausschließlich die Nutzung regenerativer Energiequellen zulässig. Dazu gehören insbesondere die Wasserkraft und das Ausnutzen der Geothermie.
(3) Nicht zulässig sind alle anderen Arten der Energiegewinnung, ebenfalls der Bau von Anlagen um Energie aus nicht zulässigen Quellen zu gewinnen. Dazu gehören insbesondere Kohle-, Öl-, Gas-, oder Fusionskrafttwerke (Atom- oder Kernenergie).
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 20.05.2011, 17:55
Ich freue mich über den Sinneswandel und setze die Aussprache, diesmal mit "normaler" Aussprachzeit von 72 Stunden fest.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 20.05.2011, 18:14
Reicht das für Thelmas Backuplösung? Auf jeden Fall sind wir mit dem neuen Entwurf schonmal alle Probleme mit kleineren Generatoren los.

Aber den 1. mgr. würde ich anders formulieren. Wie Thelma gestern schon sagte, kann Energie nicht produziert werden. Energie gewinnen wäre besser.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 20.05.2011, 18:31
Geändert.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 20.05.2011, 19:35
Solange wir noch auf Thelma warten, hier schonmal die sprachlichen und formellen Feinheiten:

Zitat von: 'Einar Sigurdsson','index.php?page=Thread&postID=3848#post3848'
Lög um Orkugjafi
Gesetz zur Energiegewinnung
Lög um orkugjafa
Gesetz zur Energiegewinnung

Also orkugjafi im Akkusativ Plural und kleingeschrieben, und die imperianische Übersetzung kursiv gesetzt. Der Titel des 1. gr. gehört auch kursiv.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 20.05.2011, 19:44
Auch geändert.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 21.05.2011, 01:14
Ich habe keine bedenken, im Notfall bauen wir zwei Anlagen auf, dies ist im Notfall vertretbar. Wobei ich gerade glaube, dass 50MW (http://'http://www.aggreko.de/produkte---serviceleistungen/stromversorgung-mieten.aspx') fast ein bisschen viel sind. :/

Wir haben in unseren Rechenzentren je zwei 2MW Generatoren und einige kleinere an Netz strategischen Punkten. Diese sind Abgeschaltet, werden jedoch alle 6 Monate getestet.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 21.05.2011, 07:34
Den Wert können wir verändern. Was wäre denn vertretbarer? 30MW? 20MW?
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 21.05.2011, 09:34
Was wir hier festlegen ist zwar hoffentlich mehr als man normal brauchen würde, aber 50 MW sind immer noch am alleruntersten Rand, was ein richtiges Kraftwerk liefert. Ich würde also sagen, in diesem Bereich können wir eher großzügig sein und dann die 30 MW nehmen.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 21.05.2011, 14:49
Könnte ich mit leben.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 21.05.2011, 19:09
Habs auf 30MW geändert.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 24.05.2011, 00:06
Ich würde Snorri bitten den Text des Gesetzes noch einmal zu verlesen, bei "Fusionskrafttwerke" ein "t" zu streichen und die Abstimmung einzuleiten.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 24.05.2011, 10:42
Ich bitte die Goden um Abstimmung über folgendes Gesetz. Dafür mit Já, ansonsten Nei oder Enthaltung. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Zitat
Lög um orkugjafa
Gesetz zur Energiegewinnung

1. gr. Zulässige Energiequellen auf dem Gebiet der Republik Eldeyja
(1) Dieses Gesetz gilt ausschließlich für Anlagen die technisch in der Lage sind mehr als 30 MW Energie zu gewinnen.
(2) Zur Gewinnung von Energie, gleich ob elektrischer oder Wärmeenergie, ist ausschließlich die Nutzung regenerativer Energiequellen zulässig. Dazu gehören insbesondere die Wasserkraft und das Ausnutzen der Geothermie.
(3) Nicht zulässig sind alle anderen Arten der Energiegewinnung, ebenfalls der Bau von Anlagen um Energie aus nicht zulässigen Quellen zu gewinnen. Dazu gehören insbesondere Kohle-, Öl-, Gas-, oder Fusionskraftwerke (Atom- oder Kernenergie).
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 24.05.2011, 10:46
Já.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 24.05.2011, 11:59
Já.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 24.05.2011, 13:01
Já.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Páll Skúlisson am 24.05.2011, 17:32
Enthaltung.
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 25.05.2011, 19:14
Enthaltung
Titel: Gesetz zur Energiegewinnung
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 25.05.2011, 21:58
Der Antrag wurde mit drei Já Stimmen angenommen. Ich danke allen Goden!