V e r t r a g
zwischen
der
Anwaltskanzlei Finja
vertreten
durch
Finja
Wilmerdottir
und der
Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften
vertreten
durch
Thelma
Vilhjálmsdóttir
§
1 Tätigkeit
(1)
Die Anwaltskanzlei Finja verpflichtet sich Firma und Vorstand der Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. D.h. die Kanzlei behandelt die Anliegen ihrer Vertragspartner priorisiert.
(2)
Sollte dies nicht möglich sein, so ist sie dazu verpflichtet ihren Vertragspartner an einen anderen Anwalt zu vermitteln.
(3)
Im Gegenzug verpflichtet sich die Telefóna Eldeyja und ihre Tochtergesellschaften dazu ausschließlich die Anwaltskanzlei
Finja mit allen rechtlichen Angelegenheiten betraut zu machen.
§
2 Leistungserbringung
(1)
Die Anwältin übt ihre Tätigkeit in den Kanzleieigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften stellt der Anwaltskanzlei Finja alle zur Ausübung ihrer Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung.
(2)
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung
Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
§
3 Vergütung
(1)
Als Vergütung wird ein Stundenhonorar von 15.000 Eldeyja Kronen vereinbart.
(2)
Das vereinbarte pauschale Honorar wird jeweils von der Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften am Monatsende fällig. Die Auszahlung erfolgt unbar.
(3)
Weiterhin verpflichtet sich die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften der Anwaltskanzlei Finja die Telefon- (Handy und Festnetz) und die Internetverbindung kostenlos zu überlassen.
§
4 Verschwiegenheit, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
(1)
Die Anwaltskanzlei Finja verpflichtet sich, über ihr im Laufe ihrer Tätigkeit für das Unternehmen bekannt gewordene
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragverhältnisses fort.
(2)
Unterlagen, die die Anwaltskanzlei im Rahmen dieses Vertrages erhalten hat, sind von ihr sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Nach Beendigung des Auftrags an dem Projekt/Gegenstand, auf das/den sie sich beziehen und für die die Anwaltskanzlei sie benötigt hat, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertrages sind die Unterlagen an die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
§
5 Vertragsdauer und Kündigung
(1)
Die Anwaltskanzlei Finja nimmt die Tätigkeit mit der Unterzeichnung dieses Vertrags durch beide Vertragsparteien auf.
(2)
Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§
6 Nebenabreden und salvatorische Klausel
(1)
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
(2)
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.
§
7 Vertragsaushändigung
(1)
Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Form dieses Vertrages erhalten.
Höfudfjörður, 23.05.2011
Finja Wilmerdottir
------------------------
Finja Wilmerdottir
V e r t r a g
zwischen
der
Anwaltskanzlei Finja
vertreten
durch
Finja
Wilmerdottir
und der
Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften
vertreten
durch
Thelma
Vilhjálmsdóttir
§
1 Tätigkeit
(1)
Die Anwaltskanzlei Finja verpflichtet sich Firma und Vorstand der Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. D.h. die Kanzlei behandelt die Anliegen ihrer Vertragspartner priorisiert.
(2)
Sollte dies nicht möglich sein, so ist sie dazu verpflichtet ihren Vertragspartner an einen anderen Anwalt zu vermitteln.
(3)
Im Gegenzug verpflichtet sich die Telefóna Eldeyja und ihre Tochtergesellschaften dazu ausschließlich die Anwaltskanzlei
Finja mit allen rechtlichen Angelegenheiten betraut zu machen.
§
2 Leistungserbringung
(1)
Die Anwältin übt ihre Tätigkeit in den Kanzleieigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften stellt der Anwaltskanzlei Finja alle zur Ausübung ihrer Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung.
(2)
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung
Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
§
3 Vergütung
(1)
Als Vergütung wird ein Stundenhonorar von 15.000 Eldeyja Kronen vereinbart.
(2)
Das vereinbarte pauschale Honorar wird jeweils von der Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften am Monatsende fällig. Die Auszahlung erfolgt unbar.
(3)
Weiterhin verpflichtet sich die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften der Anwaltskanzlei Finja die Telefon- (Handy und Festnetz) und die Internetverbindung kostenlos zu überlassen.
§
4 Verschwiegenheit, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
(1)
Die Anwaltskanzlei Finja verpflichtet sich, über ihr im Laufe ihrer Tätigkeit für das Unternehmen bekannt gewordene
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragverhältnisses fort.
(2)
Unterlagen, die die Anwaltskanzlei im Rahmen dieses Vertrages erhalten hat, sind von ihr sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Nach Beendigung des Auftrags an dem Projekt/Gegenstand, auf das/den sie sich beziehen und für die die Anwaltskanzlei sie benötigt hat, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertrages sind die Unterlagen an die Telefóna Eldeyja und deren Tochtergesellschaften zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
§
5 Vertragsdauer und Kündigung
(1)
Die Anwaltskanzlei Finja nimmt die Tätigkeit mit der Unterzeichnung dieses Vertrags durch beide Vertragsparteien auf.
(2)
Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§
6 Nebenabreden und salvatorische Klausel
(1)
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
(2)
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.
§
7 Vertragsaushändigung
(1)
Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Form dieses Vertrages erhalten.
Höfudfjörður, 23.05.2011
Finja Wilmerdottir
------------------------
Finja Wilmerdottir
Höfudfjörður, 23.05.2011
(http://img688.imageshack.us/img688/7553/thelmav.png)
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Thelma Vilhjálmsdóttir
Übergibt eine Kopie des Vertrages.
[/i]
*so* Der Vertrag wurde nicht gesimmt, jedoch würde ich den Vertrag als gg. ansehen auf Grund dieses Briefes (http://'http://forum.eldeyja-mn.net/index.php?page=Thread&postID=929#post929').*so*
(http://img64.imageshack.us/img64/9349/orkax.jpg)
ORKA AG
Ártorgi 21
Höfudfjörður
Hræsvelgr Industries
Höfudfjörður
Rechnung:_____________________________________________Rechnungsdatum: 1. Mai 2011
______Beschreibung̣̣̣̣̣̣________________Menge___________ E-Preis __________Preis______
Strom für Aluminiumhütte Draupnir_____22'080 MW/h____10'000 EK je MW/h___ 220'800'000 EK
Steuern (0%):__________________________________________________0 EK
GESAMTBETRAG:_______________________________________________ 220'800'000 EK
Der Betrag ist bis zum 14. Mai unbar zu begleichen.
Wir haben noch keine Mahnung vorgenommen, da uns erst gestern das Versäumnis aufgefallen ist. Ich wende mich an dich, da wir niemanden in der Firmenzentrale erreichen konnten.
Könntest du das für mich übernehmen?
Zückt seinen Federhalter, um eine Vollmacht auszustellen.
Dafür bin ich ja da :)
Antrag ist eingereicht:
Antrag auf Zwangsvollstreckung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der ORKA AG beantrage ich anliegende Rechnung auf dem Wege der Zwangsvollstreckung gegen die Aluminiumhütte Draupnir (Hræsvelgr Industries) begleichen zu lassen.
Die Aluminiumhütte Draupnir hat bis heute nicht auf die Rechnung reagiert noch ist irgendjemand in der Firmenzentrale zwecks Klärung erreichbar.
Finja Wilmerdottir
Rechtsanwältin im Auftrage der ORKA AG
(http://img64.imageshack.us/img64/9349/orkax.jpg)
ORKA AG
Ártorgi 21
Höfudfjörður
Hræsvelgr Industries
Höfudfjörður
Rechnung:_____________________________________________Rechnungsdatum: 1. Mai 2011
______Beschreibung̣̣̣̣̣̣________________Menge___________ E-Preis __________Preis______
Strom für Aluminiumhütte Draupnir_____22'080 MW/h____10'000 EK je MW/h___ 220'800'000 EK
Steuern (0%):__________________________________________________0 EK
GESAMTBETRAG:_______________________________________________ 220'800'000 EK
Der Betrag ist bis zum 14. Mai unbar zu begleichen.