Anscheinend hat niemand Einwände dagegen. Dann lege ich mal mit dem ersten Punkt los, wie ich mir die Grundlagen des Staatsaufbaus vorstelle. Große Änderungen habe ich nicht vor, und auch sonst dürfte mein Vorschlag niemanden überraschen, ich habe ja auch bisher - vorsichtig formuliert - kein Geheimnis daraus gemacht. ;)Nun doch aber später mehr.
Fangen wir bei der Gesetzgebung an. Ich glaube, dass das Allthing, dem jeder Bürger automatisch angehört, eng zur eldländischen Identitä gehört und dass wir es deswegen auf keinen Fall gegen ein repräsentatives System eintauschen sollten. Über Details kann man reden, aber ich glaube, nach einer gewissen Frist ab der Einbürgerung jeden teilnehmen zu lassen, ist das richtige. Daraus folgt direkt - und das ist wichtig, deswegen betone ich es hier nochmal - dass eine Gewaltenteilung im klassischen Sinn in Eldeyja weder möglich noch sinnvoll ist. Im Allthing sitzt jeder, also lassen sich höchstens Exekutive und Judikative noch trennen.
Ich bringe erneut das stets ignorierte Auslandsgericht ins Spiel. Diese Korrektur ist ein großes Problem, da dies die gesamte Gerichtsbarkeit ad absurdum führt. Da ein Ergebnis in jedem Fall angefochten werden wird, können wir den Ältestenrat auch gleich streichen.
Damit kommen wir auch gleich zum Gericht. Das Thema ist schon vor ein paar Monaten lang und breit diskutiert worden, und der Ältestenrat ist das Ergebnis dieser Diskussion gewesen. Ich halte ihn auch immer noch für sinnvoll und selbst mit der aktuellen Bevölkerungszahl können wir ihn noch voll besetzen. Man könnte auch darüber nachdenken, ihn auf zwei Mitglieder oder einen Einzelrichter zu verkleinern. Bei letzterem sehe ich das Problem, dass es niemanden gibt, dem vor allem ausreichend vertraut wird. Damit hängt auch zusammen, ob das Allthing weiterhin Berufungsinstanz sein soll. Je kleiner der Ältestenrat ist, um so wichtiger finde ich es. dass eine Korrektur möglich ist. Damit es wirklich gut funktioniert, bräuchten wir noch ein oder zwei Leute, die zu keinem Lager gehören. Das Probleme sehe ich ein, aber einen besseren Vorschlag habe ich bisher noch nicht gehört.
Die Regierung hat bereits nichts nennenswertes zu bestimmen, also wieso auf das bestehen. ;)
Auch die Regierung würde ich im wesentlichen so lassen wie sie ist. Spontan fällt mir da nur das Vetorecht des MP ein, das ich streichen oder zumindest in ein aufschiebendes Veto ändern würde, damit die Regierung gegenüber dem Allthing nicht übermäßig stark ist. Und irgendwo müssen wir festhalten, dass Verordnungen natürlich keine Gesetze sind, aber das ist ein anderes Thema. ;)
Super, dann sollten wir aber in Zukunft vermeiden etwas geschriebenes zu verlangen. ;) Wir können nicht sagen, ja Präzedenzfälle halt und dann eine Menschenrechtskonvention verabschieden in dem explizit "Gesetz" steht. Ich freue mich auch schon über den ersten Präzedenzfall, wer soll den schreiben? Kläger? Beklagter? Richter? Und was haben wir damit gewonnen? Wir haben immer noch das Allthing im Nacken. Ganz ehrlich? Lasst uns ein Würfelgericht machen...
Was das Rechtssystem betrifft, ist die allererste Frage, die geklärt werden muss, was denn nun mit dem ungeschriebenen Recht ist. Ich persönlich glaube, dass ein System, in dem ungeschriebenes Recht eine große Rolle spielt, die einzige Möglichkeit ist, das ursprünglich ausgegebene Ziel zu erreichen, nicht zu jedem Furz ein Gesetz haben zu müssen. In anderen Staaten, zum Beispiel Albernia, funktioniert das mit dem ungeschriebenen Recht seit Jahren problemlos. Der Einwand, dass man damit simoff keine Rechtssicherheit hat, ist schon richtig. Aber: Who cares? In der Simulation hat Eldeyja tausend Jahre auf dem Buckel und eine lange Rechtstradition, da ist also kein Problem. Tatsächlich ausgestaltet wird diese Tradition aber in der Regel erst, wenn sie tatsächlich benötigt wird. Wenn es nötig wird und sich vorher noch kein Mensch Gedanken darüber gemacht hat, dann wird eben der passende Präzedenzfall spontan erfunden. Wie alles andere in der Simulation muss das natürlich sinnvoll gemacht werden, aber so viel Vertrauen in die Mitspieler kann man wohl schon noch aufbringen. Kurierdienste mit fliegenden Einhörnern haben wir bisher jedenfalls auch noch nicht gehabt (und würden wahrscheinlich von niemandem akzeptiert werden, falls es doch jemand versucht), wieso sollte dann das Rechtswesen nicht auch realistisch bleiben können, wenn man es spontan simuliert?
Entschuldige, ich bin dafür den Codex explizit zu schützen.
Aus dieser langen Tradition des eldländischen Staates begründet würde ich dann auch andere Dinge herleiten: Den Codex als eine Sammlung von grundlegenden Gesetzen, die sich mit den Rechten der Bürger und dem Staatsaufbau beschäftigen, und über eine längere Zeit entstanden sind, finde ich gut. Ich würde es aber dabei belassen, dass es eine willkürliche Gruppierung von Gesetzen aus Gründen der Übersichtlichkeit ist, ohne jede rechtliche Sonderstellung. Entscheidungen sollte das Allthing ohne Ausnahme mit einfacher oder meinetwegen in manchen Fällen noch mit absoluter Mehrheit beschließen, aber 2/3- und 3/4-Mehrheiten brauchen wir nicht. Das passt auch gut zum Ältestenrat als Ausschuss des Allthings, weil das Allthing eben schon immer alle Dinge, die es zu regeln gab, mit Mehrheit beschlossen hat. Deswegen dann auch heute noch der Ältestenrat als Allthing-Ausschuss.
Joar, alles ist nicht doof... ^_______^
Ich hoffe, damit habe ich einigermaßen vollständig meine Vorstellungen zusammengefasst und vielleicht findet es ja irgendeiner auf den zweiten Blick doch nicht ganz blöd.
Du hast mich richtig verstanden und daher werden wir Thelmas Kritik zunächst unbeantwortet lassen. Es wäre nun interessant einen Gegenvorschlag zu hören.
Ich weiß nicht, ob ich Elin mit dem "nicht direkt aufgreifen und auseinandernehmen" richtig verstanden habe, aber bevor wir uns jetzt gleich in detaillierte Diskussionen zu meinem Ansatz verlieren, wäre es vielleicht geschickt, wenn Finja und du (und möglicherweise auch Elin) jeweils auch nochmal ungefähr so eine Zusammenfassung mit eurer Idealvorstellung posten könntet. Dann hätten wir nämlich die Alternativen mal vollständig und direkt nebeneinanderstehen. Gerade, dass sie vollständig dastehen halte ich für wichtig, weil man oft nicht nur einzelne Bestandteile ändern kann, ohne dass das ganze unstimmig wird.
Nicht, dass ich dir nicht antworten will - nicht zu antworten fällt mir bekanntlich schwer - aber lass uns vorher erst noch Gegenvorschläge hören.
1. Politisches SystemIch will gar nicht widersprechen, dass es Sim-Off gerade vielleicht ein wenig ungleich zugeht, hier aber gleich eine Monarchie unterstellen geht dann doch zu weit. Ich will ja Eure Vorschläge hören und nicht einfach meine Meinung durchsetzen. Das ich am Ende als Gründer und Admin die eine oder andere Entscheidung treffen werde, daran wird uns wohl kein Weg vorbeiführen. Wenn das für Dich gleichzusetzen ist mit Monarchie oder einem totalitären System, dann kann ich das nicht ändern.
Meiner Meinung nach macht ein repräsentatives System bei so wenigen Leuten Null Sinn.
Sinnvoll wäre also aus meiner Sicht entweder eine Basisdemokratie (wie derzeit) oder ein totalitäres System (Monarchie zB, da sind wir ja derzeit auch de facto nicht weit von weg).
Ich bringe erneut das stets ignorierte Auslandsgericht ins Spiel. Diese Korrektur ist ein großes Problem, da dies die gesamte Gerichtsbarkeit ad absurdum führt. Da ein Ergebnis in jedem Fall angefochten werden wird, können wir den Ältestenrat auch gleich streichen.Du hast leider nirgends begründet, warum das das Gerichtswesen ad absurdum führt. In den MNs gibt es keine unabhängige Gerichte, kann es bei so wenigen Mitspielern auch gar nicht geben. Gewöhn dich am besten daran. Am unabhängigsten ist ein Gericht wahrscheinlich wirklich dann, wenn alle abstimmen. Dass ein Urteil auf jeden Fall angefochten wird, sehe ich auch nicht unbedingt. Nur dann, wenn eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat. Und bei einer gewissen Mindestzahl an einigermaßen neutralen Goden ist das in erster Linie dann der Fall, wenn der Ältestenrat wirklich danebengegriffen hat.
Super, dann sollten wir aber in Zukunft vermeiden etwas geschriebenes zu verlangen. ;) Wir können nicht sagen, ja Präzedenzfälle halt und dann eine Menschenrechtskonvention verabschieden in dem explizit "Gesetz" steht.Das ist aber wieder das gleiche Problem wie mit den Verträgen. Wir müssen nur einfach endlich mal aufhören, irgendwelche Texte immer genau so zu interpretieren, wie sie am ungünstigsten sind und am wenigsten Sinn machen. Mit wohlwollender Interpretation wäre das meiste überhaupt kein Problem.
1. Politisches SystemGut, was das repräsentative angeht, sind wir uns also einig. Eine absolute Monarchie stelle ich mir langweilig vor, gibt es dann überhaupt noch eine Politik-Sim, die den Namen verdient hat?
Meiner Meinung nach macht ein repräsentatives System bei so wenigen Leuten Null Sinn.
Sinnvoll wäre also aus meiner Sicht entweder eine Basisdemokratie (wie derzeit) oder ein totalitäres System (Monarchie zB, da sind wir ja derzeit auch de facto nicht weit von weg).
Gäbe es hier klare Ansagen welches System gelten würde hätte es nur die Hälfte an Ärger gegeben.Hm, weiß nicht... Was würde die Mischform denn für einen Vorteil bringen? Ich sehe das eher als Kombination der Nachteile. Du legst dich auf eine moderne Verfassung fest, aber kriegst trotzdem die Unsicherheit des ungeschriebenen Rechts rein. Ich würde sagen, die Rolle des Gerichts wird dadurch sogar noch stärker als bei der Common-Law-Variante. Bei letzterer kann man notfalls noch simoff eingreifen und die ganze Spielerschaft klären lassen, was denn nun die Tradition ist, bei deiner schriftlichen Variante hat der Richter ganz offiziell das Recht, im Alleingang neues Recht zu schaffen.
Da gibt es zwei Varianten. Die Klassische Variante wäre Verfassung, Parlament macht Gesetze etc.
Die andere wäre das Common Law. Dieses setzt allerdings zwingend ein vernünftiges Gerichtswesen voraus und die Gesetze würden größtenteils durch die Gerichte festgelegt.
Der einfachste Weg wäre für mich die Klassische Variante plus
"(2) Richter besitzen das Recht in Präzedenzfällen, das heißt in Fällen ohne klare gesetzliche Grundlage, richtungsweisende Urteile zu fällen.
(3) Bei Schaffung eines Gesetzes durch die Legislative, die den fehlenden Tatbestand ausräumt, tritt die richtungsweisende Wirkung des Präzedenzurteils aufgrund des Gesetzes außer Kraft.
(4) Die Urteile, die im Präzedenzrecht gefällt werden, müssen verfassungskonform sein."
3. GerichteAn dieser Stelle widerspreche ich dir. Den Simulationsaspekt zu übertreiben ist ein Fehler. Ich habe nichts dagegen, es in vernünftigem Maß zu tun, aber es schadet auch nicht, sich ab und zu zu erinnern, wo die MNs eigentlich herkommen. Und die klassische Ansicht war, dass es ein Forum mit vier Leuten ist, die einen Staat bilden. Und wo es sinnvoll ist, würde ich das auch heute noch so sehen (das betrifft zum Beispiel auch Simoff-Spielregeln, gegen die ich mich in einem anderen Thread schon ausgesprochen habe). Wenn die Spielbarkeit leidet, weil sie der Simulation widerspricht, dann muss die Simulation zurückweichen, nicht andersrum.
Gibt es natürlich auch verschiedene Varianten. Parlament = Gericht ist für mich die am wenigsten gelungene. Hier hat man schon optisch immer die Unsinnige Situation das Angeklageter, Kläger etc. gleichzeitig Richter sind.
Da macht selbst eine Variante wo der Richter eine Neben-ID von einem Prozessbeteilgten ist mehr Sinn, weil hier zumindest optisch das ganze stimmiger ist (die meisten MNs vergessen das Sie eigentlich einen Staat simulieren und kein Forum mit 4 Leuten).
Grundsätzlich kommt man natürlich um einen externen Richter nicht herum wenn man halbwegs (und mehr als halbwegs kann auch das nicht sein) unabhängige Gerichtsbarkeit haben will.Wie gesagt, wie neutral ein externer Richter ist, ist für mich schwer überprüfbar. Wahrscheinlich kaum neutraler als ein interner. Ich bleibe dabei, dass eine große Menge von Entscheidern am ehesten ein unabhängiges Urteil möglich macht.
Aber ein vernünftiger Einzelrichter kommt für mich auch in Frage da unter dem Strich die Anzahl der Klagen eher gering ist und die Bedeutung von Gerichten daher eher geringer ausfällt.
Nun ja... jetzt schon. Das mit der 2/3 Mehrheit ist okay, können wir ändern und das mit dem Veto werden wir aufweichen, allerdings sollte sich die Richtlinienkompetenz des MP schon irgendwie ausdrücken. Man könnte das Veto so verändern, dass durch ein Veto ein Gesetz statt mit einfacher, mit 2/3 Mehrheit angenommen werden muss, dann kann ein MP ein Gesetz, für das es klare Mehrheiten gibt nicht mehr aufhalten.Auch eine interessante Variante. Könnte man wegen mir so machen.
Gesetzgebung: Im großen und ganzen Einigkeit, dass wir das Allthing in der aktuellen Form beibehalten wollen. Finja hat als Alternative eine absolute Monarchie vorgeschlagen. Unterstützt irgendjemand diesen Vorschlag oder können wir ihn fallen lassen?Das Allthing bleibt erhalten als Basisdemokratie, d.h. jeder Staatsbürger ist mit einer ID nach einer gewissen Zeit der Bürgerschaft drin. Keine Monarchie, hier gehe ich vom RL-Vorbild aus, dass sich Eldeyja aus einer Versammlung freier Menschen heraus gegründet hat.
Regierung: Auch wie gehabt, aber das Veto wird eingeschränkt (kann durch 2/3-Mehrheit im Allthing überstimmt werden). Die Regierung hat kein Recht, von sich aus Recht zu setzen. Das gilt für völkerrechtliche Verträge genauso wie für Verordnungen. Verträge binden ohne Zustimmung des Allthings nur die Regierung selbst, Verordnungen können nur das Wie, aber nicht das Was klären und insbesondere keine neuen Pflichten schaffen.Stimme voll zu.
Gericht: Die zwei Möglichkeiten, die im Raum stehen, sind einmal weiterhin das Allthing als Gericht herzunehmen (mit Ältestenrat als erster Instanz) oder ein Auslandsgericht. Thelma und Finja finden, dass das Allthing als Gericht nicht taugt, Elin und Jónas glauben, dass das Auslandsgericht nicht funktioniert. Beim Ältestenrat bleibt die Personalsituation zu klären. Die Optionen sind, entweder den Ältestenrat zu verkleinern (evtl. bis auf einen Einzelrichter) oder immer gleich das Plenum entscheiden zu lassen.Hier wäre mein Vorschlag: Ein Rechtsausschuß (Ältestenrat) des Allthing spricht das Recht. Bei weniger als 6 Staatsbürgern macht es ein Ältester. Bei 6 oder mehr wird ein Ältestenrat aus 3 Mitgliedern gewählt. Das Auslandsgericht ist für mich keine Option.
Rechtssystem: Common Law oder moderner Verfassungsstaat. Jónas weist darauf hin, dass ein moderner Verfassungsstaat geschichtlich begründet sein muss (d.h. wahrscheinlich entscheidender Umbruch irgendwann im 20. Jahrhundert). Finja schlägt eine Mischform vor. Unterstützt jemand die Mischform oder können wir auch diesen Vorschlag fallen lassen?Ich entscheide mich für Common Law. Laut Historie sind wir seit 1000 Jahren unabhängig und haben auch das Regierungssystem nur marginal verändert. Das Allthing war früher die Versammlung der freien Grundbesitzer. Im Laufe der Geschichte wurden nach und nach alle Bevölkerungsschichten beteiligt, angefangen mit der Abschaffung der Sklaverei und endend mit dem Frauenwahlrecht. Innerhalb der Simulation werden wir je nach Aufkommen und Fall Präzedenzfälle schaffen, ich bin auch der Meinung, dass dies hier nur ein Spiel ist und jeder Spieler seinen Mitspielern soweit trauen muss, dass wir hier nicht Recht wie die Axt im Walde sprechen werden, sondern stets vernünftige Urteile finden werden.
Zusätzlich ist noch die Frage aufgekommen, ob wir streng daran halten, dass wir einen Staat simulieren und nicht ein Forum mit vier Leuten. Am Anfang war Eldeyja mehr eine kleine Community, die nebenher Staat gespielt hat und wo Begriffe wie simon und simoff nicht oft vorgekommen sind. Dieser Ansatz ist mir deutlich sympathischer als strenge Simkorrektheit.Mir auch, ich kenne es so aus dem Empire-Uni, da funktioniert es hervorragend. Albernia und das EU werden die Vorbilder für einige Dinge hier sein.
Laut Historie sind wir seit 1000 Jahren unabhängig und haben auch das Regierungssystem nur marginal verändert. Das Allthing war früher die Versammlung der freien Grundbesitzer. Im Laufe der Geschichte wurden nach und nach alle Bevölkerungsschichten beteiligt, angefangen mit der Abschaffung der Sklaverei und endend mit dem Frauenwahlrecht.Finde ich gut. Auf diese Weise müssen wir noch viel mehr begründen, am besten jedes einzelne Element, das wir hier beschließen. Dann hat das alles auch eine Grundlage, die nicht so leicht wegdiskutiert werden kann.
Mir auch, ich kenne es so aus dem Empire-Uni, da funktioniert es hervorragend. Albernia und das EU werden die Vorbilder für einige Dinge hier sein.Hoffentlich suchen wir uns dafür nicht ausgerechnet die Aktivität aus. ;)
Deswegen will ich den Codex ohne jede rechtliche Sonderstellung haben, das ist geschichtlich das einfachste.Unterstütze ich nicht.
Vorher wird der Älteste Gode eine Art "Fürst" des Allthing gewesen sein.
Allerdings wird es bei diesem Ansatz dann wieder schwieriger, ein Vetorecht zu begründen.Warum soll es keine Stammesältesten gegeben haben? Diese fanden sich zusammen und bestimmten den Ältesten, welcher Treffen organisieren und leiten sollte. Sie konnten sich gegen Gesetze etc. mit einem Veto wehren, um allgemeine Strömungen wieder zugeben (Eure Basisdemokratie ist geschichtlich nämlich nicht zu rechtfertigen, weswegen sie auch in Island nicht existiert). Später rückte Eldeyja ins Internationale Interesse, sodass die Stammesältesten zuerst einzeln die Interessen vertreten wollen, dies scheiterte elendig. Darauf hin entschieden sich die Stammesältesten einen Vertreter zu wählen. Später durch die technische Innovationen (Telefon) wurde es möglich das immer schneller Informationen von A nach B gelangten...
Geht das so ungefähr in eine Richtung, auf die man sich einigen könnte?Darauf habe ich übrigens weder ein klares Ja noch ein klares Nein bekommen. Das ist die beste Basis für Missverständnisse. Im Moment gehe ich davon aus, dass niemand widersprochen hat, ihr also damit leben könnt, zumindest in den groben Zügen. Aber sicher bin ich mir nicht.
Erste Besiedelung Eldeyjas und Entstehung des Allthings
Gut fünfzehn Jahre nach der Entdeckung der Insel gründeten Wikinger aus Nugensil die erste Siedlung auf Eldeyja in der Bucht, an der auch die heutige Hauptstadt Höfuðfjörður liegt. Um die Allgemeinheit betreffende (politische) Fragen zu klären und im Fall von Streitigkeiten Gericht zu halten versammelten sich in der Regel einmal monatlich alle männlichen Eldländer im sogenannten Allthing. Die Teilnahme war bis auf wenige Ausnahmen verpflichtend.
In den folgenden Jahren wurden weitere Siedlungen meist in der unmittelbaren Nähe gegründet, so dass auch den dortigen Männern eine Teilnahme am Allthing möglich war. Das Siedlungsgebiet dehnte sich allerdings aus und ab etwa 885 begannen die Entfernungen zu einem Problem zu werden. In diesem Jahr beschloss das Allthing daher, dass jeder, der nicht am Allthing teilnehmen kann, sich von einem anderen vertreten lassen konnte. Außerdem tagte das Allthing forthin seltener, aber dafür länger.
Weiter entfernte Siedlungen sandten seither in der Regel nur einige wenige Vertreter zum Allthing, in der Regel die Sippenältesten. In relativ kurzer Zeit führte die Einführung von Vertretern dazu, dass sich Eldländer auch ohne zwingenden Grund vertreten ließen und schließlich wenig später die Teilnahmepflicht abgeschafft wurde.
Auf dem Papier gilt dieselbe Regelung auch im heutigen eldländischen Staat noch: Jeder Eldländer hat theoretisch das Recht, im Allthing zu reden und sein Stimmrecht selbst wahrzunehmen.
Schriftliches Recht in Eldeyja
In den ersten Jahrhunderten der Besiedlung war es in Eldeyja unüblich, Dinge schriftlich festzuhalten. So wurden auch Gesetze und Urteile des Allthings nicht niedergeschrieben, sondern nur mündlich weitergegeben. Erst unter dem Einfluss christlicher Mönche im 13. Jahrhundert wurde begonnen, wichtige Gesetze auch schriftlich niederzulegen. Im 14. Jahrhundert wurden einige Einzelgesetze, die die Grundlagen des eldländischen Staats beschreiben, in einer Sammlung namens Codex Eldeyja zusammengefasst.
Der Codex Eldeyja kann damit vereinfachend als das Verfassungsdokument Eldeyjas angesehen werden. Tatsächlich aber sind Teile des eldländischen Verfassungsrechts auch heute noch nicht schriftlich verfasst, und der Codex hat keine rechtliche Sonderstellung. Aus rechtlicher Sicht ist er schlicht ein Sammelband von gewöhnlichen Gesetzen.
Die eldländische Regierung
Eine wesentliche Besonderheit des ursprünglichen politischen Systems ist, dass das Allthing nur mit Gesetzeserlass und Rechtsprechung befasst war, es aber keine einheitliche landesweite Exekutive gab. Dies führte regelmäßig zu Problemen, wenn Angelegenheiten zwischen verschiedenen Sippen zu klären waren (für lokale Angelegenheiten gab es durchaus lokale Strukturen, so dass das Problem dort nicht bestand).
Geändert wurde dies allerdings erst als das Allthing im Jahr 1521 zum ersten Mal eine in ganz Eldeyjs zu zahlende Steuer beschloss, die dem Allthing zur Verfügung stehen sollte, um Beschlüsse umzusetzen. Die Überwachung der Steuereintreibung und der ordnungsgemäßen Verwendung übernahm zunächst der Älteste Gode. In kurzer Zeit wurde die anfallende Arbeit allerdings immer mehr und war vom Ältesten Goden nicht mehr zu bewältigen. Daher beauftragte das Allthing einen weiteren Goden mit den Aufgaben, der als erster "Politiker" in Eldeyja für diese Aufgabe auch entlohnt wurde. Dieses Amt war der Vorläufer des heutigen Ministerpräsidenten.
Weitere Minister kamen ins Spiel als die Aufgaben auch für einen ausschließlich damit befassten Goden zu umfangreich wurden. Auf seine Bitte beautragte das Allthing einige weitere Goden, die den Ministerpräsidenten in einem bestimmten Arbeitsbereich unterstützen sollten. Auch heute gelten die Regierungsmitglieder noch als Beauftragte des Allthings: Der Ministerpräsident wird direkt vom Allthing gewählt und seine Minister kann er zwar selbst vorschlagen, sie benötigen aber nach wie vor die Bestätigung des Allthings.
Unter dem Einfluss ausländischer Entwicklungen wandelte sich im 19. und 20. Jahrhundert die Regierung von einer reinen Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde zunehmend in eine gestaltende Kraft, die mehr und mehr auch eine bedeutende Anzahl von Anträgen an das Allthing selbst verfasste. 1912 erhielt der damalige beliebte Ministerpräsident Magnús Jónsson nach astorischem Vorbild sogar ein Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Allthings, nachdem er dies zu einer Bedingung dafür gemacht hatte, eine weitere Amtszeit zu übernehmen.
Erste Besiedelung Eldeyjas und Entstehung des Allthings
Gut fünfzehn Jahre nach der Entdeckung der Insel gründeten Wikinger aus Nugensil die erste Siedlung auf Eldeyja in der Bucht, an der auch die heutige Hauptstadt Höfuðfjörður liegt. Um die Allgemeinheit betreffende (politische) Fragen zu klären und im Fall von Streitigkeiten Gericht zu halten versammelten sich in der Regel alle zwei Monate alle männlichen Eldländer im sogenannten Allthing. Die Teilnahme war bis auf wenige Ausnahmen verpflichtend.
In den folgenden Jahren wurden weitere Siedlungen meist in der unmittelbaren Nähe gegründet, so dass auch den dortigen Männern eine Teilnahme am Allthing möglich war. Das Siedlungsgebiet dehnte sich allerdings aus und ab etwa 885 begannen die Entfernungen zu einem Problem zu werden. In diesem Jahr beschloss das Allthing daher, dass jeder, der nicht am Allthing teilnehmen kann, sich von einem anderen vertreten lassen konnte. Außerdem tagte das Allthing forthin seltener, aber dafür länger.
Weiter entfernte Siedlungen sandten seither in der Regel nur einige wenige Vertreter zum Allthing, in der Regel die Sippenältesten. In relativ kurzer Zeit führte die Einführung von Vertretern dazu, dass sich Eldländer auch ohne zwingenden Grund vertreten ließen und schließlich wenig später die Teilnahmepflicht abgeschafft wurde.
Auf dem Papier gilt dieselbe Regelung auch im heutigen eldländischen Staat noch: Jeder Eldländer hat theoretisch das Recht, im Allthing zu reden und sein Stimmrecht selbst wahrzunehmen. In der Praxis wird das Thingrecht allerdings regelmäßig bei Allthingwahlen delegiert, wodurch der Wähler während der nächsten Amtszeit des Allthings sein Stimmrecht nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Frauen haben das Thingrecht 1915 erhalten.
Schriftliches Recht in Eldeyja
In den ersten Jahrhunderten der Besiedlung war es in Eldeyja unüblich, Dinge schriftlich festzuhalten. So wurden auch Gesetze und Urteile des Allthings nicht niedergeschrieben, sondern nur mündlich weitergegeben. Erst unter dem Einfluss christlicher Mönche im 13. Jahrhundert wurde begonnen, wichtige Gesetze auch schriftlich niederzulegen. Im 14. Jahrhundert wurden einige Einzelgesetze, die die Grundlagen des eldländischen Staats beschreiben, in einer Sammlung namens Codex Eldeyja zusammengefasst.
Der Codex Eldeyja kann damit vereinfachend als das Verfassungsdokument Eldeyjas angesehen werden. Tatsächlich aber sind Teile des eldländischen Verfassungsrechts auch heute noch nicht schriftlich verfasst, und der Codex hat keine rechtliche Sonderstellung. Aus rechtlicher Sicht ist er schlicht ein Sammelband von gewöhnlichen Gesetzen.
Die eldländische Regierung
Eine wesentliche Besonderheit des ursprünglichen politischen Systems ist, dass das Allthing nur mit Gesetzeserlass und Rechtsprechung befasst war, es aber keine einheitliche landesweite Exekutive gab. Dies führte regelmäßig zu Problemen, wenn Angelegenheiten zwischen verschiedenen Sippen zu klären waren (für lokale Angelegenheiten gab es durchaus lokale Strukturen, so dass das Problem dort nicht bestand).
Geändert wurde dies allerdings erst als das Allthing im Jahr 1521 zum ersten Mal eine in ganz Eldeyjs zu zahlende Steuer beschloss, die dem Allthing zur Verfügung stehen sollte, um Beschlüsse umzusetzen. Die Überwachung der Steuereintreibung und der ordnungsgemäßen Verwendung übernahm zunächst der Älteste Gode. In kurzer Zeit wurde die anfallende Arbeit allerdings immer mehr und war vom Ältesten Goden nicht mehr zu bewältigen. Daher beauftragte das Allthing einen weiteren Goden mit den Aufgaben, der als erster "Politiker" in Eldeyja für diese Aufgabe auch entlohnt wurde. Dieses Amt war der Vorläufer des heutigen Ministerpräsidenten.
Weitere Minister kamen ins Spiel als die Aufgaben auch für einen ausschließlich damit befassten Goden zu umfangreich wurden. Auf seine Bitte beautragte das Allthing einige weitere Goden, die den Ministerpräsidenten in einem bestimmten Arbeitsbereich unterstützen sollten. Auch heute gelten die Regierungsmitglieder noch als Beauftragte des Allthings: Der Ministerpräsident wird direkt vom Allthing gewählt und seine Minister kann er zwar selbst vorschlagen, sie benötigen aber nach wie vor die Bestätigung des Allthings.
Unter dem Einfluss ausländischer Entwicklungen wandelte sich im 19. und 20. Jahrhundert die Regierung von einer reinen Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde zunehmend in eine gestaltende Kraft, die mehr und mehr auch eine bedeutende Anzahl von Anträgen an das Allthing selbst verfasste. 1915 erhielt der damalige beliebte Ministerpräsident Magnús Jónsson nach astorischem Vorbild sogar ein Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Allthings, nachdem er dies zu einer Bedingung dafür gemacht hatte, eine weitere Amtszeit zu übernehmen.
Lög um kosningar
Wahlgesetz
1. gr. Grundlagen
(1) Dieses Gesetz regelt alle Wahlen zu öffentlichen Ämtern in Eldeyja sowieso der Vertretung im Allthing.
(2) Alle Wahlen gemäß diesem Gesetz sind freie und geheime Personenwahlen.
(3) Wahlberechtigt ist, wer das Thingrecht besitzt.
(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist jeder wählbar, der die eldländische Staatsbürgerschaft besitzt.
2. gr. Wahlleitung
(1) Es gelten die im Lög um Alþingi bestimmte Zuständigkeit des Lögsögumaður und die entsprechenden Vertretungsregelungen.
(2) Der Zuständige kann die Leitung von Wahlen an einen von ihm zu bestimmenden Wahlausschuss übertragen.
3. gr. Wahlablauf
(1) Der Wahlausschuss stellt die Liste der Wahlberechtigten und der Kandidaten fest und legt Beginn und Ende der Wahl fest.
(2) Wahlen dauern wenigstens 72 Stunden und höchstens eine Woche.
(3) Sämtliche Wahlen erfolgen nach dem System der übertragbaren Einzelstimmgebung bei Anwendung der Droop-Quote.
(4) Die Auszählung der Stimmen ist unmittelbar nach Schließung der Wahllokale durchzuführen, das Ergebnis ist unmittelbar danach öffentlich bekannt zu geben.
(5) Herrscht zwischen mehreren Kandidaten Stimmengleichheit und es sind nur noch weniger Kandidaten zu wählen, dann entscheidet das Los, außer ausreichend viele Kandidaten ziehen ihre Kandidatur zurück, so dass alle verbliebenen Kandidaten als gewählt gelten können.
4. gr. Wahl des Lögsögumaður
(1) Als Gesetzessprecher wählbar sind alle Mitglieder des Allthings. Eine explizite Kandidatur findet nicht statt.
5. gr. Wahl des Ministerpräsidenten
(1) Kandidaturen für das Amt des Ministerpräsidenten müssen vor der Wahl der Wahlleitung angezeigt werden. Die Wahlleitung legt einen angemessenen Zeitraum von wenigstens 72 Stunden dafür fest.
(2) Wenn nur ein Kandidat zur Wahl steht, erhalten die Wähler die Stimmoption "Nein". Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Stimmen erhält als Nein-Stimmen abgegeben werden.
6. gr. Wahl des Ältestensrats
(1) In den Ältestenrat wählbar sind alle Mitglieder des Allthings. Eine explizite Kandidatur findet nicht statt.
7. gr. Delegation des Thingsrechts
(1) Eine Delegation des Thingrechts ist nur im Rahmen von Allthingswahlen möglich, die für jedes dritte Allthing stattfinden und für jeweils drei Allthinge gelten.
(2) Zur Bestimmung der Vertreter im Allthing wird Eldeyja durch Verordnung des Ministerpräsidenten in zwanzig Wahlkreise unterteilt. In jedem Wahlkreis sind fünf Vertreter zu wählen. Die Größe der Wahlkreise in Hinsicht auf die Anzahl der Wahlberechtigten darf sich um höchstens 10% unterscheiden.
(3) Sein Thingrecht ausüben kann nur, wer an der Allthingwahl teilnimmt. Jeder Wähler gibt entweder eine namentliche Erklärung ab, sein Thingrecht selbst wahrzunehmen, oder einen Stimmzettel für die Allthingvertretung seines Wahlkreises.
(4) Wer sein Thingrecht selbst wahrnimmt, dessen Stimme hat in Abstimmungen des Allthings einfaches Gewicht. Die Stimme jedes gewählten Vertreters hat ein Gewicht von einem Hundertstel der in ganz Eldeyja abgegebenen gültigen Stimmzettel.
(5) Das Allthing kann für eine Abstimmung festlegen, dass keine Delegation des Thingrechts stattfinden soll. Die Frage wird dann in einer Volksabstimmung entschieden.
(6) Hauptidentitäten können ihr Thingrecht ausschließlich an eine eigene Nebenidentität übertragen. Dies geschieht durch öffentliche Bekanntgabe gegenüber dem Gesetzessprecher.
Wird Magnus eine Multi-ID sein, die von den Admins gesteuert wird?So, als was gilt er denn jetzt eigentlich? Ich habe nämlich gerade das Problem, dass der MP nicht in den Ältestenrat gewählt werden darf. Gilt das jetzt für mich, für uns beide oder für keinen? Im Moment habe ich Jónas aus der Liste der Wählbaren gestrichen, aber das lässt sich noch anpassen.