(http://www.niufinn.com/feoletter.jpg)
Aldenroth | November 27th, 2012
To:
All Members of the Territorial Waters Treaty
Represented by the depositary state, the Republic of Eldeyja
Objection of the Kingdom of Albernia
[/size]
Sir,
im Namen der Regierung Ihrer Majestät im Königreiches Albernia teile ich mit, dass das Königreich Albernia hiermit die sogenannte "Vorbehaltserklärung" der Föderalen Republik Andro vom 26.11.2012 aufgrund der nachfolgenden Gründe als gegenüber dem Königreich Albernia und allen Vertragsparteien unwirksam und unbeachtlich zurückweist:
- Ein Vorbehalt gegen vertragliche Regelungen muss beim Abschluss eines Vertrages erklärt werden. Ist ein Vertrag einmal völkerrechtlich wirksam geworden, ist eine einseitige Modifikation des wirksamen Vertrages nicht mehr möglich und akzeptabel, da ansonsten die Bindungswirkung völkerrechtlicher Verträge zur Disposition einer Partei gestellt würde. Dies ist mit dem Grundgedanken des Völkerrechts nicht vereinbar und kann durch das Königreich Albernia nicht akzeptiert werden, weswegen nach Ansicht des Königreiches Albernia hier kein Vorehalt im völkerrechtlichen Sinne vorliegt.
- Der Vorbehalt verstößt gegen den Sinn und Zweck des Vertrages. Die Einschränkung grundlegender Definitionen des Vertrages, in diesem Falle der Nutzungsbedingungen der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Ausschlusses von Gebieten, die eine solche Zone bilden können, führen machen die Regelungen des Vertrages obsolet und stellen einen faktischen Austritt aus dem Vertrag da, was für das Königreich Albernia inakzeptabel ist.
Die Regierung Ihrer Majestät im Königreich Albernia geht davon aus, dass sich die Föderale Republik Andro auch weiterhin vertragsteu verhalten und die ratifizierten Regelungen der Konvention über die Hoheitsgewässer einhalten und beachten wird.
I have the honour to be, with high consideration,
Sir
Your obedient servant,
(http://www.sethos.org/micronations/albernia/rhodi-sig.png)
The Most Hon Lord Rhodi Paerrycen, Marquess of Kelyragh, KD, MP
Prime Minister
Die folgende gemeinsame Erklärung von Unterzeichnerstaaten wird an Andro gesandt:
Höfuðfjörður, 2. desember 2012
Gemeinsame Erklärung zur Vorbehaltserklärung Andros
Die Regierungen der folgenden Unterzeichnerstaaten des Vertrags über Hoheitsgewässer,
des Königreichs Albernia,
der Vereinigten Staaten von Astor,
der Republik Bergen,
der Republik Eldeyja
sowie
der Königlichen Gefilde von Glenverness,
nehmen mit dieser gemeinsamen Erklärung Stellung zur Vorbehaltserklärung der Föderalen Republik Andro gegenüber dem Vertrag über Hoheitsgewässer wie folgt:
Die erklärenden Regierungen stellen erstens fest, dass sich der Wirkungsbereich des Vertrags über Hoheitsgewässer gemäß 5. gr. nicht auf die Polgebiete erstreckt. Aus dem Vertrag entstehen daher weder Verpflichtungen Andros bezüglich dieser Gebiete, noch führt der Vertrag zu einer Anerkennung möglicher androsischer Ansprüche auf Gewässer innerhalb der Polargebiete durch die übrigen Unterzeichnerstaaten. Die diesbezügliche Erkärung Andros bleibt daher im Rahmen dieses Vertrags ohne jede Folgen, da sie nur den Status quo bestätigt.
Die erklärenden Regierungen stellen zweitens fest, dass sich alle Vertragspartner, einschließlich der Förderalen Republik Andro, gemäß 4. gr. dazu verpflichtet haben, den übrigen Vertragspartnern in Friedenszeiten die friedliche Durchfahrt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone sowohl für die zivile als auch die militärische Schifffahrt zu gestatten. Die einzige Möglichkeit, dieser Verpflichtung in Friedenszeiten zu entgehen, ist es, kein Vertragspartner zu sein und damit gleichzeitig auf die Rechte aus diesem Vertrag zu verzichten. Andro steht als einzig rechtmäßiger Weg dazu der Austritt mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist offen.
Die erklärenden Regierungen stellen schließlich fest, dass eine Verweigerung der friedlichen Durchfahrt militärischer Schiffe anderer Vertragspartner, zwischen denen und der Föderalen Republik Andro kein Kriegszustand besteht, den Verpflichtungen aus dem Vertrag widerspricht, solange Andro Vertragspartner ist.
Die erklärenden Regierungen erklären daher, dass sie eine tatsächliche Umsetzung der unklugen Ankündigung Andros, unter Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen die Durchfahrt zu verweigern, als Vertragsbruch der Föderalen Republik Andro werten werden und dass ein vertragsbrüchiges Andro nicht nur jegliches Vertrauen bei den erklärenden Regierungen in Andros Verlässlichkeit verlöre, sondern bis zur Rückkehr der Vertragstreue auch unmittelbar alle Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer verlieren würde.
Die erklärenden Regierungen kündigen ihre Absicht an, im Fall eines Vertragsbruchs darüber hinaus von der dadurch entstehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, jeglichen zivilen wie militärischen Schiffen unter androsischer Flagge die Durchfahrt in ihren jeweiligen Gewässern zu verweigern.