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Finja Wilmerdottir:
Hier ist der inoffizielle "Ich frage und ihr antwortet (hoffentlich)"-Thread für alle Neueinsteige und solche die etwas wissen wollen :)

Wichtigste Frage überhaupt:

Wo finde ich denn nun den Codex Eldeyja?

Jónas Sigurðsson:
Der Codex besteht aus den drei festgepinnten Gesetzen im Staatsarchiv. Hat mich auch erst verwirrt...

Finja Wilmerdottir:
Ach so, Danke :)
Die Gesetzeslage insgesamt ist tatsächlich etwas verwirrend ;)

Ich hoffe ich mache mich jetzt nicht über Gebühr unbeliebt, aber ich glaube ich habe bereits eine ungereimtheit entdeckt:
Im Codex heißt es: "Ein Gesetz gilt als verabschiedet, wenn von den anwesenden Abgeordneten mehr Abgeordnete der Vorlage zustimmen als ablehnen, sofern nichts anderes bestimmt ist."

Im Gerichtsgesetz heißt es in den Schlussbestimmungen:
"(1) Dieses Gesetz tritt in Kraft, wenn dem in einer ordentlichen Abstimmung wenigstens zwei Drittel der teilnehmenden Goden zustimmen.
(2) Dieses Gesetz kann nur geändert oder aufgehoben werden, wenn dem in einer ordentlichen Abstimmung wenigstens zwei Drittel der teilnehmenden Goden zustimmen."

Offenbar hat man die Bestimmung des Codex "...sofern nichts anderes bestimmt ist" so interpretiert das innerhalb des jeweiligen Gesetzes dies beliebig abgeändert werden kann. Hebelt das den Codex nicht völlig aus?
Warum? Weil ich dann doch auch eine Gesetzesvorlage erstellen kann in der es heißt:
""(1) Dieses Gesetz tritt in Kraft, wenn dem in einer ordentlichen Abstimmung wenigstens einer der teilnehmenden Goden zustimmen."

Was natürlich offensichtlich absurd ist. Ich würde das eher so interpretieren das nur in Fällen wo der Codex eine andere Mehrheit vorsieht (wie bei Änderungen des Codex selbst) auch eine andere Mehrheit zulässig ist. Die Schlussbestimmungen dieses Gesetzes halte ich deshalb, bis mich einer argumentativ umstimmt, für Rechtswidrig und damit Rechtsunwirksam.

Jónas Sigurðsson:
Ui, das ist mir damals in der Diskussion gar nicht aufgefallen. Das mit der 2/3-Mehrheit haben wir schon recht ausführlich diskutiert.

Ich würde sagen, du hast recht, der 1. mgr. ist Blödsinn (und zwar aus dem Grund, dass das Gesetz zu dem Zeitpunkt, an dem über es abgestimmt wird, noch gar nicht gilt). Aber das ändert nichts daran, dass der 2. mgr. gilt. Vielleicht sollte man den Codex ein bisschen ändern, grob in die Richtung, dass einzelne Gesetze für Änderungen höhere Anforderungen stellen können, wenn sie dafür selbst mit diesen höheren Anforderungen beschlossen worden sind (und vielleicht noch eine Obergrenze bei 75% oder so).

Edit: Hm, nein, ich hab's mir anders überlegt - der 1. mgr. funktioniert doch, für gewisse Werte von Funktionieren. ;) Der 1. mgr. stellt eine zusätzliche Anforderung. Erst wenn das Gesetz mit einer dem Codex entsprechenden Mehrheit (also 50%+1) beschlossen worden ist, kann es überhaupt in Kraft treten. Wenn es dann aber keine 2/3-Mehrheit hatte, verhindert es selbst, dass es in Kraft tritt. Blödsinn ist es natürlich immer noch, sich als Antragsteller selbst das Leben schwer zu machen, wenn man nicht muss.

Finja Wilmerdottir:
Also da muß ich widersprechen, es steht nichts davon das nur höhere Anforderungen zulässig sind im Codex, sondern nur ""...sofern nichts anderes bestimmt ist". Wenn man das in der vorhandenen Form zuläßt, also das das Gesetz selbst sich diesbezüglich definieren darf, muß man es in beide Richtungen zulassen.

Der richtige Weg hier, wenn man dieses Gesetz für besonders Schützenswert hält, wäre vermutlich gewesen es schlicht in den Codex aufzunehmen, dann hätte automatisch eine 75% Sperre gegolten. Oder man paßt den Codex entsprechend an in dem man die dort gemachte Angabe "...sofern nichts anderes bestimmt ist" weiter konkretisiert.

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