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Nachrichten - Jónas Sigurðsson

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Ausgestaltung / Antw:Oh wie gruselt mir ...
« am: 16.07.2022, 11:17 »
Oh, tatsächlich? Die Toiletten sind mir damals sogar positiv aufgefallen, sehr sauber und auch von der Raumgestaltung her hätte es eher ein Hotelbadezimmer sein können als die typische öffentliche Toilette. Das müsste im Sicherheitsbereich bei den Gates für die Schengen-Zone gewesen sein. Entweder die Standards haben sich in den letzten Jahren so verändert oder ich hatte einfach nur Glück, zufällig die einzige gute Toilette gefunden haben nachdem zufällig gerade geputzt worden war. ;)

Dann machst du jetzt einmal eine Island-Rundreise oder was ist der Plan? Wie lang hast du denn dort? Viel Spaß auf jeden Fall!

Und ja, kuschelig meiden ist in diesen Zeiten vielleicht besser. Ich habe gerade in Irland meine Corona-Isolation abgesessen, und der Koffer, in dem die Reiseapotheke gewesen wäre, ist auch nie angekommen. Wouldn't recommend. ;)

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Ausgestaltung / Antw:Oh wie gruselt mir ...
« am: 15.07.2022, 14:23 »
Inwiefern Moloch? Das eine Mal, dass ich dort umgestiegen bin, fand ich ihn eigentlich ganz angenehm.

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Sonstiges / Antw:Fragen über Fragen
« am: 11.04.2022, 00:40 »
Oh ja, das sehe sogar ich als Laie, dass der Ausschlag auf deinem Plot sich vom Rest abhebt. Der sonstige Verlauf ist einfach nur normale Wetterschwankung?

Tatsächlich gibt es zwei Spitzen im Luftdruck, mit etwa 6 Stunden versatz. Damit hätte man das wohl eingrenzen können.
Das sechs Stunden später wäre dann eine Druckwelle, die andersrum um die Erde gegangen ist und dann hätte man daraus zumindest die Entfernung, oder wie muss ich mir das vorstellen?

Das hat jetzt zwar alles nichts mehr mit Eldeyja zu tun, aber ich hoffe, es macht dir nichts, wenn ich ein paar dumme Fragen stelle. ;)

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RIKISSTJORN | Regierung / Antw:Außenministerium
« am: 07.04.2022, 01:11 »
Ach für euch nehme ich mir doch gern Zeit. Aber dann bedanke ich mich für euren Besuch und wünsche noch einen schönen Aufenthalt auf Langey und eine gute Heimreise. Und wenn euch der Weg das nächste Mal nach Eldeyja führt, freue ich mich, euch wieder zu treffen.

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Sonstiges / Antw:Fragen über Fragen
« am: 07.04.2022, 01:06 »
Schon spannend, was alles geht. Das ist mal so richtig gar nicht mein Fachgebiet.

Wenn man es nicht gewusst hätte, hätten die Luftdruckdaten auch hergegeben, wo es ungefähr passiert ist, oder nur dass da was war?

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RIKISSTJORN | Regierung / Antw:Außenministerium
« am: 04.04.2022, 23:30 »
Jederzeit gern. Kann ich euch sonst noch etwas Gutes tun? :)

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Immer wieder erstaunlich, über welche Entfernungen moderne Technik so etwas zuordnen kann!

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RIKISSTJORN | Regierung / Antw:Außenministerium
« am: 03.04.2022, 22:31 »
Anschließend unterzeichnet Jónas für die eldländische Regierung.

Zitat
Exekutivabkommen zwischen dem Königreich Nugensil und der Republik Eldeyja
Samningur ríkisstjórnanna Konungsríkisins Nugensil og Lýðveldisins Eldeyja

Die Regierungen des Königreichs Nugensil und der Republik Eldeyja - im folgenden Unterzeichnerstaaten genannt - schließen folgende Vereinbarung:

§ 1 Gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeit

1. Die Unterzeichnerstaaten erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
2. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, eventuelle Meinungsverschiedenheiten friedlich und diplomatisch zu lösen.

§ 2 Errichtung von Botschaften

1. Die Unterzeichnerstaaten sind berechtigt, Botschafter auszutauschen. Botschafter genießen diplomatische Immunität.
2. Die Botschafter werden durch den Gaststaat benannt und vom Gastgeberstaat akkreditiert.
3. Der Gastgeberstaat stellt dem Gaststaat ein Botschaftsgelände zur Verfügung.

§ 3 Reisefreiheit

1. Jedem Staatsbürger der Unterzeichnerstaaten ist es erlaubt, im Rahmen des geltenden Rechts in das Land des Vertragspartners zu reisen.

§ 4 Gültigkeit und Kündigung

1. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Exekutive der Unterzeichnerstaaten in Kraft.
2. Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern oder aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Unterzeichnerstaaten nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

Höfuðfjörður, den 10. März 2022

Für die Regierung des Königreichs Nugensil:




Für die Regierung der Republik Eldeyja:


Ich danke euch. Es freut mich, dass wir damit jetzt auch eine schriftliche Grundlage für unsere Zusammenarbeit haben. :)

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Sonstiges / Antw:10 Jahre Eldeyja
« am: 03.04.2022, 22:20 »
Für manche Werte von "halten". ;)

Manchmal wünsche ich mir die Anfangszeit hier zurück, als Eldeyja es irgendwie geschafft hat, gleichzeitig recht aktiv und trotzdem einfach gemütlich zu sein. Ich bin mir nicht sicher, ob ich diese Kombination in 20 Jahren MNs nochmal irgendwo anders hatte.

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RIKISSTJORN | Regierung / Antw:Außenministerium
« am: 10.03.2022, 00:32 »
Was haltet ihr von der folgenden Fassung?

Zitat
Exekutivabkommen zwischen dem Königreich Nugensil und der Republik Eldeyja
Samningur ríkisstjórnanna Konungsríkisins Nugensil og Lýðveldisins Eldeyja

Die Regierungen des Königreichs Nugensil und der Republik Eldeyja - im folgenden Unterzeichnerstaaten genannt - schließen folgende Vereinbarung:

§ 1 Gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeit

1. Die Unterzeichnerstaaten erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
2. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, eventuelle Meinungsverschiedenheiten friedlich und diplomatisch zu lösen.

§ 2 Errichtung von Botschaften

1. Die Unterzeichnerstaaten sind berechtigt, Botschafter auszutauschen. Botschafter genießen diplomatische Immunität.
2. Die Botschafter werden durch den Gaststaat benannt und vom Gastgeberstaat akkreditiert.
3. Der Gastgeberstaat stellt dem Gaststaat ein Botschaftsgelände zur Verfügung.

§ 3 Reisefreiheit

1. Jedem Staatsbürger der Unterzeichnerstaaten ist es erlaubt, im Rahmen des geltenden Rechts in das Land des Vertragspartners zu reisen.

§ 4 Gültigkeit und Kündigung

1. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Exekutive der Unterzeichnerstaaten in Kraft.
2. Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern oder aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Unterzeichnerstaaten nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

Höfuðfjörður, den 10. März 2022

Für die Regierung des Königreichs Nugensil:



Für die Regierung der Republik Eldeyja:




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Sonstiges / Antw:10 Jahre Eldeyja
« am: 10.03.2022, 00:18 »
Danke, das kann ich alles so an dich zurückgeben. Inklusive dem Datum. Wusste ich gar nicht mehr, dass wir damals am gleichen Tag aufgeschlagen sind. ;)

Ja, dann... Skál!

Stößt an.

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RIKISSTJORN | Regierung / Antw:Außenministerium
« am: 10.02.2022, 15:35 »
Unter einem Grundlagenvertrag verstehen wir in der Regel einen völkerrechtlichen Vertrag, der vom Allthing ratifiziert wird und zu geltendem Recht wird. Ein Exekutivabkommen bindet nur die Regierung. Ich bin mir nicht sicher, welches vom beidem du beabsichtigst, weil du beide Begriffe gleichzeitig im Entwurf hast. Vom Umfang her bewegt sich der Entwurf zwischen den bisher geschlossenen Exekutivabkommen und Grundlagenverträgen.

In §2 (2) würde ich vorschlagen, das "zuständige Verfassungsorgan" aus der Formulierung zu streichen, weil Eldeyja kein separates Verfassungsdokument hat und die allgemeinere Formulierung letztendlich nichts anderes aussagt.

§3 ist untypisch für ein Exekutivabkommen, weil das ja zumindest in Eldeyja nichts ist, was eine Regierung im Alleingang entscheiden kann. Ohnehin ist die Formulierung zu absolut, denn natürlich möchten wir uns das Recht vorbehalten, z.B. kriminell gewordene Personen auszuweisen und ihnen eine Wiedereinreise zu verweigern. Ich schlage vor, den Text um "im Rahmen des geltenden Rechts" zu ergänzen.

Ansonsten sieht das für mich sehr annehmbar aus. Rein zur Form würde ich dann nur auch noch eine eldländische Entsprechung der Überschrift hinzufügen wollen.

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Technik / Antw:Umzug
« am: 10.01.2022, 23:53 »
Das muss ich mir mal bei Gelegenheit in Ruhe anschauen. Wir haben ja ein paar Anpassungen, die dabei nicht kaputtgehen sollten.

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Technik / Antw:Umzug
« am: 10.01.2022, 23:05 »
Irgendwas ist hier kaputt gegangen, ich könnte das wohl reparieren, aber ich möchte nichts verschlimmbessern...
Irgendwas bestimmtes, was ich mir noch anschauen sollte, oder passt jetzt wieder alles?

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RIKISSTJORN | Regierung / Antw:Außenministerium
« am: 26.12.2021, 11:48 »
Ich denke, dazu sind wir auf eldländischer Seite jederzeit bereit. Sowohl für Exekutivabkommen als auch Grundlagenverträge als ersten Schritt gibt es bei uns schon Beispiele mit anderen Staaten, hier stehen uns also ebenfalls beide Wege offen. Die entscheidende Frage wäre wohl, ob es tatsächlich nur um die grundlegendsten Grundlagen wie eine gegenseitige Anerkennung gehen soll, oder ob euch doch gleich auch etwas weitergehendes vorschwebt, vielleicht auch in Hinsicht tatsächlicher Zusammenarbeit in der Zukunft.

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