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Nachrichten - Karl-Theodor Alsleben

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Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Vertrag vom Landtag ratifiziert wurde.

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Selbiges obliegt bei uns dem Landtag.

Die Freude ist ganz auf meiner Seite. Ich hoffe, dass unsere beiden Staaten zukünftig in vielen Bereichen ihre Gemeinsamkeiten nutzen können.

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Nimmt den Stift und setzt seinen Servus drunter.

Zitat
Grundlagenvertrag zwischen der Republik Eldeyja und dem Großherzogtum Bazen
Samningur milli Lyðveldisins Eldeyja og Stórhertogaríkisins Bazen

Artikel I
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich die Republik Eldeyja und das Großherzogtum Bazen, erkennen einander gegenseitig als souveräne Staaten an. Die Vertragspartner erkennen die territorialen Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.

Artikel II
Die hohen vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, sich in ihren gegenseitigen Beziehungen jeder Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten und nachrichtendienstliche Aufklärung ohne die Zustimmung der jeweils anderen Partei auf deren Hoheitsgebiet zu unterlassen.

Artikel III
Die hohen vertragsschließenden Parteien vereinbaren die Entsendung von Botschaftern an den Regierungssitz der jeweils anderen Partei, sofern sie dies für notwendig und geboten halten. Die Botschafter und die Gebäude der Vertretung genießen nach den Regeln des Völkerrechts Immunität.

Artikel IV
Die hohen vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, auf den Gebieten der Kultur, des Handels und der Erhaltung des weltweiten Friedens zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu konsultieren, wenn ihre Interessen einmal im Konflikt stehen sollten. Sie verpflichten sich, derartige Konflikte auf friedliche und diplomatische Art und Weise zu lösen.

Artikel V
(1) Dieser Vertrag tritt für beide Parteien in Kraft, sobald er nach nationalem Recht ratifiziert wurde.
(2) Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einer Woche durch die schriftliche Erklärung eines Vertragspartners gekündigt werden. Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.

Gegeben zu Höfudfjördur, den 21. Februar 2012

Für die Republik Eldeyja


Für das Großherzogtum Bazen


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So.

Zitat
Grundlagenvertrag zwischen der Republik Eldeyja und dem Großherzogtum Bazen
Samningur milli Lyðveldisins Eldeyja og Stórhertogaríkisins Bazen

Artikel I
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich die Republik Eldeyja und das Großherzogtum Bazen, erkennen einander gegenseitig als souveräne Staaten an. Die Vertragspartner erkennen die territorialen Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.

Artikel II
Die hohen vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, sich in ihren gegenseitigen Beziehungen jeder Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten und nachrichtendienstliche Aufklärung ohne die Zustimmung der jeweils anderen Partei auf deren Hoheitsgebiet zu unterlassen.

Artikel III
Die hohen vertragsschließenden Parteien vereinbaren die Entsendung von Botschaftern an den Regierungssitz der jeweils anderen Partei, sofern sie dies für notwendig und geboten halten. Die Botschafter und die Gebäude der Vertretung genießen nach den Regeln des Völkerrechts Immunität.

Artikel IV
Die hohen vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, auf den Gebieten der Kultur, des Handels und der Erhaltung des weltweiten Friedens zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu konsultieren, wenn ihre Interessen einmal im Konflikt stehen sollten. Sie verpflichten sich, derartige Konflikte auf friedliche und diplomatische Art und Weise zu lösen.

Artikel V
(1) Dieser Vertrag tritt für beide Parteien in Kraft, sobald er nach nationalem Recht ratifiziert wurde.
(2) Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einer Woche durch die schriftliche Erklärung eines Vertragspartners gekündigt werden. Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.

Gegeben zu Höfudfjördur, den 15. Februar 2012

Für die Republik Eldeyja


Für das Großherzogtum Bazen


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Mit diesen Änderungen bin ich einverstanden. Ich freue mich, dass wir uns offensichtlich schnell einig werden können. Hoffentlich wird das beim weiteren Ausbau unserer Beziehungen nützlich sein.

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Lassen Sie sich alle Zeit der Welt! :)

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Ich würde folgenden Vertragstext vorschlagen, der unserem Standard entspricht.

Zitat
Grundlagenvertrag
zwischen der Republik Eldeyja und dem Großherzogtum Bazen

Artikel I
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich die Republik Eldeyja und das Großherzogtum Bazen, erkennen einander gegenseitig als souveräne Staaten an. Sie verpflichten sich, das Territorium der jeweils anderen Partei als unverletzlich zu betrachten.

Artikel II
Die hohen vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, sich in ihren gegenseitigen Beziehungen jeder Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten und nachrichtendienstliche Aufklärung ohne die Zustimmung der jeweils anderen Partei auf deren Hoheitsgebiet zu unterlassen.

Artikel III
Die hohen vertragsschließenden Parteien vereinbaren die Entsendung von Botschaftern an den Regierungssitz der jeweils anderen Partei, sofern sie dies für notwendig und geboten halten. Die Botschafter und die Gebäude der Vertretung genießen nach den Regeln des Völkerrechts Immunität.

Artikel IV
Die hohen vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, auf den Gebieten der Kultur, des Handels und der Erhaltung des weltweiten Friedens zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu konsultieren, wenn ihre Interessen einmal im Konflikt stehen sollten. Sie verpflichten sich, derartige Konflikte auf friedliche und diplomatische Art und Weise zu lösen.

Artikel V
Dieser Vertrag tritt für beide Parteien in Kraft, sobald er nach nationalem Recht ratifiziert wurde.

Gegeben zu Höfudfjördur, den 15. Februar 2012

Für die Republik Eldeyja


Für das Großherzogtum Bazen


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Vielen Dank, Exzellenz.

Das Großherzogtum möchte gerne zur Republik Eldeyja diplomatische Beziehungen aufbauen, die sich nach Möglichkeit in einem Grundlagenvertrag materialisieren. Darin sollten unserer Ansicht nach Grundsätzlichkeiten wie die gegenseitige Anerkennung und der Verzicht auf Gewaltandrohung oder -anwendung in den Beziehungen geregelt werden. Möglich wäre auch in diesem Stadium schon die Vereinbarung der Möglichkeit eines Botschafteraustauschs, der sich nach einiger Zeit des gegenseitigen Kennenlernens dann umsetzen lässt. Ich weiß nicht, inwieweit Eldeyja da ähnlich vorzugehen pflegt, bin aber für jegliche Vorschläge natürlich offen.

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Trifft in der Regierungsmaschine ein.

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SENDIRAÐ | Diplomatischer Bereich / Brief aus Bazen
« am: 13.02.2012, 09:09 »
Zitat

- ABT. FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN -
Ludwigsruh, den 13. Februar 2012

An
Seine Exzellenz, den Ministerpräsidenten


Euer Exzellenz!

Das Großherzogtum Bazen hat stets großes Interesse am Ausbau seiner diplomatischen Beziehungen, um den Frieden auf der Welt zu sichern und die Zusammenarbeit der Völker zu stärken. Aus diesem Grund bitte ich höflichst um die Erlaubnis, mich für die Verhandlung grundsätzlicher Fragen wie gegenseitiger Anerkennung, Achtung der territorialen Integrität und weiterer diplomatischer Ziele nach Eldeyja begeben zu dürfen. In der Erwartung Ihrer baldigen Antwort und

unter Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung
verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen,

Staatsminister

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