Republik Eldeyja

POLITIK | Politik => ALLTHING | Parlament => Thema gestartet von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 16.04.2011, 01:59

Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 16.04.2011, 01:59
Ich nehme an, das ein Polizist das Recht hat, deinen Ausweis zu sehen, wenn er es verlangt, sodass du bist verpflichtet, ihm den vor zeigen zu können. Jedoch bist du nicht verpflichtet, ihn mit dir zu führen.

Aber lass mal, ich hab letztens auch überlegt was EC (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Eurocard')-Karte bedeuten könnte, aber dann fiel mir ein, dass es womöglich einen neuen eldlänischen Kreditkarten Standard geben könnte, ich bin sehr gespannt.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 16.04.2011, 09:48
EC-Card heisst bei uns "Express Cash Card"... keine Ahnung wer oder was dieses "Euro" ist.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 16.04.2011, 10:57
Einar? Was ist "Euro"? Und wer hat denn dieses Wort verwendet?
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 16.04.2011, 13:04
Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=2817#post2817'
Ich nehme an, das ein Polizist das Recht hat, deinen Ausweis zu sehen, wenn er es verlangt, sodass du bist verpflichtet, ihm den vor zeigen zu können. Jedoch bist du nicht verpflichtet, ihn mit dir zu führen.
Wenn nichts anderes gesagt ist, wie in Deutschland, oder wie? ;)

Die Frage war ja erstmal, ob ich überhaupt verpflichtet bin einen Personalausweis zu haben oder ob es ihn überhaupt gibt. In einigen anderen Ländern weist man sich, wenn überhaupt, mit dem Pass aus oder wie in Astor mit dem Führerschein. Selbstverständlich ist es für mich deswegen nicht, dass die Regelung so aussieht. Aber ein Problem hätte ich damit auch nicht.

Zitat von: 'Einar Sigurdsson','index.php?page=Thread&postID=2818#post2818'
EC-Card heisst bei uns "Express Cash Card"... keine Ahnung wer oder was dieses "Euro" ist.
Immer diese Albernizismen - was meint denn die Sprachkommission dazu? ;)
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 16.04.2011, 13:24
Ausweis ist ja prinzipiell erst einmal ein weit gefasster Begriff. Aus der ursprünglichen Terminologie ist ja ein Ausweis etwas das eine Person als eben diese ausweist, daher ist es, glaube ich, nicht relevant, um welches Dokument es sich handelt, solange es durch den Staat erstellt, beglaubigt oder zumindest akzeptiert ist.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 16.04.2011, 13:51
Dann formuliere ich für dich halt um: Was für ein Dokument benutzen wir in der Regel als Ausweis?
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 16.04.2011, 14:25
In dem Link von Dir war von einer sogenannten "Eurocard" die Rede.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 16.04.2011, 15:11
Was für ein Link? Einar, ich weiß nicht, was du meinst, wie sollte ich einen Link in ein verbales Gespräch verwenden? Wir sind doch nicht im Netz.

Ich entsinne mich, dass unsere Pässe und unsere Führerscheine vom Staate aus gegeben werden. Ob es noch weitere "Ausweise" gibt, weiß Einar sicher besser.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 16.04.2011, 15:15
Sagte ich Link? Ich meine diesen ausgedruckten Link, mit dem Du gerade rumgewedelt hast! Da Du hast ihn ja noch in der Hand!

Ja, es gibt einen Ausweis für das Inland und einen Paß für Auslandsreisen, außerdem einen Führerschein. Der Ausweis ist wichtig bei uns, da Alkohol nur in staatlichen Geschäften erworben werden kann, wo eine Ausweispflicht besteht um das Mindestalter kontrollieren zu können, was bei uns übrigens mit 21 angesetzt ist!
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 16.04.2011, 15:28
Zettel? Achso, nein das ist ein Spiel, eine so genannte MicroNation im Netz. Stell dir vor, da gibt es virtuelle Staaten mit virtuellen Firmen und Menschen... Unglaublich oder? Und da gibt es so ein Länderzusammenschluß der sich EU, also Europäische Union genannt hat und die Zahlen mit dem Euro. Ich bin immer wieder überrascht, wie einfallsreich doch manche Leute sind.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 16.04.2011, 16:50
Ach so, nur ein Spiel.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 21.04.2011, 21:32
Ein ähnliches Thema wie mit den Ausweisen ist, dass sich Ausländer anscheinend bei der Einreise bei der Polizei anmelden müssen. Vor kurzem hat Einar noch stolz erzählt, wie unbürokratisch bei uns alles läuft, und jetzt sollen alle Gäste so eine Prozedur (http://forum.eldeyja-mn.net/index.php?page=Thread&postID=2975#post2975) durchmachen, wie es in sonst kaum einem Staat gibt? Außer vielleicht die eine oder andere Diktatur, aber damit wollen wir doch nicht verglichen werden, oder? Ich finde, zumindest für kurze Besuche sollten wir das lockerer handhaben.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 21.04.2011, 22:31
Also es gibt drei Arten von Besuchern:

1. Den Geschäfts"mann"
Beim Geschäftsmann ist es von wesentlichen Interesse einen Wohnort zu kennen, um den Rechtsbedürfnissen anderer nach kommen zu können. Außerdem müssen Steuerbescheide etc. zustellbar sein.

2. Der Diplomat
Der Diplomat ist von diesem Ausgenommen, da er ein Diplomatenvisum/einen Bürgen in Form einer anderen Nation hat

3. Der Tourist
Wird in MNs selten aussimuliert. Jedoch ist es zu seiner Sicherheit, dass wir wissen das er hier ist und ggf. Verlorengegangen ist.

Es reicht die Fragen einfach im Flughafen (Pass-/Zollkontrolle) zu beantworten, sollte man nicht gesucht werden, wird eine Einreise prinzipiell gewährt.

Es ist wichtig, dass wir wissen wer in unserem Staat ist, da er viele Gefahren birgt und die Behörden im Notfall einen Überblick über die Anzahl der Betroffenen haben müssen.

Snær hat mich gebeten, dies hier so vorzutragen.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 21.04.2011, 23:14
Und dazu müssen wir fragen, was der Grund der Reise ist und ob derjenige gesucht wird? Glaubt eigentlich irgendjemand ernsthaft, dass irgendjemand bei der Einreise sagen wird "Ja, ich bin ein Krimineller, nehmt mich fest"?

Wie gesagt, keine andere MN macht das.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 22.04.2011, 00:16
Dir Frage nach dem Grund der Reise, kann ich nachvollziehen. Bei der Frage nach Verbrechen könntest du unter Umständen recht haben.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 22.04.2011, 09:18
Naja der Grund für die Vorladung war in diesem Falle, dass die betreffende Person gegen die Auflage verstoßen hat, einen Wirtschaftsbetrieb erst dann aufnehmen zu dürfen, nachdem er genehmigt wurde. Da dies bereits einen ersten Verstoß darstellte, hat die Polizei die entsprechende Person vorgeladen und überprüft, was reine Routine ist. Soweit war Snaers Verhalten korrekt und Thelmas Verteidigung hier richtig.

Andererseits stimme ich Jónas zu, dass wir dieses Prozedere nun nicht mit jedem Einreisenden machen sollte, dass wirkt bestenfalls hemmend, schlimmstenfalls abschreckend auf Besucher. Wenn ein Besucher es selber will und lustig findet, wird er seine Einreise freiwillig und ganz automatisch an der Zoll- und Paßkontrolle tun und seine Einreise aussimulieren. Einen Zwang möchte ich daraus aber nicht machen.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 22.04.2011, 13:23
Klar, das mit der Gewerbeanmeldung ist in Ordnung. Es geht mir nur um die Anmeldung bei der Einreise, die ja auch am Flughafen vorgesehen ist. Als freiwilliger Simulationsansatz gern, aber nicht als Pflicht.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 22.04.2011, 15:46
Okay, sagen wir, das es bei Personen die uns besuchen nicht zwangsweise aussimuliert werden muss, bei Geschäftsleuten die jedoch eine Firma gründen wollen oder eine Zweigstelle eröffnen wollen, jedoch die Pflicht besteht, es könnte eine positive Wirkung auf die Wirtschafts-Sims haben. Ich erhoffe mir durch die Hemmschwelle mehr Aktivität. Können wir vielleicht so verbleiben?


Sollte dies nicht möglich sein, würde ich dann dafür plädieren, dass nur User eine Firma Leiten dürfen. Ich wüsste Momentan nicht, wen ich verklagen kann, wenn das fuxsche Autounternehmen Dummheiten macht, ist der User oder Sandra haftbar? Aus welchem Mund kam eigentlich ein Beitrag? Mag im Moment unproblematisch sein, aber wenn wir das Problem haben, ist es zu spät ;)
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 22.04.2011, 16:34
Im Endeffekt muss ich zugeben, ist mir der Fuchsener nicht unlieb, denn im Gegensatz zu den anderen ausländischen Wirtschaftsbesuchern scheint er regelmäßig hier vorbei zu schauen, was unserer Aktivität ja zugute kommt.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 22.04.2011, 17:40
Mittlerweile, nach ersten Zweifeln scheint, dem so zu sein. Sind wir also zu einem Konsens gekommen?
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 22.04.2011, 18:43
Ja, aber dann sollen sich die Unternehmer an der Paßkontrolle melden und nicht gerade im Polizeiamt.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 22.04.2011, 19:08
Ja, aber sie war schon im Land :-/
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 22.04.2011, 19:16
Kann man das nicht verbinden, also dass man gleichzeitig das Unternehmen und sich selbst als Unternehmer anmeldet? Das wäre dann bei der Unternehmensanmeldung einfach ein Abschnitt "Für ausländische Unternehmer" auf dem Formular, wo Angaben über die Person gemacht werden müssen.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 22.04.2011, 20:31
Dann würde aber die Paßkontrolle wieder wenig Sinn machen. Für Snaer wäre es egal, da er als Innenminister sowohl für die Kontrolle an der Zollstation als auch für die Anmeldung von Wirtschaftsunternehmen zuständig ist. Aber es kann ja auch durchaus sein, dass wir einen Innenminister haben der nicht zufällig auch die Polizei repräsentiert.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 22.04.2011, 20:43
Die Passkontrolle gäbe es dann natürlich nicht mehr. Das wäre ja der Zweck der Übung, aus zwei Formalitäten eine zu machen.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 22.04.2011, 20:50
Was sagst Du Thelma?
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 22.04.2011, 21:29
Naja, damit würden wir wiederum eine Hemmschwelle abschaffen...

Wobei wir dann auch wieder Geschäftsleute, welche eldländische Wurzeln haben, benachteiligen würden...

Ich sehe eigentlich keinen Bedarf, das zusammen zu führen.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 22.04.2011, 21:56
Wollen wir denn absichtlich Hindernisse für ausländische Unternehmen aufbauen? Wenn ja, dann sind das ganz andere Voraussetzungen.

Warum Geschäftsleute mit eldländischen Wurzeln benachteiligt werden, wenn es für Ausländer einfacher wird, verstehe ich aber nicht.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 22.04.2011, 22:16
Wieso sollte ich mir die Mühe machen, einen Staatsbürger zu simmen, den ich auch anmelden müsste, wenn ich als "Ausländer" viel schneller ein Unternehmen gründen könnte?

So passiert bei FuxAuto, Sandra hätte auch gut Staatsbürgerin sein können...



Ja, es sollte eine absichtliche Hürde gegen "Kurz hier was schreiben und nach mir die Sintflut" sein, ob es Funktioniert... wer weiß...
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 22.04.2011, 22:38
Die Frage ist, wo die Grenze liegt, ob Unternehmer sich eher einbürgern, die Hindernisse überwinden oder dann das mit der eldländischen Zweigstelle gleich ganz bleiben lassen. ;)
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 22.04.2011, 22:44
Da es anscheinend bedarf zur Aussprache gibt, bitte ich die Goden zu diesem Thema hier Stellung zu nehmen. Die Debatte hat vorerst keine Begrenzung.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 23.04.2011, 00:24
Wenn sie nur mal vorbei schneien, um einen Beitrag zu setzten, können sie das von mir aus auch gleich sein lassen...
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.04.2011, 09:29
Okay, das kann man so sehen.

Sollen wir das ganze dann in Gesetzesform gießen? Wenn ich es richtig sehe, ist das mit der Anmeldung von Unternehmen auch noch nicht im Gesetz geregelt, das könnte man also gleich verbinden.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 23.04.2011, 12:50
*so*Hmm, ist das so wie ihr euch das vorgestellt habt? ^^*so*
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.04.2011, 13:07
So ungefähr jedenfalls, ich bin zufrieden damit. Aber ob Einar die Wikingeraxt rausholt, müssen wir wohl abwarten. ;)
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Páll Skúlisson am 23.04.2011, 17:44
Könnte einer von Euch für diejenigen, die mit ihrer Familie noch gelgentlich in den Urlaub fahren, den anscheinend erreichten Konsens in knappen Worten skizzieren? Ich zumindest habe den Überblick verloren, wozu ich eigentlich Stellung nehmen soll.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.04.2011, 17:54
Ausländer müssen sich grundsätzlich nicht anmelden (dürfen aber, wenn sie das aussimulieren wollen). Erst wenn man als Ausländer ein Unternehmen anmelden möchte, muss man das Formular zwingend ausgefüllt haben.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 24.04.2011, 12:31
Ja so in etwa war der Konsens. Die Frage war nun ob wir ein Gesetz daraus machen müssen oder es eben als Gewohnheitsrecht einfach so machen.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 24.04.2011, 12:37
Gerade von Ausländern, die hier ein Unternehmen gründen wollen, kann man zwar erwarten, dass sie die passenden Gesetze lesen, aber wahrscheinlich nicht, dass sie das eldländische Gewohnheitsrecht kennen.

Und wenn wir alles ins Gewohnheitsrecht verschieben, hat auch das Allthing nichts mehr zu tun. ;)
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 24.04.2011, 22:33
Im ersten Fall könnte man zumindest nachhelfen indem man für diese Gewohnheitsrecht schriftlich festhält. Also nicht wie ein Gesetz, eher als Erklärung für Ausländer wie Sachen gehandhabt werden.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 24.04.2011, 23:02
Aber wenn man es sowieso aufschreibt, was ist dann der Vorteil, es als inoffizielle Beschreibung statt als ordentliches Gesetz aufzuschreiben? Ich könnte es nachvollziehen, wenn Eldeyja sich simon traditionell auf Gewohnheitsrecht verlässt und man das nicht kaputtmachen möchte. Aber davon wüsste ich jedenfalls nichts.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 25.04.2011, 18:26
Hat denn schon jemand eine passende Formulierung für ein Gesetz?
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 25.04.2011, 18:51
Noch nicht, aber wenn ihr wollt, kann ich in den nächsten Tagen einen Vorschlag schreiben.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 25.04.2011, 21:38
Das wäre nett von Dir!
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 25.04.2011, 21:50
Wie ich vorgeschlagen hatte, kombiniert in einem Gesetz mit der "normalen" Unternehmensanmeldung?
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 26.04.2011, 07:04
Ja, wenn dann ein Gesetz, damit es nicht so unübersichtlich wird.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 26.04.2011, 17:18
Zustimmung, sollte gleich in einem Gesetz erfolgen.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 26.04.2011, 17:34
Aber ihr meint nicht an gleichen Orten oder? Wirtschaft hat irgendwie in meinen Augen wenig mit Einwanderung zu tun...
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 26.04.2011, 17:50
Eine Anmeldung, die man nur machen muss, wenn man ein Unternehmen gründet, hat bei mir auch nichts mit Einwanderung zu tun.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 27.04.2011, 01:25
Ich finde es nur seltsam, dass die Anmeldung im Wirtschaftsbereich erfolgen solle... Dann schon lieber im Bürgeramt...
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 27.04.2011, 09:40
Bürgeramt klingt sinnvoll. Aber das ist sowieso ein Detail, das nicht unbedingt ins Gesetz muss.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 27.04.2011, 18:54
Richtig, ich würde es im Bürgeramt machen aber eben im Wirtschaftsforum auf die Notwendigkeit hinweisen.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Páll Skúlisson am 27.04.2011, 19:12
An dieser Stelle möchte ich gerne einen Vorschlag für eine Struktur des Gesetzes unterbreiten.

Zunächst wird das gewohnheitsrechtlich bestehende Gewerberegister (http://forum.eldeyja-mn.net/index.php?page=Thread&threadID=13) beschrieben. Dazu gehört unter Anderem, wer dafür zuständig ist, welche Angaben gemacht werden müssen, und welche Unternehmen nicht angemeldet werden brauchen. Ich würde hier den Vorschlag machen: Nicht meldepflichtig sind Unternehmen, in denen keine Angestellten oder Arbeiter außer eigenen Familienangehörigen beschäftigt werden, womit kleinere landwirtschaftliche Betriebe genauso ausgenommen werden wie z.B. kleine Anwaltskanzleien.

Anschließend würde ich regulieren, dass in Eldeyja wirtschaftlich tätige Personen angemeldet sein müssen. Das heißt, dass alle Ausländer, die ein Unternehmen anmelden oder in einem tätig werden müssen, die entsprechenden Meldeformulare ausfüllen müssen. Soweit würde sich auch eine gewisse inhaltliche Logik der Verknüpfung von Gewerberegister und Ausländerregister ergeben.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 27.04.2011, 19:25
Ein sehr guter Ansatz!
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 27.04.2011, 19:27
Ja, das ist ungefähr das, an was ich dachte.

Bisher ist es so, dass alle Unternehmen ausnahmslos angemeldet werden müssen, oder? Das wäre also eine Änderung. Ehrlichgesagt glaube ich, dass es auch für ein Ein-Mann-Unternehmen nicht zu viel verlangt ist, ganz am Anfang einmal ein kleines Formular auszufüllen. Unser Formular ist ja wirklich nichts, über dem man tagelang grübeln müsste.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Páll Skúlisson am 27.04.2011, 19:29
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=3143#post3143'
Bisher ist es so, dass alle Unternehmen ausnahmslos angemeldet werden müssen, oder?
Nein:
Zitat von: 'Republik Eldeyja','index.php?page=Thread&postID=28#post28'
[align=center]Kleinere landwirtschaftliche Betriebe können, müssen aber nicht angemeldet werden.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 27.04.2011, 19:33
Hm, gut. Was war der Grund für diese Regelung? Einar?
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 27.04.2011, 19:50
Genau der, den ihr schon angeführt habt. Ich wollte verhindern, dass jeder der einen kleinen Ein-Mann-Betrieb oder eine Farm hat, das gleich anmelden muss. Anmeldungen machen erst ab mittelständischen Unternehmen Sinn, besonders wenn diese einen Topic im Wirtschaftsforum betreiben wollen oder wie Thelma darauf hinarbeiten ein eigenes Unterforum zu bekommen.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 01.05.2011, 21:28
Das hier wäre ein erster Vorschlag:

Zitat
Lög um fyrirtæki
Gewerbegesetz

1. gr. Gewerberegister
(1) Die Regierung führt ein Gewerberegister, in dem in Eldeyja tätige Unternehmen aufgeführt sind.
(2) Zu jedem Unternehmen werden dazu folgende Angaben erfasst:
a. Name des Gewerbes/der Firma
b. Art des Gewerbes
c. Ort der Hauptniederlassung
d. Name des Gewerbetreibenden/des Firmenvorstands
e. Anzahl der Mitarbeiter in Eldeyja
f. Anzahl der Betriebsstätten in Eldeyja

2. gr. Anmeldepflicht für Gewerbe
(1) Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss ein Gewerbe angemeldet und im Gewerberegister eingetragen sein.
(2) Die Anmeldung erfolgt durch Antrag an das zuständige Ministerium. Das Ministerium nimmt Anträge an, wenn die Angaben nach 2. mgr. 1. gr. des Gesetzes vollständig sind und die Gewerbetätigkeit nicht gegen geltendes Gesetz verstößt.
(3) Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind Betriebe, in denen keine Angestellte oder Arbeiter außer eigenen Familienangehörigen beschäftigt werden. Diese Betriebe können freiwillig ins Gewerberegister eingetragen werden.

3. gr. Anforderungen an den Vorstand
Der nach d-lið 2. mgr. 1. gr. des Gesetzes benannte Vorstand muss beim Bürgeramt angemeldet sein, entweder als eldländischer Staatsbürger oder als sich in Eldeyja aufhaltender ausländischer Staatsbürger.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Páll Skúlisson am 01.05.2011, 21:53
Inhaltlich kann ich diesem Gesetz voll zustimmen.
Formell möchte ich anmerken, dass zwar derzeit die Regierung stets nur aus Ministerpräsident, Außen- und Innenminister besteht, wir für die Zukunft aber nicht die Existenz eines eigenen Wirtschaftsministers von vornherein ausschließen wollen. Ich würde daher anregen, in 1. mgr. 1. gr. von der Regierung und in 2. mgr. 2. gr. von dem zuständigen Ministerium, jeweils anstelle des Innenministeriums zu sprechen.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 01.05.2011, 21:54
Klingt sehr schlüssig. Gibt es Anmerkungen?
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 01.05.2011, 22:08
Okay, dagegen habe ich nichts. Ich habe den Vorschlag abgeändert.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 01.05.2011, 22:38
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=3334#post3334'
Das hier wäre ein erster Vorschlag:

Zitat
Lög um fyrirtæki
Gewerbegesetz

1. gr. Gewerberegister
(1) Die Regierung führt ein Gewerberegister, in dem in Eldeyja tätige Unternehmen aufgeführt sind.
(2) Zu jedem Unternehmen werden dazu folgende Angaben erfasst:
a. Name des Gewerbes/der Firma
b. Art des Gewerbes
c. Ort der Hauptniederlassung und ggf. der Hauptzweigstelle
d. Name des Gewerbetreibenden/des Firmenvorstands
e. Anzahl der Mitarbeiter in Eldeyja
f. Anzahl der Betriebsstätten in Eldeyja

2. gr. Anmeldepflicht für Gewerbe
(1) Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss ein Gewerbe angemeldet und im Gewerberegister eingetragen sein.
(2) Die Anmeldung erfolgt durch Antrag an das zuständige Ministerium. Das Ministerium nimmt Anträge an, wenn die Angaben nach 2. mgr. 1. gr. des Gesetzes vollständig sind und die Gewerbetätigkeit nicht gegen geltendes Gesetz verstößt.
(3) Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind Betriebe, in denen keine Angestellte oder Arbeiter außer eigenen Familienangehörigen beschäftigt werden. Diese Betriebe können freiwillig ins Gewerberegister eingetragen werden.

3. gr. Anforderungen an den Vorstand
Der nach d-lið 2. mgr. 1. gr. des Gesetzes benannte Vorstand muss beim Bürgeramt angemeldet sein, entweder als eldländischer Staatsbürger oder als sich in Eldeyja aufhaltender ausländischer Staatsbürger.

Ich würde noch diese Änderung begrüßen, da wir sonst bei ausländischen Firmen, Adressen im Ausland zurück bekommen könnten.
Eine Ankündigung das für ausländische Unternehmen unser Recht gilt, halte ich ferner auch für sinnvoll.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 01.05.2011, 23:03
"Ort der Hauptniederlassung in Eldeyja" würde es auch tun, oder?

Und dass in Eldeyja eldländisches Recht gilt, sollte eigentlich jedem klar sein.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 01.05.2011, 23:10
Ja.


*ARG* Niagnijamijamja... Wissen und es irgendwo stehen haben, sind immer so verschiedene Dinge...
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 01.05.2011, 23:12
Ja, schon... Aber wenn mit eldländischem Recht klargestellt wird, dass in Eldeyja eldländisches Recht gilt, dann beißt sich die Katze irgendwie in den Schwanz. ;)
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 01.05.2011, 23:25
Nöö, es ist juristisch richtig... ^^

*so* Nach deutschem Recht, kannst du auch vor deiner Geburt geboren sein ;) *so*
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 01.05.2011, 23:55
In Ratelon würde ich dir das vielleicht durchgehen lassen, aber wir haben hier sowas wie gesunden Menschenverstand.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 02.05.2011, 01:53
Entschuldige bitte, ich bin ein gebranntes (bergisches) Kind... da kommt soetwas vor...

Ein Hinweis kann nichts destotrotz auch nicht schaden oder meinst du nicht?
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Páll Skúlisson am 02.05.2011, 07:52
Der Hinweis ist in der Tat nicht falsch und auch nicht unwichtig, nur in diesem GEsetz nicht an der richtigen Stelle. Bei der Meldestelle für Ausländer im Bürgeramt kann die Regierung darauf ausdrücklich hinweisen.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 02.05.2011, 09:24
Als Hinweis ist es nicht verkehrt. Aber es ist eben nicht dieser Hinweis, der dafür sorgt, dass eldländisches Recht gilt, sondern er weist nur darauf hin, dass es so ist. Und deswegen gehört er nicht ins Gesetz.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 02.05.2011, 21:03
Also mir soll es gleich sein, wo dieser Hinweis eingebaut wird.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 02.05.2011, 21:39
Hier nochmal der aktuelle Stand, in dem Thelmas Anmerkung mit der Hauptniederlassung berücksichtigt ist.

Zitat
Lög um fyrirtæki
Gewerbegesetz

1. gr. Gewerberegister
(1) Die Regierung führt ein Gewerberegister, in dem in Eldeyja tätige Unternehmen aufgeführt sind.
(2) Zu jedem Unternehmen werden dazu folgende Angaben erfasst:
a. Name des Gewerbes/der Firma
b. Art des Gewerbes
c. Ort der Hauptniederlassung in Eldeyja
d. Name des Gewerbetreibenden/des Firmenvorstands
e. Anzahl der Mitarbeiter in Eldeyja
f. Anzahl der Betriebsstätten in Eldeyja

2. gr. Anmeldepflicht für Gewerbe
(1) Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss ein Gewerbe angemeldet und im Gewerberegister eingetragen sein.
(2) Die Anmeldung erfolgt durch Antrag an das zuständige Ministerium. Das Ministerium nimmt Anträge an, wenn die Angaben nach 2. mgr. 1. gr. des Gesetzes vollständig sind und die Gewerbetätigkeit nicht gegen geltendes Gesetz verstößt.
(3) Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind Betriebe, in denen keine Angestellte oder Arbeiter außer eigenen Familienangehörigen beschäftigt werden. Diese Betriebe können freiwillig ins Gewerberegister eingetragen werden.

3. gr. Anforderungen an den Vorstand
Der nach d-lið 2. mgr. 1. gr. des Gesetzes benannte Vorstand muss beim Bürgeramt angemeldet sein, entweder als eldländischer Staatsbürger oder als sich in Eldeyja aufhaltender ausländischer Staatsbürger.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 03.05.2011, 09:11
Ich denke das könntest Du als Vorlage gut einbringen, damit Snorri eine offizielle Debatte und Abstimmung einleiten kann.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 03.05.2011, 22:15
Gut, kann ich machen. Ich dachte eigentlich, dass man an diese Aussprache direkt die Abstimmung anschließend könnte, aber es muss ja alles seine bürokratische Richtigkeit haben. ;)
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 04.05.2011, 08:56
Wir schließen hier auch nahtlos an, aber der Form halber musste der Antrag noch im Antragstopic vermerkt werden, dafür danke ich Dir. Die Debatte über den aktuellen Vorschlag bin ich deshalb auch gewillt nun zu begrenzen auf 72 Stunden, danach folgt hier die Abstimmung.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 08.05.2011, 11:09
Ich glaube, es wäre Zeit für die Abstimmung.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 08.05.2011, 20:37
Da es wohl keine weiteren Wortmeldungen gibt. Die Goden Stimmen bitte für den Antrag mit Já, ansonsten Nei oder Enthaltung! Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 08.05.2011, 20:38
Já.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 08.05.2011, 20:52
Já.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Páll Skúlisson am 09.05.2011, 16:48
Já.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 09.05.2011, 17:07
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 09.05.2011, 20:07
Já.
Titel: Einreise- Melde- und Visumbestimmungen
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 12.05.2011, 20:27
Der Antrag ist mit 5 Já Stimmen angenommen. Ich danke allen Goden!