Ich halte es für eine gute Idee, eine einheitliche Form festzulegen. Im Moment ist alles ein bisschen Kraut und Rüben. Manche Gesetz haben Artikel, die nächsten Paragraphen und dann wieder welche greinar. Und auch sonst kommt das Aussehen im Moment eher auf die Tagesform und Laune des Autors an.
Überraschenderweise gefällt mir auch der vorgeschlagene, aus meinen Anträgen übernommene Aufbau. Ich freue mich, dass Páll das genauso sieht. ;) Ich schlage vor, das ganze noch mit ein paar Hinweisen auszubauen:
[Titel auf Eldländisch]
[Titel auf Imperianisch]
1. gr. [Artikelüberschrift auf Imperianisch; Artikel = grein (gr.)]
(1) [Absatz = málsgrein (mgr.)]
a. [Buchstabe = a-lið]
b. [Buchstabe = b-lið]
(2) [Absatz]
[Satz = málslið (msl.)]
2. gr. [Artikelüberschrift auf Imperianisch]
Zum eldländischen Titel vielleicht auch noch ein Hinweis: Normal ist das "Lög um xyz", wobei xyz im Þolfall (Akkusativ) steht. Ein Änderungsgesetz heißt "Lög um breytingu á lögum um xyz" (Gesetz über eine Änderung im Gesetz über xyz).
Und noch eine Besonderheit: Eldländisch wird umgekehrt nummeriert wie im Imperianischen. Anstatt auf
Art. 1 Abs. 2 lit. c verweisen wir also auf
c-lið 2. mgr. 1. gr..