Republik Eldeyja
POLITIK | Politik => ALLTHING | Parlament => Thema gestartet von: Jónas Sigurðsson am 03.03.2012, 12:36
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Werte Goden!
Der Ministerpräsident Magnús hat benatragt, den folgenden Vertrag zu ratifizieren. Die Aussprache dauert 96 Stunden.
Grundlagenvertrag zwischen der Republik Eldeyja und dem Großherzogtum Bazen
Samningur milli Lyðveldisins Eldeyja og Stórhertogaríkisins Bazen
Artikel I
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich die Republik Eldeyja und das Großherzogtum Bazen, erkennen einander gegenseitig als souveräne Staaten an. Die Vertragspartner erkennen die territorialen Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
Artikel II
Die hohen vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, sich in ihren gegenseitigen Beziehungen jeder Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten und nachrichtendienstliche Aufklärung ohne die Zustimmung der jeweils anderen Partei auf deren Hoheitsgebiet zu unterlassen.
Artikel III
Die hohen vertragsschließenden Parteien vereinbaren die Entsendung von Botschaftern an den Regierungssitz der jeweils anderen Partei, sofern sie dies für notwendig und geboten halten. Die Botschafter und die Gebäude der Vertretung genießen nach den Regeln des Völkerrechts Immunität.
Artikel IV
Die hohen vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, auf den Gebieten der Kultur, des Handels und der Erhaltung des weltweiten Friedens zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu konsultieren, wenn ihre Interessen einmal im Konflikt stehen sollten. Sie verpflichten sich, derartige Konflikte auf friedliche und diplomatische Art und Weise zu lösen.
Artikel V
(1) Dieser Vertrag tritt für beide Parteien in Kraft, sobald er nach nationalem Recht ratifiziert wurde.
(2) Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einer Woche durch die schriftliche Erklärung eines Vertragspartners gekündigt werden. Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.
Gegeben zu Höfudfjördur, den 21. Februar 2012
Für die Republik Eldeyja
(http://eldeyja.mikronation.de/bilder/sig_magnus.png)
Für das Großherzogtum Bazen
(http://bazen.mikronation.de/upload/unterschrift-alsleben.png)
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Ich mache noch einmal auf diesen Vertrag aufmerksam, bevor die Aussprache morgen zu Ende ist.
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Tja, was soll ich sagen, warum nicht?
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Die Frage ist eher: Warum? Ein nett bedrucktes Papier, mehr erkenne ich darin im Moment nicht...
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Ich fand auch schon das ganze Gespräch zwischen Magnús und dem Vertreter aus Bazen irgendwie inhaltlich sehr dünn. Für mich hat das mehr den Eindruck gemacht, dass er möglichst schnell irgendeinen unterschiedenen Zettel nach Hause bringen will, damit er hinter Eldeyja einen Haken machen kann und sich nie wieder blicken lassen muss.
Wenn wir echte Vorteile von diesem Vertrag haben, bin ich aber natürlich trotzdem nicht dagegen.
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Nunja, wir haben keine Nachteile, nur kleine Vorteile, nämlich einen ersten Status quo zwischen uns und Bazen. Also wiederhole ich mich: Warum nicht? Nichts tolles, aber auch nichts schlechtes. Den Vertrag jetzt durchfallen zu lassen könnte auf der anderen Seite eher schlechtes bringen.
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Oh, ich sehe jetzt gerade erst wieder das Verbot von "nachrichtendienstlicher Aufklärung". Was genau ist darunter zu verstehen und haben wir die gleiche Vorstellung davon wie Bazen?
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Darüber wurde nicht gesprochen. Halte ich auch für vernachlässigbar, da wir keinen Geheimdienst unterhalten.
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Wenn es keine Rolle spielt, warum steht es dann im Vertrag?
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Macht sich notizen.
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Es war wohl von Bazen so gewünscht. Eventuell ist man da vorbelastet?
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Bitte stimmt mir Já, Nei oder Hjáseta über den Vertrag ab. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
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Já.
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Hjáseta
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Hjáseta.
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Der Vertrag ist mit einer Já-Stimme und zwei Enthaltungen angenommen worden.