Autor Thema: Grundlagenvertrag zwischen der Republik Eldeyja und dem Principado Montaña  (Gelesen 2742 mal)

Snorri Hallgrimsson

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Werte Goden,

der Gode Jónas beantragte Aussprache und Abstimmung über den Grundlagenvertrag mit Montania. Die Aussprache dauert 72 Stunden, das Wort hat Jónas.


Zitat
Grunnsamningur milli Lyðveldisins Eldeyja og Furstadæmisins Montanía
Grundlagenvertrag zwischen der Republik Eldeyja und dem Principado Montaña

1. gr. Grundlagen
(1) Die Republik Eldeyja und das Principado Montaña (im Folgenden „die Vertragspartner“) erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragspartner erkennen einander als diplomatische Partner an und streben ein jederzeit freundschaftliches Verhältnis an. Sie werden keine feindseligen Aktivitäten gegen den jeweils anderen Vertragspartner unternehmen oder unterstützen.

2. gr. Hoheitsgebiete
(1) Die Vertragspartner erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(2) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie des Vertragspartners zu respektieren. Gewässer, die sich innerhalb von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie mehrerer Staaten befinden, gehören abweichend davon nur soweit zur ausschließlichen Wirtschaftszone wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten.
(4) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.

3. gr. Diplomatische Vertretung
(1) Es steht jedem Vertragspartner frei, eine diplomatische Vertretung in das jeweils andere Land zu entsenden und dort eine Botschaft zu eröffnen.
(2) Die Vertragspartner gewähren den diplomatischen Vertretern des jeweils anderen Vertragspartners diplomatische Immunität.

4. gr. Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag tritt nach der Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft. Der Vertragspartner wird über die erfolgte Ratifikation zeitnah in Kenntnis gesetzt.
(2) Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einer Woche durch die schriftliche Erklärung eines Vertragspartner gekündigt werden.
(3) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.

Jónas Sigurðsson

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Das ist der Standardvertrag, den wir so auch mit Glenverness geschlossen haben, also nichts besonders aufregendes. Ich denke, man kann sagen, dass Montaña von Anfang an immer wieder den Kontakt zu uns gesucht hat und es Zeit ist, die bestehenden Beziehungen auch einmal in einem Vertrag festzuhalten. Neben den Standardformulierungen haben wir damit auch einen weiteren Staat, der unsere Ansprüche auf Hoheitsgewässer anerkennt.


Jónas Sigurðsson

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Bitte stimmt mit Já, Nei oder Hjáseta über den Vertrag ab. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.


Jónas Sigurðsson

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Thelma Vilhjálmsdóttir

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Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Jónas Sigurðsson

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Ich stelle fest, dass das Allthing den Vertrag mit vier Já-Stimmen und ohne Gegenstimmen angenommen hat.