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ALLTHING | Parlament / Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
« am: 31.05.2011, 10:15 »
Já.
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Was ich mich gerade frage: Was passiert wenn man in einem Forum, wo man mit der Haupt-ID Zugriff hat, eine Neben-ID aber nicht mit dieser Neben-ID über den ID-Wechsler etwas posten will?Ich würds ja gerne ausprobieren, aber Du hast meine Neben-IDs auch in die Regierungsgruppe gesteckt ;)
Lög um öryggið
Sicherheitsgesetz
1. gr. Grundlagen
(1) Die Polizeibehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verhüten, sowie die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden befugt, die Abstellung zu erzwingen, die Beweisaufnahme zu beginnen oder Verdächtige an Zuwiderhandlungen zu hindern, bis eine genauere Untersuchung abgeschlossen werden konnte. Hierzu können Verdächtige in Untersuchungshaft genommen werden.
(3) Eine verdächtige Person ist dem Gericht spätestens 48 Stunden nach Beginn der Untersuchungshaft zur Haftprüfung vorzustellen.
2. gr. Schranken
(1) Die Polizeibehörden und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.
(2) Das Gericht kann das Ende einer Untersuchung anordnen, nachdem die Ermittlungen begonnen worden sind.