Autor Thema: Volkszählungsgesetz  (Gelesen 4175 mal)

Jónas Sigurðsson

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Volkszählungsgesetz - 06.07.2012, 00:15
Werte Goden!

Snær hat eine Aussprache über das folgende Volkszählungsgesetz beantragt. Die Aussprache dauert 120 Stunden.

Zitat
Volkszählungsgesetz
1. gr. Zu erhebende Daten
(1) Die zu erhebenden Daten beschränken sich auf Name, Geburtsdatum und Staatsbürgerform.
(2) Eine Erhebung weiterer Daten ist unzulässig, sofern der Erhebung vom Befragten nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
(3) Die Erhebung beginnt am dritten Montag nach Annahme des Gesetzes und endet am vierten Freitag nach beginn der Erhebung.
(4) Die Erhebung umfasst alle Personen, welche dauerhaft in Eldeyja wohnhaft sind.

2. gr. Sonstiges
(1) Die Erhebung darf nur von speziell ausgewählten Personen vorgenommen werden. Diese Personen werden vom Einwohneramt berufen und erhalten Unterlagen, welche dies bestätigen.

3. gr. Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit Beendigung der Erhebung Außerkraft.
(2) Zusätzlich erhobene Daten unterliegen der Geheimhaltung und dürfen, wenn überhaupt nur anonymisiert verarbeitet werden.
(3) Die Kosten übernimmt zu 50% der Staat Eldeyja und zu 50% die Kommunen.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Volkszählungsgesetz - 06.07.2012, 11:38
Ich empfinde das Gesetz als sehr bürgerfreundlich formuliert. Es ist knapp und Präzise, unnötig viele Informationen sollen nicht gesammelt werden. Und die letzte Volkszählung ist immerhin auch schon fast 15 Jahre her.

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Jónas Sigurðsson

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Volkszählungsgesetz - 06.07.2012, 11:50
Der wirklich interessante Teil fehlt meiner Meinung noch: Für was werden die Daten denn benutzt und dürfen sie benutzt werden? Einfach nur zur Spaß sollte man keine Daten erheben, und schon gar keine persönlichen (wobei sich das hier wirklich sehr in Grenzen hält). Wie das Gesetz selber sagt, entstehen dabei ja auch Kosten.

Snær Snorrason

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Volkszählungsgesetz - 06.07.2012, 14:06
Nun, wenn ich auch etwas sagen darf. Die letzte Volkszählung ist wirklich bereits 15 Jahre her. Das bringt einige Probleme mit sich, zB Verwaltungsfehler und ähnliches weswegen die genaue Zahl der Bürger nicht mehr eindeutig festzustellen ist. Die Schätzungen gingen für letztes Jahr von 565.000 Bürgern in unserem Land aus, diese ergibt sich aus der Fortführung des Bevölkerungszuwachses leider ist diese Fortführung prinzipiell fehlerbehaftet. Eigentlich sollten idealer Weise auch die Adressen aufgenommen werden, jedoch erhöht dies das Missbrauchspotenzial. Eine Abwägung darf das Allthing jedoch gerne vornehmen.

[so] Ich glaube die Staatsbürgerliste wurde eine Weile nicht aktualisiert, daher die Volkszählung. ;) [/so]

Jónas Sigurðsson

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Volkszählungsgesetz - 06.07.2012, 14:45
Geht es also darum, das Melderegister auf den aktuellen Stand zu bringen, wo Änderungen in den letzten Jahren vielleicht einfach nicht angekommen sind? Dann können wir das ja einfach als (einzigen) Zweck ins Gesetz schreiben.

Snær Snorrason

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Volkszählungsgesetz - 08.07.2012, 23:43
Kling nicht schlecht :)

Jónas Sigurðsson

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Volkszählungsgesetz - 09.07.2012, 09:23
Damit wir eine überarbeitete Fassung auch noch ohne Zeitdruck beraten können, beantrage ich eine Verlängerung der Aussprache auf insgesamt zehn Tage (240 Stunden).

Bitte stimmt innerhalb von 48 Stunden mit Já, Nei oder Hjáseta über die Ausspracheverlängerung ab. Die Aussprache kann während der Abstimmung fortgeführt werden.

Jónas Sigurðsson

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Volkszählungsgesetz - 09.07.2012, 09:24
Ausspracheverlängerung: Já

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Volkszählungsgesetz - 09.07.2012, 14:13

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
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Jónas Sigurðsson

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Volkszählungsgesetz - 10.07.2012, 21:56
Irgendwie so?

Zitat
Lög um manntal
Volkszählungsgesetz

1. gr. Grundlagen
(1) Dieses Gesetz regelt die einmalige Durchführung einer Erhebung zur Aktualisierung der Meldedaten.
(2) Die Erhebung beginnt am dritten Montag nach Annahme des Gesetzes und endet am vierten Freitag nach beginn der Erhebung.
(3) Die Erhebung umfasst alle Personen, welche dauerhaft in Eldeyja wohnhaft sind.

2. gr. Zu erhebende Daten
(1) Die zu erhebenden Daten beschränken sich auf Name, Geburtsdatum und Staatsbürgerform. Die Angabe dieser Daten ist für jeden Befragten verpflichtend. Sie werden ausschließlich zur Aktualisierung der Meldedaten genutzt.
(2) Eine Erhebung weiterer Daten ist unzulässig, sofern der Erhebung vom Befragten nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
(3) Zusätzlich erhobene Daten unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nur anonymisiert verarbeitet werden.

3. gr. Erhebende Personen
(1) Die Erhebung darf nur von speziell ausgewählten Personen vorgenommen werden. Diese Personen werden vom Einwohneramt berufen und erhalten Unterlagen, welche dies bestätigen.
(2) Ein im Zusammenhang mit der Erhebung stehender Verstoß einer erhebenden Person gegen die Rechte eines Befragten, insbesondere in Bezug auf die Geheimhaltung, ist strafbar.

4. gr. Schlussbestimmungen
(1) Die Kosten übernimmt zu 50% der Staat Eldeyja und zu 50% die Kommunen.

Valur Gislason

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Volkszählungsgesetz - 10.07.2012, 23:05
Ausspracheverlängerung: Já

Zum Entwurf: Der klingt gut. Allerdings frage ich mich gerade: Was ist eigentlich die Folge, wenn jemand nicht an der Zählung teilnimmt?

Jónas Sigurðsson

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Volkszählungsgesetz - 10.07.2012, 23:18
Ja, das ist irgendwie der Schwachpunkt an der Initiative, aber ich wollte das nicht mit so langweiligen Argumenten abwürgen, wenn im Allthing mal wieder was los ist. ;)

Vielleicht schauen wir uns dann an, ob wir ihn rauswerfen. Im Staatsbürgerschaftsgesetz steht, dass nach 30 Tagen unangekündigter Abwesenheit die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann. Eine Volkszählung braucht es dazu eigentlich nicht. Aber schaden kann es auch nicht, wenn man mal einfach zum Spaß eine macht.

Snær Snorrason

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Volkszählungsgesetz - 11.07.2012, 14:27
Die Änderungen sind aus Sicht des Einwohneramtes in Ordnung.

Jónas Sigurðsson

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Volkszählungsgesetz - 22.07.2012, 20:57
Bitte stimmt über den Antrag mit Já, Nei oder Hjáseta ab. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.

Valur Gislason

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Volkszählungsgesetz - 22.07.2012, 21:59
Hjáseta