Danke dir für die sehr ausführliche Antwort. Ich werde mir dazu Gedanken machen und die Sache mit König Potty absprechen. An die Möglichkeit einer modifizierten Ratifizierungserklärung habe ich tatsächlich nicht gedacht, muss ich gestehen, weil ich mich zu sehr auf die Kritikpunkte versteift hatte.
Eure Auslegung des Vertrages gefällt mir da auch sehr. Weißt du zufällig, ob die anderen Mitgliedsstaaten auch entsprechende "Auslegungshilfen" verfasst haben?
Zu dem Entwurf unseres Grundlagenvertrages: Es ist ja noch abzuklären, wie wir mit der Ergänzung hinsichtlich der Hoheitsgewässer umgehen. Ich zitiere mal kurz:
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer.
Ich würde eine anderweitige Formulierung bevorzugen - vorausgesetzt, wir geben eine modifizierte Ratifizierungserklärung ab:
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die gegenseitigen Ansprüche und Rechte aus dem internationalen Vertrag über Hoheitsgewässer an. Soweit eine modifizierte Erklärung eines Vertragspartners abgegeben wurde, gilt die Anerkennung nur in dem dort dargelegten Umfang.
Warum ich das überhaupt noch aufnehmen würde: Es ist ja absolut denkbar, dass wir zwar den internationalen Vertrag nur modifiziert anerkennen, euch gegenüber aber ein Mehr zu der Modifizierung zuteil werden lassen. Die Formulierung ist daher noch sehr unsauber und ausbaufähig. Eine Alternative zum zweiten Satz wäre:
"Das Königreich Pottyland gesteht der Republik Eldeyja in Ergänzung zu seiner modifizierten Ratifizierungserklärung noch folgende Rechte aus dem internationalen Vertrag zu: (...)" - und vice versa, denn natürlich kann der Vertrag uns gegenüber nur insoweit Wirksamkeit entfalten, wie wir ihn auch ratifizieren, logisch.
Hinsichtlich des genauen Umfangs muss ich allerdings - wie erwähnt - Rücksprache mit dem König halten.