Republik Eldeyja

SIM-OFF => Sonstiges => Thema gestartet von: Jónas Sigurðsson am 30.07.2011, 17:14

Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 30.07.2011, 17:14
Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=5371#post5371'
Ja, das mit dem "Wer nichts zu verbergen hat..." ist die klassische Argumentation der Überwachungsstaat Befürworter.
Passt doch dann perfekt für euch beide.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 30.07.2011, 17:25
Jónas, willst du einem den Spaß am Spiel rauben? Es muss elementare Dinge geben, die geregelt werden, du möchtest das nicht einsehen und regst dich auf, wenn etwas passiert, das nicht geregelt ist,  du jedoch für verwerflich hältst.  



Und ich verbitte mir diesen Käse von dir.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 30.07.2011, 17:29
So oder so raubt eine Seite der anderen den Spaß.
Spaß macht mir so ein Schwachsinsim ala Mord ist nicht explizit verboten, Gewohnheitsrecht ist blöd also ist Mord erlaubt.
Das empfinde ich einfach nur als Schwachsinns-Sim.
Das macht mir dann richtig Lust darauf rumzutrampeln, nur verliert die Sim dann jede Ernsthaftigkeit, wenn ich all das nun einfach mal ausnutze in der Sim was sich aus der Haltung ergibt.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 30.07.2011, 17:45
Simoff gesehen stellen sich mir zwei große Fragen: Zum einen, was in aller Welt hat Finja davon, Eldeyja kaputtzumachen? Für so dumm, dass sie es unabsichtlich macht, halte ich sie nicht. Und zweitens, was bringt Thelma, die am Anfang doch sehr vernünftig gespielt hat, dazu, sich darauf einzulassen?

Inkonsequent ist es auch, vor nicht allzu langer Zeit hat ja die Polizei (also Snær) auch noch ohne jedes schriftliche Gesetz eine ausländische Firma dichtgemacht.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 30.07.2011, 17:47
Also mir macht es vor allem keinen Spaß wenn eine bestimmte Person hier grundsätzlich nur ihre eigenen Ansichten gelten läßt.
Im übrigen hat der MP ja nun begründet warum er aufgrund der derzeitigen Gesetzslage schlussfolgern muß das er gegen Piraten nicht vorgehen kann.
Nur wird darauf eingegangen?
Nein, stattdessen wird hier argumentiert "ICH habe folgende Vorstellung - das ist dann so!"
Das hier noch mehr Leute rumlaufen die vielleicht abweichende Ansichten haben wird nicht nur nicht akzeptiert sondern die sind dann halt Idioten.

Beispiel:
Ursprungsargument: "Ein unparteiisches Gericht haben wir vielleicht in einer etwas ungewöhnlichen Weise umgesetzt (der Beklagte sitzt zwar in letzter Instanz selbst mit drin, der Kläger dafür aber auch), aber das gleicht sich aus, ist also auch gegeben. "
Mein Gegenargument: "Sobald zB auf der Anklagebank 2 Leute sitzen die gemeinschaftlich ein Vergehen begangen habne kippt Ihre angebliche Gleichberechtigung zwischen Klage und Anglage aber ganz schnell... "
Antwort darauf: Wenns Dir nicht paßt verpiss Dich doch
Nachfrage ob das das Argument sein soll kommt "Wenn irgendwo Argumente gewesen wären, wäre ich vielleicht auf sie eingegangen..."
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 30.07.2011, 17:53
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=5382#post5382'
Simoff gesehen stellen sich mir zwei große Fragen: Zum einen, was in aller Welt hat Finja davon, Eldeyja kaputtzumachen? Für so dumm, dass sie es unabsichtlich macht, halte ich sie nicht. Und zweitens, was bringt Thelma, die am Anfang doch sehr vernünftig gespielt hat, dazu, sich darauf einzulassen?
Und ich frage mich ob man seine persönlichen Antipathien so ausleben muß das man mit schwachsinnigen Verleumdungen kommt.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 30.07.2011, 18:00
Ihr versteht es nicht oder?

Strafrecht muss einfach festgeschrieben sein, wenn ich euer Logik folgen würde, könnte ich morgen anfangen und Leute verklagen, weil sie mich angesehen hat. Die Firmenschließung hatte mit falschen Angaben zum Besitzer zu tun und ist durch die Firmen Reglung gedeckt. Ist Verleumdung denn hier verboten, Gotteslästerung, Wahlbetrug oder so? Wie verflucht noch mal, soll man wissen, was man legal machen kann, wenn man nicht weiß, was illegal ist, weil es nicht geschrieben steht? Und wenn es nicht geschrieben steht ist es erlaubt. So einfach ist das.


Es hatte am Anfang einerseits nicht die Relevanz, andererseits hatte ich seit dem einige Vorlesungen im Recht und sehe nun einige Punkte etwas differenzierter... Wenn wir A wollen, können wir nicht B machen, wenn es A zu wider ist.

Ein Rechtsstaat gewährt auch die Möglichkeit, zu wissen, was Recht ist und nicht zu sagen "Hmm, ich finde es ist doof, also ist es verboten, aber morgen könnte ich es gut finden, vielleicht ist es dann erlaubt.".
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 30.07.2011, 18:05
Vielleicht ist das mit den Vorlesungen ein Problem: Du hattest Vorlesungen in deutschem Recht. Ich stimme dir völlig zu, dass meine Argumentation in Deutschland nicht funktionieren würde, weil Gewohnheitsrecht in Deutschland eine sehr untergeordnete Rolle spielt. In Eldeyja ist das aber anders vorgesehen. Das gleiche Problem sehe ich auch immer wieder bei Finja. Ihr übertrage beide Sachen aus dem deutschen Recht auf Eldeyja, ohne zu hinterfragen, ob das denn wirklich sinnvoll ist.

Das andere aktuelle Beispiel ist, dass Finja wieder angefangen hat, von Gewaltenteilung zu reden und dabei die Legislative einzubeziehen. Nein, tut mir leid, in Deutschland hättest du völlig recht, aber im Kontext Eldeyja ist das einfach Schwachsinn.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Jade Thrace am 30.07.2011, 18:24
Falsche ID
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 30.07.2011, 18:26
Lustige Argumentation - wer überträgt denn hier Vorstellungen aus dem RL (Mord ist verboten) auf den Staat?
Wenn DU Dich vom RL trennen würdest, dann müßtest Du akzeptieren das hier das Gewohnheitsrecht nur das ist, was IN DIESEM LAND Gewohnheitsrecht ist. Und das kann erstmal beliebig vom RL differieren.
Das Problem ist das DU meinst DU könntest definieren was hier Gewohnheitsrecht ist. Und wenn hier das geschriebene Gesetz etwas anderes aussagt, was Dir nicht in in den Kram paßt, dann wird das für egal erklär,t und DU meinst Gewohnheitsrecht (= DEINE Ansichten) steht über allem und das gilt dann.

Außerdem bist Du, wie man wieder sieht, intellektuell schlicht überfordert zu begreifen das es UNIVERSELLE Merkmale eines Rechtsstaats gibt. Und ich kenne die Vorlesungen jetzt nicht, aber ich gehe mal davon aus das man auch dort erstmal mit dem grundsätzlichen anfängt. Und diese universellen Grundsätze gelten für alles und jeden, egal ob das Deutschland oder dieses Land ist.
Das heißt nicht das aus der Aussage das dieses Land eben kein Rechtstaat ist (oder ihm zumindest etliche  Merkmale fehlen) praktische Konsequenzen haben muß. Das ist lediglich ein Fakt. Ob und wenn ja welche, Konsequeznen daraus erwachsen, ganz anderes Thema erstmal.
Aber wenn jemand schon nicht bereit ist die Fakten anzuerkennen dann kommt man auch nicht weiter.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 30.07.2011, 18:36
Sagen wir mal so - ich kenne keinen Staat, in dem Mord erlaubt ist. Weder im RL noch im VL. Insofern halte ich es für ziemlich wahrscheinlich, dass das auch in Eldeyja so ist. Warum deine Vorstellung vom Gewohnheitsrecht - dass es erlaubt ist - besser sein sollte als meine, die der üblichen entspricht, ist mir nicht ganz klar.

Wie gesagt, man kann Eldeyja ohne weiteres kaputtdiskutieren, indem man undefinierte Dinge hernimmt und irgendwelche abstrusen Annahmen darüber trifft. Ich verstehe nur nicht, was du davon hast.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 30.07.2011, 18:50
Ursprünglich ging es meines Wissens um Piraterie, was noch nichts mit Mord zu tun hat.
Und Kaputtdiskutieren kann man einen Staat eigentlich nicht. Man kann ihn kaputt machen wenn man rechtmäßige Anträge auf Abstimmung verweigert, man kann ihn kaputtmachen in dem man andere Leute beleidigt oder versucht sie aus dem Land zu ekeln. Aber ich glaube nicht das man etwas kaputt machen kann in dem man diskutiert.
Problem ist nur das zum Diskutieren dazugehört auch andere Ansichten zumindest zu respektieren. Dazu bist Du nicht fähig, weshalb man mit Dir auch nicht diskutieren kann. Man kann, und muß hier leider etilweise, nur die eigene Meinung dagegen setzen.

Du solltest einfach eine eigene MN aufmachen und Dich da zur Gottheit erheben, ich glaube da wirst Du glücklicher als in einem Land in dem diskutiert werden darf.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 30.07.2011, 19:04
Ich bin deine Weise, hier Zwietracht zu säen langsam wirklich leid. Du bist es, die versucht, mich aus dem Land zu ekeln; du bist es, die ihre Vorstellung von Deutsch-Eldyja hat und Diskussionen darüber nicht zulässt; und trotzdem versuchst du immer, dich am Ende als Opfer und die anderen als Aggressor hinzustellen. Schau dir das Forum an, bevor du gekommen bist, hatten wir auch Diskussionen über manche Dinge, aber solange Leute nicht von ihren Dogmen geleitet, sondern diskussionsfähig sind, dann funktioniert das.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 30.07.2011, 19:54
Wenn das Gewohnheitsrecht hier mehr zählt als Gesetze, muss dieses Gewohnheitsrecht sich jedoch aus etwas ergeben und dies muss dokumentiert sein.

Du überliest es scheinbar immer einfach. Wie kann der Gleichheitsgrundsatz gewahrt sein, wenn nirgendwo steht was verboten ist? Annahme, ich sage: "Gott ist doof und wertlos, er trägt rosa Unterwäsche und ist eigentlich schwul." Klar ist das Gotteslästerung, aber ich sehe Gotteslästerung nicht als Problem, Niels sagt, nun ja ist nicht schön, aber Meinungsfreiheit, lass sie reden und Einar sagt vielleicht ne Gotteslästerung geht überhaupt nicht 5 Jahre Haft. Es gibt also keine Rechtssicherheit.

"Auf Hohersee und vor Gericht sind wir in Gotteshand." - Ist das der Leitspruch?

Es muss dazu etwas geschrieben stehen, sicher ist Mord nicht legal, jedoch ist das unsere Rechtsauffassung und wenn es nirgendwo steht kann man dies nicht voraussetzen. Wie steht es um Opferungen oder Ehrenmorde sind diese Legitim? Opferungen könnten z.B. Gesellschaftlich durch aus in Ordnung sein, sind jedoch de jure Morde, sind sie also doch verboten?
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 30.07.2011, 20:29
Ich bestreite gar nicht, dass es Grenzfälle gibt, wo es nicht ganz klar ist, was Sache ist. Wir können mal in Ruhe drüber diskutieren, was wir mit solchen Fällen machen, aber letztendlich betreiben wir Eldeyja alle nur als Hobby und werden nie ein Gesetzeswerk zusammenbekommen, das annähernd alles abdeckt, was man sich ausdenken kann. (Abgesehen davon hätte ich auch keine Lust darauf, tausende Seiten Strafgesetz zu erarbeiten) Praktisch gesehen muss man eben mit dieser Unsicherheit leben und beim ersten Mal entscheidet das Gericht mehr oder weniger nach Gefühl. Wir können meinetwegen eine unvollständige Auflistung von üblichen Strafen zusammenstellen, an der man sich orientieren kann, müssen uns aber immer bewusst sein, dass es andere Vergehen geben kann, die wir einfach nicht berücksichtigt haben.

Nur, es gibt es paar Sachen, die sind relativ klar. Und hinstehen und sagen, dass Mord legal ist, ist irgendwie lächerlich.

Edit: Den Kommentar zum Gewohnheitsrecht hab ich noch vergessen... In der Regel steht schriftliches Gesetz über Gewohnheitsrecht, aber deine Argumentation ist ja gerade, dass es kein schriftliches Gesetz gibt. An dieser Stelle sollte also nichts gegen eine gewohnheitsrechtliche Regelung sprechen.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 30.07.2011, 20:39
Es gibt Gesetze, welche (relativ) explizit ausformuliert werden müssen, z.B. das Strafrecht oder eine Strafprozessordnung. Jedoch müssen wir keine Besoldungsgesetze oder ähnliches verabschieden. Wir sind daran gebunden, was wir verabschiedet haben, wenn wir keine Gesetze haben, die etwas verbieten, dann müssen wir es erlauben, so Menschenrechte.

Daher ist es nun mal legal.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 30.07.2011, 20:43
Gewohnheitsrecht ist auch Gesetz, das Freiheiten einschränken kann. Das widerspricht den Menschenrechten nicht. Vielleicht ist das der Knackpunkt, wo deine Probleme liegen, die Niels und ich nicht nachvollziehen können.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 30.07.2011, 21:32
Man muß sich ja mal nur lustigerweise die erste Seite von der Sicherheitsgesetzdebatte noch einmal durchlesen. Da haben genau die Leute die jetzt was von Überregulierung kreischen noch rumgemosert das Gesetz sei zu vage formuliert und man wolle auch alles wissen was die Polizei nicht darf...
Naja, derzeit gilt dann wohl auch für alles was die Polizei machen darf das Gewohnheitsrecht - was das genau bedeutet bleibt dann der Regierung überlassen.

"Gewohnheitsrecht ist auch Gesetz, das Freiheiten einschränken kann."
Wieder eine von Deinen persönlichen Ansichten die Du mal bitte belegen mögest.

Und nun lesen wir uns den Artikel über Rechtsquellen in der Wikipedia durch:

"Gewohnheitsrecht entsteht, wo durch lange Übung und die Überzeugung der Rechtmäßigkeit dieser Übung nicht kodifizierte Regelungen entstehen, die als Rechtssatz formulierbar sind. Gewohnheitsrecht kann auf jeder Stufe der Normenpyramide entstehen (z. B. Verfassungsgewohnheitsrecht, Observanz). Eingriffe in Grundrechte müssen allerdings immer auf ein förmliches Gesetz gestützt werden (Gesetzesvorbehalt), sodass insoweit kein entgegenstehendes Gewohnheitsrecht mehr neu entstehen kann (in Betracht kommt aber vorkonstitutionelles Recht)."

Ein Freiheitsentzug zB erfordert demnach immer ein förmliches Gesetz. Wenn wir das hier nicht haben sollten, dann kann letztlich auch ein Mörder nicht seiner Freiheit (Grundrecht) beraubt werden. Auch das kann in einem vagen Gesetz sein, aber irgendwo muß sich hier schon die Möglichkeit als solches finden lassen. Wenn das gegeben ist, ist ja auch alles in Butter.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 30.07.2011, 21:35
Gewohnheitsrecht ist ein imaginärer Rechtseingriff. Imaginär meint "Weil ich die letzten hundert Jahre über dein Grundstück gelaufen bin, kann ich das auch die nächsten hundert Jahre." es gibt keine Dokumentation. Und Gewohnheitsrecht ist noch lange kein Gesetz. Ein Gesetz hat beschlossen und verkündet zu werden, jeder muss prinzipiell  die Möglichkeit haben, ein Gesetz zu lesen oder es zu erfassen. Dies ist bei einem Gewohnheitsrecht, vor allem wenn es nicht dokumentiert ist, nicht Möglich, daher kann Gewohnheitsrecht kein Gesetz ersetzen, vor allem wenn es einen Eingriff in Grundrechte des Menschlichen da Seins darstellen kann.

RECHT != GESETZ
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 30.07.2011, 22:48
Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=5402#post5402'
Und nun lesen wir uns den Artikel über Rechtsquellen in der Wikipedia durch:

"Gewohnheitsrecht entsteht, wo durch lange Übung und die Überzeugung der Rechtmäßigkeit dieser Übung nicht kodifizierte Regelungen entstehen, die als Rechtssatz formulierbar sind. Gewohnheitsrecht kann auf jeder Stufe der Normenpyramide entstehen (z. B. Verfassungsgewohnheitsrecht, Observanz). Eingriffe in Grundrechte müssen allerdings immer auf ein förmliches Gesetz gestützt werden (Gesetzesvorbehalt), sodass insoweit kein entgegenstehendes Gewohnheitsrecht mehr neu entstehen kann (in Betracht kommt aber vorkonstitutionelles Recht)."
Und nun lesen wir auch noch die Überschrift dazu:

"Die Rechtsquellen nach deutschem Bundesverfassungsrecht im einzelnen"

Womit wir wieder beim oben angesprochenen Thema wären...
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 30.07.2011, 23:44
*facepalm*

Es steht dort, dass das Bundesverfassungsrecht sich dieser Quellen bedient, es sagt nichts anderes. Die Art und Aussage der Rechtsquellen bleibt davon unangetastet.


Aber einmal angenommen, du hättest recht, dann wäre folgendes der Fall:

Also ohne das wir Gewohnheitsrecht neu definieren, soll es anders sein und jeder soll das wissen? (Kommentar: Sehr Gut! Erleichtert für alle den Einstieg ungemein.)

Langsam überziehst du Jónas. MEHR ALS MASSLOS!

Wenn Gewohnheitsrecht nicht so definiert wäre wie in Deutschland, dann wäre Mord doch vermutlich auch nicht so gesehen wie in Deutschland, ohne das es jemand weiß, da es ja nirgendwo beschrieben wird...
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 30.07.2011, 23:53
Du weigerst Dich einfach den Knackpunkt an Deinem Gewohnheitsrecht in diesem Land zu begreifen. WER DEFINIERT HIER WAS HIER GEWOHNHEITSRECHT IST? Und auf welcher Basis macht er das?
Und wir müssen uns darüber klar sein das formale Gesetz schlägt Gewohnheitsrecht. Die Erklärung der Menschrechte sind hier vom Parlament abgesegnet, die Ansichten irgendwelcher Leute über Gewohnheitsrecht sind es nicht.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 31.07.2011, 00:33
Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=5406#post5406'
*facepalm*

Es steht dort, dass das Bundesverfassungsrecht sich dieser Quellen bedient, es sagt nichts anderes. Die Art und Aussage der Rechtsquellen bleibt davon unangetastet.
[...]
Wenn Gewohnheitsrecht nicht so definiert wäre wie in Deutschland, dann wäre Mord doch vermutlich auch nicht so gesehen wie in Deutschland, ohne das es jemand weiß, da es ja nirgendwo beschrieben wird...
Es bedeutet, dass die Erklärung zu den einzelnen Rechtsquellen ihre Bedeutung in Deutschland, und nur in Deutschland, beschreibt.

Der Unterschied ist, dass ich mir ohne Nachschlagen ziemlich sicher bin, dass Mord nicht nur in Deutschland, sondern auch in England, den USA und im Kongo verboten ist. Wenn du dagegen mal anschaust, wie das mit dem Gewohnheitsrecht aussieht, wirst du zum Ergebnis kommen, dass es Staaten gibt, in denen es eine ganz andere Rolle als in Deutschland spielt. Im ganzen angloamerikanische Rechtssystem spielen doch zum Beispiel Präzedenzfälle statt einem schriftlichen Gesetz eine entscheidende Rolle. Die Welt ist halt doch noch größer als Deutschland.

Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=5407#post5407'
Du weigerst Dich einfach den Knackpunkt an Deinem Gewohnheitsrecht in diesem Land zu begreifen. WER DEFINIERT HIER WAS HIER GEWOHNHEITSRECHT IST? Und auf welcher Basis macht er das?
Und wir müssen uns darüber klar sein das formale Gesetz schlägt Gewohnheitsrecht. Die Erklärung der Menschrechte sind hier vom Parlament abgesegnet, die Ansichten irgendwelcher Leute über Gewohnheitsrecht sind es nicht.
Wie vorhin schon gesagt, ja, das ist in Grenzfällen unter Umständen ein Problem, das dann eben das Gericht mit gesundem Menschenverstand entscheiden muss, wenn wir uns nicht im Voraus auf Vorgaben einigen. Aber wenn wir uns nicht einmal einigen können, dass es Recht ist, dass Mord verboten ist, dann sehe ich wirklich schwarz für Eldeyja.

Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es auch RL-Beispiele gibt, wo Gewohnheitsrecht vorgeht, aber wenn man das mal so akzeptiert: Die Menschenrechte schlagen anderes Recht nur dann, wenn sie ihm widersprechen. Und das tun sie eben nicht, weil sie ja explizit Ausnahmen erlauben.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 31.07.2011, 01:13
Du willst es nicht verstehen, aber ich habe keine Lust mehr mich zu wiederholen. Entweder, wir regeln das durch ein Gesetz, so wie es sein muss oder wir werden die Piraten jagen und Niels verhaften, weil er der Regierung angedeutet hat, das er sie ausschalten (lassen) will, dies Begründe ich dann mit dem Gewohnheitsrecht gr. 234 mgr. 5 und wenn du willst, denke ich mir für dich auch etwas aus, das in irgend einem Staat verboten ist...

Also fassen wir es einmal kurz zusammen:

Wir nehmen unsere Rechtsauffassung, aber eigentlich auch wieder nicht. Wie soll das jemand bitte wissen, es steht nirgendwo, daher ist es wie hier. Punkt, aus. Ich werde SIMON nichts gegen die Piraten unternehmen, da es keine rechtliche Grundlage gibt. Ganz ehrlich bist du Pipilangstrumpf ("Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt")? Wenn es allgemeine Zustimmung gäbe das Mord böse ist wieso dann kein Gesetz schreiben dafür? Hast du Angst es würde abgelehnt? Mit was ist denn Mord zu bestrafen? Ist Notwehr die zum Tod führt auch Mord? Ist eine Tötung im Affekt auch Mord?

"Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das aufgrund langer tatsächlicher Übung (lat. consuetudo) und durch allgemeine Anerkennung seiner Verbindlichkeit im Sinne einer Überzeugung von der rechtlichen Notwendigkeit der Übung (lat. opinio necessitatis oder opinio iuris) entstanden ist. Gewohnheitsrecht, das örtlich begrenzt ist – beispielsweise das Gewohnheitsrecht einer Gemeinde –, wird als Observanz bezeichnet."

Ungeschrieben ist hierbei der Knackpunkt, es kann niemand wegen etwas verurteilt werden, welches nicht verkündet oder allgemein zugänglich ist. Willst du eine Diktatur einrichten?

Ach und um dein Argument mit den Präzedenzfällen noch kaputt zu machen, diese werden verkündet und sind vom Prinzip her zugänglich. NIEDERGESCHRIEBEN, nicht wie dein (ich biege es mir, wie ich es brauche) Gewohnheitsrecht. Man kann keinen Strafprozess auf Gewohnheitsrecht gründen, der Angeklagte könnte es z.B. neu auslegen oder er erklärt, die Beweise für nach dem Gewohnheitsrecht unzulässig usw.

Woher kommt nur so ein Mumpitz.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 31.07.2011, 08:57
Es ist leider nicht für jeden sofort einsichtig das ein Land das sich stark an Island anlehnt (deutet auf das isländische Wappen oben, die isländische Flagge, Sprache und auf 1000ende andere Dinge die daran erinnern) zum angelsächsischen Rechtssystem gehört.
Bislang war ich immer der Auffasusng das Island eher von Skandinavischen Ländern beeinflußt worden sein muß, aber man lernt ja dazu.

In jedem Fall ist es ja durchaus richtig das man bestimmte Annahmen treffen muß. Und wenn man auf Präzendensfälle abhebt, auch gut. Problematisch könnte es sein das es gar keine Präzedensfälle gibt, weil wohl noch nie ein Gerichtsverfahren gelaufen ist, aber auch gut.
Bleiben wir also nur an der Frage hängen, wer denn jetzt bestimmt was hier Gewohnheitsrecht ist etc.?
Da es sinfrei wäre darüber jedesmal groß zu debattieren, denn dann könnte man das ganze auch mal eben als Gesetz aufschreiben, sollte das der MP sein.
Der ist ja schlußendlich als einziger demokratisch legitimiert.

Alternativlösungen, a la alle schwafeln rum, ist doch wenig Zielführend. Nehmen wir nur die Debatte jetzt. Bei der Beitrags- und Wortzahl hätte man genauso gut schon ein rudimentäres Strafrecht und eine Strafprozessordnung fertig haben können.
Da es aber nun einmal nicht gewünscht ist hier Gesetze zu verabschieden, halte ich das für die fairste Regelung. Dabei hat sich jeder MP auf Entscheidungen seiner Vorgänger (Präzedensfälle) einzulassen, damit nicht alles dauernd umdefiniert wird, je nachdem wer grad an der Macht ist.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 31.07.2011, 10:02
Thelma, du liegst mit deinem Idealzustand völlig richtig. In einer perfekten Welt hätten wir schriftlich niedergelegte Regelungen für alles. Aber: Wir sind eine Mikronation, kein tatsächlich seit 500 Jahren bestehender Staat. Es ist schlicht und einfach nicht realistisch, in einer MN alles per Gesetz abgedeckt zu haben. Deswegen muss man pragmatischer an die Sache herangehen und für die unvollkommene Umgebung einen vernünftigen Umgang finden. Alles zu erlauben ist kein vernünftiger Umgang.

Sich auf Gewohnheitsrecht oder Präzedenzfälle zu stützen, die es zwar simon "schon immer" gab, die aber simoff erst dann formuliert werden, wenn sie wirklich benötigt werden, sind ein relativ eleganter Ausweg aus diesem Problem. Es bedeutet natürlich, dass das Gericht beim ersten Fall mehr oder weniger nach Gefühl entscheiden muss, aber ich würde den meisten Leuten als Richter zutrauen, dass sie Mord als ein Verbrechen erkennen.

Ich habe überhaupt kein Problem damit, ein rudimentäres Strafgesetzbuch zu beschließen, aber es ist eben rudimentär. Und wenn wir heute eins schreiben, das Mord verbietet (und das heißt, dass wir den schon geschehenen Mord nicht verfolgen können, weil es ja vorher nicht verboten war - lächerlich), dann kommt nächste Woche eine Entführung, die wir ergänzen müssen, und übernächste Woche eine Vergewaltigung. Oder was auch immer. Ein einigermaßen vollständiges Strafgesetzbuch hat einen Umfang, den wir in einer MN vermutlich nicht erreichen können und auch nicht erreichen wollen.

Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=5412#post5412'
Es ist leider nicht für jeden sofort einsichtig das ein Land das sich stark an Island anlehnt (deutet auf das isländische Wappen oben, die isländische Flagge, Sprache und auf 1000ende andere Dinge die daran erinnern) zum angelsächsischen Rechtssystem gehört.
Bislang war ich immer der Auffasusng das Island eher von Skandinavischen Ländern beeinflußt worden sein muß, aber man lernt ja dazu.
Lesen, denken, posten. Thelma hat behauptet, dass eine Definition, die nicht der deutschen entspricht, Schwachsinn ist und ich habe darauf geantwortet, dass dann offenbar das RL Schwachsinn ist.

Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=5409#post5409'
Du willst es nicht verstehen, aber ich habe keine Lust mehr mich zu wiederholen.
Immerhin ein Punkt, in dem wir uns einig sind. ;)
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 31.07.2011, 12:53
Tja, wir hätten das Strafrecht eigentlich sofort nach der Menschenrechtssache machen können, dass wir zu blöd dazu waren, daran kann ich jetzt auch nichts mehr ändern... Nur irgendwann müssen wir es machen und es gibt bei den MNs einige gute Strafgesetze, kurz aber umfangreich. Und warum zwei Gesetze so schlimm und so überregulierend sind, wird mir sicher auch keiner erklären.

Was machst du, wenn der Mörder im ersten Przess ein Urteil anführt, von sagen wir 1283 bei dem es als legal befunden wurde in Verbindung mit Piraterie? Heulst du dann weiter oder wie? Oder gibt es dann wieder neue Rechtsgrundlagen?
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 31.07.2011, 13:01
Dann überlege ich mir ernsthaft, warum ich eigentlich mit Leuten spiele, die in erste Linie Wert aufs Destruktive legen.
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 31.07.2011, 13:15
Ist es nicht das gute Recht eines Angeklagen, alles hervor zu bringen, was ihn entlastet? Wieso sollte eine Bestrafung, willkürlich aus dem nichts entstehen, aber Recht nicht?

Ist es z.B. verboten, wenn die TE keine Kundendaten rausrückt? Muss ein Anwalt gegen seine Mandanten aussagen? Ist es Strafbar, wenn ich eine Tat tolleriere, die später als Illegal deklariert wurde, zum Zeitpunkt der Tat, aber nicht ersichtlich verboten war, muss ich also angst haben, dass alles was ich mache, mich ins Gefängnis bringen könnte?


Lass mal den Mord außenvor...
Titel: Off-Topic aus Bürgernetz?
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 31.07.2011, 17:55
Ach, was mir gerade eingefallen ist, angenommen, das würde mit dem Recht alles so gehen, wie ihr (Jónas und Niels) euch es gerade denken. Was soll die Regierung jetzt ganz genau machen.

Von jetzt bis zur Urteilsverkündung, bitte zählt einfach einmal die Punkte auf, wie es Ideal abläufen könnte.