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Nachrichten - Friedrich Alexander I.

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Nach reiflicher Überlegung hat das Reich beschlossen, sich der Erklärung im Kern anzuschließen. Wenn Andro keine Schiffspassagen durch seine Hoheitsgewässer zulassen will, so kann es diese ebenso nicht in fremden Gewässern für sich in Anspruch nehmen. Die einzig zulässige Ausnahme die das Reich sieht, sind Nichtmitglieder die durch terroristische oder kommunistische Cliquen geführt werden und deren Schifffahrt aus dieser Natur heraus immer zum Nachteil der Vertragsmächte ist. Ein Vorbehalt zum Nachteil der Grundsätze dieses Vertrages, der freien und friedlichen Passage aller Vertragspartner durch die Gewässer des anderen, kann somit nicht ausgesprochen werden oder muss mit Gleichem sanktioniert werden. Den Sanktionen der Erklärung schließt sich das Reich an, sofern es nötig ist. Dreibürgen fordert die Föderale Republik Andro daher auf, von ihrem Vorbehalt gegenüber dem Artikel 4 abzusehen.

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