Republik Eldeyja

POLITIK | Politik => ALLTHING | Parlament => Thema gestartet von: Snorri Hallgrimsson am 19.05.2011, 20:24

Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 19.05.2011, 20:24
Werte Goden, der Innenminister hat folgenden Vorschlag eingebracht. Auch hier aufgrund der Aktualität eine Aussprachezeit von 48 Stunden:

Sehr geehrte Goden,

Anlässlich des drei dreimonatigen Bestehens der Republik Eldeyja, beantrage ich hiermit alle Personen (HID) die sich bis Morgen (20.05.2011) (nicht einschließlich) angemeldet haben, die Abstimmungs- und Rederechte bereits am 27.05. (sieben Tage später) im Allthing zu erteilen. Der Antrag berührt also das "Wahlgesetz" im 1. gr. 1. mgr. . Andere Reglungen des Wahlgesetzes werden hiervon nicht berührt.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 19.05.2011, 20:24
Ich weiß, dass eine schöne Intention dahinter steckt, frage mich aber ob es gut ist Gesetze aufzuweichen.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.05.2011, 20:28
Gibt es für den Antrag eine bestimmte Begründung (z.B. willst du so Neubürger anwerben?) oder einfach nur "zur Feier des Tages"? Und für wie viele Bürger würde das im Moment überhaupt gelten?
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 19.05.2011, 20:30
Drei Monate bestehen sehen wir schon als Anlass so eine Regelung zu beschliessen? ^^
Das würde ich doch eigentlich gleich mal verdoppeln, bevor sowas angebracht wäre.
Die Regelungen sind ja nicht umsonst da.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 19.05.2011, 20:33
Ja, das sehe ich auch so.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.05.2011, 20:36
Wenn es nur einfach so ist, dann schließe ich mich an. Aber es könnte ja sein, dass sich Snær noch mehr dabei gedacht hat, deswegen die Frage.
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Beitrag von: Snær Snorrason am 19.05.2011, 21:10
Ja, es geht um das drei Monatige, zumindest SimOn, SimOff wäre es günstig, wenn wenn wir Finja (Entschuldigung, wenn ich mich irre, ich hab den Namen noch nicht so richtig vor Augen) ins Boot holen, natürlich ist es eine Aufweichung, jedoch gilt diese für noch exakt 2:49h und die User müssen denn noch eine Woche warten, außerdem betrifft es der Zeit, nach meinem Stand, 1 Person und sollten sich 100 anmelden, beginnt die Abstimmung nach dem Stichtag, ergo könnten wir dann trotzdem alle mit "nein" Stimmen, um Wahlfieh zu verhindern. ;)
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.05.2011, 21:14
Hm, aber warum sollte Finja weniger lang warten müssen wie der nächste? Wenn die 30 Tage für Finja zu lang sind, sind sie dann nicht für alle zu lang?

Eine Ausnahme für einzelne Personen ist immer ein bisschen komisch.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 19.05.2011, 21:17
Tja, da bin ich in einem Interessenkonflikt. Einerseits hätte ich Finja gerne schnell dabei, andererseits hat sie zu meinen Angeboten, die durchaus ernst gemeint waren noch gar nichts gesagt. Wieder andererseits muss ich hier (heute echt ein Wunder) dem Jonas recht geben.
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Beitrag von: Niels Bjarnisson am 19.05.2011, 21:27
Also wenn wir die Frist zu lange finden, wäre es in meinen Augen besser die generell runterzusetzen als jetzt bald sowas zu haben das wir für jeden Staatsbürger gleich ein Jubiläumsgesetz machen. ^^
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.05.2011, 21:51
Ja, Niels, das ist genau, was ich damit sagen wollte.
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Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 19.05.2011, 22:21
Ich bitte darum die Aussprachezeit um 96 Stunden zu verlängern, damit wir uns über eine Frist einigen können und Snær den Antrag ändern kann. :)
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 20.05.2011, 07:06
Die Aussprache wird auf 96 Stunden erweitert.
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Beitrag von: Einar Sigurdsson am 20.05.2011, 07:09
Also eine Verringerung würde nie meine Zustimmung finden. Wir haben es oft genug erlebt, dass ein aussichtsreicher Mitspieler dann doch noch vor der Frist plötzlich wieder weg war. 30 Tage sind das Minimum.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 20.05.2011, 08:38
Ich hab noch nie eine Auflistung gesehen, welche MN wie lange Fristen hat (wär eigentlich mal interessant), aber ich bin mir ziemlich sicher, dass wir mit 30 Tagen ganz weit oben mitspielen. Überleg mal, Eldeyja besteht grad drei Monate - ein ganzes Drittel von dieser gefühlten Ewigkeit hätten wir also alle im Allthing nichts machen dürfen, wenn die Regel für uns auch schon gegolten hätte.

Dass Leute wieder verschwinden gehört dazu, manche früher, manche später. Es gibt keine Garantie, dass nicht jemand am 31. Tag verschwindet. Und andererseits: Wen stört es, wenn ein Verschwundener Rechte hat, die er dann halt nicht nutzt? Ist auch kein anderes Ergebnis als wenn man ihm die Rechte erst gar nicht gegeben hätte.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 20.05.2011, 17:38
Es geht eher darum, dass keine Leute Rechte haben, die nur um bei uns Unruhe zu stiften oder Entscheidungen zu beeinflussen, sich schnell mal anmelden, nach einer Woche wichtige Abstimmungen "manipulieren" und danach verschwinden, weil sie nie vorhatten, sich wirklich zu beteiligen. Die Dauer ist sicher keine Garantie, dass die Leute länger bei uns bleiben, aber ein sehr wichtiges Instrument um Mißbrauch zu verhindern. In unserem System, in dem die Spieler automatisch in das Parlament kommen, bedarf es dieser Sicherung einfach. Von daher sehe ich die 30 Tage als wichtige Begrenzung an.
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 20.05.2011, 17:51
Ich verstehe den Sinn schon. Aber eigentlich ist es nichts anderes als das Wahlrecht in anderen MNs. Und wenn man das vergleicht, sind 30 Tage sicher kein Minimum, das man eher verlängern müsste, sondern ziemlich deutlich eine der längsten Fristen.

Ich persönlich hätte das vertretbare Minimum irgendwo zwischen 14 und 21 Tagen angesetzt. Aber eine Änderung ist mir im Moment jetzt auch nicht unbedingt wichtig.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 20.05.2011, 17:53
Da man aber in anderen MN's außer dem Wahlrecht auch noch die Hürde hat, erstmal in ein Parlament gewählt werden zu müssen, ist es dort nicht ganz so arg, wenn man das Wahlrecht auch schneller hat. Bei uns finde ich die Hürde deshalb sehr wichtig.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 20.05.2011, 18:02
Man muss ja nicht selbst gewählt werden, um Einfluss zu haben. Wenn man seinen Freunden eine Stimme gibt und damit das Wahlergebnis ändert, reicht das auch schon. Dann kann man im Gegensatz zu Eldeyja sogar wieder verschwinden und die Manipulation bleibt trotzdem. Man könnte also fast sagen, in anderen MNs ist die Hürde wichtiger.
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Beitrag von: Einar Sigurdsson am 20.05.2011, 18:06
Naja es ist schon ein Unterschied ob man direkten oder indirekten Einfluß ausübt. Ich denke ich konnte meine Gründe und den Standpunkt verdeutlichen.
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 20.05.2011, 18:16
Ja, ich glaube, das Ergebnis ist einfach: Mit Einar keine Verkürzung, mit Jónas keine Verlängerung.
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Beitrag von: Einar Sigurdsson am 20.05.2011, 18:30
Top!
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Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 21.05.2011, 01:17
Ich bin pro Jónas . ;)

Niels?
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 21.05.2011, 14:37
Ich finde das eine 30 Tage Grenze für rein politisch interessierte Leute sehr abschreckend wirkt.
Es soll ja auch Leute geben die mit Wirtschaft oder Kultur gar nix anfangen können und wenn ihre einzige Option dann ist lieber gar nicht erst mitmachen als ein Unternehmen aufmachen zu müssen oder sonst was. Ministerämter sind ja auch nur begrenzt verfügbar. Gut, wenn Einar nun auch sagt:"Solche Leute wollen wir erst gar nicht, die nur ihren Fokus auf Politik haben!" dann ist das auch ein Standpunkt.
Würde es zur Abstimmung stehen die Frist zu verkürzen, würde das durchaus meine Stimme haben, soviel sei gesagt, auch wenn ich weiß das Einar dagegen wäre. Aber ein Vorkämpfer dafür, das es mir nun eine Herzensangelegenheit ist und ich für eine Verkürzung der Frist wäre ist es mir genausowenig, wie ich für eine Beibehaltung der jetzigen Frist kämpfen würde. Nur eine Verlängerung würde ich bekämpfen.
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Beitrag von: Einar Sigurdsson am 21.05.2011, 19:11
Von Verlängerung spricht ja keiner. So abschreckend sind 30 Tage nicht. In anderen MN's müsste man erstmal gewählt werden, hier muss man nur warten. Für mich zählt das Argument nicht so richtig.
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Beitrag von: Niels Bjarnisson am 21.05.2011, 19:16
In anderen MNs hat man auch politische Debatten ausserhalb des Parlamentes, bei uns seh ich da nur sim-off, Unternehmen oder Sachen wie Wohnungen die man Kultur zuordnen kann.
Wer Unternehmen oder ausgestalterische Sachen als Bockmist empfindet, wird also wahrscheinlich entweder gar nicht erst kommen oder inaktiv sein.
Ich meine, ich wüsste ohne die sim-off Debatten und den Allthing zum Teil nichtmal wo ich mich einbringen soll. Wieder mal die Wohnung putzen? ^^
Genauer: Wäre ich nicht schon von Anfang mit dabei gewesen, ich hätte mich hier vermutlich nicht angemeldet. Es ist eine schöne MN, aber eben nicht wirklich auf Politik ausgerichtet, auch wegen dieser langen Frist und dem Fehlen von politischer Aktivität ausserhalb des Allthing.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 21.05.2011, 19:19
Man kann sich sofort nach Anmeldung in eine Partei begeben, eine gründen und schonmal APO machen. Nur weil das zur Zeit niemand macht, heisst es ja nicht, dass man es hier nicht machen kann/darf.
Nach 30 Tagen hat man sich vielleicht schon einen Namen gemacht. Genau wie in anderen MN's, in denen man aber, ich sage es nochmal, erstmal gewählt werden muss, während man hier nur warten muss. Ich sehe wirklich den Punkt nicht.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 21.05.2011, 19:20
Wie du meinst.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 21.05.2011, 19:26
Wenn es der allgemeine Wunsch ist, können wir gerne eine Abstimmung machen. Unter eine Grenze von 21 Tagen würde ich allerdings nicht gehen.
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Beitrag von: Niels Bjarnisson am 21.05.2011, 19:27
Ist mir gleich, wir können es auch lassen.
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Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 21.05.2011, 19:31
Ich wäre ja für 7 Tage.
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Beitrag von: Niels Bjarnisson am 21.05.2011, 19:34
Vielleicht könnte man, eine unverbindliche Abstimmung machen mit verschiedenen Optionen, damit wir hier für die Debatte ein klares Meinungsbild haben.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 21.05.2011, 19:57
14 Tage ist mein allerletztes Angebot. Zwei Wochen lang sollte sich ein Kandidat schon anschauen, was Eldeyja ist und wie es hier so läuft, bevor er Entscheidungen mitgestalten kann. Das wäre meine Meinung. Was sagen die anderen?
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Beitrag von: Niels Bjarnisson am 21.05.2011, 19:59
Deal? ^^
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Beitrag von: Einar Sigurdsson am 21.05.2011, 20:00
Damit wären zwei für 14 Tage. Die anderen?
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 21.05.2011, 20:54
Also 7 Tage ist mir auch eindeutig zu kurz. 14 Tage ist das absolute Minimum, aber eigentlich wäre ich eher für ein bisschen mehr. 18 oder so.
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Beitrag von: Niels Bjarnisson am 21.05.2011, 21:01
Ja, 18 können wir machen.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Páll Skúlisson am 22.05.2011, 08:48
Sofern eine Änderung angestrebt wird, würde ich empfehlen, auf eine Wochenbasis zu wechseln, also als Frist 7, 14, 21 oder 28 Tage festzulegen. Derzeit sehe ich aber keine Notwendigkeit, die bestehenden Fristen zu ändern.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 22.05.2011, 12:40
Mit 14 könnte ist leben, 18 ist verwaltungstechnisch Unsinn.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 22.05.2011, 14:13
Ich hatte ja 21 vorgeschlagen, mit 14 kann ich noch leben. Wochenbasis sollte es aber meiner Meinung nach auch auf jeden Fall sein. Niels, kannst Du so eine Abstimmung mit Balkendiagramm hier einbauen? Frage: Nach wieviel Tagen soll ein Spieler dem Allthing angehören? Antworten: 7, 14, 21, 28?
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 22.05.2011, 14:14
Ist erledigt. ^^
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Beitrag von: Einar Sigurdsson am 22.05.2011, 14:16
Danke!
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 22.05.2011, 14:23
Hmmm über was wird in diesem Topic eigentlich nun genau debattiert? Den anfänglichen Antrag oder eine generelle Änderung des Codex?
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 22.05.2011, 14:26
Ich hatte es so verstanden das der ursprüngliche Antrag eigentlich schon fast ad acta war und eher eine generelle Änderung oder eben nicht nun debattiert wurde.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 22.05.2011, 14:27
Gut, so hatte ich es auch verstanden.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 22.05.2011, 18:23
Gut, wenn es ganze Wochen sein sollen, dann eben 21 Tage.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 22.05.2011, 19:46
Ich starte die Umfrage nochmal neu. Der Grund ist: Ich weiss nicht ob hier Neben-IDs auch teilnehmen dürfen oder IDs von ausserhalb. Von da aus mache ich das mal mit Namensnennung damit man die gleich rausfiltern kann.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 23.05.2011, 01:39
Stimmen wir jetzt so lange ab, bis das Ergebnis stimmt? Wenn wir 21 Tage sagen, dann können wir auch bei 28 bleiben...
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.05.2011, 09:23
30 Tage sind es bisher, nicht 28. Das sind schlappe 50% mehr als die vorgeschlagenen 21 Tage. Oder in absoluten Zahlen: Drei Wochen statt viereinhalb. Ich finde, das ist schon ein Unterschied.

Optimal fände ich zweieinhalb Wochen, aber wenn wir ganze Wochen wollen, dann sind mir zwei Wochen doch eher zu kurz.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 23.05.2011, 09:25
Die Umfrage von Niels war nur ein Meinungsbild. Man kann sehen, dass sogar in den Reihen von Heimdall die Auffassungen unterschiedlich sind. Ich bin daher noch ratlos. Selbst wenn ich mich Enthalten würde, gäbe es wohl ein Patt.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.05.2011, 09:33
Wenn es bei deiner Enthaltung ein Patt gibt, dann musst du eben abstimmen, damit es kein Patt gibt. ;)
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 23.05.2011, 09:35
Tja ich hab Niels ja gesagt, dass ich auch mit 14 Tagen leben könnte, das verändert dann wahrscheinlich das ganze Ergebnis. Ich wäre das berühmte Zünglein. Es sei denn wir hören mal, was die derzeit "betroffene" Person Finja dazu zu sagen hätte. Sie ist zwar (noch) nicht stimmberechtigt, könnte uns aber einen ganz anderen Blickwinkel liefern.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Páll Skúlisson am 23.05.2011, 16:07
Zu einer Änderung des entsprechenden Gesetzes, das dem Codex Eldeyja angehört, bräuchten wir eine 2/3-Mehrheit. So knapp würden wir also keine Änderung erreichen.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.05.2011, 16:40
3/4-Mehrheit. Aber du gehst davon aus, dass alle, die 14 Tage haben wollen, bei einem Entwurf mit 21 Tagen ablehnen würden (und umgekehrt). Ich glaube nicht, dass das so ist. Immerhin bewegen sich ja beide in die gleiche Richtung von den 30 Tagen, die wir im Moment haben.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 23.05.2011, 20:49
Das ist richtig, nun wir werden es nur herausfinden, sobald und wenn jemand eine konkrete Vorlage einbringt...
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 23.05.2011, 21:29
Sehr geehrte Goden,

hiermit möchte ich eine Änderung meines Anliegens kund tun und zwar möchte ich nun 1. gr. 1. mgr. des Wahlgesetzes verkündet wie folgt:
Zitat
Aktiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die als Hauptidentitäten registriert sind und die die Staatsbürgerschaft seit mindestens 30 Tagen inne haben. Passiv wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Staatsbürger, auch Nebenidentitäten.
durch das ehrwürdige Allthing ändern lassen und zwar wie folgt:
Zitat
Aktiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die als Hauptidentitäten registriert sind und die die Staatsbürgerschaft seit mindestens 14 Tagen inne haben, die Frist kann durch das Allthing bei bedarf durch 2/3 Mehrheit auf bis zu 28 Tage erhöht werden. Passiv wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Staatsbürger, auch Nebenidentitäten.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 23.05.2011, 21:30
Ich persönlich empfinde den Vorschlag als hinnehmbar. Da er erstmals auch eine Obergrenze nennt.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.05.2011, 22:18
Aber warum 14 Tage? Das Meinungsbild sagt im Moment 21 Tage.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 23.05.2011, 23:52
Weil es ein Zugeständnis gibt, die Frist auch erhöhen zu können?

Außerdem ist es aus meiner Sicht Sinnvoller erst die 14 Tage zu evaluieren.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 24.05.2011, 10:45
Ich verstehe die Intention von Snaer und leite daher die Abstimmung über folgenden Vorschlag ein. Stimmen Sie mit Já dafür ansonsten Nei oder Enthaltung. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.

hiermit möchte ich eine Änderung meines Anliegens kund tun und zwar möchte ich nun 1. gr. 1. mgr. des Wahlgesetzes verkündet wie folgt:
Zitat

(http://forum.eldeyja-mn.net/wcf/icon/quoteS.png) Zitat

Aktiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die als Hauptidentitäten registriert sind und die die Staatsbürgerschaft seit mindestens 30 Tagen inne haben. Passiv wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Staatsbürger, auch Nebenidentitäten.
durch das ehrwürdige Allthing ändern lassen und zwar wie folgt:
Zitat

(http://forum.eldeyja-mn.net/wcf/icon/quoteS.png) Zitat

Aktiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die als Hauptidentitäten registriert sind und die die Staatsbürgerschaft seit mindestens 14 Tagen inne haben, die Frist kann durch das Allthing bei bedarf durch 2/3 Mehrheit auf bis zu 28 Tage erhöht werden. Passiv wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Staatsbürger, auch Nebenidentitäten.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 24.05.2011, 11:56
Hjáseta.

Aber sollte man nicht über ein Änderungsgesetz abstimmen statt über einen formlosen Vorschlag? Und Rechtschreibfehler müsste man auch noch korrigieren.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 24.05.2011, 13:19
Oh, ich würde das gerne zurück ziehen, ich merke gerade, dass die Änderung des Wahlgesetzes nicht das aktive Stimmrecht im Allthing berühert. Daher wäre diese Änderung nicht sinnvoll. Wir sollten bei Gelegenheit jedoch die Wahlbestimmungen vereinen...
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 24.05.2011, 22:41
Gut, die Abstimmung wird ausgesetzt.

Mit "vereinen" meinst Du hoffentlich "vereinheitlichen". Die grundlegenden Wahlbestimmungen müssen im Codex erhalten bleiben, da sonst die staatstragende Funktion des Codex nicht mehr gegeben wäre. Einzige Abhilfe wäre nur, das Wahlgesetz selber als Teil des Codex zu erheben, was ich jedoch nicht unterstützen würde.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 24.05.2011, 22:47
Das Wahlgesetz ist angepinnt wie der Codex, daher muss ich annehmen, er wäre auch ein Gesetz des Codex.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 24.05.2011, 23:13
Steht auch ausdrücklich drin: "Dieses Gesetz gehört dem Codex Eldeyja an und tritt damit sofort in Kraft."
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 24.05.2011, 23:24
Hmm, Snorri du hast es schon unterstützt...
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 25.05.2011, 08:44
Ich fasse nur zusammen: Das Wahlgesetz regelt wann ich passives / aktives Wahlrecht besitze, das Gesetz über die Staatsorgane wann ich im Allthing Rederecht / Abstimmungsrecht besitze.
Das scheint mir jetzt insgesamt gar kein schlechter Ansatz zu sein!

U.a. halte ich hier Fristen für sehr sinnvoll um "feindliche Übernahmen" des Landes zu erschweren. Wir kennen die Situation alle: Ferien und Leute kommen auf dumme Ideen. Bürgern mal eben ein um ein bissel rumzurandalieren, fassen Pläne einen Staat zu übernehmen etc.

Aus diesem Grunde ist die grundsätzliche Anlage dieses Staates, an allen diesbezüglichen Stellschrauben, aucheinzeln, drehen zu können doch ideal um das Gleichgewicht zwischen Einbürgerfreundlichkeit und Sicherheitsbedenken herzustellen.

Aus meiner Sicht sollten insbesondere die Hürden für die Bereiche Wahlrecht / Abstimmung eher hoch sein und die beim Rederecht eher niedrig. Das ist im Prinzip breits der Fall!
Schnelles Rederecht bedeutet das man zumindest frühzeitig seine Meinung äußern darf, späteres Abstimmungs und Wahlrecht bedeutet das man davor gefeit ist das jemand mal eben 10 Leute mobilisiert die zu einer Wahl einbürgern und denjenigen zum MP machen der dann damit allerlei Unsinn anstellt.
Und wenn man ein bißchen auf etwas warten muß dann ist es um so wertvoller wenn man es denn dann hat ;)
Als Neubürgerin finde ich die bestehende Regelung ehrlich gesagt eigentlich gut so wie sie ist. Einzig das hier im Parlament über mich persönlich gesprochen wurde ohne das ich dazu Stellung nehmen konnte fand ich störend.
Hier würde ich vorschlagen das der Älteste Gode dann von der Möglichkeit Gebrauch macht das man begrenzt vorzeitig Rederecht erhält.
Dieses würde ich anregen sowieso verstärkt zu nutzen bei Neubürgen wo man das Gefühl hat das der /die sich gut einbringt um gleich eine motivationsfördernde Belohnung zu erhalten.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 25.05.2011, 11:22
Sorry, ich versah mich und stelle fest, Eldeyja hat nach meinem Geschmack schon zuviele Gesetze... leider.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 25.05.2011, 12:11
Die Hälfte im Staatsarchiv sind irgendwelche außenpolitischen Abkommen und Verträge... An Gesetzen ist da gar nicht so viel. Können wir die Verträge vielleicht in ein Unterforum auslagern?
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 25.05.2011, 12:39
Zitat von: 'Snorri Hallgrimsson','index.php?page=Thread&postID=4108#post4108'
Sorry, ich versah mich und stelle fest, Eldeyja hat nach meinem Geschmack schon zuviele Gesetze... leider.
Ich denke in dem Fall solltest Du vielleicht mal im SimOff sagen was Du so grundsätzlich für einen Staat willst - falls das da nicht schon irgendwo steht und ich das nicht weiß:) Von der schieren Anzahl bzw. vom Umfang her finde ich das noch nicht besonders viel.
Einzig die Übersichtlichkeit könnte insgesamt vielleicht etwas verbessert werden damit man die wirklich wichtigen Dinge besser im Blick hat.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 25.05.2011, 22:06
Wie soll es hier nun weitergehen, werte Goden?
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 25.05.2011, 23:48
Ich würde gerne wissen, ob wir uns in der Lage sehen, auf 28 Tage zu gehen und zwar dort, wo im Codex derzeit 30 Tage steht.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 25.05.2011, 23:53
Sind zwei Tage Unterschied denn überhaupt eine Änderung wert?
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 26.05.2011, 00:00
Ja, da es verwaltungstechnisch Sinnvoller ist. Außerdem können wir uns jetzt gerne, in kleinen Schritten, an unser Wunsch Datum ran tasten.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 26.05.2011, 11:34
Warum dann nicht gleich die 21 abfragen?
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 26.05.2011, 12:10
Weil 28 Tage das unterste Maß ist um festzustellen, ob wir die Hürde senken oder anheben wollen? Da jeder der die Hürde senken möchte, eine Änderung auf 28 Tagen zustimmen könnte.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 26.05.2011, 12:21
Aber im Meinungsbild hat niemand für 28 Tage gestimmt, also ist das doch überflüssig, wenn sowieso alle weitergehen wollen.

Wie gesagt, bei 28 Tagen würde ich fast sagen, dann können wir es auch lassen wie es ist.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 26.05.2011, 13:38
Gut, ich sehe wir sind nicht in der Lage auch nur darüber nach zu denken, ob wir prinzipiell uns in der Lage sehen könnten. Ich habe auch keine Lust mehr, mich Missverstehen zu lassen.

Verlässt den Raum.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 26.05.2011, 14:30
Ich hab doch darüber nachgedacht und bin zum Ergebnis gekommen, dass wir es dann auch sein lassen können? Also nein, ich würde wahrscheinlich nicht zustimmen, vielleicht mich enthalten. Bei 21 Tagen würde ich zustimmen. Dass ich damit ein Abstimmungsverhalten habe, das du nicht eingeplant hast, ist mir schon klar, aber es ist eben so. ;)
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 27.05.2011, 07:59
Um das ganze mal zu vereinfachen, stelle ich folgenden, recht einfachen Antrag:

Die Zeit um Mitglied im Allthing und damit aktiv Wahlberechtigt zu sein, wird im Codex Eldeya von 30 auf 21 Tage verkürzt. Dies betrifft somit das Gesetz über die Staatsorgane als auch das Wahlgesetz. Die Änderung wird formlos eingefügt, es erfolgt keine Nivelle.

Soll ich einen solchen Antrag zur Abstimmung stellen oder gibt es Vorbehalte gegen eine solche recht einfache Lösung? Ich würde im Falle einer Annahme des Antrages ganz einfach die "30" durch "21" im Text der Codexgesetze ändern.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Páll Skúlisson am 29.05.2011, 10:56
Ich unterstütze den Vorschlag von Snorri und schlage vor, dass wir - sofern keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen - alsbald darüber abstimmen und schauen, ob drei Viertel der Goden diese Änderung gutheißen.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 30.05.2011, 08:03
Zitat von: 'Snorri Hallgrimsson','index.php?page=Thread&postID=4207#post4207'
Soll ich einen solchen Antrag zur Abstimmung stellen oder gibt es Vorbehalte gegen eine solche recht einfache Lösung? Ich würde im Falle einer Annahme des Antrages ganz einfach die "30" durch "21" im Text der Codexgesetze ändern.
Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine solche Lösung.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 30.05.2011, 09:17
Gut dann stelle ich folgenden, formlosen Antrag:

Die Zeit um Mitglied im Allthing und damit aktiv Wahlberechtigt zu sein, wird im Codex Eldeya von 30 auf 21 Tage verkürzt. Dies betrifft somit das Gesetz über die Staatsorgane als auch das Wahlgesetz. Die Änderung wird formlos eingefügt, es erfolgt keine Nivelle.

Bitte stimmt mit Já dafür, ansonsten Nei oder Enthaltung, die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 30.05.2011, 09:18
Já.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Páll Skúlisson am 31.05.2011, 10:15
Já.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 02.06.2011, 10:22
Nei.
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 02.06.2011, 12:12
2 mal Ja, einmal Nein. Das wäre im Grunde sogar eine 2/3 Mehrheit. Die Änderung wird formlos vorgenommen. Der Topic wird geschlossen, falls es noch Aussprachebedarf gibt bitte einen neuen Antrag formulieren. Ich danke allen Goden!
Titel: Jubiläumserlass zum Wahlgesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 03.06.2011, 08:47
Aufgrund der von Thelma eingebrachten Bedenken kassiere ich diesen Beschluß und gebe mein Veto. Die Gesetze werden wieder auf 30 Tage gesetzt. Sollte erneut eine Änderung angestrebt werden, so würde ich um einen neuen Antrag bitten.