Republik Eldeyja

POLITIK | Politik => ALLTHING | Parlament => Thema gestartet von: Jónas Sigurðsson am 22.06.2011, 09:45

Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 22.06.2011, 09:45
Werte Goden,

die Regierung hat eine Debatte zum folgenden Gesetzesentwurf beantragt. Die Aussprache dauert 96 Stunden.

Zitat
[Titel auf Eldländisch]
Steuergesetz
1. gr. Allgemeines
(1) Die Republik Eldeyja erhebt zur Finanzierung ihrer hoheitlichen Aufgaben Steuern.
(2) Steuern werden ausschließlich aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund einer durch Gesetz vorgesehenen Verordnung erhoben.
(3) Steuern, die unberechtigterweise oder falsch erhoben wurden, müssen an den Geschädigten zurückgezahlt werden.
(4) Steuerhinterziehung ist strafbar.

2. gr. Grundsätzliche Steuern
(1) Die Einkommensteuer in Höhe von 35% wird auf sämtliche Löhne und Gehälter oberhalb eines monatlichen Freibetrags von 75.000 Kronen fällig, wobei stets die Summe aller Löhne und Gehälter zur Berechnungsgrundlage genommen wird..
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einem Monat erwirtschaftet.
(3) Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 33% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die durch Kapitaleinsatz, wie Zinseinnahmen, Veräußerung von Aktien o. Ä., entstehen. Solche Gewinne fallen nicht unter die Einkommens- oder die Gewinnsteuer.
(4) Die Mehrwertsteuer in Höhe von 25% wird auf den Rechnungsbetrag fällig, der bei der Veräußerung sämtlicher Produkte und Dienstleistungen erhoben wird.

3. gr. Weitere Steuern
(1) Die Regierung erhebt durch Verordnung weitere Steuern auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Solche Steuern dürfen eingezogen werden, wenn das Allthing nicht binnen 14 Tagen nach Verkündung der Verordnung widerspricht. Das Allthing kann eine solche Verordnung aufheben.
(2) In außergewöhnlichen Situationen kann die Regierung einmalig eine besondere Steuer zur Finanzierung einer besonderen Maßnahme durch Verordnung erheben, sofern das Allthing in einer ohne Aussprache unverzüglich anzusetzenden Abstimmung zustimmt.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 22.06.2011, 22:41
Ich empfinde die Steuern, vor allem die Mehrwertsteuer schon als ziemlich hoch. Wir müssen auch einmal an unsere Unternehmen denken.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 22.06.2011, 23:31
Ich finde, 3. gr. geht gar nicht. Neue Steuern müssen vom Allthing beschlossen werden. Dass es nur widersprechen darf, und das auch nur zwei Wochen lang, ist mir zu wenig.

Ich halte die Steuern auch für ziemlich hoch, was will die Regierung denn damit alles finanzieren?
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 23.06.2011, 01:05
Wir haben der Zeit Staatsausgaben von etwa 1'000'000'000'000 EK, diese müssen gedeckt werden.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.06.2011, 01:40
Da hat sich sicher jemand lang am Haushaltsplan verkünstelt, bis so eine runde Zahl rausgekommen ist. ;)

Gibt es eine grobe Aufstellung, wofür welcher Teil der Billion draufgeht?
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 23.06.2011, 02:24
Alleine für Bildung und Gesundheit gehen 193'672'512'272 EK drauf, hinzu kommen Renten mit etwa 218'4835'00'000 EK, dann noch Zinsen, Straßen, Personal, Gebäude usw.


Es läppert sich zusammen...

*so* Zahlen unter Vorbehalt. Auf die Uhr seh. *so*
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 23.06.2011, 07:50
Wir haben es hier mit einem modernen und innovativen Steuersystem zu tun das durch seine unkomplizierte Struktur und niedrige Belastung der Bürger und Unternehmen hervorsticht.
Das Steuern zur Finanzierung der zahlreichen Staatsaufgaben benötigt werden dürfte niemand bestreiten.
Wir haben es hier mit Topmodernen Flat-Taxes ohne jede Progression zu tun welche durch seinen Freibetrag sicherstellt das geringere Einkommen geschont werden.
Sollte hier unser Fundamentaloppositioneller tatsächlich behaupten wollen das unser Parlament nicht in der Lage ist innerhalb von langen 14 Tagen Verordnungen zu widersprechen? Man sollte seine eigene Schlafmützigkeit vielleciht nicht unbedingt auch auf den kompetenten Rest des Parlamentes übertragen finde ich.
Solchen kleinlichen Bedenkenträgern sei gesagt das der Staat hiermit eine flexible Möglichkeit hat Ihre exekutiven Aufgaben auch in Notsituationen jederzeit vollumfänglich erfüllen zu können. Ich vermute mal wenn aufgrund einer Naturkatastrophe sein eigenes Haus absäuft ist er der erste der nach schnellen unbürokratischen Lösungen kreischt. Dies ist dank dieses genialen Gesetzes problemlos möglich - es sei denn das Parlament hätte etwas gegen die Hilfe für ohne Verschulden in Not geratene Bürger einzuwenden, dann kann es das hiernach auch problemlos machen.
Man beachte das von diesen geringen Steuern, neben allen anderen, auch Solzial und Gesundheitsfürsorge mitfinanziert werden! Insofern haben wir extrem knapp kalkuliert, zum Wohle der Bürger und Wirtschaft.

Dieses Steuergesetz wird einen neuen Wachstumsschub auslösen der unser Land in noch nie gekannter Weise beflügeln wird. Ich rechne auch mit Problemen, insbesondere ob die ganzen neuen Stellen in der Wirtschaft überhaupt besetzt werden können, aber das schaffen wir auch.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.06.2011, 09:51
Es geht ja nicht vor allem um die 14 Tage, sondern um das Widerspruchsverfahren an sich. Ich finde, es sollte schwerer sein, die Steuern zu ändern als sie so zu lassen wie sie sind. Mit diesem Entwurf wird das genau umgedreht: Wenn man die Steuern nicht ändern will, muss man extra einen Antrag einbringen. Bei einem Patt in der Abstimmung wäre die Änderung beschlossen. Und so weiter. Es ist ja auch bei anderen Gesetzen aus gutem Grund so, dass das Allthing sie beschließt und nicht die Regierung erstmal einfach irgendwas in Kraft setzen kann und das Allthing darf zusehen, dass es widerspricht, wenn es ihm nicht passt.

Zum ganzen Rest: Was hast du geraucht, Finja? Das Zeug muss gut sein.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 23.06.2011, 10:43
Reine Nebelkerzen die einer faktischen Betrachtung nicht standhalten.
Die Regierung erläßt hier keine Gesetze sondern Verordnungen, das Steuergesetz als solches mit allen grundlegenden Steuern ist genauso ein Gesetz wie jedes andere.
Desweiteren wird hier eigentlich sogar die Kompetenz des Parlamentes erhöht! Denn gegen normale Verordungen gibt es solch ein einfaches Widerspruchsrecht nicht. "Der Ministerpräsident erlässt die zur Vollziehung der Gesetze nötigen Verordnungen. Dieses Recht kann er auf weitere Behörden übertragen."
Wir würden unserer Verantwortung gegenüber den Bürgern nicht gerecht wenn wir hier nicht die Möglichkeit einbauen würden schnell und flexibel auf mögliche Krisen reagieren zu können.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.06.2011, 11:06
Die Kompetenz des Allthings wird sicher nicht erhöht, das Allthing kann nämlich sowieso schon alles. Gesetze stehen immer noch über Verordnungen.

Und ich glaube kaum, dass eine Steuererhöhung so dringend sein kann, dass man die Abstimmung im Allthing nicht abwarten kann. Das ist vielleicht für unvorhergesehene Ausgaben so, aber bei den Einnahmen muss nichts überstürzt werden. Steuern werden ja sowieso nicht täglich abgerechnet (der Entwurf sollte dazu übrigens was sagen, monatlich wäre wahrscheinlich sinnvoll), und bis zum nächsten Monat ist auch ein anständiges Gesetz machbar.

Oder sollte hier unsere Oberlehrerin tatsächlich behaupten wollen, dass unser Parlament nicht in der Lage ist, innerhalb von ein paar Tagen das Steuergesetz zu ändern? Man sollte seine eigene Schlafmützigkeit vielleicht nicht unbedingt auch auf den kompetenten Rest des Parlamentes übertragen finde ich.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 23.06.2011, 12:12
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=4877#post4877'
Oder sollte hier unsere Oberlehrerin tatsächlich behaupten wollen, dass unser Parlament nicht in der Lage ist, innerhalb von ein paar Tagen das Steuergesetz zu ändern? Man sollte seine eigene Schlafmützigkeit vielleicht nicht unbedingt auch auf den kompetenten Rest des Parlamentes übertragen finde ich.

Dieses Argument spricht jedoch für die Widerspruchsreglung.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 23.06.2011, 12:16
Auf der einen Seite rumjaulen das Parlament sei problemlos in der Lage binnen kurzem eine Steuererhöhung zu beschließen, auf der anderen Seite aber erstmal rumheulen binnen 14 Tage könne es keine Verordnung kassieren weil es dann ja von sich aus tätig werden müsse - nein das geht ja gar nicht das sich ein Abgeordneter zu etwas selbständig aufrafft - meint unser Gegen-alles-Kollege. Ich glaube nicht das diese Ansicht sonst weit verbreitet ist.

Und leider muß ich Dich andauernd belehren, weil Du offensichtlich intellektuell Probleme hast die tatsächliche Lage zu begreifen. Das Parlament kann eben nicht jedes Gesetz beschließen, es gibt da ein Vetorecht des MP ... da hier aber ausdrücklich eine Widerspruchsmöglichkeit gegen eine Verordnung durch das Parlament vorgesehen ist, ist das ganze durchaus eine Ausweitung der Möglichkeiten des Parlamentes.

Hat ggf. noch jemand substantielle Hinweise, Anmerkungen etc. zum Gesetz?
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 23.06.2011, 12:25
Ich würde mir wünschen 2. gr. 2 anzupassen, die monatlichen Steueraufwendungen erscheinen mir investitionshemmend, ich würde mir die Abgabe Quatals- oder Halbjahresweise wünschen.

Zitat
2. gr. Grundsätzliche Steuern
[...]
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einem Monat Quatal/Halbjahr erwirtschaftet.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 23.06.2011, 12:50
Das ist in der Tat ein nicht unberechtigter Hinweis. Halbjährlich könnte ich mir durchaus vorstellen, ggf. wäre sogar Jährlich nicht unsinnig.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.06.2011, 12:56
Finja, auf deine Provokationen gehe ich hier nicht weiter ein. Ich beschränke mich jetzt darauf, mit Leuten wie Snær oder Thelma zu diskutieren, die an der Sache interessiert sind.

Zitat von: 'Snær Snorrason','index.php?page=Thread&postID=4878#post4878'
Dieses Argument spricht jedoch für die Widerspruchsreglung.
Nein, es spricht dafür, dass das überhaupt kein Argument in irgendeine Richtung ist. Was die Geschwindigkeit angeht nehmen sich ein neues Gesetz und die Widerspruchsregelungen nichts.

Deswegen sehe ich auch keine Rechtfertigung, der Regierung dort Sonderrechte zuzugestehen, wenn es auf dem normalen Weg genauso schnell geht.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.06.2011, 12:59
Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=4880#post4880'
Ich würde mir wünschen 2. gr. 2 anzupassen, die monatlichen Steueraufwendungen erscheinen mir investitionshemmend, ich würde mir die Abgabe Quatals- oder Halbjahresweise wünschen.
Ich würde das als ganz eigenen Artikel formulieren, der sich auf alle Steuern gleichzeitig bezieht. Im 1. mgr. ist es bisher nur indirekt durch den "monatlichen Freibetrag" gesagt , im 4. mgr. fehlt der Zeitraum komplett.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 23.06.2011, 14:45
Ich muss dir leider widersprechen, der Codex sieht vor, dass der MP und somit quasi die Regierung jedes Gesetz via Veto stoppen kann. Ergo, könnte der MP jede Steuer kassieren, egal wie wichtig sie auch sein mag. Außerdem, was hat die Regierung in unserem Land denn dann zu tun, wenn sie nichts machen darf? Der Codex sieht den Erlass von Verordnungen vor und dies, so ist es der Gesetzes Vorschlag, kann der MP für Sondersteuern nutzen, der Codex hingegen, zieht nicht einmal die Möglichkeit eines Widerspruchs  in Betracht, das Steuergesetz räumt dem Allthing dies ein. Wenn du diesen Absatz so verändern würdest, wie er dir vorschwebt, würdest du es dem MP ermöglichen, Verordnungen willkürlich zu erlassen, ohne das das Allthing eine direkte Kontrolle ausüben könnte.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 23.06.2011, 14:51
3. und 4. mgr. sehe ich davon nicht so schwer betroffen, da es sich hierbei um Rechtsgeschäfte handelt, die, nach meiner Rechtsauffassung, im Vollzug zu versteuern sind.

Mit einer jährlichen Steueraufwendung könnte ich, mich zufrieden geben. Und einer Monatlichen für Löhne und Gehälter.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.06.2011, 15:33
Zitat von: 'Snær Snorrason','index.php?page=Thread&postID=4885#post4885'
Ich muss dir leider widersprechen, der Codex sieht vor, dass der MP und somit quasi die Regierung jedes Gesetz via Veto stoppen kann.
Du meinst, eine Regierung würde eine Verordnung gegen ihren eigenen Ministerpräsidenten erlassen? Ich glaube, die Minister, die das tun, wären nicht mehr lang in dieser Regierung.

Zitat
Wenn du diesen Absatz so verändern würdest, wie er dir vorschwebt, würdest du es dem MP ermöglichen, Verordnungen willkürlich zu erlassen, ohne das das Allthing eine direkte Kontrolle ausüben könnte.
Die Veränderung, die mir vorschwebt, ist den Artikel einfach komplett zu streichen. Damit hat niemand das Recht, willkürlich Verordnungen zu erlassen, die neue Steuern einführen.

Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=4886#post4886'
3. und 4. mgr. sehe ich davon nicht so schwer betroffen, da es sich hierbei um Rechtsgeschäfte handelt, die, nach meiner Rechtsauffassung, im Vollzug zu versteuern sind.
Wäre es dann nicht so, dass der Supermarkt nach jedem einzelnen Einkauf direkt das Geld an das Finanzamt überweisen müsste? Das klingt irgendwie arg unpraktisch, finde ich. ;)

Vielleicht verstehe ich aber auch nur noch nicht richtig, was du genau im Sinn hast.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 23.06.2011, 15:48
Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=4886#post4886'
3. und 4. mgr. sehe ich davon nicht so schwer betroffen, da es sich hierbei um Rechtsgeschäfte handelt, die, nach meiner Rechtsauffassung, im Vollzug zu versteuern sind.

Mit einer jährlichen Steueraufwendung könnte ich, mich zufrieden geben. Und einer Monatlichen für Löhne und Gehälter.
Vollkommen richtig interpretiert.
Einkommensteuer etc. ist bereits monatlich, man beachte den "monatlichen Freibetrag", die Gewinnsteuer sollten wir meiner Ansicht nach auf "Kalenderjahr" statt Monat optimieren.
Weitere Anregungen?
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 23.06.2011, 16:45
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=4887#post4887'
Du meinst, eine Regierung würde eine Verordnung gegen ihren eigenen Ministerpräsidenten erlassen? Ich glaube, die Minister, die das tun, wären nicht mehr lang in dieser Regierung.
Nein, die Regierung würde, durch den MP, einfach die Steuergesetze kippen, die ihr nicht passen oder einfach alle.

Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=4887#post4887'
Die Veränderung, die mir vorschwebt, ist den Artikel einfach komplett zu streichen. Damit hat niemand das Recht, willkürlich Verordnungen zu erlassen, die neue Steuern einführen.
Damit würde die Verordnungshoheit an den MP, durch den Codex, fallen und er könnte somit verordnen, was immer er für richtig erachtet. Ist das der bessere Weg?
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 23.06.2011, 16:51
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=4887#post4887'
Wäre es dann nicht so, dass der Supermarkt nach jedem einzelnen Einkauf direkt das Geld an das Finanzamt überweisen müsste? Das klingt irgendwie arg unpraktisch, finde ich. ;)

Vielleicht verstehe ich aber auch nur noch nicht richtig, was du genau im Sinn hast.

Ich nehme stark an, dass das Finanzamt Firmen eine angemessene Zeitspanne einräumen wird, um die Abgaben zu leisten. Die Fälligkeit entsteht jedoch durch Vollzug der Transaktion.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.06.2011, 17:14
Zitat von: 'Snær Snorrason','index.php?page=Thread&postID=4889#post4889'
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=4887#post4887'
Du meinst, eine Regierung würde eine Verordnung gegen ihren eigenen Ministerpräsidenten erlassen? Ich glaube, die Minister, die das tun, wären nicht mehr lang in dieser Regierung.
Nein, die Regierung würde, durch den MP, einfach die Steuergesetze kippen, die ihr nicht passen oder einfach alle.
Aber wo ist denn dabei der Vorteil bei der Variante mit der Verordnung? Eine Regierung würde doch auch keine Verordnung erlassen, die sie nicht haben will, egal wie dringend sie nötig wäre?

Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=4887#post4887'
Damit würde die Verordnungshoheit an den MP, durch den Codex, fallen und er könnte somit verordnen, was immer er für richtig erachtet. Ist das der bessere Weg?
Ganz so einfach geht es dann ja auch wieder nicht. Verordnungen sind keine eigenständigen Gesetze, sondern sie legen nur genauer fest, wie ein Gesetz umgesetzt wird. ("Der Ministerpräsident erlässt die zur Vollziehung der Gesetze nötigen Verordnungen.") Wenn es also kein Gesetz über eine bestimmte Steuer gibt, kann sie auch nicht einfach mit einer Verordnung eingeführt werden.

Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=4890#post4890'
Ich nehme stark an, dass das Finanzamt Firmen eine angemessene Zeitspanne einräumen wird, um die Abgaben zu leisten. Die Fälligkeit entsteht jedoch durch Vollzug der Transaktion.
Na gut, so kann man es handhaben. Ich hoffe nur, dass wir nicht irgendwann klären müssen, was angemessen ist und was nicht. ;)
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 23.06.2011, 18:08
Dann hätte der Ältestenrat einen Monat mal etwas zu tun, von daher kein Problem.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 27.06.2011, 07:57
So, das wäre dann wohl der letzte Stand, wenn keine weiteren Anmerkungen kommen würde ich das dann zur Abstimmung stellen wollen.

Zitat

[Lög um skattana]
Steuergesetz
1. gr. Allgemeines
(1) Die Republik Eldeyja erhebt zur Finanzierung ihrer hoheitlichen Aufgaben Steuern.
(2) Steuern werden ausschließlich aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund einer durch Gesetz vorgesehenen Verordnung erhoben.
(3) Steuern, die unberechtigterweise oder falsch erhoben wurden, müssen an den Geschädigten zurückgezahlt werden.
(4) Steuerhinterziehung ist strafbar.

2. gr. Grundsätzliche Steuern
(1) Die monatliche Einkommensteuer in Höhe von 35% wird auf sämtliche Löhne und Gehälter oberhalb eines monatlichen Freibetrags von 75.000 Kronen fällig, wobei stets die Summe aller Löhne und Gehälter als Berechnungsgrundlage genommen wird..
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einem Kalenderjahr erwirtschaftet.
(3) Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 33% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die durch Kapitaleinsatz, wie Zinseinnahmen, Veräußerung von Aktien o. Ä., entstehen. Solche Gewinne fallen nicht unter die Einkommens- oder die Gewinnsteuer.
(4) Die Mehrwertsteuer in Höhe von 25% wird auf den Rechnungsbetrag fällig, der bei der Veräußerung sämtlicher Produkte und Dienstleistungen erhoben wird.

3. gr. Weitere Steuern
(1) Die Regierung erhebt durch Verordnung weitere Steuern auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Solche Steuern dürfen eingezogen werden, wenn das Allthing nicht binnen 14 Tagen nach Verkündung der Verordnung widerspricht. Das Allthing kann eine solche Verordnung aufheben.
(2) In außergewöhnlichen Situationen kann die Regierung einmalig eine besondere Steuer zur Finanzierung einer besonderen Maßnahme durch Verordnung erheben, sofern das Allthing in einer ohne Aussprache unverzüglich anzusetzenden Abstimmung zustimmt.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 27.06.2011, 09:34
"Lög um skattana" für den eldländischen Titel.

Dass ihr das Gesetz inhaltlich nicht großartig ändern wollt, ist schade.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 27.06.2011, 11:27
Dann stelle doch einen Gegenantrag.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 28.06.2011, 07:57
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=4938#post4938'
"Lög um skattana" für den eldländischen Titel.

Dass ihr das Gesetz inhaltlich nicht großartig ändern wollt, ist schade.
Titel geändert.

Das ist eben so das es hier zwei entgegengesetze Ansichten gibt.  Der Vorschlag so ist bereits der Kompromiss aus einem viel weitergehenden Vorschlag von mir und den Bedenken unseres Aussenministers hinsichtlich der Rolle des Parlaments.

Ich denke das kann dann mit dem neuen Titel versehen zur Abstimmung gestellt werden.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 29.06.2011, 18:54
Werte Goden,

bitte stimmt über den Antrag mit Já, Nei oder Hjáseta ab. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.

Zitat

Lög um skattana
Steuergesetz
1. gr. Allgemeines
(1) Die Republik Eldeyja erhebt zur Finanzierung ihrer hoheitlichen Aufgaben Steuern.
(2) Steuern werden ausschließlich aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund einer durch Gesetz vorgesehenen Verordnung erhoben.
(3) Steuern, die unberechtigterweise oder falsch erhoben wurden, müssen an den Geschädigten zurückgezahlt werden.
(4) Steuerhinterziehung ist strafbar.

2. gr. Grundsätzliche Steuern
(1) Die monatliche Einkommensteuer in Höhe von 35% wird auf sämtliche Löhne und Gehälter oberhalb eines monatlichen Freibetrags von 75.000 Kronen fällig, wobei stets die Summe aller Löhne und Gehälter als Berechnungsgrundlage genommen wird..
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einem Kalenderjahr erwirtschaftet.
(3) Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 33% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die durch Kapitaleinsatz, wie Zinseinnahmen, Veräußerung von Aktien o. Ä., entstehen. Solche Gewinne fallen nicht unter die Einkommens- oder die Gewinnsteuer.
(4) Die Mehrwertsteuer in Höhe von 25% wird auf den Rechnungsbetrag fällig, der bei der Veräußerung sämtlicher Produkte und Dienstleistungen erhoben wird.

3. gr. Weitere Steuern
(1) Die Regierung erhebt durch Verordnung weitere Steuern auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Solche Steuern dürfen eingezogen werden, wenn das Allthing nicht binnen 14 Tagen nach Verkündung der Verordnung widerspricht. Das Allthing kann eine solche Verordnung aufheben.
(2) In außergewöhnlichen Situationen kann die Regierung einmalig eine besondere Steuer zur Finanzierung einer besonderen Maßnahme durch Verordnung erheben, sofern das Allthing in einer ohne Aussprache unverzüglich anzusetzenden Abstimmung zustimmt.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 29.06.2011, 18:56
Nei.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 29.06.2011, 19:12
Hjáseta
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 29.06.2011, 19:21
Já.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 30.06.2011, 07:02
Hjáseta
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 30.06.2011, 07:41
Já.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 06.07.2011, 14:07
*schaut auf die Uhr*
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Páll Skúlisson am 06.07.2011, 16:33
Nei.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 06.07.2011, 17:18
Ich weise daraufhin das die Abstimmung schon seit sehr langer Zeit abgelaufen ist und damit das Votum von Pall ungültig ist.
Desweiteren würde ich mich freuen wenn jemand hier endlich seine Arbeit machen würde und die längst überfällige  Auswertung vornimmt.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 06.07.2011, 22:54
Du solltest etwas nachsichtiger mit Snorri sein, Finja.

Mit der ungültigen Stimme hast du wohl formal recht. Die Regeln schreiben es nunmal so vor, auch wenn ich es für sehr unglücklich halte, wenn ein Gesetz nur wegen einer Abwesendheit und gegen den eigentlichen Willen des Allthings beschlossen wird. Der Ministerpräsident könnte das jetzt noch durch sein Veto korrigieren.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 06.07.2011, 22:56
Werte Goden,

da der Älteste Gode offenbar abwesend ist, beende ich die Abstimmung und stelle fest, dass der Antrag mit 2 Já-Stimmen gegen 1 Nei-Stimme bei zwei Enthaltungen und einer ungültigen Nei-Stimme angenommen wurde.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 07.07.2011, 00:27
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=5059#post5059'
Du solltest etwas nachsichtiger mit Snorri sein, Finja.

Mit der ungültigen Stimme hast du wohl formal recht. Die Regeln schreiben es nun mal so vor, auch wenn ich es für sehr unglücklich halte, wenn ein Gesetz nur wegen einer Abwesendheit und gegen den eigentlichen Willen des Allthings beschlossen wird. Der Ministerpräsident könnte das jetzt noch durch sein Veto korrigieren.
Wer sprach von Snorri? Du bist sein Stellvertreter und es war dir und uns bekannt das Snorri der Zeit gesundheitliche Probleme hat, nichts schlimmes zum Glück, jedoch kann er daher nur bedingt seinen Pflichten nachkommen.

Ich möchte den Ministerpräsidenten darauf hinweisen, das es in diesem Fall unmöglich wäre Steuern zu erheben. Oder er erklärt uns, wo die 1,06 Billionen EK für unseren Staatshaushalt herkommen sollen, die wir aufbringen müssen.

Wieso ist ein Gesetz unglücklich, welches abwesende Personen von der Stimmabgabe ausschließt? Willst du zukünftig Gesetze nur noch verabschieden lassen, wenn alle Stimmberechtigten anwesend sind? Das Gesetz schreibt eine Zeitspanne zur herbei Führung von Ergebnissen vor, du hast diese Zeitspanne in einen Zeitpunkt festgelegt festgelegt.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 07.07.2011, 07:54
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=5059#post5059'
Du solltest etwas nachsichtiger mit Snorri sein, Finja.
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=5059#post5059'
Mit der ungültigen Stimme hast du wohl formal recht. Die Regeln schreiben es nunmal so vor, auch wenn ich es für sehr unglücklich halte, wenn ein Gesetz nur wegen einer Abwesendheit und gegen den eigentlichen Willen des Allthings beschlossen wird. Der Ministerpräsident könnte das jetzt noch durch sein Veto korrigieren.

Ich denke das Snorri, genau wie ich, davon ausgegangen ist, das derjenige der die Abstimmung einleitet selbige auch beendet.
Desweiteren sehe ich die Logik der Argumentation nicht. Wenn das Parlament das Gesetz angeblich nicht will, dann gibt es die Möglichkeit es mit einer weiteren Abstimmung aufheben oder ändern zu lassen. DAS ist der korrekte und völlig legitime Weg.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 07.07.2011, 09:19
Du solltest vielleicht besser nicht so viel denken. Snorri hat mich beauftragt, dass ich Aussprachen und Abstimmen einleite, damit das zügig passiert, aber dass ich den Abschluss in der Regel ihm überlasse.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 09.07.2011, 02:47
Da wir ein einfaches, effizientes und soziales Steuersystem benötigen, werde ich kein Veto einlegen. Das Gesetz möge bitte verkündet werden.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.07.2011, 10:54
Ich warte im Moment wegen der Verkündung noch auf Einars Antwort auf eine PN, damit es möglichst mit dem Republik-Eldeyja-Account gemacht werden kann. Falls er auch die nächsten zwei, drei Tage nicht reagiert, poste ich es halt unter meinem Account.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 09.07.2011, 11:13
*so* Vielleicht solltest du einfach mal unseren Niels bemühen ;) Der könnte im ID-Wechsler deine ID eintragen und gut ist *so*
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.07.2011, 11:17
Können denn mehrere Personen gleichzeitig Zugriff auf einen Account haben? Oder meinst du, dass Einar dann einfach Pech hat?
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 09.07.2011, 11:27
*so* Einar hat doch dann immer noch das Passwort oder musste das bei diesem Wechsler gleich sein? Und wenn du so willst, könnte er es auch jederzeit Administrativ zurücksetzen. *so*
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 09.07.2011, 12:17
*so*Ich müsste im entsprechenden Profil der Republik nur beim ID-Wechsler die User-ID von Jónas eintragen, schon könnte Jónas über den Namen schreiben. Da muss ich nichtmal etwas ersetzen, Einar nutzt das eh nicht und loggt immer maniell um.  ^^
Passwörter sind egal, man loggt ja bei unserem ID-Wechsler ja nicht wirklich auf die andere ID um sondern maskiert seine eingeloggte ID nur quasi als die ID unter der man etwas posten will. Das darf man sich so vorstellen das Thelma also immer sich eine Maske von Snær aufsetzt um dann als er etwas zu sagen. :D *so*

*so*
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.07.2011, 12:26
Dann mach meinetwegen was auch immer sinnvoll ist und funktioniert. ;)
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 09.07.2011, 13:12
*so*Ich hoffe duw eisst wie der ID-Wechsler geht, ich habe der Republik deine User ID zugeordnet, damit solltest du in der Lage sein unter dem Namen zu posten. *so*
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.07.2011, 13:42
So genau nicht. Ich kann jetzt zwar den Republik-Eldeyja-Account beim Posten auswählen, aber das bringt mir noch nichts, weil ich anscheinend keine Berechtigung habe, im Staatsarchiv neue Thread zu erstellen. Das heißt, vermutlich könnte ich den Thread im Allthing erstellen und dann verschieben oder so... ;)
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 09.07.2011, 17:21
Probier es nochmal.
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.07.2011, 17:30
Hat anscheinend funktioniert. Leider, muss man bei diesem Gesetz sagen. ;)
Titel: Steuergesetz
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 13.07.2011, 09:46
Sorry, bin wie gesagt sehr eingebunden gerade. Die gefundene Lösung finde ich gut. Wäre nett, wenn Du Jonas bis Mitte August Snorris Aufgaben übernimmst, ich vertraue Dir da voll und ganz!