[Titel auf Eldländisch]1. gr. Allgemeines
Steuergesetz
(1) Die Republik Eldeyja erhebt zur Finanzierung ihrer hoheitlichen Aufgaben Steuern.
(2) Steuern werden ausschließlich aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund einer durch Gesetz vorgesehenen Verordnung erhoben.
(3) Steuern, die unberechtigterweise oder falsch erhoben wurden, müssen an den Geschädigten zurückgezahlt werden.
(4) Steuerhinterziehung ist strafbar.
2. gr. Grundsätzliche Steuern
(1) Die Einkommensteuer in Höhe von 35% wird auf sämtliche Löhne und Gehälter oberhalb eines monatlichen Freibetrags von 75.000 Kronen fällig, wobei stets die Summe aller Löhne und Gehälter zur Berechnungsgrundlage genommen wird..
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einem Monat erwirtschaftet.
(3) Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 33% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die durch Kapitaleinsatz, wie Zinseinnahmen, Veräußerung von Aktien o. Ä., entstehen. Solche Gewinne fallen nicht unter die Einkommens- oder die Gewinnsteuer.
(4) Die Mehrwertsteuer in Höhe von 25% wird auf den Rechnungsbetrag fällig, der bei der Veräußerung sämtlicher Produkte und Dienstleistungen erhoben wird.
3. gr. Weitere Steuern
(1) Die Regierung erhebt durch Verordnung weitere Steuern auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Solche Steuern dürfen eingezogen werden, wenn das Allthing nicht binnen 14 Tagen nach Verkündung der Verordnung widerspricht. Das Allthing kann eine solche Verordnung aufheben.
(2) In außergewöhnlichen Situationen kann die Regierung einmalig eine besondere Steuer zur Finanzierung einer besonderen Maßnahme durch Verordnung erheben, sofern das Allthing in einer ohne Aussprache unverzüglich anzusetzenden Abstimmung zustimmt.
Oder sollte hier unsere Oberlehrerin tatsächlich behaupten wollen, dass unser Parlament nicht in der Lage ist, innerhalb von ein paar Tagen das Steuergesetz zu ändern? Man sollte seine eigene Schlafmützigkeit vielleicht nicht unbedingt auch auf den kompetenten Rest des Parlamentes übertragen finde ich.
2. gr. Grundsätzliche Steuern
[...]
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einemMonatQuatal/Halbjahr erwirtschaftet.
Dieses Argument spricht jedoch für die Widerspruchsreglung.Nein, es spricht dafür, dass das überhaupt kein Argument in irgendeine Richtung ist. Was die Geschwindigkeit angeht nehmen sich ein neues Gesetz und die Widerspruchsregelungen nichts.
Ich würde mir wünschen 2. gr. 2 anzupassen, die monatlichen Steueraufwendungen erscheinen mir investitionshemmend, ich würde mir die Abgabe Quatals- oder Halbjahresweise wünschen.Ich würde das als ganz eigenen Artikel formulieren, der sich auf alle Steuern gleichzeitig bezieht. Im 1. mgr. ist es bisher nur indirekt durch den "monatlichen Freibetrag" gesagt , im 4. mgr. fehlt der Zeitraum komplett.
Ich muss dir leider widersprechen, der Codex sieht vor, dass der MP und somit quasi die Regierung jedes Gesetz via Veto stoppen kann.Du meinst, eine Regierung würde eine Verordnung gegen ihren eigenen Ministerpräsidenten erlassen? Ich glaube, die Minister, die das tun, wären nicht mehr lang in dieser Regierung.
Wenn du diesen Absatz so verändern würdest, wie er dir vorschwebt, würdest du es dem MP ermöglichen, Verordnungen willkürlich zu erlassen, ohne das das Allthing eine direkte Kontrolle ausüben könnte.Die Veränderung, die mir vorschwebt, ist den Artikel einfach komplett zu streichen. Damit hat niemand das Recht, willkürlich Verordnungen zu erlassen, die neue Steuern einführen.
3. und 4. mgr. sehe ich davon nicht so schwer betroffen, da es sich hierbei um Rechtsgeschäfte handelt, die, nach meiner Rechtsauffassung, im Vollzug zu versteuern sind.Wäre es dann nicht so, dass der Supermarkt nach jedem einzelnen Einkauf direkt das Geld an das Finanzamt überweisen müsste? Das klingt irgendwie arg unpraktisch, finde ich. ;)
3. und 4. mgr. sehe ich davon nicht so schwer betroffen, da es sich hierbei um Rechtsgeschäfte handelt, die, nach meiner Rechtsauffassung, im Vollzug zu versteuern sind.Vollkommen richtig interpretiert.
Mit einer jährlichen Steueraufwendung könnte ich, mich zufrieden geben. Und einer Monatlichen für Löhne und Gehälter.
Du meinst, eine Regierung würde eine Verordnung gegen ihren eigenen Ministerpräsidenten erlassen? Ich glaube, die Minister, die das tun, wären nicht mehr lang in dieser Regierung.Nein, die Regierung würde, durch den MP, einfach die Steuergesetze kippen, die ihr nicht passen oder einfach alle.
Die Veränderung, die mir vorschwebt, ist den Artikel einfach komplett zu streichen. Damit hat niemand das Recht, willkürlich Verordnungen zu erlassen, die neue Steuern einführen.Damit würde die Verordnungshoheit an den MP, durch den Codex, fallen und er könnte somit verordnen, was immer er für richtig erachtet. Ist das der bessere Weg?
Wäre es dann nicht so, dass der Supermarkt nach jedem einzelnen Einkauf direkt das Geld an das Finanzamt überweisen müsste? Das klingt irgendwie arg unpraktisch, finde ich. ;)
Vielleicht verstehe ich aber auch nur noch nicht richtig, was du genau im Sinn hast.
Aber wo ist denn dabei der Vorteil bei der Variante mit der Verordnung? Eine Regierung würde doch auch keine Verordnung erlassen, die sie nicht haben will, egal wie dringend sie nötig wäre?Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=4887#post4887'Du meinst, eine Regierung würde eine Verordnung gegen ihren eigenen Ministerpräsidenten erlassen? Ich glaube, die Minister, die das tun, wären nicht mehr lang in dieser Regierung.Nein, die Regierung würde, durch den MP, einfach die Steuergesetze kippen, die ihr nicht passen oder einfach alle.
Damit würde die Verordnungshoheit an den MP, durch den Codex, fallen und er könnte somit verordnen, was immer er für richtig erachtet. Ist das der bessere Weg?Ganz so einfach geht es dann ja auch wieder nicht. Verordnungen sind keine eigenständigen Gesetze, sondern sie legen nur genauer fest, wie ein Gesetz umgesetzt wird. ("Der Ministerpräsident erlässt die zur Vollziehung der Gesetze nötigen Verordnungen.") Wenn es also kein Gesetz über eine bestimmte Steuer gibt, kann sie auch nicht einfach mit einer Verordnung eingeführt werden.
Ich nehme stark an, dass das Finanzamt Firmen eine angemessene Zeitspanne einräumen wird, um die Abgaben zu leisten. Die Fälligkeit entsteht jedoch durch Vollzug der Transaktion.Na gut, so kann man es handhaben. Ich hoffe nur, dass wir nicht irgendwann klären müssen, was angemessen ist und was nicht. ;)
[Lög um skattana]1. gr. Allgemeines
Steuergesetz
(1) Die Republik Eldeyja erhebt zur Finanzierung ihrer hoheitlichen Aufgaben Steuern.
(2) Steuern werden ausschließlich aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund einer durch Gesetz vorgesehenen Verordnung erhoben.
(3) Steuern, die unberechtigterweise oder falsch erhoben wurden, müssen an den Geschädigten zurückgezahlt werden.
(4) Steuerhinterziehung ist strafbar.
2. gr. Grundsätzliche Steuern
(1) Die monatliche Einkommensteuer in Höhe von 35% wird auf sämtliche Löhne und Gehälter oberhalb eines monatlichen Freibetrags von 75.000 Kronen fällig, wobei stets die Summe aller Löhne und Gehälter als Berechnungsgrundlage genommen wird..
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einem Kalenderjahr erwirtschaftet.
(3) Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 33% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die durch Kapitaleinsatz, wie Zinseinnahmen, Veräußerung von Aktien o. Ä., entstehen. Solche Gewinne fallen nicht unter die Einkommens- oder die Gewinnsteuer.
(4) Die Mehrwertsteuer in Höhe von 25% wird auf den Rechnungsbetrag fällig, der bei der Veräußerung sämtlicher Produkte und Dienstleistungen erhoben wird.
3. gr. Weitere Steuern
(1) Die Regierung erhebt durch Verordnung weitere Steuern auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Solche Steuern dürfen eingezogen werden, wenn das Allthing nicht binnen 14 Tagen nach Verkündung der Verordnung widerspricht. Das Allthing kann eine solche Verordnung aufheben.
(2) In außergewöhnlichen Situationen kann die Regierung einmalig eine besondere Steuer zur Finanzierung einer besonderen Maßnahme durch Verordnung erheben, sofern das Allthing in einer ohne Aussprache unverzüglich anzusetzenden Abstimmung zustimmt.
"Lög um skattana" für den eldländischen Titel.Titel geändert.
Dass ihr das Gesetz inhaltlich nicht großartig ändern wollt, ist schade.
Lög um skattana1. gr. Allgemeines
Steuergesetz
(1) Die Republik Eldeyja erhebt zur Finanzierung ihrer hoheitlichen Aufgaben Steuern.
(2) Steuern werden ausschließlich aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund einer durch Gesetz vorgesehenen Verordnung erhoben.
(3) Steuern, die unberechtigterweise oder falsch erhoben wurden, müssen an den Geschädigten zurückgezahlt werden.
(4) Steuerhinterziehung ist strafbar.
2. gr. Grundsätzliche Steuern
(1) Die monatliche Einkommensteuer in Höhe von 35% wird auf sämtliche Löhne und Gehälter oberhalb eines monatlichen Freibetrags von 75.000 Kronen fällig, wobei stets die Summe aller Löhne und Gehälter als Berechnungsgrundlage genommen wird..
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einem Kalenderjahr erwirtschaftet.
(3) Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 33% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die durch Kapitaleinsatz, wie Zinseinnahmen, Veräußerung von Aktien o. Ä., entstehen. Solche Gewinne fallen nicht unter die Einkommens- oder die Gewinnsteuer.
(4) Die Mehrwertsteuer in Höhe von 25% wird auf den Rechnungsbetrag fällig, der bei der Veräußerung sämtlicher Produkte und Dienstleistungen erhoben wird.
3. gr. Weitere Steuern
(1) Die Regierung erhebt durch Verordnung weitere Steuern auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Solche Steuern dürfen eingezogen werden, wenn das Allthing nicht binnen 14 Tagen nach Verkündung der Verordnung widerspricht. Das Allthing kann eine solche Verordnung aufheben.
(2) In außergewöhnlichen Situationen kann die Regierung einmalig eine besondere Steuer zur Finanzierung einer besonderen Maßnahme durch Verordnung erheben, sofern das Allthing in einer ohne Aussprache unverzüglich anzusetzenden Abstimmung zustimmt.
Du solltest etwas nachsichtiger mit Snorri sein, Finja.Wer sprach von Snorri? Du bist sein Stellvertreter und es war dir und uns bekannt das Snorri der Zeit gesundheitliche Probleme hat, nichts schlimmes zum Glück, jedoch kann er daher nur bedingt seinen Pflichten nachkommen.
Mit der ungültigen Stimme hast du wohl formal recht. Die Regeln schreiben es nun mal so vor, auch wenn ich es für sehr unglücklich halte, wenn ein Gesetz nur wegen einer Abwesendheit und gegen den eigentlichen Willen des Allthings beschlossen wird. Der Ministerpräsident könnte das jetzt noch durch sein Veto korrigieren.
Du solltest etwas nachsichtiger mit Snorri sein, Finja.
Mit der ungültigen Stimme hast du wohl formal recht. Die Regeln schreiben es nunmal so vor, auch wenn ich es für sehr unglücklich halte, wenn ein Gesetz nur wegen einer Abwesendheit und gegen den eigentlichen Willen des Allthings beschlossen wird. Der Ministerpräsident könnte das jetzt noch durch sein Veto korrigieren.