Republik Eldeyja

POLITIK | Politik => ALLTHING | Parlament => Thema gestartet von: Jónas Sigurðsson am 08.08.2011, 21:48

Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 08.08.2011, 21:48
Werte Goden,

Finja hat eine Debatte zum folgenden Gesetzesentwurf beantragt. Die Aussprache dauert 48 Stunden.

Zitat
Sicherheitsgesetz

1. gr. Grundlagen
(1) Die Polizeibehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verhüten, sowie die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden befugt, die Abstellung zu erzwingen, die Beweisaufnahme zu beginnen oder Verdächtige an Zuwiderhandlungen zu hindern, bis eine genauere Untersuchung abgeschlossen werden konnte. Hierzu können Verdächtige in Untersuchungshaft genommen werden.
(3) Eine verdächtige Person ist dem Gericht spätestens 48 Stunden nach Beginn der Untersuchungshaft zur Haftprüfung vorzustellen.

2. gr. Schranken
(1) Die Polizeibehörden und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 08.08.2011, 21:50
Dass mein Entwurf ohne weiteren Kommentar in den Papierkorb gewandert ist, zeigt, dass die Antragstellerin immer noch nicht an einem konstruktiven Dialog interessiert ist. Inhaltich werde ich deswegen nichts zu diesem Entwurf sagen.

Aber zumindest die Form sollte noch angepasst werden, dass sie dem Formmuster entspricht.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 08.08.2011, 22:18
Können wir nicht beides als konkurrierend betrachten? Wir stimmen über Gesetz eins und zwei ab und sehen dann was dabei raus kommt?

Bitte fangt jetzt nicht schon wieder an...
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 08.08.2011, 22:20
Na was wird dabei schon rauskommen, wenn ihr zu zweit seid und ich allein?

Ich habe ja grundsätzlich kein Problem damit, wenn ihr mich niederstimmt (oder besser gesagt: mich motiviert hier eh nichts mehr), aber schön wär's trotzdem gewesen, wenn das wenigstens mit Begründung passiert.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 08.08.2011, 22:38
Finja hat sich nicht, mit mir abgesprochen, auch wenn du mir das nicht glaubst und Einar ist auch noch im Lande...

Außerdem ist Niels, egal was er schreibt, noch 29 Tage Staatsbürger, da man seine Staatsbürgerschaft nicht aufgeben kann, laut Codex.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 08.08.2011, 22:50
Wenn du den anderen Entwurf willst, dann beantrage ihn offiziell. Aber du hast ja nicht mal gesagt, dass du das willst. Vielleicht willst du mich nur ins Messer rennen sehen. Den Gefallen tu ich dir jedenfalls nicht.

Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=5655#post5655'
Außerdem ist Niels, egal was er schreibt, noch 29 Tage Staatsbürger, da man seine Staatsbürgerschaft nicht aufgeben kann, laut Codex.
Schlägt die Hände über dem Kopf zusammen

Abgesehen davon ist es auch noch sachlich falsch.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 08.08.2011, 23:01
Ist ja nicht so das du mir misstraust was?


Dann verbessere mich, wenn es Falsch ist.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 08.08.2011, 23:06
"(1) Die Staatsbürgerschaft kann jederzeit auf Verlangen des entsprechenden Staatsbürgers wieder entzogen werden."

Aber die wirkliche Ironie ist ja sowieso, dass du ihm mit juristischer Erbsenzählerei die Ausbürgerung verweigern willst, die er haben will, weil ihm hier alles zu juristisch-erbsenzählerisch wird...

Und ob ich misstraue oder nicht spielt keine Rolle, ich habe einfach keine Lust mehr.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 09.08.2011, 08:25
Klare Ansage:
Nein, das habe ich mit niemanden abgesprochen das ich das hier diskutieren lasse.
Ja, das ist der Stand über den eine Abstimmung damals beantragt wurde die Du illegal abgeblockt hast.
Richtig, alles was danach noch kam ignoriere ich, der Thread da ist für mich gestorben.
Trotzdem habe ich nichts dagegen wenn hier ein akzeptabler Gegenvorschlag aufgebracht wird, und der kann auch gerne dem Stand aus dem anderen Thread entsprechen.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.08.2011, 09:24
Macht was ihr wollt. Aber illegal wäre es nur gewesen, die Aussprache zu beenden, ohne dass die Mehrheit es beantragt hat.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 21.08.2011, 13:25
Ich beende die Aussprache.

Ein paar persönliche Anmerkungen: Sowohl aus Gründen der Übersichtlichkeit, als auch aus Gründen die mit dem Umgangston und der Etikette hier zu zun haben, halte ich es für unangebracht einen Antrag einzubringen, der aus einer bereits laufenden Aussprache resultiert. Die Godin Finja sei daran erinnert, das es nicht zum guten Ton gehört andere Goden zu ignorieren oder zu brüskieren, auch wenn man eine andere Meinung vertritt. In Zukunft werde ich auch Anfeindungen wie "Mr. Nörgler" nicht mehr im Allthing dulden.

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten und der Godin Thelma, werde ich in diesem Topic nunmehr beide Gesetzesvorschläge in einer "Kampfabstimmung" zur Wahl stellen.

Vorschlag A (Polizeigesetz):
Zitat
Lög um lögregluna
Polizeigesetz

1. gr. Grundlagen
(1) Die Polizeibehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verhüten, sowie die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden befugt, die Abstellung zu erzwingen, die Beweisaufnahme zu beginnen oder Verdächtige an Zuwiderhandlungen zu hindern, bis eine genauere Untersuchung abgeschlossen werden konnte.

2. gr. Schranken
(1) Die Polizeibehörden und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.
(2) Ausschließlich auf Anordnung des Gerichts kann die Polizei Maßnahmen ergreifen, die gesetzlich garantierte Freiheiten von Verdächtigen und anderen Personen einschränken (z.B. durch Untersuchungshaft). Dies gilt insbesondere für Einschränkungen nach dem 19. gr. Allmenn Mannréttindayfirlýsing.
(3) Das Gericht kann anordnen, dass eine laufende Untersuchung derart eingeschränkt wird, dass die für die Ermittlungen ausnahmsweise eingeschränkten Freiheiten eines oder mehrerer Bürger nicht weiter berührt sind.
(4) Bei Gefahr im Verzug kann die Polizei Festnahmen ohne Anordnung eines Gerichts vornehmen. Die verdächtige Person ist dem Gericht innerhalb von 48 Stunden zur Haftprüfung vorzustellen.
Vorschlag B (Sicherheitsgesetz):
Zitat
Sicherheitsgesetz

1. gr. Grundlagen
(1) Die Polizeibehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verhüten, sowie die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
(2) Sollte eine Gefährdung bereits begonnen oder vollzogen worden sein, sind die Polizeibehörden befugt, die Abstellung zu erzwingen, die Beweisaufnahme zu beginnen oder Verdächtige an Zuwiderhandlungen zu hindern, bis eine genauere Untersuchung abgeschlossen werden konnte. Hierzu können Verdächtige in Untersuchungshaft genommen werden.
(3) Eine verdächtige Person ist dem Gericht spätestens 48 Stunden nach Beginn der Untersuchungshaft zur Haftprüfung vorzustellen.

2. gr. Schranken
(1) Die Polizeibehörden und ihre Angehörige sind bei der Ausführung ihrer oben bezeichneten Aufgaben an das geltende Recht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.
Bitte stimmen Sie mit:

"Vorschlag A" für diesen Vorschlag
"Vorschlag B" für jenen Vorschlag

"Enthaltung", wenn Sie keinen der beiden Vorschläge unterstützen.

Die Abstimmung dauert 96 Stunden.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 21.08.2011, 13:27
Ich stimme für Vorschlag A (Polizeigesetz).
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 21.08.2011, 15:24
Snorri, ich weiß es ist gerade ungünstig, da wir bereits abstimmen, aber man kann das Gesetz nicht ablehnen, da eine Enthaltung ja als nicht abgegebene Stimme gezählt wird und nicht als "Nei".

Der Zeit müsste jemand dem beide Gesetze passen und jemand dem keines gefällt, mit Enthaltung stimmen...
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 21.08.2011, 15:29
Das jemandem beide Gesetze passen ist nicht gegeben, da sich beide um dasselbe Thema drehen, es sollte eine Kampfabstimmung geben und dem Wunsch wird hier voll entsprochen. Ich kann, wenn es denn sein muss, gerne beide Gesetze einzeln zur Abstimmung stellen, glaube aber das dies nur das Ergebnis verzögern wird und einen unnötigen Mehraufwand bedeutet.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Snær Snorrason am 21.08.2011, 16:12
Es würde reichen, wenn du einfach die Option "Nei" hinein nehmen würdest. Aber wenn sich alle Abstimmenden damit der Auswahl zufrieden geben, soll es mir recht sein.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 21.08.2011, 18:08
Gut. Da sich meine Stimme dadurch nicht ändern wird, werden die Optionen wie folgt verändert:

"Vorschlag A" für diesen Vorschlag
"Vorschlag B" für jenen Vorschlag
"Nei", wenn sie keinen Vorschlag unterstützen
"Enthaltung", wenn sie sich enthalten wollen.

Meine Stimme bleibt wie oben, die Frist beginnt erneut.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 21.08.2011, 23:38
Hjáseta.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 22.08.2011, 07:53
"Ein paar persönliche Anmerkungen: Sowohl aus Gründen der Übersichtlichkeit, als auch aus Gründen die mit dem Umgangston und der Etikette hier zu zun haben, halte ich es für unangebracht einen Antrag einzubringen, der aus einer bereits laufenden Aussprache resultiert. Die Godin Finja sei daran erinnert, das es nicht zum guten Ton gehört andere Goden zu ignorieren oder zu brüskieren, auch wenn man eine andere Meinung vertritt. In Zukunft werde ich auch Anfeindungen wie "Mr. Nörgler" nicht mehr im Allthing dulden."

Ein paar persönliche Anmerkungen: Soll ich Dir mal die ganzen Beispiele präsentieren wo dieser Typ mich beleidigt? Soll ich Dir mal wörtlich seine Aussagen präsentieren wo er schreibt er ignoriert mich zukünftig? Aber sowas wird geflissentlich übersehen und Du wagst es nur mich zu kritisieren?
Du hast gerade demonstriert das Du völlig ungeeignet bist hier eine übergeordnete und neutrale Position einzunehmen.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 22.08.2011, 08:08
Diesen Topic hier zu eröffnen, war eine beispiellose Brüskierung eines Goden. Im übrigen ist dies nicht der richtige Ort für Anschuldigen, bitte im Sim-Off. Danke.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 22.08.2011, 12:48
Zitat von: 'Finja Wilmerdottir',index.php?page=Thread&postID=5825#post5825
Soll ich Dir mal die ganzen Beispiele präsentieren wo dieser Typ mich beleidigt? Soll ich Dir mal wörtlich seine Aussagen präsentieren wo er schreibt er ignoriert mich zukünftig?
Du fühlst dich beleidigt, wenn dich "dieser Typ" (ganz wertfreie Bezeichnung, natürlich...) ignoriert? Was würde dann erst passieren, wenn er dir all das an den Kopf werfen würde, was er ohne Pause ständig von dir einstecken muss?
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 22.08.2011, 13:04
KINDER SCHLUSS JETZT, ALLE DREI!
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 22.08.2011, 14:08
Zitat von: 'Snorri Hallgrimsson','index.php?page=Thread&postID=5831#post5831'
Im übrigen ist dies nicht der richtige Ort für Anschuldigen, bitte im Sim-Off. Danke.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 22.08.2011, 19:10
Lass gut sein Thelma, während hier lamentiert wird läuft die Frist ja weiter und wenn die beendet ist und keiner außer mir hat abgestimmt soll es auch recht sein.
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 25.08.2011, 08:12
Enthaltung
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 25.08.2011, 12:37
Enthaltung
Titel: Sicherheitsgesetz
Beitrag von: Snorri Hallgrimsson am 25.08.2011, 19:20
Damit schließe ich die Abstimmung. Vorschlag A (Polizeigesetz) ist mit einer Stimme zu drei Enthaltungen angenommen. Ich danke allen Goden.