Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (Nivelle)
1. gr. Erwerb der Staatsbürgerschaft
(1) Art. 2, Abs. 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes wird wie folgt geändert: "Ein Antrag auf Staatsbürgerschaft als Neben-ID darf jederzeit gestellt werden."
Lög um breytingu á lögum um ríkisfangið
Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (Nivelle)
1. gr. Erwerb der Staatsbürgerschaft
(1) 4. mgr. 2. gr. des Staatsbürgerschaftsgesetzes wird wie folgt geändert: "Ein Antrag auf Staatsbürgerschaft als Neben-ID darf jederzeit gestellt werden."