Republik Eldeyja

POLITIK | Politik => RIKISSTJORN | Regierung => Thema gestartet von: Republik Eldeyja am 10.03.2011, 08:03

Titel: Justizministerium
Beitrag von: Republik Eldeyja am 10.03.2011, 08:03
(http://img.webme.com/pic/e/eldeyja/wapa.jpg)


Anfragen an dasJustizministerium werden hier gestellt. Das Justizministerium ist für alle judikativen Angelegenheiten zuständig, solange es keine eigene Judikative gibt.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Páll Skúlisson am 10.03.2011, 08:23
Der Einladung des Ministerpräsidenten folgend, kommt Páll ins Justizministerium, um über die Reform der Gerichtsbarkeit zu sprechen.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 10.03.2011, 08:43
Auch Einar ist bereits da.

Ich begrüße schon mal alle Anwesenden und danke für das rege Interesse! Ich möchte bevor die Aussprache beginnt einige Denkanstöße geben.

Ich denke das sinnvollste wird es sein, wenn auch die Judikative unter der Prämisse des schlanken Staates und der einfachen Bürokratie entsteht. Will heißen ein einfacher und guter Mechanismus, der uns nicht viel Umstände bereitet und nicht dazu führt, dass der Staat lahm liegt, wenn uns mal das Personal fehlen sollte. Zur Zeit haben wir zwar genug Staatsbürger, doch weiß man aus Erfahrungen anderer Nationen, dass sich eine solche Situation auch verschlechtern kann. Ich bitte also alle Anwesenden sich Gedanken zu machen, wie man eine funktionale, rationale und einfache Judikative schaffen kann, die ihre Aufgabe bestens erfüllt.

Danke.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Páll Skúlisson am 10.03.2011, 08:58
Ich denke, ein entscheidender Umstand ist, dass alle Bürger unserer Republik als Mitglieder des Allthings in die Politik involviert sind. Ein Richteramt nach kontinentalem Vorbil würde also bedeuten, einen Bürger samt seiner Nebenidentitäten aus dem Allthing und damit aus einem wesentlichen Bestandteil der eldeyjischen Gesellschaft auszuschließen.

In unserer Geschichte nahm das Allthing immer auch Aufgaben der Rechtsprechung wahr. Heute das Allthing als ganzes mit judikativen Funktionen auszustatten, halte ich für gefährlich, da so Gerichtsverfahren zu sehr der politischen Auseinandersetzung unterworfen werden. Zu vielrichterliche  Macht würde ich aber auch nicht in die Hände eines einzelnen Richters geben. Daher möchte ich anregen, über einen Ausschuss des Allthings als oberstes Gerichts nachzudenken.

Gleichzeitig sollten wir auch die Schiedsgerichtsbarkeit, dass sich zwei streitende Parteien auf einen Schiedsrichter einigen und so keine staatliche Justiz benötigt wird, stärken.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 09:38
Jónas trifft ebenfalls zu den Gesprächen ein.

Solange jeder im Allthing Stimmrecht hat, kann man ganz sicher keinen Richten haben, der aus dem Allthing ausgeschlossen ist. Damit würde er ja eins seiner wichtigsten Bürgerrechte verlieren. So ein Modell würde nur mit einem gewählten, kleineren Allthing funktionieren.

Politische Urteile sind natürlich ein Problem, vor allem, wenn wie bei uns alle in irgendeiner Art politisch aktiv sind. Aber ich glaube, sie werden um so wahrscheinlicher, je kleiner die Gruppe oder der Ausschuss ist, der urteilt. Und die größte Gruppe, die man bekommen kann, ist das ganze Allthing zusammen.

Damit würde man auch das Problem umgehen, dass irgendjemand bestimmen müsste, wer im Ausschuss ist.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Alexander Pétursson am 10.03.2011, 12:26
kommt herein und begrüßt die anwesenden Herren

Wie bereits im Allthing erwähnt, würde ich sofern es keinen Widerspruch gibt auf das Stimmrecht im Allthing verzichten um mich der Judikative zu widmen.
Dem Allthing nun auch noch die richterliche Gewalt zu übergeben halte ich ebenfalls für gefährlich. So könnten politische Mehrheiten dazu genutzt werden unliebsame Zeitgenosse "aus dem Weg zu räumen".
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 12:40
Einerseits ja, andererseits müsste sich dazu halb Eldeyja an einem falschen Urteil beteiligen. Bei einem einzelnen Richter reicht es, mit diesem einen Richter befreundet zu sein oder ihn zu kaufen, um ein falsches Urteil zu bekommen. Einen einzelnen Richter finde ich deswegen auf alle Fälle zu wenig.

Andererseits hat Páll vielleicht insofern recht, dass beim gesamten Allthing die Gefahr größer wird, dass jemand leichtfertig abstimmt. Wenn jemand genau dafür gewählt worden ist, ist vielleicht klarer, dass er auch große Verantwortung hat. Ein Ausschuss von vielleicht fünf Leuten könnte auch funktionieren.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 12:42
Ich würde immer noch gerne die Idee eines Ältestenrates umgesetzt sehen.

Und ich würde ungern, unseren einzigen Anwalt verliehren wollen...
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 12:50
Was stellst du dir genau unter einem Ältestenrat vor?
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 13:51
Ich verstehe unter deinem Ausschuss gerade noch etwas ähnliches, also eine gewählte Instanz.

Ältestenrat:
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 14:12
Gut, dann denke ich reden wir vom gleichen.

Was das Wahlsystem angeht, fände ich es spannend mal ein Präferenzwahlsystem (STV (http://de.wikipedia.org/wiki/Single_Transferable_Vote)) auszuprobieren. Ich kenne keine MN, die das benutzt, aber ich finde, es passt ganz gut zu Eldeyja und dem Ältestenrat, weil es eine Personenwahl ist und es erlaubt, mehrere Kandidaten zu wählen. Eigentlich wäre das mein Vorschlag für eine Allthingwahl gewesen, aber das haben wir ja auf unbestimmte Zeit verschoben. ;)
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 10.03.2011, 16:37
Das Wahltool für das Präferenzsystem müsste dann aber wohl erst noch erfunden werden, ausser wir stimmen offen ab ^^
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 16:43
An einem blöden Tool wird es hoffentlich nicht scheitern, wenn wir es wollen. Irgendwie bekomme ich das dann schon organisiert. ;)

Naja, aber das Wahlsystem ist ja auch eher nebensächlich. Ich hab es nur erwähnt, weil Thelma was von eine Stimme pro Gode gesagt hat.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 16:50
Ich nahm an, dass bei einer Stimme die Möglichkeit geringer wird, dass eine Gruppe die Wahlen vollständig beeinflussen kann.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Niels Bjarnisson am 10.03.2011, 16:51
Also soll der Ältestenrat rein dann für die Judikative zuständig sein? Ein Ausschuss des Althings, der sich nur darum kümmert?
Und was ist wenn dann Kläger und Beklagter zwei der drei sind? Gut, dann könnte der dritte immer noch dann das Zünglein an der Wage sein, aber so optimal fände ich das auch nicht.
Vielleicht sollte man eher eine ad-hoc Judikative aufbauen, sei es in Form eines Ältestenrates und auf keinen Fall dürfen in diesen dann eine der Prozessparteien gewählt werden und nur Mitglieder des Althings dürfen reingewählt werden *so*Das schliesst dann aus das einer der Prozessparteien dann als Neben-ID vertreten wäre. *so*
Wäre so meine Überlegung.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Páll Skúlisson am 10.03.2011, 16:53
Meine Vorstellung vom Ausschuss und Thelmas Vorstellung vom Ältestenrat decken sich, ich hatte mir nur noch keinen kreativen Namen ausgedacht.

Ich stimme ferner Jónas Argumentation bezüglich der Gefahr von politischer Beeinflussung zu; ein Einzelrichter ist zu beeinflussblar, und im Allthingsplenum wird zu leichtfertig abgestimmt. Einen Ältestenrat von mindestens drei Personen ist auch deswegen sinnvoll, da er auch dann noch beschlussfähig ist, wenn der eine Älteste einen zweiten Ältesten beklagt.

Ich würde aber nicht auf Listen wählen, sondern vielmehr jeden enzelnen Ältesten versetzt - also bspw. jeden Monat einen Ältesten neu - wählen.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 17:01
Das ist ein interessanter Vorschlag. Wobei sich dabei dann wieder die stärkste Gruppe zusammen Wählen könnte...
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Páll Skúlisson am 10.03.2011, 17:05
Wenn wir den Ältestenrat aber auf Listen wählen, ist schon die Bildung dieser Listen politisch motiviert. Bei Einzelkandidaten kann vielmehr nach Qualifikation entschieden werden; und sicherlich müssen auch noch Ausschlussgründe definiert werden: So darf keine Person gleichzeitig im Ältestenrat und in der Regierung sein (auch nicht durch Neben-IDs), und ggf. sollten wir ausschließen, dass mehrere Mitglieder einer Partei im Ältestenrat sitzen.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Alexander Pétursson am 10.03.2011, 17:27
Ich finde mit dieser Idee wird die Gewaltenteilung nicht wirklich umgesetzt. Wenn wir hier aus dem Legislativorgan heraus das Judikativorgan bilden. Das gehört für mich ganz klar getrennt.
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Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 18:08
Noch haben wir keine richtige Gewaltenteilung. Außerdem würde die Judikative ja durch den Souverän (dem Volk) gewählt.

Die Gewaltenteilung ist bei uns eh anders, quasie:

*so* Ist es mit dem BVG in Deutschland nicht auch so das die Richter gewählt werden? *so*

Páll dann sollten wir vielleicht sagen, das nur Goden gewählt werden können.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 18:13
Niels, genau weil leicht ein, zwei Mitglieder befangen sein können, habe ich in meinem Vorschlag von fünf Mitgliedern geredet. Wenn dann zwei ausfallen, sind immer noch drei übrig. Wobei man mit einem nicht teilnehmenden theoretisch in ein Patt laufen könnte. Das müsste auch noch irgendwie entschieden werden.

Páll, woher nimmst du denn Listen? Waren nicht bisher alle Vorschläge zu einer Personenwahl?

Jeden Monat unahängig von den anderen Mitgliedern einen Richter neu wählen ist deswegen nicht optimal, weil dann die Mehrheitsgruppe immer alle Richter stellt und die Minderheit gar keinen.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 18:20
Zitat von: 'Alexander Pétursson',index.php?page=Thread&postID=1139#post1139
Ich finde mit dieser Idee wird die Gewaltenteilung nicht wirklich umgesetzt. Wenn wir hier aus dem Legislativorgan heraus das Judikativorgan bilden. Das gehört für mich ganz klar getrennt.
Nur dass die Legislative das gesamte Volk ist. Du willst ja wohl nicht verlangen, dass der Richter Ausländer sein muss, oder? ;)

Die einzige konsequente Lösung, wenn man das so sieht, wäre, dass ein kleineres Allthing gewählt werden muss anstatt dass jeder dort sitzt.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Alexander Pétursson am 10.03.2011, 19:02
Ich bin dagegen, dass nur Goden gewählt werden. Wenn die Richter dann schon gewählt werden sollen, dann aus dem kompletten Volk und diese Richter sollten dann solange sie das Richteramt inne haben das Mandat im Allthing ruhen lassen.
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 19:16
Warum man es auf Goden einschränken sollte, weiß ich auch nicht. Aber dass Mitglieder im Ältestenrat ihr Mitbestimmungsrecht verlieren, das geht einfach nicht. Bei einer vernünftigen Größe des Rats wäre das im Moment die Hälfte der Bürger, die ausgeschlossen wäre.
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Beitrag von: Alexander Pétursson am 10.03.2011, 19:27
Ich weigere mich das Richter die Gesetze die sie überwachen auch gleichzeitig machen. Tut mir leid aber so etwas wird es mit mir nicht geben.
Und 5 Mitglieder sind ohnehin zu viel bei der derzeitigen Größe.
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Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 19:28
Ich würde sagen, wir nehmen erst einmal 3 Leute, wenn wir mehr sind, können wir das gerne aufstocken ;) Der Vorteil an dem nur Goden ist, das eine Person nicht zweimal im Rat sein kann. Und das man es SimOn erklären kann, wieso jemand nicht darf. Man müsste also die Person, die man als Richter haben möchte, zum Gode machen.


Wieso sollten die Richter denn das Stimmrecht verlieren? Ich weiß gerade nicht, was das für Vorteile bringen soll...
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 19:34
Zitat von: 'Alexander Pétursson','index.php?page=Thread&postID=1149#post1149'
Ich weigere mich das Richter die Gesetze die sie überwachen auch gleichzeitig machen. Tut mir leid aber so etwas wird es mit mir nicht geben.
Und 5 Mitglieder sind ohnehin zu viel bei der derzeitigen Größe.

Ich verstehe dein Vorbehalt, aber ich sehe es eh eher so das das Allthing das Gericht über gehen kann. Außerdem dürften Richter dann auch keine Regierungsmitglieder wählen. Was ist das Problem, wenn Richter die Gesetzt mitschreiben, die sie überwachen sollen? (Ich seh gerade das Szenario nicht.)
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Alexander Pétursson am 10.03.2011, 19:37
Weil sie dann Gesetze beschließen und sie gleichzeitig auf Einhaltung überwachen. Wenn also der Allthing gemeinschaftlich mit einem neuen Gesetz gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen würde, wären die Richter ebenso angeklagt und müssten gegen sich selbst urteilen.
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Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 19:41
Dann sollten die Richter ein Interesse daran haben, keine Gesetzt mit zu schreiben, die Älteren widersprechen :) Oder sagen: "Leute, wenn ihr das wollt, muss das auch geändert werden."
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 19:41
Zitat von: 'Alexander Pétursson','index.php?page=Thread&postID=1149#post1149'
Ich weigere mich das Richter die Gesetze die sie überwachen auch gleichzeitig machen. Tut mir leid aber so etwas wird es mit mir nicht geben.
Dass Richter ihr Stimmrecht verlieren, geht erst recht nicht. Das ist in keinem anständigen anderen Staat so. Das wäre das gleiche, wie wenn ein Richter in einem parlamentarischen System nicht mehr wählen dürfte.

Zitat
Und 5 Mitglieder sind ohnehin zu viel bei der derzeitigen Größe.
Weil?

Aber man könnte natürlich auch sagen, man wählt drei Richter und zwei Nachrücker, falls ein Richter befangen ist. Dann ist das Gericht zwar kleiner, aber fünf Leute hat man immer noch.

Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=1150#post1150'
Ich würde sagen, wir nehmen erst einmal 3 Leute, wenn wir mehr sind, können wir das gerne aufstocken ;) Der Vorteil an dem nur Goden ist, das eine Person nicht zweimal im Rat sein kann. Und das man es SimOn erklären kann, wieso jemand nicht darf.
Okay, das leuchtet ein.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Alexander Pétursson am 10.03.2011, 19:49
Nur leider wird so etwas den meisten erst nach Beschlussfasssung klar und wenn die Mehrheit gegen den Rat der Richter ist müssen sie dennoch dafür haften, dass der Allthing möglicherweise verfassungswidrig gehandelt hat und gegen sich selbst klagen.
Entweder der Allthing wird gewählt, dann brauch man die Richter nämlich nicht aus deren Reihen wählen, oder die Richter dürfen keine Goden sein. Beides zusammen geht nicht. Eine Gewaltenteilung gehört zu jeder gesunden Demokratie und die wollen wir in Eldeyja doch wohl nicht aushebeln.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 19:58
Das Problem ist, dass du von einem Staat wie der Demokratischen Union ausgehst, in dem es ein kleines gewähltes Parlament gibt. In einem System wie unserem, wo jeder Bürger Mitglied im Allthing ist, ist die Lage doch eine ganz andere. Natürlich kann das Gericht dort nicht von der Legislative - also dem Volk -  getrennt sein, und die Exekutive ist es auch nicht.

Die Idee bei der Gewaltenteilung ist es ja, dass nicht zu viel Macht an einer Stelle konzentriert wird. Das Allthing ist ja aber gerade das Organ, bei dem die Macht am weitesten verteilt ist, nämlich auf alle Bürger. Eine Konzentration der Macht dort ist kein Problem. Besser legitimiert sein als das Allthing kann überhaupt kein Organ.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 20:00
Zitat von: 'Alexander Pétursson','index.php?page=Thread&postID=1156#post1156'
Nur leider wird so etwas den meisten erst nach Beschlussfasssung klar und wenn die Mehrheit gegen den Rat der Richter ist müssen sie dennoch dafür haften, dass der Allthing möglicherweise verfassungswidrig gehandelt hat und gegen sich selbst klagen.
Entweder der Allthing wird gewählt, dann brauch man die Richter nämlich nicht aus deren Reihen wählen, oder die Richter dürfen keine Goden sein. Beides zusammen geht nicht. Eine Gewaltenteilung gehört zu jeder gesunden Demokratie und die wollen wir in Eldeyja doch wohl nicht aushebeln.

Wir können auch nicht verfassungswidrig Abstimmen. Wir haben keine Verfassung. (Glaube ich.) Ich verstehe Langsam, auf was du hinaus willst, aber das Funktioniert in einer realen(!) Demokratie nicht.

Wir haben eine vollkommen andere Gewaltenteilung als in anderen Demokratien.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Alexander Pétursson am 10.03.2011, 20:05
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=1158#post1158'
Das Problem ist, dass du von einem Staat wie der Demokratischen Union ausgehst, in dem es ein kleines gewähltes Parlament gibt. In einem System wie unserem, wo jeder Bürger Mitglied im Allthing ist, ist die Lage doch eine ganz andere. Natürlich kann das Gericht dort nicht von der Legislative - also dem Volk -  getrennt sein, und die Exekutive ist es auch nicht.

Die Idee bei der Gewaltenteilung ist es ja, dass nicht zu viel Macht an einer Stelle konzentriert wird. Das Allthing ist ja aber gerade das Organ, bei dem die Macht am weitesten verteilt ist, nämlich auf alle Bürger. Eine Konzentration der Macht dort ist kein Problem. Besser legitimiert sein als das Allthing kann überhaupt kein Organ.

Ich gehe nicht davon aus ich schlage es vor. Wenn eine Person sowohl Gesetze beschließt als auch sie kontrolliert halte ich das schon für viel Macht, auch wenn noch andere diese Gesetze mitbeschließen. Und wieso muss ein Richter vom Volk legitimiert sein? Er soll die Einhaltung der Gesetze kontrollieren und nicht in einem Beliebtheitswettbewerb gewinnen.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 20:06
Wir haben schon eine Verfassung, jedenfalls in Ansätzen, im Moment steht das wichtigste davon im Gesetz über die Staatsorgane. Aber es ist keine Verfassung mit einer Stellung wie in der Demokratischen Union oder Astor. Dort gibt es ein ganz anderes System.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 20:10
Wahlen sind Sinnvoll, wenn es mehr Kandidaten gibt als Richterstellen oder wenn es "Nachrücker" geben soll.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 20:14
Zitat von: 'Alexander Pétursson','index.php?page=Thread&postID=1160#post1160'
Ich gehe nicht davon aus ich schlage es vor. Wenn eine Person sowohl Gesetze beschließt als auch sie kontrolliert halte ich das schon für viel Macht, auch wenn noch andere diese Gesetze mitbeschließen.
Ich sehe ein, dass ein Richter sein Amt missbrauchen kann. Aber ich verstehe nicht, warum das Problem größer wird, wenn er sein Bürgerrecht behält, sich im Allthing zu beteiligen.

Zitat
Und wieso muss ein Richter vom Volk legitimiert sein? Er soll die Einhaltung der Gesetze kontrollieren und nicht in einem Beliebtheitswettbewerb gewinnen.
Selbst in deinem großen Vorbild DU ergehen die Urteile immer "im Namen des Volkes".
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Alexander Pétursson am 10.03.2011, 20:21
Was hast du eigentlich ständig mit der DU? Hab ich irgendwo erwähnt, dass die DU mein Vorbild ist? Nein! Also behaupte es auch nicht ständig.

Willst du es eigentlich nicht verstehen? Es geht hier darum, dass die eigenen Gesetze auch kontrolliert werden. Das ist zu viel Macht in einer Person. Ein Richter sollte unabhängig agieren können, wenn er aber auch noch im Allthing sitzt und die Gesetze mit bestimmt, dann kann er das nicht oder zumindest ist die Gefahr viel größer das er es nicht kann.
Auch wenn die Urteile dort im Namen des Volkes ergehen so sehe ich trotzdem keinen Sinn darin sie vom Volk legitimieren zu lassen.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 20:25
Ein Richter kontrolliert doch keine Gesetze, er wendet sie nur an. Wenn nötig, legt er sie vielleicht noch aus, wenn sie unklar sind. Dass jemand nicht sich selbst kontrollieren kann, ist klar. Aber das Allthing muss nicht kontrolliert werden, es ist selbst der Souverän.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 20:26
Ich dachte übrigens an eine Richtergruppe. Also alle drei (minus den Befangenen) sind involviert.



Wir könnten auch ein Schwurgericht machen, hilft nur auch nicht.

Oder wir geben die Gerichtsbarkeit ans Ausland ab... :D
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 20:29
Ja, ich gehe auch davon aus, dass alle Richter gemeinsam entscheiden. Ändert aber eigentlich nichts am Problem. ;)
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Alexander Pétursson am 10.03.2011, 20:29
Natürlich muss auch der Allthing kontrolliert werden. Wo kommen wir denn dann hin wenn der Allthing keiner Kontrolle mehr unterzogen werden würde. Das wäre absolut lächerlich.
Die Richter kontrollieren ob die Gesetze eingehalten wurden oder nicht.  Eine Entscheidung dazu fällen sie dann in einem Verfahren.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Páll Skúlisson am 10.03.2011, 20:29
Entschuldige, Jónas, ich hatte das von Dir vorgeschlagene Wahlsystem nur überflogen und tatsächlich etwas falsch verstanden. Das Präferenzwahlsystem kann ich nun auch nur unterstützen, das würde auch die „Probleme“ mit möglicherweise politisch motivierter Wahl mindern. Dann ist auch eine gemeinsame Wahl sinnvoll.

Wofür diese „Gewaltenteilung“ sinnvoll sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. In den Vereinigten Staaten oder der Demokratischen Union mag das sehr sinnvoll sein, aber der eldeyjische Volkssouverän ist zahlenmäßig überschaubar. Alle Bürger gemeinsam bestimmen die Gesetze, alle Bürger gemeinsam wählen die Regierung, die ihre Gesetze anwenden sollen. Warum sollen also nicht auch die Bürger selbst auf Recht und Ordnung achten und - in Form eines Ausschusses - Recht sprechen?

Der Übersichtlichkeit halber fasse ich den im Raum stehenden Vorschlag einmal zusammen:Gleichzeitig möchte ich betonen, dass ich eine Stärkung der Schiedsgerichtsbarkeit als unabdingbar ansehe, damit möglichts effektiv, unbürokratisch und zeitnahe kleinere Streitigkeiten erledigt werden können.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 20:34
Zitat von: 'Alexander Pétursson','index.php?page=Thread&postID=1172#post1172'
Natürlich muss auch der Allthing kontrolliert werden. Wo kommen wir denn dann hin wenn der Allthing keiner Kontrolle mehr unterzogen werden würde.
Vermutlich in einen direktdemokratischen Staat, so wie es in Eldeyja vorgesehen ist.

Zitat
Die Richter kontrollieren ob die Gesetze eingehalten wurden oder nicht.  Eine Entscheidung dazu fällen sie dann in einem Verfahren.
Genau. Sie kontrollieren also nicht das Gesetz, sondern die Anwendung des Gesetzes. Und plötzlich ist der Konflikt mit der Gesetzgebung weg. Den Konflikt kriegst du nur, wenn du eine Art Verfassungsgericht hast, das die Gesetze selbst prüfen kann. Das haben wir aber so oder so nicht.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 20:35
Páll, ich glaube, du hast das gut und umfassend zusammengefasst.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Páll Skúlisson am 10.03.2011, 20:36
Zitat von: 'Alexander Pétursson','index.php?page=Thread&postID=1172#post1172'
Natürlich muss auch der Allthing kontrolliert werden. Wo kommen wir denn dann hin wenn der Allthing keiner Kontrolle mehr unterzogen werden würde. Das wäre absolut lächerlich.
Vielleicht sollten wir noch klären, was für eine Gerichtsbarkeit wir eigentlich einrichten wollen. Ich zumindest rede die ganze Zeit von Straf- und Zivilgerichtsbarkeit, nicht aber von einer Verfassungsgerichtsbarkeit.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Alexander Pétursson am 10.03.2011, 20:36
Du verstehst es einfach nicht, deshalb werd ich nicht weiter mit dir diskutieren.

steht auf und geht
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 20:37
Wir haben nur Gesetze, die alle auf einer Ebene stehen, somit muss nicht geprüft werden, ob ein Gesetz ein Höherwertiges verletzt.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 20:42
Zitat von: 'Páll Skúlisson','index.php?page=Thread&postID=1173#post1173'
Wofür diese „Gewaltenteilung“ sinnvoll sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. In den Vereinigten Staaten oder der Demokratischen Union mag das sehr sinnvoll sein, aber der eldeyjische Volkssouverän ist zahlenmäßig überschaubar. Alle Bürger gemeinsam bestimmen die Gesetze, alle Bürger gemeinsam wählen die Regierung, die ihre Gesetze anwenden sollen. Warum sollen also nicht auch die Bürger selbst auf Recht und Ordnung achten und - in Form eines Ausschusses - Recht sprechen?
Danke, Páll, das ist genau, was ich meine. Vielleicht versteht Alexander deine Zusammenfassung besser.

Zitat
Der Übersichtlichkeit halber fasse ich den im Raum stehenden Vorschlag einmal zusammen:
  • Das Allthing wählt aus seiner Mitte auf drei (?) Monate einen Ältestenrat in Personenwahl.
  • Zum Ältesten können nur Goden gewählt werden, die nicht auch selbst oder unter anderem Namen der Regierung angehören.
  • Der Ältestenrat spricht in allen Gerichtsverfahren abschließend Recht. Urteile des Allthings können vom Allthing nur mit 2/3-Mehrheit aufgehoben werden (?).
Damit könnte ich leben.

Eine grundsätzliche Anmerkung aber noch: Ich glaube, 2/3-Mehrheiten machen bei uns nicht so richtig viel Sinn, weil das Allthing mit einfacher Mehrheit sowieso das entsprechende Gesetz ändern kann. Ich denke, die Situation ist ähnlich wie in Albernia, wo es deswegen ja auch keine 2/3-Mehrheiten gibt.

Zitat
Gleichzeitig möchte ich betonen, dass ich eine Stärkung der Schiedsgerichtsbarkeit als unabdingbar ansehe, damit möglichts effektiv, unbürokratisch und zeitnahe kleinere Streitigkeiten erledigt werden können.
Kann der Staat dafür viel machen? Am Ende sind es ja die beiden Parteien, die freiwillig ein Schiedsgericht akzeptieren müssen. Hast du konkrete Vorschläge?
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 10.03.2011, 20:58
Man könnte per Gesetz festlegen, das ein nationales Verfahren zu erst durch eine Schlichtungsrunde muss.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 10.03.2011, 21:07
Ich finde was Páll zusammengefasst hat, kommt auch meinen Vorstellungen am nächsten. In einem echten Staat wäre es vielleicht zu wenig, so wie Alexander gesagt hat, aber wir sind kein echter Staat sondern eine MN, in der wir einen guten Kompromiß finden müssen. Was mir wichtig ist, ist dass das Allthing so wie es ist bestehen bleibt, also alle beteiligt sind.

BTW: Dieses Präferenzwahlsystem ist mir etwas suspekt, da muß ich länger drüber nachdenken.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 21:29
Ich bin mir ehrlichgesagt auch beim echten Staat nicht sicher. Es gibt natürlich keinen komplett direktdemokratischen Staat, mit dem man es vergleichen könnte, aber wenn es dann doch mal eine Volksabstimmung gibt, dann stimmen doch Richter ganz selbstverständlich auch ab, oder?

Dass dir STV auf den ersten Blick ein bisschen suspekt vorkommt, kann ich nachvollziehen. Es ist nicht komplett offensichtlich, wie das alles funktioniert ohne sich mal ein paar Beispiele anzuschauen. Dass es aber auch von echten Demokratien für Wahlen benutzt wird (unter anderem auch Island, sagt Wikipedia), sollte zeigen, dass es kein vollkommener Blödsinn ist.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 10.03.2011, 21:32
Nee, hab ich auch nicht behauptet, ich schaus mir demnächst mal mit Verstand an.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Páll Skúlisson am 10.03.2011, 21:56
Man kann niemanden zwingen, ein Schiedsgerichtsverfahren einzugehen, aber wenn zwei Parteien sich auf einen Schiedsrichter einigen, dann können wir seinem Urteil Rechtswirksamkeit verleihen. Wenn je die in einem Schiedaverfahren unterlegene Partei einfach wieder vor einem ordentlichen Gericht klagt, wäre nichts gewonnen.

Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, dem Allthing die Möglichkeit zu geben, ein Urteil des Ältestenrates aufzuheben. Wenn wir dies aber so festlegen, würde die einfache Mehrheit dazu führen, dass stets die Mehrheit für sich unliebsame Urteile aufheben könnte. Daher sollten wir hier höhere Schranken auflegen; oder es eben sein lassen. Dann sollten wir aber uns überlegen, welchen Weg der „Begnadigung“ es geben soll.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 10.03.2011, 22:06
Das heißt, bei einem Schiedsgerichtsverfahren würde es auch keine Berufungsinstanz geben? Ich glaube, in diesem Fall würde ich als Beteiligter lieber gleich auf den Schiedsrichter verzichten und ein ordentliches Gericht bemühen.

Wir können die 2/3-Mehrheit wegen mir gern in das Gesetz aufnehmen, aber wir müssen uns halt immer bewusst sein, dass das Allthing die 2/3-Mehrheit mit einfacher Mehrheit wieder aus dem Gesetz streichen kann. Genauso könnte das Allthing durch seine Stellung auch selber Recht sprechen, wenn es das will. Es müsste das Urteil nur in Gesetzform gießen. Den Ältestenrat als einen Allthing-Ausschuss anzusehen, der aber vom Plenum überstimmt werden kann,  ist deswegen wahrscheinlich das sinnvollste.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 11.03.2011, 09:03
So einfach ist es nicht. Das Gesetz über das Allthing gibt die Möglichkeit her, das manche Gesetze eben nicht nur mit einfacher Mehrheit geändert werden können. Wenn ein Passus in das Gesetz aufgenommen wird, dass es nur mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann, ist das gültig.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 11.03.2011, 09:34
Hm, darüber, dass man das Gesetz selbst auch schützt, habe ich noch nicht nachgedacht. Das muss ich mir nochmal genauer überlegen, ob das nicht irgendwelche Probleme macht. 2/3-Mehrheiten werden ja oft für Verfassungsänderungen verlangt, aber ich glaube, das funktioniert nur deswegen, weil die Verfassung über allen anderen Gesetzen steht.

Eine Folge wäre auf jeden Fall, dass ein Allthing mit einer einfachen Mehrheit ein Gesetz beschließen könnte, das gar nicht geändert werden darf. Damit würde das Allthing seine eigene Souveränität dauerhaft einschränken. Ich bin mir nicht sicher, ob das eine gute Idee ist. Für ein Ermächtigungsgesetz wäre es natürlich die perfekte Grundlage. ;)
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Sjón am 11.03.2011, 12:30
Kann man diesen "Ausschuss" nicht einfach "würfeln"?
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 11.03.2011, 13:13
Sjón ich glaube das uns da die Wahrscheinlichkeit einen strich durch die Rechnung macht.

Erstens sind sie nicht vom Souverän "ernannt".
Zweitens könnte ich, um es zu manipullieren, möglichst viele Sockenpuppen zur Würfelung antreten lassen.
Drittens gibt es keine qualitative Sicherung, ich traue Personen zu, nicht extrem radikale Entscheidungen durch zu führen.

Der Zufall weiß nicht, ob eine Person "fähig" ist.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Sjón am 11.03.2011, 13:17
Ich bin trotzdem der Meinung, dass aus 10 Goden, 3 so ausgewählt werden können, dass sie gut urteilen können. Des Weiteren besteht die Judikative dann aus dem Souverän, da muss nichts gewählt werden.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 11.03.2011, 13:40
Mal andersrum: Was spricht denn gegen eine Wahl?

Ich würde eigentlich schon ganz gern Leute als Richter sehen, denen ich einigermaßen vertraue, und die nicht nur einfach Würfelglück hatten.
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Beitrag von: Sjón am 11.03.2011, 14:55
Oder man macht eine Mischung.

Also einen gewählten Richter und zwei ausgewählte "Richter".
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 11.03.2011, 15:24
Aber wozu denn? Ich sehe bei einer Zufallsauswahl keinen Vorteil.
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Beitrag von: Sjón am 11.03.2011, 15:52
So ist es unmöglich die Judikative zu bestechen, denn man weiß vor einem Prozess nicht wer richtet.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 11.03.2011, 15:55
Bestechen kann man immer noch, wenn gelost worden ist. Das ist jetzt kein echtes Argument in irgendeine Richtung. Ich habe lieber Leute im Rat, denen ich vertraue, dass sie nicht bestechlich sind.
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 13.03.2011, 22:09
Finde ich sehr anständig, dass ihr gewartet habt, bis ich zurück bin. Aber jetzt können wir weitermachen. ;)

Sind wir uns dann einig, dass wir es so umsetzen wollen wie Páll es zusammengefasst hat?

Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=1226#post1226'
Hm, darüber, dass man das Gesetz selbst auch schützt, habe ich noch nicht nachgedacht. Das muss ich mir nochmal genauer überlegen, ob das nicht irgendwelche Probleme macht. 2/3-Mehrheiten werden ja oft für Verfassungsänderungen verlangt, aber ich glaube, das funktioniert nur deswegen, weil die Verfassung über allen anderen Gesetzen steht.
Bei den Grundsatzfragen um die 2/3-Mehrheit gibt es wohl zwei entscheidende Punkte:

Erstens, was passiert, wenn es zwei Gesetze gibt, die sich widersprechen? Ohne besondere Regelung wäre ich davon ausgegangen, dass das neuere Gesetz Vorrang hat. Damit man eine 2/3-Mehrheit fordern kann, müsste aber das "geschützte" Gesetz Vorrang haben. Das wäre wieder der Punkt von oben, dass es funktioniert, wenn man eine Verfassung mit Sonderstatus hat.

Und die zweite Frage ist wie gesagt, ob das Allthing seine eigene Macht überhaupt beschneiden kann.
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Beitrag von: Niels Bjarnisson am 14.03.2011, 07:58
Parlamentssouveränität (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentssouver%C3%A4nit%C3%A4t') ist doch auch nichts schlechtes. ^^
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 14.03.2011, 10:30
Dadurch, dass bei uns alle im Parlament sitzen, sind wir von den Eigenschaften des System her wohl irgendwo in der Schnittmenge von Volks- und Parlamentssouveränität. ;)

Aber daraus folgen ja nicht direkt Antworten auf meine Grundsatzfragen.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 14.03.2011, 13:03
Erarbeitet gerne Vorlagen auf Grundlage von Pálls oder auch anderen Plänen. Da ich nicht gerade der Jura-begeisterte bin, würde ich mich freuen wenn diese Gesetzesinitiative aus dem Allthing und mal nicht von der Regierung kommt.
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Beitrag von: Páll Skúlisson am 14.03.2011, 16:35
Hier ist noch einmal meine jetzt oft verwendete Zusammenfassung, die allerdings zur direkten Umsetzung nocht nicht viel taugt.
Zitat von: 'Páll Skúlisson','index.php?page=Thread&postID=1173#post1173'
Der Übersichtlichkeit halber fasse ich den im Raum stehenden Vorschlag einmal zusammen:
  • Das Allthing wählt aus seiner Mitte auf drei (?) Monate einen Ältestenrat in Personenwahl.
  • Zum Ältesten können nur Goden gewählt werden, die nicht auch selbst oder unter anderem Namen der Regierung angehören.
  • Der Ältestenrat spricht in allen Gerichtsverfahren abschließend Recht. Urteile des Allthings können vom Allthing nur mit 2/3-Mehrheit aufgehoben werden (?).
Konkret sehe ich noch folgende offenen Fragen:
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Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 14.03.2011, 16:53
Zitat von: 'Páll Skúlisson','index.php?page=Thread&postID=1480#post1480'
Konkret sehe ich noch folgende offenen Fragen:
  • Auf welche Zeit wird der Ältestenrat gewählt? Vielleicht parallel zur Wahl der Regierung?
  • Müssen Urteile einstimmig oder mit einer Mehrheit von zwei gegen einen gefällt werden?
  • Soll das Allthing Urteile des Ältestenrates aufheben können? Wenn ja, welche Hürden sollen dafür aufgestellt werden?
  • Wenn einer oder mehrere Mitglieder des Ältestenrates in einem konkreten Fall befangen sind, sollen dann Ersatzmitglieder - z.B. durch Los - nachbestimmt werden oder entscheidet der Rest vom Ältestenrat?

Ältestenratswahlen:
- entweder mit der Regierung
- zwischen der Regierung
oder
- alle 6 Monate

Urteile:
-Einstimmig würde immer zu einer Konsenslösung führen, aber ein "Richter" könnte alle Verfahren blockieren.

Allthing vs. Urteil:

- Es gibt keine andere Revisionsinstanz, daher sollten Urteile mit 2/3 Mehrheit revidiert werden können. Vielleicht weniger muss man vielleicht später ändern.

Befangenheit:

- Wer stellt eigentlich eine Befangenheit fest?
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 14.03.2011, 17:04
Dann hier einfach mal meine Vorschläge für deine Fragen:

1. Ich würde die Wahl zeitlich von der MP-Wahl trennen, sonst könnte der politische Wahlkampf zu stark reinspielen. Man könnte es zum Beispiel immer einen Monat danach machen.

2. Mehrheit reicht, sonst kommen wir womöglich in manchen Fällen gar nicht zu einem Urteil (was effektiv auch ein Urteil ist, aber unter Umständen eins, das nur die Minderheit der Richter will).

3. Das hängt direkt mit den verfassungsrechtlichen Fragen von oben zusammen. Im Moment glaube ich, dass qualifizierte Mehrheiten nicht gehen. Wenn man die Parlamentssouveränität ernst nimmt, die Niels ins Spiel gebracht hat (und an die ich auch schon gedacht habe, ohne dass ich sie beim Namen genannt hätte), kann das Allthing auf jeden Fall den Ältestenrat überstimmen.

4. Ich wäre nach wie vor für einen größeren Ältestenrat mit fünf Mitglieder. Wenn dann Mitglieder ausfallen, kann der Rest ganz normal weitermachen. Aber wir können auch drei Mitglieder und zwei Nachrücker wählen. Die Nachrücker würden dann nur dazu gehören, wenn eins der ersten drei Mitglieder ausfällt.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 14.03.2011, 17:23
ich habe nichts gegen 5 Leute, aber 5 Leute + MP + Außenminister + Innenminister macht gleich 8 und ich glaube, ich hab noch nicht alle zusammen. Aber wir sollten darauf achten, dass unsere kleine Bevölkerungsarme Republik keinen riesigen Wasserkopf aufbaut.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 14.03.2011, 17:40
Das sehe ich auch so. Man könnte die Anzahl der Richter in Relation zur Anzahl der gemeldeten Staatsbürger stellen. Im Moment sind wir etwa 10 gemeldete, wobei Eiríkur wenn er wirklich nicht wieder kommt bald rausfällt. Ich würde sagen 3 Richter sind die Basis. Haben wir 15+ gemeldete Staatsbürger werden es 5.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 14.03.2011, 17:48
Ja, wenn wir Regierungsmitglieder ausschließen, sind fünf zu viel. Ich bin mir aber nicht sicher, ob wir das tun müssen, vor allem, wenn das Allthing hinterher sowieso noch korrigieren kann. Oder ein Mittelweg wäre, nur den MP auszuschließen.

Auf der anderen Seite könnte man natürlich auch sagen, wenn das Allthing sowieso noch korrigieren kann, ist es nicht so schlimm, wenn auch mal ein Richter allein entscheiden kann. Der Regelfall dürfte es ja nicht sein, dass sich zwei Richter gegenseitig verklagen.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 14.03.2011, 17:50
Der MP muss aber in jedem Fall ausgeschlossen sein.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 14.03.2011, 19:02
Ist mir ehrlichgesagt egal. Wenn das alles ist, was wir brauchen, um dich glücklich zu machen, gern. ;)
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 14.03.2011, 19:16
Nie zuviel Macht in einer Person.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Páll Skúlisson am 14.03.2011, 20:43
Zu 1.; Eine Wahl parallel bzw. kurz nach der MP-Wahl ist dann besonders praktisch, wenn wir alle Minister vom Ältestenrat ausschließen, da sonst schnell mit einer neuen Regierungsbildung bisherige Älteste ausscheiden und auf halbem Wege nachgewählt werden muss. Daher spreche ich mich grundsätzlich dafür aus, den Ältestenrat stets unmittelbar nach der MP-Wahl zu wählen.

Zu 2.: Ich bin auch dafür, dass die einfache Mehrheit reicht. So wie ich das sehe, ist das auch der Konsens.

Zu 3.: Prinzipiell bin ich auch dafür, dass das Allthing Urteile überprüfen kann, dann können wir auch den Kreis potentieller Ältester erweitern. Aber einfach so Urteile aufheben zu können, würde die Bedeutung und die Glaubwürdigkeit des Ältestenrates deutlich herabsetzen. Was verfassungsrechtlich möglich ist, weiß ich nicht, aber wir müssen hier eine Lösung finden.

Zu 4.: Derzeit sehe ich auch nur eine Zahl von drei Ältesten als umsetzbar, aber unter den Bedingungen von Punkt 3 würde es reichen, wenn wir nur den MP ausschließen. Dann reicht es auch, wenn nur noch ein Richter aufgrund von Befangenheit übrig ist zum Recht sprechen. Zur Feststellung der Befangenheit: Sofern ein Ältestr nicht selbst seine Befangenheit anerkennt und seine Mitwirkung audgibt, kann nur das Allthing einen Richter für befangen erklären.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 14.03.2011, 20:51
zu 1.: Was passiert in einem schwebendem Verfahren? Neue Richter?

zu 2.: einfache absolute Mehrheit

zu 3.: bin ich immer noch der Meinung wir haben keine Verfassung
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 14.03.2011, 20:57
Zu 1.: Meine Befürchtung war, dass nach einem Wahlkampf die Gemüter noch ein bisschen aufgeheizt sein könnten und sich politische Fronten gebildet haben, die dann auch die Richterwahl beeinflussen. Dass bei einer Regierungsbildung Mitglieder aus dem Ältestenrat ausscheiden könnten ist aber ein guter Hinweis. Wobei sich das in Grenzen hält, wenn wir nur den MP ausschließen.

Zu 3.: Wenn wir den Ältestenrat wie ursprünglich vorgeschlagen als Allthing-Ausschuss sehen, der bei unstrittigen Fällen direkt entscheidet, dann sehe ich mit seiner Glaubwürdigkeit kein Problem, wenn strittige Fälle nach einer Empfehlung des Ältestenrats ins Plenum kommen. Wir können es ja so machen, dass das Allthing in der Praxis sein Recht nur als Berufungsinstanz ausübt, also wenn eine der Parteien es verlangt.

Zu 3b: Verfassungsrechtlich haben wir im Moment noch freie Hand, würde ich sagen. Wir müssen nur eine Lösung finden, die in sich konsistent ist. Wenn du also eine Idee hast, wie wir eine 2/3-Mehrheit wasserdicht hinbekommen, habe ich damit kein Problem.

Zu 4.: Okay, damit kann ich leben. Wenn nicht alle Richter abstimmen, brauchen wir noch eine Regelung für ein Patt im Ältestenrat. Ich würde vorschlagen, dass er den Fall dann auch an das Plenum weitergibt.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 14.03.2011, 21:07
Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir',index.php?page=Thread&postID=1519#post1519
zu 3.: bin ich immer noch der Meinung wir haben keine Verfassung
Ich glaube, du verstehst unter "Verfassung" etwas anderes als ich. Dass wir (jedenfalls im Moment) kein Dokument haben, das sich Verfassung nennt, dürfte jedem klar sein. Trotzdem haben wir eine Verfassung, also Regelungen, wie der Staat aufgebaut ist und wie seine Organe funktionieren. Fragen, welche Rechte das Allthing hat, welches Gesetz im Zweifel Vorrang hat usw. sind auf jeden Fall verfassungsrechtliche Fragen.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Alexander Pétursson am 15.03.2011, 15:20
Nur ne kleine Anmerkung...man sollte den "Ältestenrat" nicht ständig wählen. Ein wenig konstanz in der Arbeit tut sicherlich ganz gut....
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 15.03.2011, 15:24
Ja, das ist eine wichtige Anmerkung, die ich unterstützen kann.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 15.03.2011, 15:35
Ich nehme an, dass der Rat sowieso nicht allzu viel Arbeit haben wird. Aber abgesehen davon hat Páll recht, dass ein Regierungswechsel immer bedeuten kann, dass der Ältestenrat neu gewählt werden muss, weil der MP ausscheidet. Ansonsten wären sechs Monate für mich auch okay gewesen.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Alexander Pétursson am 15.03.2011, 15:42
Wieso muss dann neu gewählt werden?
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 15.03.2011, 15:48
Zumindest ein Nachrücker müsste gewählt werden. Oder willst du einfach vom alten Ergebnis den nächsten nachrücken lassen? Das geht natürlich auch.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Alexander Pétursson am 15.03.2011, 15:53
Entweder einen nachrücken lassen oder eben einen einzelnen Ältesten neu wählen. Aber der Ältestenrat an sich kann ja trotzdem 6 Monate gewählt werden. Wer später hinzukommt ist dann eben kürzer Ältester.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 15.03.2011, 16:12
Ich glaube, dass solche Detailfragen sowieso was sind, was nicht mit dem ersten Versuch für alle Ewigkeiten geklärt wird. Mit der Zeit wird es sicher noch die eine oder andere Änderung geben, wenn man sieht, was in der Praxis gut funktioniert und was nicht.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 15.03.2011, 16:35
Nivellierungen wird es immer geben, ja. Ich bin gespannt auf den ersten Entwurf für ein Gesetz.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 15.03.2011, 16:52
Bevor wir einen ersten Entwurf machen, würde ich gern noch mit Páll zu einem Ergebnis kommen. ;)
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Páll Skúlisson am 15.03.2011, 22:26
Ohne noch wichtigen inhaltlichen Äußerungen meinerseits vorgreifen zu wollen, würde ich mich anbieten, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten und als Diskussionsgrundlage hier - oder im Allthing - vorzuschlagen; er wäre dann ja noch nicht in Stein gemeißelt. Im Wesentlichen haben wir ja einen Konsens und feilen nur noch an den Details.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 15.03.2011, 22:27
Am besten kann man die Details an einem konkreten Vorschlag bearbeiten. Ich wäre Ihnen sehr dankbar und für Heimdall wäre es eine Möglichkeit sich zu profilieren.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 15.03.2011, 22:33
Wenn du magst, gern. Ansonsten hätte ich mich auch mal rangesetzt und was zusammengeschrieben.

Zu den oben angesprochenen Punkten gibt es von deiner Seite nichts mehr zu sagen, Páll?
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Páll Skúlisson am 15.03.2011, 23:11
Im Wesentlichen stimme ich Dir zu, Jónas. Ich wäre auch mit sechs Monaten und einer Nachwahl einverstanden.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 16.03.2011, 09:28
Eine Nachwahl würde ich nicht machen, da sind wir wieder bei der Mehrheitswahl einzelner Ältester, wo die Mehrheit immer alle Älteste stellt. Ich glaube, das beste wäre wenn wir das alte Ergebnis neu auszählen, aber als erstes die Ausgeschiedenen streichen. Oder natürlich eine komplette Neuwahl, aber das wollen wohl einige nicht.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Páll Skúlisson am 17.03.2011, 20:31
Nachfolgend stelle ich einen ersten Entwurf  für ein Gerichtsgesetz vor:
Zitat
Gerichtsgesetz
§1 Grundsätze
(1) Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz und haben das Recht, durch das Gesetz geschützt und durch die Gerichtsbarkeit zu ihrem Recht gebracht zu werden.
(2) Alle Menschen haben das Recht, dass ihre Rechte und Pflichten sowie die Wahrheit von gegen sie erhobenen Anschuldigungen nach dem in diesem Gesetz beschrieben gerechten und öffentlichen Verfahren durch die ordentlichen Gerichte festgestellt werden.

§2 Gerichte
(1) Das oberste und einzige Gericht der Republik Eldeyja ist das Allthing.
(2) Die ordentliche Gerichtsbarkeit in erster Instanz wird durch den Ältestenrat des Allthings ausgeübt.
(3) Die ordentliche Gerichtsbarkeit in zweiter und letzter Instanz wird durch das Plenum des Allthings nur nach einem Verfahren vor dem Ältestenrat ausgeübt.
(4) Nur in nach diesem Gesetz bestimmten Fällen übt das Plenum des Allthings die ordentliche Gerichtsbarkeit in einziger Instanz aus.

§3 Ältestenrat
(1) Der Ältestenrat ist ein dreiköpfiger Ausschuss des Allthings, der auf sechs Monate durch das Plenum des Allthings in reiner Personenwahl gewählt wird. Ist die Anzahl der Staatsbürger ausreichend groß, kann das Allthing mit einfacher Mehrheit eine größere Mitgliederzahl für den Ältestenrat beschließen.
(2) Mitglied des Ältestenrates können nur Goden sein, die nicht selbst oder unter anderem Namen als Ministerpräsident amtieren.
(3) Scheidet ein Mitglied des Ältestenrates durch Verlust der Staatsbürgerschaft oder Wahl unter eigenem oder anderem Namen zum Ministerpräsidenten aus dem Ältestenrat aus, so rückt der nächste Kandidat nach der bei der Wahl entstandenen Rangliste in den Ältestenrat nach. Ist kein Nachfolger verfügbar, so wird der ganze Ältestenrat neu gewählt.
(4) Der Ältestenrat regelt seine innere Organisation selbst.
(5) Die Wahl des Ältestenrates erfolgt nach dem System der übertragbaren Einzelstimmgebung bei Anwendung der Droop-Quote.

§4 Verfahren
(1) Jeder Mensch ist berechtigt, eine Klage an den Ältestenrat zu richten. Der Ältestenrat hat diese Klage in einem öffentlichen Verfahren zu behandeln, wobei der Kläger und der Beklagte zu hören sind.
(2) Der Ältestenrat fällt Urteile mit einer absoluten Mehrheit seiner Mitglieder. Kommt keine absolute Mehrheit zustande, so kann der Ältestenrat nur einstimmig das Verfahren an das Plenum des Allthings verweisen.
(3) Ein Verfahren wird stets vom Ältestenrat in der Besetzung zuende geführt, in der er begonnen wurde.

§5 Anfechtung
(1) Die vor dem Ältestenrat unterlegene Partei hat das Recht, um Revision vor dem Plenum des Allthings zu bitten. Die Anfechtung wird nur angenommen, wenn dem in einer ordentlichen Abstimmung wenigstens ein Drittel der teilnehmenden Goden zustimmen.
(2) Ein angefochtenes Urteil wird vor dem Plenum des Allthings neu verhandelt, wobei wieder der Kläger und der Beklagte zu hören sind. Es kann nur geändert oder aufgehoben werden, wenn dem in einer ordentlichen Abstimmung wenigstens zwei Drittel der teilnehmenden Goden zustimmen.

§6 Befangenheit
(1) Ein Mitglied des Ältestenrates gilt als befangen, wenn er selbst oder unter anderem Namen unmittelbar oder durch Verwandte als Kläger oder Beklagter fungiert.
(2) Jedes Mitglied des Ältestenrates hat bei seiner Befangenheit dies persönlich zu erklären und seine Mitwirkung in diesem Verfahren zu beenden. Lehnt ein Mitglied dies ab, so stellt das Allthing mit einfacher Mehrheit nur auf Antrag eines anderen Mitglieds des Ältestenrates die Befangenheit fest.
(3) Ein befangenes Mitglied des Ältestenrates nimmt weder an den Verhandlungen noch an der Urteilsentscheidung teil. Die übrigen Mitglieder des Ältestenrates entscheiden alleine.
(4) Sind alle Mitglieder des Ältestenrates an der Verfahrensmitwirkung durch Befangenheit verhindert, so ist das Verfahren an das Plenum des Ältestenrates zu verweisen.

§7 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt in Kraft, wenn dem in einer ordentlichen Abstimmung wenigstens zwei Drittel der teilnehmenden Goden zustimmen.
(2) Dieses Gesetz kann nur geändert oder aufgehoben werden, wenn dem in einer ordentlichen Abstimmung wenigstens zwei Drittel der teilnehmenden Goden zustimmen.
Zu §7 verweise ich auf Artikel 3 Absatz 3 Satz 3, wo eine ähnliche Regelung für die Gesetze des Codex Eldeyja getroffen wird.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 17.03.2011, 20:37
Zitat von: 'Páll Skúlisson','index.php?page=Thread&postID=1630#post1630'
System der übertragbaren Einzelstimmgebung bei Anwendung der Droop-Quote.
Das müsste vielleicht noch näher erklärt werden. Ansonsten ein schöner Entwurf!
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Páll Skúlisson am 17.03.2011, 20:57
Das Verfahren genau zu erklären ist möglich, aber sehr aufwändig und platzraubend. Wenn gewünscht, kann ich noch einen entsprechenden Artikel verfassen, ansonsten würde ich hier nur auf Wikipedia verweisen.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 17.03.2011, 22:26
Wir können auch hier erstmal vage bleiben und dann die Details ins Wahlgesetz einbauen, wenn wir wissen, wie wir ganz genau auswerten. Wir wollen ja das zur Technik passende System beschreiben. ;)
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 17.03.2011, 22:36
Also ich habe keinen Aussprachebedarf zu dem Gesetz an sich. Wie sieht es mit den anderen aus?
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 17.03.2011, 22:42
Zitat von: 'Páll Skúlisson','index.php?page=Thread&postID=1630#post1630'
(2) Der Ältestenrat fällt Urteile mit einer absoluten Mehrheit seiner Mitglieder. Kommt keine absolute Mehrheit zustande, so kann der Ältestenrat nur einstimmig das Verfahren an das Plenum des Allthings verweisen.
Und wenn er es nicht verweist, gibt es halt einfach kein Urteil? Ich finde, wenn der Ältestenrat sich nicht einigen kann, muss auf jeden Fall das Plenum ran.

Zitat
(2) Jedes Mitglied des Ältestenrates hat bei seiner Befangenheit dies persönlich zu erklären und seine Mitwirkung in diesem Verfahren zu beenden. Lehnt ein Mitglied dies ab, so stellt das Allthing mit einfacher Mehrheit nur auf Antrag eines anderen Mitglieds des Ältestenrates die Befangenheit fest.
Warum dürfen die Parteien keinen Befangenheitsantrag stellen?
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 18.03.2011, 01:40
Ich würde darauf plädieren, das der Absatz um §4

Zitat
§4 Verfahren
(1) Jeder Mensch ist berechtigt, eine Klage an den Ältestenrat zu richten. Der Ältestenrat hat diese Klage in einem öffentlichen Verfahren zu behandeln, wobei der Kläger und der Beklagte zu hören sind.
(2) Der Ältestenrat fällt Urteile mit einer absoluten Mehrheit seiner Mitglieder. Kommt keine absolute Mehrheit zustande, so kann der Ältestenrat nur einstimmig das Verfahren an das Plenum des Allthings verweisen.
(3) Ein Verfahren wird stets vom Ältestenrat in der Besetzung zuende geführt, in der er begonnen wurde.

ergänzt wird, um den Absatz das Menschen, welchen keinen Wohnsitz in Eldeyja haben, beim Verfahren persönlich anwesend sein müssen. Oder man müsste die Berechtigung ändern... Weil alle ist wirklich viel oder?
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 18.03.2011, 10:03
Ich finde das okay. Dann werden bei uns eben auch nerikanische Diktatoren wegen Kriegsverbrechen in ihrem Land verurteilt. ;) (Ging sowas ähnliches nicht auch in Belgien? Details weiß ich nicht mehr, aber irgendwie sowas ist mir dunkel in der Erinnerung)
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 18.03.2011, 13:59
Erstens, wird dieser Diktator sich ja kaum selbst anklagen.

Zweitens, öffnen wir somit Tür und Tor für Klagewellen und somit die Möglichkeit unseren Ältestenrat bzw. unser Allthing handlungsunfähig zu machen. Außerdem könnte es bei ständigen Klagen und Revisionsanträgen zu einer "Wahlmüdigkeit" kommen. In diesem Fall wäre das Rauschen so groß, dass wir wichtige eldeyjasische Klagen nicht wirklich mit der Sorgfalt, welche sie benötigen, verabschieden.

Drittens, tut es unseren Hotels gut, wenn die Kläger anreisen, während der Klage in ihnen übernachten, somit unsere Wirtschaft und unserem Staat Einkünfte hier lassen.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 18.03.2011, 14:10
Ich würde fast sagen, Páll, bringe deine Vorlage hier (http://'http://eldeyja.kopfstaat.net/forum/index.php?page=Thread&threadID=20') ins Allthing ein, dann kann man es gleich konkret diskutieren. Diese Runde hier im Justizministerium kann dann erstmal beendet werden, ich danke allen Teilnehmern sehr herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit!
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 18.03.2011, 14:19
Ich würde das gerne hier noch ausdiskutieren, nicht das wir den Antrag dann fünf mal ändern müssen...
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 18.03.2011, 14:28
Ich würde vorschlagen die Aussprache im Allthing zur Diskussion zu nutzen. Ich denke der Vorschlag ist soweit gediehen, dass alles weitere nun dort besprochen werden sollte. Das Ende der Runde hier ist ja nicht das Ende der Aussprache.
Titel: Justizministerium
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 18.03.2011, 14:31
Ich glaube, die Aufgabe eines Gerichts ist, für Gerechtigkeit zu sorgen, nicht für Einnahmen.

Aber wegen mir kann man auch verlangen, dass der Prozess irgendwas mit Eldeyja zu tun haben muss. Entweder eine der Parteien hält sich hier auf oder ist eldländisch, oder die Klage bezieht sich auf irgendeine Handlung in Eldeyja.

Edit: Ok, alles weitere im Allthing. Eure Beiträge hatte ich noch nicht gesehen.