Republik Eldeyja

SAMFELAG | Gesellschaft => HÆLI OG SKIPULAGNING | Öffentliche Einrichtungen => RIKISHASKOLI | Halldor-Laxness-Universität => Thema gestartet von: Finja Wilmerdottir am 20.05.2011, 09:17

Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 20.05.2011, 09:17
*reicht Ihre Doktorarbeit ein (Ist jetzt nix dolles oder langes, aber ich dachte ich schreib mal was und eigne mir einen solchen Titel nicht einfach an, Quelle ist insbesondere Wikipedia und hiesige Gesetze)*



Rechtsquellen

Diese Arbeit untersucht welche Rechtsquellen existieren und deren Hierachie.

1. Definition[1]

Eine Rechtsquelle ist „Erkenntnisgrund für etwas als Recht (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Recht')“.



2. Rechtsquellen

Im Folgenden wird eine Reihe von möglichen und üblichen Rechtsquellen vorgestellt und jeweils untersucht inwieweit diese existieren und welche Rolle sie spielen.

Naturrecht

Das Naturrecht geht davon aus das es von Natur aus Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Leben, gibt, die auch dann existieren wenn keinerlei Festlegungen sonstiger Art getroffen werden.

Das Naturrecht spiegelt dabei insbesondere die jeweils vorhandene Moral und Ethik wieder.

Während das Naturrecht als solches scheinbar keine besonders starke Rechtsquelle zu sein scheint, unter anderem weil nicht hinreichend definiert und zu unspezifisch, ist das Naturrecht in der Praxis eine nicht zu unterschätzende Einflussgröße. Dies liegt insbesondere in großen Rechtslücken und Interpretationsmöglichkeiten des Rechtssystems Eldeyja.


Völkerrecht

Das Völkerrecht spielt dann eine Rolle wenn Rechtsverhältnisse zwischen Staaten berührt sind. Dies ist in der gelebten Praxis in Eldeyja lediglich auf dem Niveau des Vertragsrechts relevant da rechtliche relevante Regelungen im Prinzip ausschließlich aus Verträgen mit anderen Staaten herrühren. Als Mitglied internationaler Organisationen können sich durch dort gemachte Konventionen weitere Rechtsgrundsätze ergeben.

Gewohnheitsrecht

Das Gewohnheitsrecht leitet sich durch Handlungen ab die oft Jahrelang vorgenommen werden ohne das selbige schriftlich niedergelegt wurden. Das Klassische Beispiel ist das Wegerecht wo jemand der jahrelang einen Weg benutzt hat ein Gewohnheitsrecht darauf erwirbt diesen Weg weiter benutzen zu dürfen, auch wenn der Eigentümer dieses später untersagen will.

Gewohnheitsrecht kann sich allerdings an vielen anderen stellen ergeben.

Gerade in einem Land mit Rechtslücken wie Eldeyja kann das Gewohnheitsrecht zu einer bedeutenden Rechtsquelle werden.

Verordnung

Basierend auf dem Codex: „Der Ministerpräsident erlässt die zur Vollziehung der Gesetze nötigen Verordnungen. Dieses Recht kann er auf weitere Behörden übertragen.” Wichtig ist hier das eine Verordnung einen direkten Zusammenhang zu einem Gesetz herstellen muss um gültig zu sein.

Gesetze

Gesetze stellen eine relativ eindeutige und schnell begreifbare Rechtsquelle dar. Lücken in Gesetzen bzw. Interpretationsmöglichkeiten bringen allerdings oft genug andere Rechtsquellen mit ins Spiel.


Codex Eldeyja

Die Gesetzessammlung hat den Rang einer Verfassung und hat somit den höchsten Stellenwert. Allerdings fehlen auch hier noch einige Regelungen welche nachgeordnete Rechtsquellen besonders bedeutsam machen.








[1]Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 20.05.2011, 17:45
*so* Da es noch keine Prüfungskommission oder ähnliches gibt, würde ich vorschlagen die Doktorarbeit selbstverständlich anzuerkennen. Herzlichen Glückwunsch! *so*
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 20.05.2011, 17:56
Wenn ich eine inhaltliche Frage stellen darf: Sicher mit dem Codex Eldeyja? Soweit ich weiß, gibt es keine Regel, dass der Codex im Rang über anderen Gesetzen steht. Ich habe ihn immer einfach als eine Sammlung von "alten" Gesetzen verstanden, der aber sonst keine Sonderbedeutung hat.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 20.05.2011, 18:07
Im Gegensatz zu den anderen Gesetzen hat er schon eine Art Verfassungscharakter. Wenn wir alle anderen Gesetze abschaffen funktioniert der Staat im Grunde weiter. Aber ohne den Codex wären grundlegende Fragen ungeklärt.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 20.05.2011, 18:21
Ja, natürlich beschäftigt er sich vor allem mit dem Staatsaufbau und hat deswegen Verfassungscharakter. Auf der anderen Seite sind auch Details zum Wahlrecht drin, dafür sind Sachen wie das Gerichtsgesetz und die Bürgerrechte in anderen Gesetzen. Eine richtige Verfassung ist es also nicht.

Aber hier ging es mir sowieso darum, ob die Codex-Gesetze eine rechtliche Sonderstellung haben, also im Rang über anderen Gesetzen stehen. Ich muss die Details nochmal im Allthing nachlesen, aber ich meine, das wäre nicht der Fall gewesen.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 20.05.2011, 18:32
Gefühlt sind es eben die Grundlagen, ohne die der Staat so nicht existieren kann, von daher haben sie Sonderstellung.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 23.05.2011, 07:49
Das der Codex hier als Verfassung fungiert ist nachweislich gegeben. Man erinnere nur den besonderen Schutz dieser Gesetzessamlung:
"Ein Gesetz gilt als verabschiedet, wenn von den anwesenden Abgeordneten mehr Abgeordnete der Vorlage zustimmen als ablehnen, sofern nichts anderes bestimmt ist. Gesetze des Codex Eldeyja können nur durch eine 3/4 Mehrheit geändert werden."

Desweiteren regelt zB exakt dieses "Gesetz" wie mit anderen Gesetzen zu verfahren ist, damit kann es demzufolge auch nicht den Status eines "normalen" Gesetzes haben. Es ist natürlich nicht üblich das eine "Gesetzessammlung" als Verfassung fungiert, aber das ist hier eben so geregelt und ändert nichts daran das die Sonderstellung des Codex diesem das verlieht was sonst als "Verfassung" fungiert.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.05.2011, 09:26
Aber jedes andere Gesetz kann ja auch ein Bestimmung enthalten, dass es nur durch 3/4-Mehrheit geändert werden kann. Also ist der Codex auch dabei nichts besonderes.

Es ist natürlich eine Besonderheit der Gesetze im Codex, dass sie sich mit dem Staatsaufbau und ähnlichem auseinandersetzen. Genauso wie es eine Besonderheit des Walfanggesetzes ist, dass es sich mit Walen auseinandersetzt. Aber eine rechtliche Sonderstellung hat deswegen keins von beiden.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 23.05.2011, 09:30
Der Codex ist von mir als "quasi-Verfassung" erschaffen worden, als diese MN gestartet wurde. Er stellt die älteste Sammlung gültiger Gesetze dar. RL-Vorbild war England, welches auch keine echte Verfassung hat.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 23.05.2011, 09:34
Es gibt hierzu allgemein anerkannte Definitionen und die sagen uns ganz klar das ein Walfanggesetz keine Verfassung sein kann. Mit Deiner Aussage das der Codex den Staatsaufbau regelt unterstützt Du meine Auffassung nur (siehe Definition).
Desweiteren bestreite ich eben nach wie vor das ein Gesetz selbst festlegen kann mit welcher Mehrheit es geändert werden kann.

 "Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Recht') oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Staat'), Gliedstaates (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedstaat') oder Staatenverbundes (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_eine_Verfassung_f%C3%BCr_Europa') bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Pflicht'). Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Pouvoir_constitu%C3%A9') sind an die Verfassung als oberste Norm (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm') gebunden und ihre Macht (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Macht') über die Normunterworfenen wird durch sie begrenzt. Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk') aus. Verfassungen enthalten meist auch Staatsaufgaben- und Staatszielbestimmungen, diese finden sich häufig in einer Präambel (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ambel') wieder."
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.05.2011, 09:41
Ich bestreite ja nicht, dass der Codex (Teil der) Verfassung ist. Nur dass er deswegen einen höheren Stellenwert als andere Gesetze hätte. Die Verfassung ist also nur vom Themenbereich etwas besonderes, aber ansonsten eben gleichrangig mit anderen Gesetzen.

Das deckt sich ja auch mit Einars englischem Vorbild. (Wo es dann aber konsequenterweise auch keine 3/4-Mehrheiten für Verfassungsänderungen braucht, schon allein weil gar nicht scharf definiert ist, was Verfassung ist und was nicht)
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 23.05.2011, 09:49
Auch Rechtsquellen haben eine Hierachie, und in dieser steht der Codex an erster Stelle.
D.h. im Klartext, wenn in einem anderen Gesetz etwas festgelegt ist das dem Codex widerspricht, dann gilt der Codex und nciht das andere Gesetz.
Alles andere wäre schon aus offensichtlichen Gründen Unsinn, man stelle sich nur vor ein anderes Gesetz würde die Rechte des Ministerpräsidenten einschränken oder seinen Wahlmodus ändern.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 23.05.2011, 09:52
Ach Jónas, willst Du ihr das "Magna cum laude" verwehren?
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.05.2011, 10:43
Diese Hierarchie ist nirgends schriftlich festgelegt. Ich habe vor, eine ausdrückliche Hierarchie in meinen Änderungsvorschlag einzubauen, und zwar in der Form, wie ich glaube, dass das eldländische Gewohnheitsrecht es jetzt schon sieht: Bei Widersprüchen gilt das Gesetz, das eine höhere qualifizierte Mehrheit voraussetzt, oder wenn das bei beiden Gesetzen gleich ist, das neuere Gesetz. Mit 75% spielt der Codex da natürlich oben mit, aber grundsätzlich ist er nichts besonderes.

@Einar: Sieht fast so aus. ;)
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 23.05.2011, 11:31
Das Gewohnheitsrecht ist eine verhältsnismäßig schwache Rechtsquelle und rangiert zB noch unterhalb der Gesetze.
Eine schriftliche Niederlegung ist eigentlich überflüssig sofern man umgekehrt nicht von allen Rechtsnormen abweichen möchte.
Zitat "Da sich von der Verfassung sämtliche Rechtssätze eines Rechtssystems ableiten, bildet diese den Abschluss des Stufenbaus der Rechtsordnung (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Stufenbau_der_Rechtsordnung').
Nach Kelsen könnte der Stufenbau der Rechtsordnung beispielsweise umfassen

[list=1]
[/li][li]die historisch erste (revolutionäre) Verfassung, die die Erzeugung
[/li][li]der aktuellen Verfassung (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung') regelt, die die Erzeugung
[/li][li]der Gesetze (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz') regelt, die die Erzeugung
[/li][li]der Urteile regelt. "
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.05.2011, 12:57
"beispielsweise". Mehr ist dazu nicht zu sagen, oder? Das ist vielleicht in Österreich so, aber auf Eldeyja passt diese Beispielhierarchie so nicht.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 23.05.2011, 13:05
Im Sinne einer vernünftigen Diskussionskultur wäre es gut wenn man auf das eingeht was der andere gesagt hat - wo habe ich irgendein Beispiel aus Österreich gebracht?

Und was genau paßt an der von mir zitierten Stufenhierachie jetzt nicht ins Bild? Legt der Codex fest wie Gesetze erstellt werden oder legt er das nicht fest? Wenn ja ist er übergeordnet den normalen Gesetzen, wenn nein, dann nicht - so einfach kann das sein.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.05.2011, 14:19
Das Problem ist, dass du versuchst, aus einem Beispiel was allgemeines herzuleiten, und aus einer zeitlichen Abfolge eine Rangfolge. Beides geht so natürlich nicht.

Nur dadurch, dass etwas in der gleichen Gesetzessammlung ist, in der auch festgelegt wird, wie das Allthing Gesetze beschließt, bekommt es noch lange nicht einen höheren Rang. Deine Stufen 2. bis 4. sind in Eldeyja alles das gleiche, und 1. ist eben rein historisch unterschiedlich und nicht im Rang. Im Gegenteil dürfte die Verfassung ursprünglich kein schriftliches Recht gewesen sein und damit, wie du ja selbst sagst, unterhalb von normalen Gesetzen stehen, auch wenn sie zuerst da war und geregelt hat, wie die Gesetze zustandekommen.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 23.05.2011, 15:00
Der Codex erfüllt für das Land hier, nach den genannten allgemeinen Definitionen , und vom Urheber so bestätigt, die Funktion der Verfassung. Das Du das nicht sehen willst ist bedauerlich, aber scheinbar nicht zu ändern.
Und daraus folgt eben logisch die Höherwertigkeit des Codex über sonstige Gesetze und das bedeutet praktisch das Regelungen in sonstigen Gesetzen, welche Regeln des Codex verletzen, Unwirksam sind.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.05.2011, 15:32
Einar hat aber auch ganz klar England als Vorbild genannt. Da gibt es eben nicht wie in Deutschland dieses eine Grundgesetz, das über allem steht, sondern eine Sammlung von Gesetzen, die irgendwie in einem unscharf definierten Bereich das Verfassungsrecht ausmachen (und in einem nicht zu kleinen Teil ist es auch reines Gewohnheitsrecht; das ist in Eldeyja vielleicht ein bisschen weniger). Genau das ist der Codex auch: Eine Sammlung von alten Gesetzen, die einen Teil des eldländischen Verfassungsrechts ausmachen, die aber genauso gut von zusätzlichen neuen Gesetzen ergänzt oder ersetzt werden können.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 23.05.2011, 15:56
Wo soll da der Widerspruch sein? Aus meiner Sicht kann der Codex um weitere Gesetze ergänzt werden (eine Verfassung kann üblicherweise ja auch geändert und erweitert werden) - habe ich dasbestritten? In diesem Land ist die Verfassung kein einziges Werk sondern eine Gesetzessammlung das ist vielleicht unüblich aber widerspricht nicht der Definition die da ja lautet: "Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument (http://'http://de.wikipedia.org/wiki/Recht') oder der zentrale Rechtsbestand ..."
Deshalb heißt es klarerweise auch in meiner Doktorarbeit: "Die Gesetzessammlung hat den Rang einer Verfassung und hat somit den höchsten Stellenwert."

Der Punkt ist schlicht das auch eventuell neu in den Codex aufgenommene Gesetze dann Verfassungsrang genießen und hierachisch über Gesetzen liegen die nicht zum Codex gehören, wie zum Beispiel das neue Walschutzgesetz, das nur ein Gesetz, aber kein Verfassungsbestandteil ist.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.05.2011, 16:37
Gut, wenn sowieso jedes Gesetz, das irgendwie mit Verfassungsrecht in Berührung kommt, Verfassungsrang bekommt, dann hat sich das Problem erledigt. Alles, was irgendwie in Konflikt stehen könnte, ist dann gleichrangig, und alles andere wie das Walfanggesetz hat keine Chance, jemals damit im Konflikt zu stehen.

Wenn man es so interpretiert, ist die Unterteilung also nicht mehr falsch, sondern nur noch völlig irrelevant. Das mit dem höheren Rang ist dann auch mehr konstruiert, damit dein Weltbild in Ordnung bleibt, und hat nicht irgendeine praktische Bedeutung.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 23.05.2011, 20:53
Für mich machen die Gesetze des Codex folgendes aus: Ohne die Gesetze des Codex funktioniert dieser Staat nicht mehr, bzw. ist er nicht existent. Ohne die anderen Gesetze kann er aber fuktionieren und existieren. Daraus leitet sich ein höherer Stellenwert des Codex ab, als den Finja die Gesetzessammlung ja auch bezeichnet.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 23.05.2011, 21:02
Richtig, im  Codex sind für den Staatsaufbau wichtige Gesetze. Ich würde zusätzlich zur eldländischen Verfassung auch noch das Gerichtsgesetz und die Allmenn Mannréttindayfirlýsing zählen, die außerhalb des Codex stehen.

Wenn du sagst, dass das besonders wichtige Gesetze sind, dann bin ich dabei. Aber rechtlich gesehen wüde ich sagen, dass die Gesetze nicht mehr als andere Gesetze zählen, weder wenn du nur den Codex nimmst, noch wenn du alle Verfassungsgesetze zusammennimmst.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 23.05.2011, 22:52
Das Gerichtsgesetz wäre auf jeden Fall ein Anwärter auf den Codex. Das Menschenrechtsgesetz zwar auch, ist aber in seiner Formulierung und Auslegung sicher kein althergebrachtes Gesetz.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 24.05.2011, 07:39
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=3997#post3997'
Gut, wenn sowieso jedes Gesetz, das irgendwie mit Verfassungsrecht in Berührung kommt, Verfassungsrang bekommt, dann hat sich das Problem erledigt. Alles, was irgendwie in Konflikt stehen könnte, ist dann gleichrangig, und alles andere wie das Walfanggesetz hat keine Chance, jemals damit im Konflikt zu stehen.

Wenn man es so interpretiert, ist die Unterteilung also nicht mehr falsch, sondern nur noch völlig irrelevant. Das mit dem höheren Rang ist dann auch mehr konstruiert, damit dein Weltbild in Ordnung bleibt, und hat nicht irgendeine praktische Bedeutung.
Es bekommen diejenigen Gesetze Verfassungsrang die der Gesetzgeber dazu bestimmt. Prinzipiell kann der Gesetzgeber auch das Walschutzgesetz dazu machen wenn er es so bestimmt.
Und es geht hier nicht um mein Weltbild, sondern um das Weltbild wie es die allgemeinen Grundsätze der Rechtswissenschaft definiert haben. Das Dein Weltbild damit nicht in Einklang zu bringen ist, ist wie gesagt bedauerlich, aber offensichtlich nicht zu ändern.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 24.05.2011, 09:23
Zitat von: 'Einar Sigurdsson',index.php?page=Thread&postID=4018#post4018
Das Gerichtsgesetz wäre auf jeden Fall ein Anwärter auf den Codex. Das Menschenrechtsgesetz zwar auch, ist aber in seiner Formulierung und Auslegung sicher kein althergebrachtes Gesetz.
Also wenn ich ehrlich sein soll, sieht der ganze Codex von der Form und den Formulierungen her nicht besonders alt aus. ;)

Ich finde es auch nicht schlimm, wenn wir Verfassungsrecht haben, das nicht im Codex ist. Für alle neuen Ergänzungen ist es ja sowieso so.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 24.05.2011, 09:31
Zitat von: 'Finja Wilmerdottir',index.php?page=Thread&postID=4026#post4026
Es bekommen diejenigen Gesetze Verfassungsrang die der Gesetzgeber dazu bestimmt. Prinzipiell kann der Gesetzgeber auch das Walschutzgesetz dazu machen wenn er es so bestimmt.
Okay, lassen wir die theoretischen Fragen mal außen vor, wir kommen da eh nicht auf einen grünen Zweig.

Wie denkst du, dass das Allthing einem Gesetz Verfassungsrang verleiht? Kommen wir da dann nicht wieder auf meine Ansicht zurück, dass das Gesetz Vorrang hat, das eine höhere Zustimmung im Allthing gebraucht hat? An viel mehr hängst du deine Argumentation ja nicht auf als an der 3/4-Mehrheit, die die Gesetze des Codex brauchen.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 24.05.2011, 10:02
In dem Gesetz muß stehen das es zum Codex gehört (Schlussbestimmung) und es muß dann mit einer 3/4 Mehrheit verabschiedet werden, außerdem darf der MP natürlich kein Veto einlegen.
Dann ist es Teil des Codex und hat Verfassungsrang. Und da der Codex die Verfassung ist, gibt es meiner Ansicht nach derzeit nur 2 Mehrheiten: Einfache Mehrheit für Gesetze und 3/4 Mehrheit für Codex-Gesetze.
Alle Bestimmungen in Gesetzen die andere Mehrheiten vorsehen sind Unwirksam, es sei denn sie wären selbst Teil des Codex. Ganz klar gesagt also: Die Schlussbestimmungen im Gerichtsgesetz sind irrelevant, das Gesetz kann mit einfacher Mehrheit geändert und verabschiedet werden. Der richtige Weg hier wäre meines Erachtens das Ding Teil des Codex zu machen, dann muß es wie oben beschrieben mit 3/4 Mehrheit verabschiedet werden.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 24.05.2011, 10:32
Der Codex ist ein historische Gesetzessammlung, liebe Finja. Er ist nicht das Verfassungsdokument, sowas haben wir nicht. Er ist Teil des eldländischen Verfassungsrechts, nicht mehr und nicht weniger.

Zum Rest deines Beitrags fällt mir nicht viel ein. Das ist einfach aus der Luft gegriffener Blödsinn. Es steht nirgends, dass der MP gegen Änderungen am Codex kein Veto einlegen kann, und es ist ausdrücklich vorgesehen, dass andere qualifizierte Mehrheiten benutzt werden können.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 24.05.2011, 10:49
Einar denkt, dass es Zeit wird einen Professoren für den Fachbereich zu stellen, der die Diskussion zwischen den beiden Studenten beenden kann.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 24.05.2011, 10:56
Ich glaube Du bist schlicht intellektuell überfordert. Als Beispiel: Ich schreibe das der MP kein Veto gegen das Gesetz einlegen darf das neu zum Codex gehören soll und Du wirfst mir Blödheit vor weil "Es steht nirgends, dass der MP gegen Änderungen am Codex kein Veto einlegen kann..." , das, nachdem ich ihm ausdrücklich ein Vetorecht zugestanden habe.

Tut mir leid, aber es macht mir wenig Spaß mit jemanden zu diskutieren der entweder nicht begreifen will oder kann was man aussagt.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 24.05.2011, 12:04
Wahrscheinlich solltest du einfach eindeutiger formulieren, und am besten nicht Sigurður als Kommunikationstrainer nehmen.

Die qualifizierten Mehrheiten sind trotzdem immer noch ausdrücklich vorgesehen.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 07.06.2011, 15:19
Stimmt das in etwa?
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 07.06.2011, 16:34
Das mit Ältestenrat und Allthing passt noch nicht ganz, oder ist jedenfalls nicht vollständig. Das Allthing ist ja immer die letzte Instanz, auch wenn der Ältestenrat beschlussfähig ist.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 07.06.2011, 17:48
Sehr schönes Ding :)
Könnte man noch ein wenig ergänzen. Bei MP fehlt noch die Regierung (Minister, ernannt vom MP, bestätigt durch Allthing), Verordnungen kann der auch erlassen und der Älteste Gode sollte ggf auch noch erwähnt werden.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 07.06.2011, 17:52
Ich hab das Veto mal mit aufgenommen und Jónas seine Anregungen hinzugefügt.


Wenn ich fertig bin, möchte ich auch ein Dr. haben... :D
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 07.06.2011, 18:17
So, alles bis auf den Ältesten Goden ist drin...
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 07.06.2011, 19:32
Finde ich außerordentlich gelungen :)
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 07.06.2011, 19:42
Werden Gesetze nicht vom Ältesten Goden verkündet?

Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=4586#post4586'
Wenn ich fertig bin, möchte ich auch ein Dr. haben... :D
Naja, wenn wir konsequent wären, müssten wir dir den wohl geben... ;)
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 07.06.2011, 19:51
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=4589#post4589'
Werden Gesetze nicht vom Ältesten Goden verkündet?

Entschuldige bitte, es steht nirgendwo, dass es der Ministerpräsident macht, aber der Älteste Gode wird auch nicht erwähnt... ich habe das, einfach aus dem Veto geschlossen, vermute ich mal. Ich glaube, wir lassen das mal durch Einar klären. ^^ Es ist der Zeit so, das es der Älteste Gode macht, aber ich konnte keine gesetzliche Grundlage finden. Aber Gesetze müssen verkündet werden.

Ich habe langsam das Gefühl, dass es unübersichtlich wird...
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 07.06.2011, 20:48
Bisher hat Snorri die Abstimmungen geschlossen und damit die Gesetze sozusagen verkündet.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 07.06.2011, 21:37
Was aber von der Logik her so eigentlich nicht geht - denn der MP kann bekanntlich ein Veto einlegen. Ein Gesetz tritt aber üblicherweise mit der Verkündung in Kraft. Damit würde der Älteste Gode dem MP zunächst die Möglichkeit zum Veto nehmen, denn das darf ja verhindern das ein Gesetz überhaupt erst in Kraft tritt.
Allermindestens müßte normal der ÄG dem MP das gesetz zur Prüfung zuleiten und es erst dann verkünden, oder, einfacher, der MP verkündet das ;)
Man beachte das prinzipiell MP und ÄG durchaus verschiedene Personen sein könnten, dann würde das auch praktisch relevant werden.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 07.06.2011, 21:49
Richtig. Aber praktisch gesehen würde ich das Problem einfach ignorieren, solange es keine Rolle spielt. ;)
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 07.06.2011, 22:33
Naja, ich möchte das jetzt nicht x-mal neu machen müssen, wenn ich es schon mal mache, um es später ins MN-Wiki einzupflegen.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 07.06.2011, 22:42
Wenn es für das Wiki ist sollte man vielleicht noch in klein anmerken das der Ältestenrat = Gericht ist. Ich denke außenstehenden erschließt sich das aufgrund des Namens so nicht.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 07.06.2011, 22:43
Danke, daran hätte ich nicht mehr gedacht. Aber es ist ja nicht nur für das Wiki.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Einar Sigurdsson am 08.06.2011, 14:52
Solange es keine Rolle spielt, möchte ich das mit ÄG und MP auch einfach übergehen. Da Snorri = Einar ist und somit zur Zeit ÄG = MP würde ich mir derartige Selbstgespräche gerne ersparen.
Titel: Doktorarbeit
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 08.06.2011, 14:53
Wenn du es nicht mehr ändern willst, lass diesen Pfeil in der Grafik doch einfach weg. Ich glaube, wer Gesetze verkündet, ist in solchen Darstellungen meistens sowieso nicht drin.