Republik Eldeyja

SAMFELAG | Gesellschaft => EFNAHAGUR | Wirtschaft => Thema gestartet von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 29.05.2011, 14:24

Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 29.05.2011, 14:24
Hier tagt die Gründungsversammlung der IGE.
Versammlungsleiterin: Thelma
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 29.05.2011, 14:30
. Wartet auf die geladenen Vertreter.
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Páll Skúlisson am 29.05.2011, 14:35
Páll trifft ein, begrüßt Thelma freundlich und setzt sich.
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 29.05.2011, 14:38
Hæ Páll, wie laufen die Geschäfte?
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Páll Skúlisson am 29.05.2011, 14:59
Hallo Thelma, ich kann mich nicht beklagen. Insbesondere meine Wollprodukte sind bei den Touristen sehr beliebt; und mit diesen ganzen Nahrungsmittelkrisen auf dem Kontinent vertrauen viele lieber auf heimische Produkte.
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Björn Davíðsson am 30.05.2011, 02:29
Erscheint, begrüßt die beiden Anderen, legt seinen Koffer auf den Tisch und setzt sich anschließend auf einen Stuhl an der Tafel.
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 30.05.2011, 09:00
*Trifft ein*
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 30.05.2011, 11:30
Das hört sich gut an Páll.

Begrüßt Björn und Finja.

Schön, das ihr alle so schnell kommen konntet, ich würde noch einen Moment auf Sara warten wollen, wenn es euch recht ist.

:)
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 03.06.2011, 02:51
Na gut, fangen wir einfach schon einmal an. Ich habe euch eingeladen, um mit euch eine Art "Interessen Verband" zu gründen.
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 03.06.2011, 09:06
Ausgezeichnete Idee.
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 03.06.2011, 13:36
Ich habe bereits eine Mustersatzung mitgebracht, sollte es keine Einwände geben, würde ich diese kurz verlesen und dann als gedruckte Exemplare verteilen, um sie zu verbessern oder auch nicht.
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 03.06.2011, 16:41
*Wartet gespannt auf die Verteilung der Satzung*
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 03.06.2011, 16:48
*so* Entschuldige Finja, ich versuche das etwas zu ziehen etwa bis Sonntag, da Páll ja nicht da ist. *so*
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 12.06.2011, 20:39
. Sieht das Páll scheinbar nichts dagegen hat. Und legt die Satzung vor.

Zitat
Abschnitt 1 - Grundsätzliches
Der Name des Vereins lautet "Interessen Gemeinschaft Eldeyja". Er führt als offiziellen Kurznamen "Interessen Gemeinschaft Eldeyja" und die Abkürzung "IGE". Die IGE ist ein Verein, welcher seinen Sitz in Höfudfjörður, Republik Eldeyja hat. Intention der IGE ist, die Organisation, Zusammenarbeit und Effetivierung der Firmen, welche in der Republik Eldeyja ansässig sind. Die IGE bekennt sich zum Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung.

Abschnitt 2 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der IGE kann durch die Antragsstellung und die nachfolgende Bestätigung durch den Parteivorstand erworben werden. Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung oder Ausschluss durch den Parteivorstand. Mitglied kann jede juristische Person werden, welche in Eldeyja angemeldet ist.

Abschnitt 3 - Organe
Ein jedes Mitglied der IGE benennt einen Vertreter, welcher auf der Mitgliederversammlung volles Rede- und Stimmrecht hat. Alle neun Monate wählt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aus ihrer Reihe einen Vorsitzenden und gegebenenfalls einen Stellvertreter und/oder einen Schatzmeister. Bei berechtigtem Misstrauen der Mitgliederversammlung gegenüber den Vorstand kann eine Neuwahl per 2/3 Mehrheit durch die Mitgleiderversammlung vorzeitig beschlossen werden.

Abschnitt 4 - Parteivorstand
Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister, soweit je vorhanden, bilden zusammen den Vorstand. Der Vorstand beschließt durch einfachen Mehrheitsentscheid seiner Mitglieder, in Pattsituationen ist dabei die Stimme des Parteivorsitzenden ausschlaggebend.

Abschnitt 5 - Schlussbestimmungen
Änderungen an der Satzung sind nur von der Mitgliederversammlung durch absolute Mehrheit zu beschließen. Punkte der Satzung, die gegen geltendes Recht der Republik Eldeyja verstoßen, verlieren ihre Gültigkeit, sollten Teile der Satzung ungültig werden, bleibt die restliche Satzung davon unberührt.
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 13.06.2011, 07:46
- Effetivierung, schreibt sich das so?
- "Parteivorstand", ersetze überall Partei durch Verein, dies ist ja eben ein Verein und keine politische Partei.
- Die Mitgliedschaft endet, ggf. würde ich statt "Auflösung" "Austritt" schreiben. Bei Auflösung könnte man meinen das sich der Verein auflösen muß und ein Austritt nicht vorgesehen ist.
- Da wir hier letztlich über einen Wirtschaftsverband reden würde ich fragen wollen ob es nicht sinnhaft wäre wenn nur Firmen / Firmenvertreter Mitglied werden zu lassen statt jedermann?
- 9 Monate finde ich ziemlich lang
- Da fehlt alles über Mitgliedsbeiträge, wie soll sich der Verband finanzieren bzw. die Projekte die er anzustoßen gedenkt?
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Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 13.06.2011, 11:19
Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=4704#post4704'
- Effetivierung, schreibt sich das so?
Es kann sich um einen Tippfehler handeln, ich werde es prüfen.
Zitat
- "Parteivorstand", ersetze überall Partei durch Verein, dies ist ja eben ein Verein und keine politische Partei.
Oh, das habe ich im Eifer wohl übersehen.
Zitat
- Die Mitgliedschaft endet, ggf. würde ich statt "Auflösung" "Austritt" schreiben. Bei Auflösung könnte man meinen das sich der Verein auflösen muß und ein Austritt nicht vorgesehen ist.
Ich werde es um formulieren. "...Austritt oder Auflösung des Mitgliedes..."
Zitat
- Da wir hier letztlich über einen Wirtschaftsverband reden würde ich fragen wollen ob es nicht sinnhaft wäre wenn nur Firmen / Firmenvertreter Mitglied werden zu lassen statt jedermann?
Die Satzung verlangt von Mitgliedern, das diese juristische Personen sind, ist das nicht genau das, was du meinst?
Zitat
- 9 Monate finde ich ziemlich lang
Dies war ein Vorschlag, um auch eine gewisse Beständigkeit in den Verein zu bringen.
Zitat
- Da fehlt alles über Mitgliedsbeiträge, wie soll sich der Verband finanzieren bzw. die Projekte die er anzustoßen gedenkt?
Es war ein Vorschlag, wir können diesen gerne verbessern, ändern oder verwerfen.
*so* Du hast dir noch keine Parteisatzung aus Eldeyja an gesehen, oder? *so*
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Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 13.06.2011, 12:26
"Auflösung des Mitgliedes" - in Salzsäure womöglich? Obwohl da glaube ich zwei verschiedene Lösungen nötig sind, einerseits das Fleisch in Säure und dann die Knochen in Lauge oder sowas war das ;)

"eine juristische Person" ist auch ein Privatmensch.

*so* Nö, hab mir noch keine Parteisatzung angesehen, aber das hier ist ja auch keine Partei sondern eigentlich ein Werbe und Interessenverband mit der Neigung zur Kartellbildung :D *so*
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 13.06.2011, 14:26
Das Verlassen eines Vereines ist allgemein durch Austritt, Ausschluss oder Exitus möglich. Firmen sterben jedoch so selten, zumindes würden mich dann die Todesursachen interessieren...

Ich dachte immer, man teilt Personen in jurist. und natürliche Personen ein. Wir können auch natürliche Personen ausschließen, wenn es nicht so eindeutig ist, wie ich eigentlich annahm.

*so* Was ein Kartell? Echt? xD *so*
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Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 14.06.2011, 21:20
Zitat
Abschnitt 1 - Grundsätzliches
Der Name des Vereins lautet "Interessen Gemeinschaft Eldeyja". Er führt als offiziellen Kurznamen "Interessen Gemeinschaft Eldeyja" und die Abkürzung "IGE". Die IGE ist ein Verein, welcher seinen Sitz in Höfudfjörður, Republik Eldeyja hat. Intention der IGE ist, die Organisation, Zusammenarbeit und Effetivierung der Firmen, welche in der Republik Eldeyja ansässig sind. Die IGE bekennt sich zum Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung.

Abschnitt 2 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der IGE kann durch die Antragsstellung und die nachfolgende Bestätigung durch den Vorstand erworben werden. Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung der Mitgliedes, Austritt oder Ausschluss durch den Vorstand. Mitglied kann jede juristische Person werden, welche in Eldeyja angemeldet ist.

Abschnitt 3 - Organe
Ein jedes Mitglied der IGE benennt einen Vertreter, welcher auf der Mitgliederversammlung volles Rede- und Stimmrecht hat. Alle neun Monate wählt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aus ihrer Reihe einen Vorsitzenden und gegebenenfalls einen Stellvertreter und/oder einen Schatzmeister. Bei berechtigtem Misstrauen der Mitgliederversammlung gegenüber den Vorstand kann eine Neuwahl per 2/3 Mehrheit durch die Mitgleiderversammlung vorzeitig beschlossen werden.

Abschnitt 4 - Vorstand
Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister, soweit je vorhanden, bilden zusammen den Vorstand. Der Vorstand beschließt durch einfachen Mehrheitsentscheid seiner Mitglieder, in Pattsituationen ist dabei die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Abschnitt 4 - Beitragsordnung
Jede juristische Person, welche Mitglied der IGE ist, zahlt 1% des letzten Jahresgewinns, mindestens jedoch 750'000 EK. Die Mitgliedsbeiträge sind zum 1. Jännar fällig, es gibt keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages.

Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
Änderungen an der Satzung sind nur von der Mitgliederversammlung durch absolute Mehrheit zu beschließen. Punkte der Satzung, die gegen geltendes Recht der Republik Eldeyja verstoßen, verlieren ihre Gültigkeit, sollten Teile der Satzung ungültig werden, bleibt die restliche Satzung davon unberührt.
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Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 15.06.2011, 08:24
Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=4741#post4741'
Zitat
Abschnitt 1 - Grundsätzliches
Der Name des Vereins lautet "Interessen Gemeinschaft Eldeyja". Er führt als offiziellen Kurznamen "Interessen Gemeinschaft Eldeyja" und die Abkürzung "IGE". Die IGE ist ein Verein, welcher seinen Sitz in Höfudfjörður, Republik Eldeyja hat. Intention der IGE ist, die Organisation, Zusammenarbeit und Effektivierung der Firmen, welche in der Republik Eldeyja ansässig sind. Die IGE bekennt sich zum Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung.

Abschnitt 2 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der IGE kann durch die Antragsstellung und die nachfolgende Bestätigung durch den Vorstand erworben werden. Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung der Geschäftstätigkeit des Mitgliedes, Austritt oder Ausschluss durch den Vorstand. Mitglied kann jede im Gewerberegister eingetragene Firma mit Hauptsitz in Eldeyja werden.

Abschnitt 3 - Organe
Ein jedes Mitglied der IGE benennt einen Vertreter, welcher auf der Mitgliederversammlung volles Rede- und Stimmrecht hat. Alle neun Monate wählt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aus ihrer Reihe einen Vorsitzenden und gegebenenfalls einen Stellvertreter und/oder einen Schatzmeister. Bei berechtigtem Misstrauen der Mitgliederversammlung gegenüber den Vorstand kann eine Neuwahl per 2/3 Mehrheit durch die Mitgliederversammlung vorzeitig beschlossen werden.

Abschnitt 4 - Vorstand
Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister, soweit je vorhanden, bilden zusammen den Vorstand. Der Vorstand beschließt durch einfachen Mehrheitsentscheid seiner Mitglieder, in Pattsituationen ist dabei die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Abschnitt 4 - Beitragsordnung
Jede juristische Person, welche Mitglied der IGE ist, zahlt 0,1% des letzten Jahresgewinns nach Steuern, mindestens jedoch 750'000 EK. Die Mitgliedsbeiträge sind zum 1. Jännar fällig, es gibt keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages.

Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
Änderungen an der Satzung sind nur von der Mitgliederversammlung durch absolute Mehrheit zu beschließen. Punkte der Satzung, die gegen geltendes Recht der Republik Eldeyja verstoßen, verlieren ihre Gültigkeit, sollten Teile der Satzung ungültig werden, bleibt die restliche Satzung davon unberührt.
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Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 15.06.2011, 09:15
Zwei Kleinigkeiten: Ihr habt zwei Abschnitte 4, und "Interessengemeinschaft" schreibt man im Deutschen zusammen.
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Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 15.06.2011, 11:06
Finja, ich habe nach gesehen. Eine juris. Person ist jeder zusammen "Schluss" angefangen vom Verein, über Firmen, bis hin zu Aktiengesellschaften. Ausgeschlossen sind jedoch alle natürlichen Personen, sprich Menschen. Daher ist die Verwendung des Termini juris. Person für mich immer noch der zu bevorzugende.

Was meinst du mit "nach Steuern"?
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Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 15.06.2011, 12:26
Stimmt, Du hast Recht.

Um das klarzustellen, es gibt einen Gewinn vor Steuern und nach Steuern.
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Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 15.06.2011, 13:08
Ich muss dies mit den Steuern einen Moment überdenken.

0,1% ist recht wenig, oder? Es wäre ja dann so, dass bis zu einem Jahresgewinn von 7,5 Milliarden EK keine Firma mehr als 750'000 EK einzahlen würde. Dann können wir die Prozente auch streichen und um Spenden von x Prozent bitten...
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 15.06.2011, 13:23
Sind das bei 0,1% nicht 0,75 Milliarden?
Alternativ können wir bei 1% bleiben aber dann bitte auch eine Grenze nach oben einbauen.
Oder, da sowieso alle nur das gleiche Stimmrecht haben, einfach einen festen Mitgliedsbeitrag nehmen.
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 15.06.2011, 13:25
Ich glaube, dann ist die beste Möglichkeit die mit den Spenden.
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Páll Skúlisson am 16.06.2011, 16:08
Grundsätzlich finde ich den Vorschlag sehr gelungen. Ich stimme Jónas zu, dass es "Interessengemeinschaft Eldeyja" (oder gerne auch: InteressenGemeinschaft Eldeyja) heißen sollte. Weiterhin lässt der Terminus "juristische Person" auch Parteien oder Kirchen Mitglied werden, was für diesen Wirtschaftsverband aber nicht gemeint ist. Die Einführung eines "Kurznamens" würde ich streichen, das ist bloß eine Dopplung. Und bevor wir das Kürzel so festlegen, sollten wir nochmal schauen, wie sich der Name der Organisation ins Eldländische übersetzen lässt. Fragen zur Finanzierung würde ich zunächst außen vor lassen oder pauschal mit "Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag an die IGE" (in Abschnitt 2) regeln; so detailliert ist es nicht notwendig.
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 22.06.2011, 16:14
Das Problem mit Kirchen und Parteien ist zwar gegeben, jedoch muss der Vorstand die neu Mitglieder doch zulassen.

Wo waren wir also genau stehen geblieben, hat jemand mitgeschrieben?
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 15.07.2011, 03:36
Besteht Einigkeit darüber das wir den Satzungsentwurf abstimmen wollen?
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Finja Wilmerdottir am 15.07.2011, 07:37
Einverstanden
Titel: [Gründungsversammlung] \"Interessen Gemeinschaft Eldeyja\"
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 15.07.2011, 15:11
Zitat
Satzung

Abschnitt 1 - Grundsätzliches
Der Name des Vereins lautet "Interessengemeinschaft Eldeyja". Er führt die Abkürzung "IGE". Die IGE ist ein Verein, welcher seinen Sitz in Höfudfjörður, Republik Eldeyja hat. Intention der IGE ist, die Organisation, Zusammenarbeit und Effektivirrung der Firmen, welche in der Republik Eldeyja ansässig sind. Die IGE bekennt sich zum Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung.

Abschnitt 2 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der IGE kann durch die Antragsstellung und die nachfolgende Bestätigung durch den Vorstand erworben werden. Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung, Austritt oder Ausschluss durch den Vorstand. Mitglied kann jede juristische Person werden, welche in Eldeyja angemeldet ist, ausgenommen sind der Staat selbst und seine Behörden.

Abschnitt 3 - Organe

Ein jedes Mitglied der IGE benennt einen Vertreter, welcher auf der Mitgliederversammlung volles Rede- und Stimmrecht hat. Alle sechs Monate wählt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aus ihrer Reihe einen Vorsitzenden und gegebenenfalls einen Stellvertreter und/oder einen Schatzmeister. Bei berechtigtem Misstrauen der Mitgliederversammlung gegenüber den Vorstand kann eine Neuwahl per 2/3 Mehrheit durch die Mitgliederversammlung vorzeitig beschlossen werden.

Abschnitt 4 - Parteivorstand
Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister, soweit je vorhanden, bilden zusammen den Vorstand. Der Vorstand beschließt durch einfachen Mehrheitsentscheid seiner Mitglieder, in Pattsituationen ist dabei die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Abschnitt 5 - Beitragsordnung
Jede juristische Person, welche Mitglied der IGE ist, zahlt  750'000 EK. Die Mitgliedsbeiträge sind zum 1. Jännar fällig, es gibt keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages. Außerdem wird jährlich eine Spende von 1% des Gewinns empfohlen.

Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
Änderungen an der Satzung sind nur von der Mitgliederversammlung durch absolute Mehrheit zu beschließen. Punkte der Satzung, die gegen geltendes Recht der Republik Eldeyja verstoßen, verlieren ihre Gültigkeit, sollten Teile der Satzung ungültig werden, bleibt die restliche Satzung davon unberührt.