Abschnitt 1 - Grundsätzliches
Der Name des Vereins lautet "Interessen Gemeinschaft Eldeyja". Er führt als offiziellen Kurznamen "Interessen Gemeinschaft Eldeyja" und die Abkürzung "IGE". Die IGE ist ein Verein, welcher seinen Sitz in Höfudfjörður, Republik Eldeyja hat. Intention der IGE ist, die Organisation, Zusammenarbeit und Effetivierung der Firmen, welche in der Republik Eldeyja ansässig sind. Die IGE bekennt sich zum Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung.
Abschnitt 2 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der IGE kann durch die Antragsstellung und die nachfolgende Bestätigung durch den Parteivorstand erworben werden. Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung oder Ausschluss durch den Parteivorstand. Mitglied kann jede juristische Person werden, welche in Eldeyja angemeldet ist.
Abschnitt 3 - Organe
Ein jedes Mitglied der IGE benennt einen Vertreter, welcher auf der Mitgliederversammlung volles Rede- und Stimmrecht hat. Alle neun Monate wählt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aus ihrer Reihe einen Vorsitzenden und gegebenenfalls einen Stellvertreter und/oder einen Schatzmeister. Bei berechtigtem Misstrauen der Mitgliederversammlung gegenüber den Vorstand kann eine Neuwahl per 2/3 Mehrheit durch die Mitgleiderversammlung vorzeitig beschlossen werden.
Abschnitt 4 - Parteivorstand
Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister, soweit je vorhanden, bilden zusammen den Vorstand. Der Vorstand beschließt durch einfachen Mehrheitsentscheid seiner Mitglieder, in Pattsituationen ist dabei die Stimme des Parteivorsitzenden ausschlaggebend.
Abschnitt 5 - Schlussbestimmungen
Änderungen an der Satzung sind nur von der Mitgliederversammlung durch absolute Mehrheit zu beschließen. Punkte der Satzung, die gegen geltendes Recht der Republik Eldeyja verstoßen, verlieren ihre Gültigkeit, sollten Teile der Satzung ungültig werden, bleibt die restliche Satzung davon unberührt.
- Effetivierung, schreibt sich das so?Es kann sich um einen Tippfehler handeln, ich werde es prüfen.
- "Parteivorstand", ersetze überall Partei durch Verein, dies ist ja eben ein Verein und keine politische Partei.Oh, das habe ich im Eifer wohl übersehen.
- Die Mitgliedschaft endet, ggf. würde ich statt "Auflösung" "Austritt" schreiben. Bei Auflösung könnte man meinen das sich der Verein auflösen muß und ein Austritt nicht vorgesehen ist.Ich werde es um formulieren. "...Austritt oder Auflösung des Mitgliedes..."
- Da wir hier letztlich über einen Wirtschaftsverband reden würde ich fragen wollen ob es nicht sinnhaft wäre wenn nur Firmen / Firmenvertreter Mitglied werden zu lassen statt jedermann?Die Satzung verlangt von Mitgliedern, das diese juristische Personen sind, ist das nicht genau das, was du meinst?
- 9 Monate finde ich ziemlich langDies war ein Vorschlag, um auch eine gewisse Beständigkeit in den Verein zu bringen.
- Da fehlt alles über Mitgliedsbeiträge, wie soll sich der Verband finanzieren bzw. die Projekte die er anzustoßen gedenkt?Es war ein Vorschlag, wir können diesen gerne verbessern, ändern oder verwerfen.
Abschnitt 1 - Grundsätzliches
Der Name des Vereins lautet "Interessen Gemeinschaft Eldeyja". Er führt als offiziellen Kurznamen "Interessen Gemeinschaft Eldeyja" und die Abkürzung "IGE". Die IGE ist ein Verein, welcher seinen Sitz in Höfudfjörður, Republik Eldeyja hat. Intention der IGE ist, die Organisation, Zusammenarbeit und Effetivierung der Firmen, welche in der Republik Eldeyja ansässig sind. Die IGE bekennt sich zum Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung.
Abschnitt 2 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der IGE kann durch die Antragsstellung und die nachfolgende Bestätigung durch den Vorstand erworben werden. Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung der Mitgliedes, Austritt oder Ausschluss durch den Vorstand. Mitglied kann jede juristische Person werden, welche in Eldeyja angemeldet ist.
Abschnitt 3 - Organe
Ein jedes Mitglied der IGE benennt einen Vertreter, welcher auf der Mitgliederversammlung volles Rede- und Stimmrecht hat. Alle neun Monate wählt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aus ihrer Reihe einen Vorsitzenden und gegebenenfalls einen Stellvertreter und/oder einen Schatzmeister. Bei berechtigtem Misstrauen der Mitgliederversammlung gegenüber den Vorstand kann eine Neuwahl per 2/3 Mehrheit durch die Mitgleiderversammlung vorzeitig beschlossen werden.
Abschnitt 4 - Vorstand
Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister, soweit je vorhanden, bilden zusammen den Vorstand. Der Vorstand beschließt durch einfachen Mehrheitsentscheid seiner Mitglieder, in Pattsituationen ist dabei die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.
Abschnitt 4 - Beitragsordnung
Jede juristische Person, welche Mitglied der IGE ist, zahlt 1% des letzten Jahresgewinns, mindestens jedoch 750'000 EK. Die Mitgliedsbeiträge sind zum 1. Jännar fällig, es gibt keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages.
Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
Änderungen an der Satzung sind nur von der Mitgliederversammlung durch absolute Mehrheit zu beschließen. Punkte der Satzung, die gegen geltendes Recht der Republik Eldeyja verstoßen, verlieren ihre Gültigkeit, sollten Teile der Satzung ungültig werden, bleibt die restliche Satzung davon unberührt.
ZitatAbschnitt 1 - Grundsätzliches
Der Name des Vereins lautet "Interessen Gemeinschaft Eldeyja". Er führt als offiziellen Kurznamen "Interessen Gemeinschaft Eldeyja" und die Abkürzung "IGE". Die IGE ist ein Verein, welcher seinen Sitz in Höfudfjörður, Republik Eldeyja hat. Intention der IGE ist, die Organisation, Zusammenarbeit und Effektivierung der Firmen, welche in der Republik Eldeyja ansässig sind. Die IGE bekennt sich zum Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung.
Abschnitt 2 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der IGE kann durch die Antragsstellung und die nachfolgende Bestätigung durch den Vorstand erworben werden. Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung der Geschäftstätigkeit des Mitgliedes, Austritt oder Ausschluss durch den Vorstand. Mitglied kann jede im Gewerberegister eingetragene Firma mit Hauptsitz in Eldeyja werden.
Abschnitt 3 - Organe
Ein jedes Mitglied der IGE benennt einen Vertreter, welcher auf der Mitgliederversammlung volles Rede- und Stimmrecht hat. Alle neun Monate wählt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aus ihrer Reihe einen Vorsitzenden und gegebenenfalls einen Stellvertreter und/oder einen Schatzmeister. Bei berechtigtem Misstrauen der Mitgliederversammlung gegenüber den Vorstand kann eine Neuwahl per 2/3 Mehrheit durch die Mitgliederversammlung vorzeitig beschlossen werden.
Abschnitt 4 - Vorstand
Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister, soweit je vorhanden, bilden zusammen den Vorstand. Der Vorstand beschließt durch einfachen Mehrheitsentscheid seiner Mitglieder, in Pattsituationen ist dabei die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.
Abschnitt 4 - Beitragsordnung
Jede juristische Person, welche Mitglied der IGE ist, zahlt 0,1% des letzten Jahresgewinns nach Steuern, mindestens jedoch 750'000 EK. Die Mitgliedsbeiträge sind zum 1. Jännar fällig, es gibt keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages.
Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
Änderungen an der Satzung sind nur von der Mitgliederversammlung durch absolute Mehrheit zu beschließen. Punkte der Satzung, die gegen geltendes Recht der Republik Eldeyja verstoßen, verlieren ihre Gültigkeit, sollten Teile der Satzung ungültig werden, bleibt die restliche Satzung davon unberührt.
Satzung
Abschnitt 1 - Grundsätzliches
Der Name des Vereins lautet "Interessengemeinschaft Eldeyja". Er führt die Abkürzung "IGE". Die IGE ist ein Verein, welcher seinen Sitz in Höfudfjörður, Republik Eldeyja hat. Intention der IGE ist, die Organisation, Zusammenarbeit und Effektivirrung der Firmen, welche in der Republik Eldeyja ansässig sind. Die IGE bekennt sich zum Codex Eldeyja und der demokratischen Grundordnung.
Abschnitt 2 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der IGE kann durch die Antragsstellung und die nachfolgende Bestätigung durch den Vorstand erworben werden. Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung, Austritt oder Ausschluss durch den Vorstand. Mitglied kann jede juristische Person werden, welche in Eldeyja angemeldet ist, ausgenommen sind der Staat selbst und seine Behörden.
Abschnitt 3 - Organe
Ein jedes Mitglied der IGE benennt einen Vertreter, welcher auf der Mitgliederversammlung volles Rede- und Stimmrecht hat. Alle sechs Monate wählt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aus ihrer Reihe einen Vorsitzenden und gegebenenfalls einen Stellvertreter und/oder einen Schatzmeister. Bei berechtigtem Misstrauen der Mitgliederversammlung gegenüber den Vorstand kann eine Neuwahl per 2/3 Mehrheit durch die Mitgliederversammlung vorzeitig beschlossen werden.
Abschnitt 4 - Parteivorstand
Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister, soweit je vorhanden, bilden zusammen den Vorstand. Der Vorstand beschließt durch einfachen Mehrheitsentscheid seiner Mitglieder, in Pattsituationen ist dabei die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.
Abschnitt 5 - Beitragsordnung
Jede juristische Person, welche Mitglied der IGE ist, zahlt 750'000 EK. Die Mitgliedsbeiträge sind zum 1. Jännar fällig, es gibt keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages. Außerdem wird jährlich eine Spende von 1% des Gewinns empfohlen.
Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
Änderungen an der Satzung sind nur von der Mitgliederversammlung durch absolute Mehrheit zu beschließen. Punkte der Satzung, die gegen geltendes Recht der Republik Eldeyja verstoßen, verlieren ihre Gültigkeit, sollten Teile der Satzung ungültig werden, bleibt die restliche Satzung davon unberührt.