Republik Eldeyja

MOTTÖKUHERBERGI | Empfangshalle => SENDIRAÐ | Diplomatischer Bereich => Konferenzsaal => Thema gestartet von: Jónas Sigurðsson am 03.03.2012, 11:41

Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 03.03.2012, 11:41
Ein Konferenzraum ist vorbereitet, Getränke und Häppchen stehen bereit.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 04.03.2012, 19:13
Betritt gemeinsam mit Sigurdsson den Konferenzraum.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 04.03.2012, 20:16
Noch einmal herzlich Willkommen in Eldeyja, Frau Bont.

Nachdem wir wegen den unklaren Verhältnissen leider keinen ratelonischen Vertreter bei unseren Jubiläumsfeierlichkeiten hatten, freut es mich um so mehr, dass die Neuorganisation der Regierung in der Demokratischen Union offenbar zu einem guten Ende gekommen ist, und dass das außenpolitische Interesse an den Beziehungen zu Eldeyja vorhanden ist. Ich kann Ihnen versichern, dass uns durch die direkte Nachbarschaft mit Roldem umgekehrt die Beziehungen zur Demokratischen Union wichtig sind.

Ich habe die Einladung natürlich nicht ausgesprochen, ohne selbst ein besprechungswürdiges Thema zu haben, aber wie es Gepflogenheit ist lasse ich Ihnen gern erst einmal den Vortritt für Ihre eigenen Anliegen.

*so* Wenn man das Häkchen beim BBCode setzt, klappt auch das mit der kursiven Schrift. ;) *so*
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 10.03.2012, 19:22
*so* Zunächstz danke für Deine Geduld. Ich habe zur Zeit kein Internet zu hause und entsprechend auf das Internet-Café angewiesen. Seit gestern habe ich zwar ein Smartphone, mit dem ich im Internet surfen kann, doch muss ich mich erst einmal an die Bedienung des Gerätes gewöhnen. *so*

Nochmals vielen Dank für die freundliche Begrüßung, Exzellenz.

Ich darf Ihnen versichern, dass die Unionsregierung an guten Beziehungen zu Eldeyja interessiert ist und bedauert es, dass kein offizieller Vertreter der Demokratischen Union zu den Jubiläumsfeierlichkeiten erscheinen konnte.

Wenn ich sage, dass die Unionsregierung an guten Bezehiehungen zur Republik Eldeyja interessiert ist, dann sage ich das auch unter dem Aspekt, den zwischen unseren Ländern geschlossenen Grundlagenvertrag mit Leben zu erfüllen, zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger in beiden Staaten.

Hier denke ich insbesondere an die in Artikel 4 Grundlagenvertrag benannten Bereiche. Ich denke, dass wir mit einem Abkommen über eine jugendpolitische und kulturelle Zusammenarbeit unsere Beziehungen weiter zu vertiefen, wobei ich insbesondere an den Austausch von Schülern und Studenten im Rahmen eines gemeinsamen Stipendienprogramms denke, welches auch jungen Künstlern oder Künstlergruppen zugute kommen sollte.


*so* Danke für den Hinweis. *so*
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 13.03.2012, 22:14
Ein Stipendienprogramm für Austauschschüler und -studenten halte ich für sinnvoll. Bei einem entsprechenden Vertrag müssen wir auf eldländischer Seite noch ein bisschen vorsichtig sein, weil Dinge wie das Aufenthaltsrecht bis jetzt nicht endgültig geklärt sind. Mit entsprechend sorgfältigen Formulierungen kann man aber sich flexibel genug bleiben und gleichzeitig vernünftige Bedingungen für das Programm sicherstellen.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 16.03.2012, 19:12
Natürlich. Eine solche vertragliche Regelung müsste meines Erachtens unter anderem die maximale Aufenthaltsdauer und die Frage klären, ob Studenten einer beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen, für den Fall, dass das Stipendium für den Lebensunterhalt nicht ausreichen sollte.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 16.03.2012, 19:18
Ich denke, dass man das in einem gewissen Rahmen auf jeden Fall erlauben sollte. Es darf nur nicht passieren, dass ein Studium nur vorgeschoben wird, um die normalen Wege zu umgehen, an eine Arbeitsberechtigung zu kommen.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 16.03.2012, 19:20
So sehe ich das ebenfalls. Ich denke, eine Regelung, wonach man den Zuschuss bis zu einem gewissen Betrag - je nnachdem wie hoch die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten sind - mit Hilfe einer beruflichen Tätigkeit aufstocken kann, dürfte ausreichend sein, zumal ja das Studium im Mittelpunkt des Studenten stehen sollte.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 16.03.2012, 23:37
Ja, finanzielle Einschränkungen sind das eine, zeitliche Einschränkungen zumindest während der Vorlesungszeit wären die andere Beschränkung, die ich aufnehmen würde.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 18.03.2012, 15:16
Gut. Dann sollten wir eine Aufstockung auf Höhe der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten sowie eine zeitliche Begrenzung von 10 Wochenstunden festlegen, dass entspräche, wenn man einer Fünf-Arbeitstage-Woche zugrunde legt, eine Arbeitzeit neben dem Studium von zwei Stunden.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 18.03.2012, 19:13
Das klingt ganz sinnvoll.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 31.03.2012, 18:20
Gut. Ich werde zusehen, dass ich demnächst einen Vertragsentwurf vorlegen werde, auf dessen Basis wir dann die weiteren Einzelheiten besprechen können.

In der Zwischenzeit können Sie schon einmal die Themen ansprechen, die Ihnen wichtig sind.

 

*sorry, ich habe derzeit nur ein Smartphone, mit dem ich zwar im Internet surfen kann, aber ich derzeit Probleme damit, dass erstens der Akku relativ schnell leer ist und ich die "Schreibbox" hier nicht öffnen kann. So bin ich derzeit auf das Internet-Café angewiesen.*so*
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 01.04.2012, 22:31
Eldeyja ist im Moment bemüht, einen Vertrag über die gegenseitige Anerkennung von Hoheitsgewässern, für den Anfang in erster Linie zwischen den Nordanik-Anrainerstaaten, auf den Weg zu bringen. Da wir Roldem als einen direkten Nachbarn haben, wäre es uns sehr wichtig, die Demokratische Union dabei mit im Boot zu haben. Wenn Sie interessiert sind, kann ich Ihnen den aktuellen Arbeitsentwurf zeigen.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 04.04.2012, 12:18
Das erinnert mich an die Bemühungen im RdN um die Erstellung einer ähnlichen internationalen Regelung.
Es wäre sehr freundlich, wenn ich den Entwurf einsehen dürfte.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 04.04.2012, 13:44
Ja, die Initiative im Rat der Nationen wäre wahrscheinlich die bessere gewesen, weil sie umfassender war und mehr oder weniger alle Staaten der Welt eingeschlossen hätte. Aber Sie kennen ja das Ergebnis, und es ist besser, man fängt mit dem Machbaren an anstatt noch ein paar Jahre gar nichts zu haben.

Wenn ich es recht sehe, ist das hier der aktuelle Arbeitsentwurf:

Zitat
Samningur um landhelgi
Vertrag über Hoheitsgewässer

1. gr. Grundlagen
(1) Die Vertragspartner erkennen das Anrecht der übrigen Vertragspartner an, Hoheitsansprüche gemäß den weiteren Artikeln dieses Vertrags zu beanspruchen.
(2) Die Vertragspartner stimmen überein, dass eine Verletzung der im Vertrag zugesicherten Rechte, sowohl durch andere Vertragspartner als auch durch Dritte, als feindseliger Akt anzusehen ist.

2. gr. Definitionen
(1) Unter militärischer Schifffahrt ist jedes Wasserfahrzeug zu verstehen, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.
(2) Unter ziviler Schifffahrt sind Wasserfahrzeuge zu verstehen, die nicht der militärischen Schifffahrt zugerechnet werden.

3. gr. Hoheitsgewässer
(1) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(2) Es ist grundsätzlich das Recht jedes Vertragspartners, sowohl zivile als auch militärische Schifffahrt in ihren Hoheitsgewässern nach eigenem Ermessen zu gestatten oder zu untersagen.
(3) In Meerengen, die vollständig in den Hoheitsgewässern eines oder mehrerer Staaten liegen, verpflichten sich die Vertragspartner, einen angemessenen Korridor einzurichten, in dem die friedliche Durchfahrt jeder zivilen Schifffahrt für alle übrigen Vertragspartner gestattet ist.

4. gr. Ausschließliche Wirtschaftszone
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie der übrigen Vertragspartner zu respektieren.
(2) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen, Verklappung sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.
(3) Den übrigen Vertragspartnern wird die friedliche Durchfahrt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone sowohl für die zivile als auch die militärische Schifffahrt gestattet.

5. gr. Überschneidung von Ansprüchen
(1) Gewässer, in denen gemäß diesem Vertrag mehrere Staaten Ansprüche haben, gehören abweichend von den vorhergehenden Regelungen grundsätzlich nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartner wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten. Die betreffenden Staaten können durch einen völkerrechtlichen Vertrag individuelle Grenzziehungen festlegen, die Vorrang vor diesem Vertrag haben.
(2) Gewässer gehören nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartners wie sie außerhalb der Arktis oder Antarktis, gemäß der Definition der Konvention über die Polgebiete, liegen.

6. gr. Ansprüche von Drittstaaten
Die Vertragspartner verpflichten sich, neue Vereinbarungen über Hoheitsgewässer mit Drittstaaten nur zu treffen, wenn sich der entsprechende Drittstaat damit gleichzeitig verpflichtet, solange die neue Vereinbarung in Kraft ist, auch die Ansprüche und Rechte aller anderer Vertragspartner dieses Vertrags anzuerkennen.

7. gr. Beitritt und Austritt
(1) Der Beitritt zu diesem Vertrag steht jedem Staat offen.
(2) Ein Staat gilt als Vertragspartner, sobald er den Vertrag ratifiziert hat und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt hat.
(3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag einseitig zu kündigen.
(4) Sofern ein Staat seine Eintragung bzw. seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er nicht länger als Vertragspartner und verliert mit sofortiger Wirkung seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

8. gr. Änderung
Der Vertrag kann im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert werden. Die Änderung tritt in Kraft, wenn alle Vertragspartner sie ratifiziert und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt haben.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 06.04.2012, 21:41
[/align]


Zitat
[align=center]
Kulturkooperationsabkommen  
zwischen  
der Republik Eldeayja
und
der Demokratischen Union  

Präambel
Die Republil Eleyja und die Demokratische Union (im Folgenden als Vertragspartnerpartner bezeichnet)
einig im Bestreben, einen Beitrag zur Verständigung zwischen ihren Völkern und damit zum Weltfrieden zu leisten,
überzeugt davon, dass der direkte Kontakt zwischen den Menschen diesem Ziel am förderlichsten ist und
einig in der Einschätzung, dass eine kulturelle Zusammenarbeit zu einem besseren Verständnis der jeweils anderen Kultur führt;
sind wie folgt übereingekommen:

§1 - Bildung und Wissenschaft
(1) Die Vertragpartner erklären in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Schüler- und Studentenaustauschprogramme einzurichten.
(2) Die Vertragspartner erklären weiterhin in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Programme zum Austausch von Lehrern, Dozenten und Professoren einzurichten.
(3) Die Vertragspartner fördern in ihren Heimatländern die Einrichtung von Lehrstühlen für die Kulturwissenschaft des jeweils anderen Vertragspartners.

§2 - Institutionen
(1) Die Vertragspartner ermöglichen die Einrichtung von Informationshäusern zur Förderung der Sprache und Kultur des jeweils anderen Vertragspartners. Die Einrichtung obliegt den jeweiligen Vertretern des Gaststaates.
(2) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch zwischen Museen, Orchestern und Theatern.

§3 - Sonstiges
(1) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch im Rahmen des Journalismus, der politischen Diskussion und des Gedankenaustauschs zwischen Vertretern der Zivilgesellschaften.
(2) Die Vertragspartner erklären, dass sie eine bilaterale Institution ins Leben rufen, die mit der Umsetzung der Ziele dieses Abkommens betraut wird.

§4 - Arbeitsrechtliche Regelungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass es Schülern und Studenten im jeweiligen Gastland ermöglicht werden soll, für bis zu 10 Wochenstunden einer erwerbsmäßigen Arbeit nachgehen können, wenn das über das Stipendium generierte Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen des jeweiligen Gastlandes liegt.
(2) Eventuell zu erteilende Arbeitsgenehmigungen werden für die Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Gastland auf Antrag gewährt.

§4 - Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragspartner kommen überein, daß Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(2) Das Abkommen hat unbeschränkte Laufzeit.
(3) Das Abkommen tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.
[/quote]
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 06.04.2012, 21:48
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=7723#post7723'
Ja, die Initiative im Rat der Nationen wäre wahrscheinlich die bessere gewesen, weil sie umfassender war und mehr oder weniger alle Staaten der Welt eingeschlossen hätte. Aber Sie kennen ja das Ergebnis, und es ist besser, man fängt mit dem Machbaren an anstatt noch ein paar Jahre gar nichts zu haben.

Wenn ich es recht sehe, ist das hier der aktuelle Arbeitsentwurf: ...

Vielen Dank, Exzellenz.
Interessant wäre natürlich auch eine Regelung, die die Grenzen der von der Polkommission Vorrang vor eventuellen Hoheitsansprüchen festschreiben würde, um so den Kompatibilität mit dem sich neu formierenden Völkerrecht herzustellen.
Ansonsten erinnert mich der Text sehr an die beiden im RdN diskutierten Entwürfe - ohne jetzt jede Einzelheit im Gedächtnis zu haben.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 06.04.2012, 23:37
Sie haben in Ihrem Satz über die Polkonvention ein paar Wörter verschluckt, deswegen bin ich mir nicht ganz sicher, was Sie meinen. Aber mit 2. mgr. 5. gr (oder Art. 5, Abs. 2, wie Sie in der Demokratischen Union sagen würden) sollten die Interessen der Polkonvention doch schon ausreichend berücksichtigt sein? Haben Sie noch weitergehende Regelungen im Sinn?

Die RdN-Entwürfe sind ja leider verlorengegangen, so dass ein direkter Vergleich nicht möglich ist. Deswegen ist der Vertrag auch von Grund auf neu geschrieben. Der Hauptzweck ist aber natürlich der gleiche und daher deckt sich sicher vieles.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 07.04.2012, 17:43
Verzeihung, das habe ich in der Tat überlesen.
Was halten Sie von dem Entwurf für ein Kulturabkommen?
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 07.04.2012, 18:42
Meine einzige größere Frage ist, ob Sie es tatsächlich für nötig halten, wie in §3 neue Institutionen einzurichten. Wäre die Koordinierung nicht bei den jeweiligen Ministerien gut aufgehoben?

Ansonsten nur ein paar Kleinigkeiten:

Darf ich also davon ausgehen, dass die Demokratische Union mit dem aktuellen Arbeitsentwurf zum Thema Hoheitsgewässer einverstanden ist?
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 12.04.2012, 01:53
Sicherlich kann der Vertrag auch zwei-sprachig verfasst werden.

Was die Umsetzung dieses Vertrags angeht, so ist es auch ausreichend, wenn dies in die Zuständigkeit der jeweiligen Außenministerien gelegt wird.

Wie würden Sie § 1 Abs. 3 formulieren wollen?

Was § 4 Abs. 1 angeht, so bin ich mit der vorgeschlagenen Formulierung einverstanden.

Eine Kündigungsklausel können wir natürlich mit aufnehmen.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 12.04.2012, 09:29
Eine ganz einfache Lösung für §1 Abs. 3 wäre die Einrichtung einfach zu streichen: Die Vertragspartner fördern in ihren Heimatländern Lehrstühle für die Kulturwissenschaft des jeweils anderen Vertragspartners.

Zitat von: 'Jónas Sigurðsson',index.php?page=Thread&postID=7744#post7744
Darf ich also davon ausgehen, dass die Demokratische Union mit dem aktuellen Arbeitsentwurf zum Thema Hoheitsgewässer einverstanden ist?
Wenn ich die Frage nochmal wiederholen dürfte... ;)
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 15.04.2012, 23:22
Bevor ich ein abschließendes Statement abgeben kann, muss ich den Vertragsentwurf erst dem Regierungskabinett zur Beratung vorlegen. Das kann ich leider nicht alleine bestimmen.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 03.05.2012, 12:15
Um das Gespräch wieder in Gang zu bringen;

Was die Umsetzung dieses Vertrags angeht, so ist es auch ausreichend, wenn dies in die Zuständigkeit der jeweiligen Außenministerien gelegt wird.

Wie würden Sie § 1 Abs. 3 formulieren wollen?

Was § 4 Abs. 1 angeht, so bin ich mit der vorgeschlagenen Formulierung einverstanden.

Eine Kündigungsklausel können wir natürlich mit aufnehmen.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 05.05.2012, 18:39
Ich habe die bisher angesprochenen Änderungen in den Entwurf eingearbeitet. Wir wären damit im Moment beim folgenden Stand angekommen:

Zitat
Kulturkooperationsabkommen  zwischen  der Republik Eldeayja und der Demokratischen Union
Samningur um menningarsamstarf milli Lýðveldisins Eldeyja og Lýðræðislegs Sambandsins

Präambel - Formáli
Die Republil Eleyja und die Demokratische Union (im Folgenden als Vertragspartner bezeichnet),
einig im Bestreben, einen Beitrag zur Verständigung zwischen ihren Völkern und damit zum Weltfrieden zu leisten,
überzeugt davon, dass der direkte Kontakt zwischen den Menschen diesem Ziel am förderlichsten ist und
einig in der Einschätzung, dass eine kulturelle Zusammenarbeit zu einem besseren Verständnis der jeweils anderen Kultur führt;
sind wie folgt übereingekommen:

§1 - Bildung und Wissenschaft
(1) Die Vertragpartner erklären in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Schüler- und Studentenaustauschprogramme einzurichten.
(2) Die Vertragspartner erklären weiterhin in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Programme zum Austausch von Lehrern, Dozenten und Professoren einzurichten.
(3) Die Vertragspartner fördern in ihren Heimatländern Lehrstühle für die Kulturwissenschaft des jeweils anderen Vertragspartners.

§2 - Institutionen
(1) Die Vertragspartner ermöglichen die Einrichtung von Informationshäusern zur Förderung der Sprache und Kultur des jeweils anderen Vertragspartners. Die Einrichtung obliegt den jeweiligen Vertretern des Gaststaates.
(2) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch zwischen Museen, Orchestern und Theatern.

§3 - Sonstiges
(1) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch im Rahmen des Journalismus, der politischen Diskussion und des Gedankenaustauschs zwischen Vertretern der Zivilgesellschaften.
(2) Mit der Umsetzung der Ziele dieses Abkommens werden die Außenministerien beider Vertragspartner betraut.

§4 - Arbeitsrechtliche Regelungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass es Schülern und Studenten im jeweiligen Gastland ermöglicht werden soll, für bis zu 10 Wochenstunden einer erwerbsmäßigen Arbeit nachgehen zu können, wenn das durch ein eventuelles Stipendium generierte Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen des jeweiligen Gastlandes liegt.
(2) Eventuell zu erteilende Arbeitsgenehmigungen werden für die Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Gastland auf Antrag gewährt.

§5 - Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(2) Das Abkommen hat unbeschränkte Laufzeit. Es kann ohne Angabe von Gründen einseitig mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Das Abkommen tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 05.05.2012, 19:09
Ich bin einverstanden.
In §4 Absatz 2 ist mir noch ein Flüchtigkeitsfehler aufgefallen, wenn ich es richtig sehe müsste heissen: "...Arbeit nachgehen zu können..." und in §5 Absatz 1 müsste es
"...und nur in beiderseitigem Einverständnis..." heissen.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 05.05.2012, 19:50
Beides korrigiert. Wenn es sonst keine Anmerkungen mehr gibt, werde ich den Entwurf mit dem Ministerpräsidenten besprechen.

Hat sich das Kabinett der Demokratischen Union inzwischen mit dem Vertrag über die Hoheitsgewässer beschäftigt?
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 06.05.2012, 21:23
In $ 5 Absatz 2 muss noch die frist eingesetzt werden. Ich denken, dass ein Monat ausreichend ist.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 06.05.2012, 21:41
Ich habe noch die Kündigungsfrist mit einem Monat konkretisiert:

Zitat
Kulturkooperationsabkommen  zwischen  der Republik Eldeayja und der Demokratischen Union
Samningur um menningarsamstarf milli Lýðveldisins Eldeyja og Lýðræðislegs Sambandsins

Präambel - Formáli
Die Republil Eleyja und die Demokratische Union (im Folgenden als Vertragspartner bezeichnet),
einig im Bestreben, einen Beitrag zur Verständigung zwischen ihren Völkern und damit zum Weltfrieden zu leisten,
überzeugt davon, dass der direkte Kontakt zwischen den Menschen diesem Ziel am förderlichsten ist und
einig in der Einschätzung, dass eine kulturelle Zusammenarbeit zu einem besseren Verständnis der jeweils anderen Kultur führt;
sind wie folgt übereingekommen:

§1 - Bildung und Wissenschaft
(1) Die Vertragpartner erklären in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Schüler- und Studentenaustauschprogramme einzurichten.
(2) Die Vertragspartner erklären weiterhin in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Programme zum Austausch von Lehrern, Dozenten und Professoren einzurichten.
(3) Die Vertragspartner fördern in ihren Heimatländern Lehrstühle für die Kulturwissenschaft des jeweils anderen Vertragspartners.

§2 - Institutionen
(1) Die Vertragspartner ermöglichen die Einrichtung von Informationshäusern zur Förderung der Sprache und Kultur des jeweils anderen Vertragspartners. Die Einrichtung obliegt den jeweiligen Vertretern des Gaststaates.
(2) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch zwischen Museen, Orchestern und Theatern.

§3 - Sonstiges
(1) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch im Rahmen des Journalismus, der politischen Diskussion und des Gedankenaustauschs zwischen Vertretern der Zivilgesellschaften.
(2) Mit der Umsetzung der Ziele dieses Abkommens werden die Außenministerien beider Vertragspartner betraut.

§4 - Arbeitsrechtliche Regelungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass es Schülern und Studenten im jeweiligen Gastland ermöglicht werden soll, für bis zu 10 Wochenstunden einer erwerbsmäßigen Arbeit nachgehen zu können, wenn das durch ein eventuelles Stipendium generierte Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen des jeweiligen Gastlandes liegt.
(2) Eventuell zu erteilende Arbeitsgenehmigungen werden für die Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Gastland auf Antrag gewährt.

§5 - Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(2) Das Abkommen hat unbeschränkte Laufzeit. Es kann ohne Angabe von Gründen einseitig mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Das Abkommen tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 06.05.2012, 21:43
Ich habe die Frist eben auch in meinem Entwurf eingebaut, und wir haben anscheinend genau dieselbe Formulierung gewählt.

Aus eldländischer Sicht ist der Vertrag damit unterschriftsreif.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 06.05.2012, 21:46
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=7789#post7789'
Beides korrigiert. Wenn es sonst keine Anmerkungen mehr gibt, werde ich den Entwurf mit dem Ministerpräsidenten besprechen.

Hat sich das Kabinett der Demokratischen Union inzwischen mit dem Vertrag über die Hoheitsgewässer beschäftigt?


Nein, ich habe derzeit keine weiteren Anmerkungen und habe den Vertragsentwurf dem Kabinett zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Bezüglich des Vertrags über die Hoheitsgewässer wird das Kabinett sicherlich in absehbarer Zeit einen Entschluss fassen.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 06.05.2012, 21:50
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=7808#post7808'
Ich habe die Frist eben auch in meinem Entwurf eingebaut, und wir haben anscheinend genau dieselbe Formulierung gewählt.

Aus eldländischer Sicht ist der Vertrag damit unterschriftsreif.

Ebenso aus meiner Sicht, sofern das Kabinett - besser gesagt, die Unionskanzlerin, die die Richtlinien der Politik der Demokratischen Union bestimmt - keine Einwände hat, von ich aber ausgehe.
Ich denke, dass ich in Kürze grünes Licht bekommen werde, dann kann ich den Vertrag vorläufig unterschreiben. Anschliessend wird der Vertrag dem Unionsparlament zur Beschlussfassung vorgelegt und danach dem Unionspräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 06.05.2012, 21:54
Bitte geben Sie mir Bescheid, sobald das Kabinett seine Zustimmung gegeben hat, damit sich das Allthing gleichzeitig mit dem Unionsparlament mit dem Vertrag beschäftigen kann.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 09.05.2012, 18:53
Gewiss werde ich das tun.
derzeit haben wir in der Demokratischen Union jedoch die unerfreuliche Situation, dass das Unionsparlament nicht beschlussfähig ist, da es nicht verfassungsgemäss zusammengesetzt ist - sprich: es hat derzeit zu wenig Mitglieder, als von der Verfassung vorgeschrieben ist.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.05.2012, 19:11
Stimmt, das habe ich mitbekommen, war mir aber im Moment nicht mehr bewusst. Ich denke, wir können trotzdem zumindest in Eldeyja mit der Ratifikation anfangen, wenn das Kabinett zugestimmt hat.

Rein aus persönlichem Interesse: Sind der Regierung damit für jede Gesetzgebung die Hände gebunden oder gibt es irgendwelche Notstandsregelungen oder ähnliches?
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 10.05.2012, 10:19
Was die Gesetzgebung betrifft - und damit auch die Ratifizierung internationaler Verträge - , gibt es derzeit keine Handlungsspielräume. Wir müssen in der Tat abwarten, bis das Unionsparlament wieder verfassungsgemäss besetzt ist.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 27.05.2012, 20:44
Was den Vertrag über die Hoheitsgewässer angeht, so hat das Unionskabinett diesem nicht zugestimmt.

Bezüglich des Kulturabkommens hat es Änderungswünsche gegeben; ich werde diese mit Ihnen erörtern, sobald das Unionskabinett sich abschliessend beraten hat.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 28.05.2012, 16:01
Können Sie etwas über die Gründe sagen, aus denen das Kabinett den Vertrag über die Hoheitsgewässer so sehr ablehnt, dass es in diesem Fall nicht einmal den Versuch von Änderungsvorschlägen macht?
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 16.06.2012, 01:30
Eines der Hauptargumente war, dass ein solcher Vertrag auf einer internationalen Konferenz ausgehandelt gehört, an dem die maßgeblichen Mächte beteiligt sein müssen, wenn das Vertragswerk nicht nur einen bilateralen Charakter haben soll.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 16.06.2012, 10:36
Dass genau das im Rat der Nationen schon gescheitert ist, sollten Sie ja aber am allerbesten wissen. Die Alternative zu diesem Vertrag ist gar kein multilateraler Vertrag (und multilateral ist er allemal, auch wenn nur einige Staaten teilnehmen).

Und andererseits, das Ziel Eldeyjas ist mit seinen Nachbarn vertraglich die gegenseitige Anerkennung der Ansprüche zu vereinbaren. Selbst wenn der Vertrag am Ende "bilateralen Charakter" hätte, wäre dieses Ziel erreicht. Manchmal muss man sich mit dem Erreichbaren begnügen und wenn das eine Vereinbarung zwischen einigen Nordanikanrainern ist, dann ist das besser als nichts.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 21.10.2012, 22:43
*so* Entschuldigung, statt das hier weiter voranzutreiben, habe ich es vollkommen aus den Augen verloren.

Ich werde den Entwurf für das Kulturkooperationsabkommen nun dem Unionsparlament zur Ratifizierung vorlegen.

Die Unionsregierung schwebt die Gründung eines Transnordanikrates vor, dem die Staaten angehören, die grundsätzlich alle demokratisch verfasst sind, sofern sie die Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Menschenwürde achten und praktizieren. Gegenstand der Zusammenarbeit in einem zu gründenden Transnordanikrat könnten unter anderem:  die Außen- und Sicherheitspolitik, die Gründung einer Freihandelszone, eine juristische Zusammenarbeit, eine kultur-, bildungs- und wissenschaftspolitische Kooperation und die Sportpolitik sein. Die Konferenz soll am 27.10.2012 beginnen und in ihrem Rahmen könnte das Hoheitsgewässerabkommen integriert werden.
Ich würde es begrüßen, wenn Eledeyja sich an dieser Konferenz beteiligen würde.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 25.10.2012, 19:21
Was versprechen Sie sich von noch einer weiteren institutionalisierten internationalen Organisation? Ich persönlich muss zugeben, dass ich Initiativen, in denen von Anfang an die Organisation und nicht die Inhalte im Mittelpunkt stehen, sehr skeptisch gegenüberstehe. Die Verlagerung auf das Organisatorische ist immer wieder der Anfang vom Ende.

Die Anerkennung unserer Hoheitsgewässer ist aber tatsächlich Voraussetzung dafür, eine engere Zusammenarbeit mit einem Staat einzugehen, deswegen wäre es sinnvoll, wenn sich die Demokratische Union auf welchem Weg auch immer doch noch zu einem Beitritt entscheiden könnte.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 26.10.2012, 18:37
Ich verspreche mir zunächst ein Mehr an Sicherheit für die teilnehmenden Staaten. Darüber hinaus eröffnen sich, je nachdem wie die Kooperation ausfällt, Möglichkeiten neue Märkte zu erschließen, Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu geben oder neue Formen der internationalen Zusammenarbeit zum Beispiel auf den Gebieten der Forschung oder der Bildung zu ermöglichen.
Was die Bürokratie angeht, so bin auch ich der Meinung, dass diese nicht im Vordergrund stehen soll, sondern die Inhalte. Und inhaltlich habe ich ja bereits einige Punkte genannt, während ich zur Organisationsform bislang noch kein Wort verloren habe. Ich bin aber der Auffassung, dass die Organisationsform durch die Inhalte bestimmt wird und nicht umgekehrt.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 27.10.2012, 13:32
Ich bin nicht überzeugt, aber lassen Sie uns das besser vor Ort besprechen, wenn die Konferenz tatsächlich heute anfängt.
Titel: Gespräch mit Ihrer Exzellenz Helen Bont, Demokratische Union
Beitrag von: Helen Bont am 27.10.2012, 22:16
Es wird ein ergebnisoffener Verhandlungsprozess angestrebt; aber Sie haben Recht, wir sollten das vor Ort besprechen.