Republik Eldeyja

POLITIK | Politik => ALLTHING | Parlament => Thema gestartet von: Jónas Sigurðsson am 02.11.2015, 21:22

Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 02.11.2015, 21:22
Werte Goden,

der Gode Ingimundur hat eine Debatte zum folgenden Gesetzesentwurf beantragt. Die Aussprache dauert 168 Stunden.
 
Zitat
Lög um þjóðnýtingu
Verstaatlichungsgesetz

1. gr. Die Verstaatlichung
(1) Auf Beschluss des Allthing können ganze Industriebranche, einzelne Unternehmen und andere Gewerbeformen verstaatlicht werden (Im folgenden werden Unternehmen und andere Gewerbeformen als Betrieb zusammengefasst). Der Beschluss zur Verstaatlichung darf der absoluten Mehrheit (mehr als die Hälfte) der Stimmen des Allthing.
(2) Die Verstaatlichung einer Industriebranche gilt für alle Betriebe die Teil der zu verstaatlichen Industriebranche sind. Bei Betrieben, die sich an mehreren Industriebranchen beteiligen und sich dadurch an der zu verstaatlichen Industriebranche beteiligen, entschiedet der Allthing, ob das gesamte Unternehmen oder nur der Teil der an der zu verstaatlichen Industrie teilnimmt verstaatlicht wird. Dies gilt nicht für Betriebe die Hauptsächlich an der zu verstaatlichende Industriebranche beteiligen, sich allerdings in anderen Industriebranchen beteiligen, sie werden vollständig verstaatlicht.
(3) Mit Inkrafttreten des Beschlusses ist das Unternehmen verstaatlicht.

2. gr. Betriebliche Änderungen, Entschädigungen und andere Folgen der Verstaatlichung
(1) Eine Verstaatlichung eines Betriebes hat zur folge, dass alle Anteilhaber und-oder Inhaber der verstaatlichen Betriebe/des verstaatlichten Betriebs ihre Anteile oder ihr Eigentumsrecht an dem Betrieb/den Betrieben verlieren. Das Eigentumsrecht wird an die Republik Eldeyja übertragen.
(2) Mit der Verstaatlichung eines Betriebes werden die Geschäftsführung, der Vorstand und der Aufsichtsrat suspendiert, die Leitung des Unternehmens fällt an das Amt des Ministerpräsidenten. Dieser Ernennt die neuen Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Aufsichtsrats ernennt. Das Allthing muss die neuen Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Aufsichtsrates bewilligen.
(3) Hat ein zu verstaatlichender Betrieb in letzter Zeit auf Kosten der Allgemeinheit gelebt oder wird aufgrund moralisch verwerflicher, gesellschaftsfeindlicher oder anderer dem Volkswohl oder der dem Wohl der Volkswirtschaft Aktionen verstaatlicht oder Aufgrund von Wirtschaftskriminalität, erfolgt bei der Verstaatlichung keine Entschädigung an die Inhaber und-oder Anteilhaber des Betriebs. Ansonsten wird eine angemessene Entschädigung vom Ministerpräsidenten festgestellt und an die Inhaber und-oder Anteilhaber ausgezahlt, gegen die Höhe der Entschädigung steht der Rechtsweg offen.
(4) Die Struktur Leitung eines verstaatlichten Betriebs kann auf Beschluss des Ministerpräsidenten mit Genehmigung des Allthing geändert werden.

3. gr. Betriebliche Staatliche Monopole
(1) Die Republik Eldeyja hat das Monopol über: Die Produktion und Versorgung mit: Elektrizität, Wasser, Wärme und medizinischer Dienstleistung, das Postwesen, die Öffentlichen Verkehrsmittel, das Öffentliche Schulwesen, den Vertrieb von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwaren.
(2) Die Republik Eldeyja übt ihr Monopol über die Versorgung mit Elektrizität, Wasser und Wärme über einzelne den Kommunen gehörenden Stadtwerken aus, die von der Republik koordiniert, bei finanziellen Schwierigkeiten der Kommune finanziert oder gefördert werden. Die Republik unterstützt die Kommune auch bei anderen Problemen zum Erhalt oder Ausbau der Stadtwerke. Die Produktion von Strom, die Aufbereitung von Trinkwasser und die Produktion oder Bereitstellung von Heizmitteln ist alleiniges Monopol der Republik Eldeyja und dient der Versorgung der kommunalen Stadtwerke, jeder anderweitige Einsatz dieser Ressourcen bedarf der Genehmigung des Allthing.
(3) Das Monopol der Republik Eldeyja über die Versorgung mit medizinischer Dienstleistung erstreckt sich über den gesamten Gesundheitssektor einschließlich des Pharmabereichs und der Krankenversicherung. Näheres Regelt ein anderes Gesetz.
(4) Das Privatschulwesen wird durch den 1. mgr. nicht aufgehoben.
(5) Die Republik übt ihr Monopol bezüglich des Vertriebs von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwahren über einen staatlichen Einzelhandel, dem Áfengis- og tóbaksverslun ríkisins aus. Die Produktion und Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren untersteht der staatlichen Aufsicht.

4. gr. Schlussbestimmungen
(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes können durch Erweiterungsgesetze ausgebaut werden.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Der Antrag des Goden ist nur in der Form und bezüglich Druckfehlern korrigiert, aber inhaltlich unverändert.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Ingimundur Erlendurson am 03.11.2015, 21:29
Werte Goden,

ich glaube zwar, dass der Antrag selbstredend ist, doch werde ich natürlich gerne zu meinem Antrag Stellung nehmen:

Wir haben eine ziemlich Freie Marktwirtschaft, ohne ins Detail zu gehen oder es zu kommentieren, mache ich diese Feststellung und belasse es dabei, worin wir uns sicherlich einzig sind.

Es gibt die Möglichkeit der Verstaatlichung und daher auch den Wunsch das entsprechende Verfahren gesetzlich festzulegen, dass soll dieses Gesetz mit den ersten beiden Artikeln machen: Die Verstaatlichung regeln und den Prozess beschreiben und damit verbindlich festzulegen.

Dann kommt Artikel 3, er sichert das staatliche Monopol auf Elementare Lebensbedürfnisse wie die Versorgung mit Wasser, Elektrizität und Wärme, sowie die Krankenversorgung und auch elementare Dienstleistungen, mit der u.a. einfach zu Funktionieren hat und daher im staatliche Hände gehört, da der Staat nun mal keinen Wettbewerb betreibt, wie die Post und der ÖPV. Dann gibt es noch das Monopol auf den Vertrieb von "Alkohol" und Tabakwaren, dieses Monopol sehe ich einfach u.a. aus Sicherheitsgründen als notwendig an, kann aber gerne auch dazu genauer werden, wenn gewünscht.

Artikel 4 sind die Einfachen Schlussbestimmungen: Kein Gesetz ist jemals wirklich perfekt, daher Erweiterungsgesetze, u.a. plane ich hier ein Gesetz über die Krankenversicherung, damit auch diese genauer geregelt ist.

Ich bin nicht wirklich auf meine Intensionen eingegangen da ich, wie gesagt, hoffe, dass der Antrag selbsterklärend ist. Auf Nachfrage stehe ich bereit zu antworten.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 03.11.2015, 22:41
Ich muss sagen, dass mir weder im Gesetzestext selbst noch in deiner Erklärung die Motivation dafür recht deutlich wird, Ingimundur.

Mein Eindruck ist, dass der größte Teil des Entwurfs reine Symbolpolitik ist. Das Allthing kann mit und ohne diesem Gesetz Verstaatlichungen beschließen, Allthingsbeschlüsse haben nämlich Gesetzesrang. Die Frage, die wir also beantworten müssen, ist, ob wir dieses Symbol befürworten. Für mich wäre so ein Beschluss ein Zeichen, dass Privatbesitz in Eldeyja nicht mehr garantiert ist und das halte ich für ein falsches Signal. Eldeyja hat bisher weder hemmungslosen Kapitalismus noch einengenden Sozialismus praktiziert und ist mit seinem Weg gut gefahren. Eine grundsätzliche Änderung von diesem Kurs braucht meiner Meinung erst einmal echte Argumente.

Das staatliche Infrastrukturmonopol festzuschreiben könnte ich unter Umständen unterstützen. Dazu zähle ich aber nicht Heizmittel. Den medizinischen Bereich sehe ich als unabhängiges Thema an, das man hier nicht andeutungsweise hineinpacken muss, um dann doch nicht konkret zu werden, was das genau bedeutet. Beim Alkohol fehlt mir auf jeden Fall noch eine Regelung für den Ausschank in Gaststätten.

Soweit mal für jetzt. Wenn es danach aussieht, dass wir uns inhaltlich auf etwas einigen können, hätte ich auch noch ein paar handwerkliche Anmerkungen.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Agnar Bróðirsson am 04.11.2015, 07:52
Sollen die Eldländer leise und langsam in den Sozialismus geführt werden? Am Ende entscheidet der Staat auch noch, dass man jeden Abend nur noch zwei Biere trinken darf und Fram und KR ja eigentlich fusionieren könnten!
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 04.11.2015, 19:43
Du hoffst wohl, dass Fram auf diese Weise endlich auch mal einen Titel holt? ;)
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Agnar Bróðirsson am 05.11.2015, 09:15
Da bleiben wir lieber bis in alle Ewigkeit ohne Titel ;)
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Jarle Dagurson am 05.11.2015, 19:55
Sim-Off: Komme erst zum WE dazu zu antworten.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 05.11.2015, 22:24
Und ich bin wiederum über das Wochenende weg. Deswegen schlage ich vor, dass wir eine Verlängerung der Aussprache um eine weitere Woche beschließen. Bitte gebt eure Zustimmung oder Ablehnung dazu bekannt, die Aussprache wird gemäß Lög um Alþingi verlängert, wenn es die Mehrheit verlangt.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Agnar Bróðirsson am 06.11.2015, 08:11
Ja, verlängern.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Ingimundur Erlendurson am 07.11.2015, 15:43
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 09.11.2015, 22:56
Die Ausprache wird bis 16. November verlängert.

Ingimundur, möchtest du als Antragsteller nicht noch auf meine Stellungnahme eingehen?
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Ingimundur Erlendurson am 10.11.2015, 11:29
Ich verstehe deine Ausführungen Jónas und finde sie angebracht, daher möchte ich meinen Antrag entsprechend abändern, bis auf die Öffentliche Versorgung. Die Medizinische Versorgung habe ich auch raus-genommen. Ist dies vielleicht eine Möglichkeit einen Kompromiss zu finden?

Zitat
Lög um þjóðnýtingu
Verstaatlichungsgesetz

1. gr. Betriebliche Änderungen, Entschädigungen und andere Folgen der Verstaatlichung[/i]
(1) Eine Verstaatlichung eines Betriebes hat zur folge, dass alle Anteilhaber und-oder Inhaber der verstaatlichen Betriebe/des verstaatlichten Betriebs ihre Anteile oder ihr Eigentumsrecht an dem Betrieb/den Betrieben verlieren. Das Eigentumsrecht wird an die Republik Eldeyja übertragen.
(2) Mit der Verstaatlichung eines Betriebes werden die Geschäftsführung, der Vorstand und der Aufsichtsrat suspendiert, die Leitung des Unternehmens fällt an das Amt des Ministerpräsidenten. Dieser Ernennt die neuen Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Aufsichtsrats ernennt. Das Allthing muss die neuen Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Aufsichtsrates bewilligen.
(3) Hat ein zu verstaatlichender Betrieb in letzter Zeit auf Kosten der Allgemeinheit gelebt oder wird aufgrund moralisch verwerflicher, gesellschaftsfeindlicher oder anderer dem Volkswohl oder der dem Wohl der Volkswirtschaft Aktionen verstaatlicht oder Aufgrund von Wirtschaftskriminalität, erfolgt bei der Verstaatlichung keine Entschädigung an die Inhaber und-oder Anteilhaber des Betriebs. Ansonsten wird eine angemessene Entschädigung vom Ministerpräsidenten festgestellt und an die Inhaber und-oder Anteilhaber ausgezahlt, gegen die Höhe der Entschädigung steht der Rechtsweg offen.
(4) Die Struktur Leitung eines verstaatlichten Betriebs kann auf Beschluss des Ministerpräsidenten mit Genehmigung des Allthing geändert werden.

2. gr. Betriebliche Staatliche Monopole
(1) Die Republik Eldeyja hat das Monopol über: Die Produktion und Versorgung mit: Elektrizität, Wasser und Wärme, das Postwesen, die Öffentlichen Verkehrsmittel, das Öffentliche Schulwesen, den Vertrieb von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwaren.
(2) Die Republik Eldeyja übt ihr Monopol über die Versorgung mit Elektrizität, Wasser und Wärme über einzelne den Kommunen gehörenden Stadtwerken aus, die von der Republik koordiniert, bei finanziellen Schwierigkeiten der Kommune finanziert oder gefördert werden. Die Republik unterstützt die Kommune auch bei anderen Problemen zum Erhalt oder Ausbau der Stadtwerke. Die Produktion von Strom, die Aufbereitung von Trinkwasser und die Produktion oder Bereitstellung von Heizmitteln ist alleiniges Monopol der Republik Eldeyja und dient der Versorgung der kommunalen Stadtwerke, jeder anderweitige Einsatz dieser Ressourcen bedarf der Genehmigung des Allthing.
(3) Das Monopol der Republik Eldeyja über die Versorgung mit medizinischer Dienstleistung erstreckt sich über den gesamten Gesundheitssektor einschließlich des Pharmabereichs und der Krankenversicherung. Näheres Regelt ein anderes Gesetz.
(4) Das Privatschulwesen wird durch den 1. mgr. nicht aufgehoben.
(5) Die Republik übt ihr Monopol bezüglich des Vertriebs von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwahren über einen staatlichen Einzelhandel, dem Áfengis- og tóbaksverslun ríkisins aus, dieses Unternehmen betreibt Geschäfte in allen Kommunen unter dem Namen Vínbúðin, die sich dem Verkauf von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwahren widmen. Die Produktion und Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren untersteht der staatlichen Aufsicht.

3. gr. Schlussbestimmungen
(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes können durch Erweiterungsgesetze ausgebaut werden.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Sim-Off: Entschuldigt wenn irgendwo besonders im Veränderten Absatz 5 bin gerade krank und daher nicht gerade aufmerksam.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Agnar Bróðirsson am 11.11.2015, 08:22
Zitat
(5) Die Republik übt ihr Monopol bezüglich des Vertriebs von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwahren über einen staatlichen Einzelhandel, dem Áfengis- og tóbaksverslun ríkisins aus, dieses Unternehmen betreibt Geschäfte in allen Kommunen unter dem Namen Vínbúðin, die sich dem Verkauf von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwahren widmen. Die Produktion und Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren untersteht der staatlichen Aufsicht.

Nein, Nein, Nein! Wie soll man das mit Gaststätten, Kneipen und Restaurants machen? Dürfen diese auch nur dort kaufen und dann ausschenken? Und was ist, wenn sich ein Restaurant z.B. auf novarische Küche beschränkt aber Eldeyja vllt. nur 2-3 Weine importiert? Darf ich im Fußballstadion nur noch Wasser trinken wenn der Verein vorher nicht in diesem Laden eenkoofen war oder was? Der Staat kann doch gar nicht all die Bedürfnisse der Eldländer erraten. Ich fühle mich durch dieses Gesetz extrem bei meiner freien Wahl der Genussmittel beschnitten!

Zitat
2. gr. Betriebliche Staatliche Monopole
(1) Die Republik Eldeyja hat das Monopol über: Die Produktion und Versorgung mit: Elektrizität, Wasser und Wärme, das Postwesen, die Öffentlichen Verkehrsmittel, das Öffentliche Schulwesen

Dafür bin ich.

Zitat
(3) Hat ein zu verstaatlichender Betrieb in letzter Zeit auf Kosten der Allgemeinheit gelebt oder wird aufgrund moralisch verwerflicher, gesellschaftsfeindlicher oder anderer dem Volkswohl oder der dem Wohl der Volkswirtschaft Aktionen verstaatlicht oder Aufgrund von Wirtschaftskriminalität, erfolgt bei der Verstaatlichung keine Entschädigung an die Inhaber und-oder Anteilhaber des Betriebs.

Das sollten Gesetze regeln. Die Verstaatlichung schwebt sonst wie eine stummde Drohung über jede Firmengründung. Es sollte staatliche Kontrollen zu Finanzen, Hygiene und den ganzen Kram geben, aber mehr nicht.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Ingimundur Erlendurson am 11.11.2015, 09:56
Sim-Off: Danke du hast mich an etwas erinnert, was ich vergessen habe. Bin logischerweise immer-noch krank, also kann sein, dass ich wieder Fehler ohne Ende in meinen Texten habe, ich bitte schon-einmal um Entschuldigung.

Zitat von: 'Agnar Bróðirsson','index.php?page=Thread&postID=10092#post10092'
Zitat            
Nein, Nein, Nein! Wie soll man das mit Gaststätten, Kneipen und Restaurants machen? Dürfen diese auch nur dort kaufen und dann ausschenken? Und was ist, wenn sich ein Restaurant z.B. auf novarische Küche beschränkt aber Eldeyja vllt. nur 2-3 Weine importiert? Darf ich im Fußballstadion nur noch Wasser trinken wenn der Verein vorher nicht in diesem Laden eenkoofen war oder was? Der Staat kann doch gar nicht all die Bedürfnisse der Eldländer erraten. Ich fühle mich durch dieses Gesetz extrem bei meiner freien Wahl der Genussmittel beschnitten!

Stimmt, da hast du recht, in der Eile habe ich vergessen rein-zuschreiben, dass Restaurants und Bars natürlich die Lizenz haben Getränke bis 2,25 % Alkoholgehalt auszuschenken und die Lizenz ab 2,25 % erwerben können. Ich möchte hiermit folgenden Absatz 6 zum Gesetz hinzufügen:

Zitat
2. gr. Betriebliche Staatliche Monopole
(6) Restaurants und Bars haben die Genehmigung alkoholische Getränke und alkoholhaltige Nahrungsmittel bis zu einem Alkoholgehalt von 2,25% zu verkaufen. Sie können jederzeit die Genehmigung erwerben, alkoholische Getränke und alkoholhaltige Nahrungsmittel mit einem Alkoholgehalt von über 2,25% zu verkaufen. Die Kosten für diese Genehmigung legt der Ministerpräsident in Absprache mit dem Allthing fest.

Zitat von: 'Agnar Bróðirsson','index.php?page=Thread&postID=10092#post10092'
Das sollten Gesetze regeln. Die Verstaatlichung schwebt sonst wie eine stummde Drohung über jede Firmengründung. Es sollte staatliche Kontrollen zu Finanzen, Hygiene und den ganzen Kram geben, aber mehr nicht.
Eigentlich ist zur Regelung dieser Sache dieses Verstaatlichungsgesetz gedacht, um die allgemeinen Rahmenbedingungen der Verstaatlichung zu regeln. Oder meinst du, dass soll im jeweiligen Beschluss zur Verstaatlichung stehen?
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 11.11.2015, 15:19
Darf ich auch etwas dazu sagen?
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Ingimundur Erlendurson am 11.11.2015, 19:15
Weiß nicht, denke schon...

... auch wenn ich glaube zu wissen was mir dann blüht.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 11.11.2015, 23:47
Natürlich darfst du etwas sagen. Ich bitte dich sogar darum.

Die Bedingungen für eine Konzession, dass Alkohol ausgeschenkt werden darf, würde ich direkt hier im Gesetz regeln. Die Variante mit Festlegung durch den MP und Zustimmung durch das Allthing finde ich ganz grundsätzlich schon komisch, weil das Allthing ja sowieso das Recht hätte, von sich aus das Gesetz zu ändern, ohne dass der MP beteiligt ist. Deswegen würde ich solche Sachen einfach direkt dem Allthing überlassen. Genauso würde ich eventuelle Verstaatlichungen (für die ich immer noch keine Argumente gehört habe) immer das Allthing in Form eines speziellen Einzelfall-Gesetzes beschließen lassen.

Aber nochmal zum Alkohol: Das einfach an eine Geldzahlung zu knüpfen, fühlt sich für mich ein bisschen nach Bananenrepublik an. Wäre es nicht viel sinnvoller, die Vergabe der Konzession in erster Linie an die Einhaltung von Bedingungen z.B. zum Jugendschutz zu koppeln und dann nur noch eine moderate reine Bearbeitungsgebühr zu verlangen?

3. gr. ist übrigens überflüssig. Der Artikel wiederholt nur, was sowieso für alle Gesetze gilt.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 12.11.2015, 08:39
Zitat von: 'Ingimundur Erlendurson','index.php?page=Thread&postID=10090#post10090'
2. gr. Betriebliche Staatliche Monopole
(1) Die Republik Eldeyja hat das Monopol über: Die Produktion und Versorgung mit: Elektrizität, Wasser und Wärme, das Postwesen, die Öffentlichen Verkehrsmittel...
Nun, erst einmal interessiert es mich, wo sie am Status Quo gerade ein Problem sehen. Wo ist also der Handlungsbedarf? Ich kenne viele der Betroffenen persönlich und kann da nichts erkennen.
Wenn sie all diese Unternehmen enteignen wollen, haben sie sicher bereits eine Aufstellung darüber, wie viel Geld wir für die Entschädigungen aufbringen müssen.
Aus welchem Grund, sollte der Staat ein Monopol auf E-Mail Dienstleistungen errichten? Wie soll dieses umgesetzt werden? Möchten sie den Bürgerinnen verbieten, diese Dienstleistungen im Ausland zu beziehen?
Verstehe ich sie richtig, dass sie auch die Flughäfen verstaatlichen wollen?
Zitat von: 'Ingimundur Erlendurson','index.php?page=Thread&postID=10090#post10090'
(2) Die Republik Eldeyja übt ihr Monopol über die Versorgung mit Elektrizität, Wasser und Wärme über einzelne den Kommunen gehörenden Stadtwerken aus, die von der Republik koordiniert, bei finanziellen Schwierigkeiten der Kommune finanziert oder gefördert werden. Die Republik unterstützt die Kommune auch bei anderen Problemen zum Erhalt oder Ausbau der Stadtwerke. Die Produktion von Strom, die Aufbereitung von Trinkwasser und die Produktion oder Bereitstellung von Heizmitteln ist alleiniges Monopol der Republik Eldeyja und dient der Versorgung der kommunalen Stadtwerke, jeder anderweitige Einsatz dieser Ressourcen bedarf der Genehmigung des Allthing.
Was sind denn diese Stadtwerke? Haben sie sich mit der Energieerzeugung bei uns auseinander gesetzt? Unsere Stromproduktion erfolgt in mehr oder weniger großen Kraftwerken, kaum eins steht in irgend einer Stadt oder könnte einer zugeordnet werden.
Wieso wollen sie den Selbstversorgern, die Strom, Wasser und Wärme selbst erzeugen für ihren Haushalt, enteignen?
Warum sollten wir Heizungen mit Brennmittel verwenden, ja gar anschaffen und nicht mehr mit Strom heizen wie bisher?


*so* man merkt es ist lange her... lies immer die du-Form sry *so*
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Ingimundur Erlendurson am 12.11.2015, 15:13
*so* Ich werde so schnell wie möglich versuchen zu antworten, aber heute finde ich keine ausreichende Konzentration, gutes Zeichen, schein' bald wieder auf dem Damm zu sein. *so*
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 13.11.2015, 23:35
Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=10098#post10098'
Zitat von: 'Ingimundur Erlendurson','index.php?page=Thread&postID=10090#post10090'
2. gr. Betriebliche Staatliche Monopole
(1) Die Republik Eldeyja hat das Monopol über: Die Produktion und Versorgung mit: Elektrizität, Wasser und Wärme, das Postwesen, die Öffentlichen Verkehrsmittel...
Nun, erst einmal interessiert es mich, wo sie am Status Quo gerade ein Problem sehen.
Vielleicht sollten wir erst einmal den Status Quo detailliert erfassen, ansonsten geht jeder von anderen Voraussetzungen aus.

Wir wissen aus einer früheren Debatte (http://eldeyja.mikronation.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=327) zumindest, dass der ÖPNV - also das Bussystem - jedenfalls größtenteils in staatlicher Hand ist.Es gibt aber mindestens eine private Fluglinie (EldeyjAir).
 In Sachen Energieversorgung gibt es auf jeden Fall ORKA als private Firma.
Was das Postwesen angeht haben wir meines Wissens bisher kein privates Unternehmen, das Briefe oder Pakete zustellt, könnte also theoretisch staatlich sein.
Zu Wasser und Wärme habe ich nichts gefunden, scheint mir aber plausibel zu sein, dass auch das im Moment in staatlichen Händen ist.

Hat dazu noch jemand Ergänzungen?
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 14.11.2015, 00:40
Wenn niemand (bzw. nicht die Mehrheit) Einwände hat, würde ich die Aussprache übrigens nochmal verlängern.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Agnar Bróðirsson am 14.11.2015, 12:01
Ja bitte verlängern.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 14.11.2015, 12:02
Ich sehe noch einen Punkt.

Das Postwesen umfasste, zumindest historisch Gesehen auch die Telegraphie. Diese entwickelte sich im letzten Jahrhundert rasant, mündete in der Telekommunikation und brach irgendwann mit der Post an sich. Daher ist für mich fraglich, ob diese auch davon betroffen sein soll.

Ihr werdet verstehen, dass ich von dieser Vorstellung nicht begeistert sein kann.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Ingimundur Erlendurson am 14.11.2015, 16:28
*so* Ich werde wohl noch länger krank sein und will das hier nicht unnötig in die länge ziehen, weil ich an einem Tag mehr konzentriert sein werde als an anderen, das macht keinen Sinn. Ich werde den Entwurf später wieder einreichen, mit einigen entsprechenden Verbesserungen den ich dank eurer Hilfe aufgeschnappt habe. Was mit dank euch so auch Sim-On einen Grund liefert das erst-einmal zurückzuziehen. *so*

"Ich möchte den Antrag vorerst zurückziehen, da der Antrag noch Baustellen hat die ich dank eurer Hilfe gefunden habe. Ich werde in einigen Tagen einen neuen Antrag einbringen und werde vorher hoffentlich mit einigen von euch über Verbesserungen sprechen können, die ich dann einbauen werde."
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 14.11.2015, 18:23
Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir','index.php?page=Thread&postID=10106#post10106'
Das Postwesen umfasste, zumindest historisch Gesehen auch die Telegraphie. Diese entwickelte sich im letzten Jahrhundert rasant, mündete in der Telekommunikation und brach irgendwann mit der Post an sich. Daher ist für mich fraglich, ob diese auch davon betroffen sein soll.
Ups, mir kam gestern auch der Gedanke, dass "Postwesen" nicht sehr genau definiert ist, aber außer dass ich explizit von Brief- und Paketzustellung gesprochen habe, habe ich komplett vergessen, diesen Gedanken auch noch direkt zu erwähnen. Danke, dass du es auf den Tisch gebracht hast, Thelma.

Ingimundur, ich lasse die Aussprache vorläufig offen, falls noch jemand mehr Gedanken oder Anregungen hat, die du in einen neuen Entwurf einbauen könntest, werde dann aber keine Abstimmung über diesen Antrag durchführen.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Agnar Bróðirsson am 18.02.2016, 14:08
Ist der Kommunismus vom Tisch?
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Thelma Vilhjálmsdóttir am 19.02.2016, 00:08
Ich habe kein gesteigertes Interesse daran, aber wenn du es hast...
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Agnar Bróðirsson am 19.02.2016, 08:19
Ich auch nicht. Wollte nur nach fragen.
Titel: Verstaatlichungsgesetz
Beitrag von: Jónas Sigurðsson am 19.02.2016, 13:18
Der Antrag ist ja im Moment zurückgezogen. Persönlich sehe ich im Moment weder einen dringenden Bedarf, Unternehmen zu verstaatlichen noch welche zu privatisieren (wir haben ja schon einige Staatsbetriebe, unter anderem im ÖPNV). Wofür ich nach wie vor zu haben wäre, ist, den Status Quo im einem Gesetz festzuschreiben, damit mal festgelegt ist, was im Moment alles staatlich ist und damit es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.