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Sonstiges / Abwesenheiten
« am: 06.07.2011, 16:33 »
Bei dem einen InSim-Wort wird es für heute bleiben; ab morgen bin ich wieder ernsthafter da.
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Also ich kann bei der Abstimmung (über das Formmuster?) ehrlich gesagt wieder einmal nicht sofort erkennen über was genau da überhaupt abgestimmt wurde.Das ist korrekt. Es ist aber unverkennbar, dass wir uns auf dieses Formmuster geeinigt haben. Daher soll es zur allgemeinen Einsicht schnell auffindbar zur Verfügung gestellt werden - ohne dadurch gleich ein Gesetz sein zu müssen.
Da wurden doch nun zich Gesetze angeführt in dem Thread, soweit das nachvollziehbar ist, ist ausschließlich über die abgestimmt worden, aber überhaupt nicht über das Formmuster an sich.
Ich nehme an, dass er in ein paar Tagen wieder da ist.Davon darf man (und frau) im Allgemeinen ausgehen. Ich melde mich abwesend, wenn ich ohne Internetzugang verreist bin, dann werde ich nämlich definitiv nicht online kommen. Aber auch an den nicht abgemeldeten Tagen kann es vorkommen, dass ich aufgrund verschiedener RL-Aktivitäten es nicht schaffe, mich mit Eldeyja auseinanderzusetzen. In der letzten Woche war das jeden Tag der Fall, das ist grundsätzlich aber nicht der Normalzustand. Und wenn ich dann zurückkomme, möchte ich nicht so etwas lesen:
*so* Entschuldige Finja, ich versuche das etwas zu ziehen etwa bis Sonntag, da Páll ja nicht da ist. *so*Ich hätte mich stattdessen gefreut, meinen Senf zur Satzung dazugeben zu dürfen. Also: Wartet nicht auf mich; ich lese Beiträge auch, wenn sie in eine Abwesenheitsphase fallen. ;)
Ansonsten sollten werde ich das Kabinett eventuell umstellen.Da kannst Du trotzdem drüber nachdenken. Ich habe festgestellt, dass es mir eigentlich doch keinen Spaß macht, in anderen Ländern herumzufahren. Mein Interesse gilt mehr den inneren Aktivitäten, und meine Aktivität passt auch nicht wirklich zum Außenministerium.
Ich möchte anregen, unser "Walfanggesetz" in das allgemeines "Jagdgesetz" zu überführen.Welche inhaltliche Erweiterung schwebt Dir denn vor?
Ich vermute, dies ist die aktuelle Form.Genau, wahlweise noch mit dem Absatz 2/2, auf den ich jetzt eingehe.
Was mir insgesamt noch unklar ist, welchen Sinn hat eigentlich:Wir reden zum Beispiel von einer Untersuchung wegen Untreue, durch die der Polizeichef all seine Ersparnisse verloren hat, da er in das vermeintlich veruntreute Unternehmen investiert hat. Daher stellt er jetzt das ganze Unternehmen und alle seine Handelspartner auf den Kopf in der Hoffnung, einen Schuldigen zu finden, den man auf Schadensersatz verklagen kann, und sieht ob seiner Wut nicht, dass keine Anzeichen für Fehlverhalten zu finden sind.
"Das Gericht kann das Ende einer Untersuchung anordnen, nachdem die Ermittlungen begonnen worden sind."
Wieso sollte das Gericht eine polizeiliche Untersuchung abbrechen? Wir reden hier ja nur um eine Untersuchung, zB ein Mord geschieht, ein Verdächtiger gefunden und dann ordnet ein Gericht das Ende der Morduntersuchung an?