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Nachrichten - Mads Kristensen

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Ich habe schon etwas vorbereitet und dir den entsprechenden Artikel markiert.

Mads reicht Jónas den Entwurf
Zitat
Freundschaftsvertrag zwischen der Lydveldi Eldeyja und dem Kongeriket de Njorlande

Getragen von dem gemeinsamen Willen nach friedvoller, internationaler Zusammenarbeit im politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens, streben die unterzeichnenden Staaten in gegenseitigem Respekt vor den geschichtlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leistungen ihrer Völker eine fortlaufende Verbesserung und Vertiefung der gegenseitigen Kontakte und Beziehungen an, und vereinbaren als gemeinsames Fundament künftigen Handelns diesen Freundschaftsvertrag.


§1.
Grundlagen
(1) Das Königreich der Njorlande und die Republik Eldeyja (im Folgenden „die Vertragspartner“) erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an. Beide Vertragspartner stufen die Diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "positiv" (oder sinnverwandt) ein.
(2) Die Vertragspartner erkennen einander als diplomatische Partner an und streben ein jederzeit freundschaftliches Verhältnis an. Sie werden keine feindseligen Aktivitäten gegen den jeweils anderen Vertragspartner unternehmen oder unterstützen.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, in ihren internationalen Beziehungen auf Drohung mit Gewalt oder ihrer Anwendung zu verzichten und ihre internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln zu lösen.
(4) Dieser Vertrag verbietet Aktivitäten von Geheimdiensten, Nachrichtendiensten oder ähnlichen Organisationen durch die Vertragspartner im jeweils anderen Hoheitsgebiet, sofern sich diese gegen den Staat und seine Integrität richten. Eine mögliche Zusammenarbeit der Geheimdienste ist hiervon nicht betroffen.

§2.
Hoheitsgebiete
(1) Die Vertragspartner erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser, an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(2) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie des Vertragspartners zu respektieren. Gewässer, die sich innerhalb von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie mehrerer Staaten befinden, gehören abweichend davon nur soweit zur ausschließlichen Wirtschaftszone wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten.
(4) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichenRessourcen sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.

§3.
Frieden und Sicherheit
(1) Das Königreich der Njorlande und die Republik Eldeyja garantieren für den Erhalt von Frieden und Sicherheit untereinander.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Tätigkeiten auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, außer sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Beide Staaten versichern, dass sie sich nicht in die Innenpolitik des Vertragspartners einmischen werden.

§4. Diplomatische Beziehungen
(1) Das Königreich der Njorlande und die Republik Eldeyja stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Diplomaten des Vertragspartners ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Der Gastgeber garantiert jeweils für die Sicherheit der Botschaft.
(3) Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.
(4) Die Vertragspartner kommen darüber ein, dass die Bürger und Einwohner beider Staaten von einer Visapflicht befreit sind.
(5) Die Vertragspartner sind sich darin einig, den gemeinsamen Warenaustausch zu erleichtern und zu einer Vereinfachung der Zollformalitäten zu erreichen.

§5.
Kulturelle Zusammenarbeit
(1) Die Republik Eldeyja und das Königreich der Njorlande erklären sich zur kulturellen Zusammenarbeit bereit.
(2) Zu diesem Zweck arbeiten die Kultur-und Bildungsministerien der Vertragspartner zusammen an verschiedenen Programmen.
(3) Die festgelegten Programme sind
a) die Organisation und Durchführung von verschiedenen Schüleraustäuschen
b) die Organisation und Durchführung eines gemeinsamen Kulturfestes, welches alle 5 Monate abwechselnd in der Republik Eldeyja und dem Königreich der Njorlande stattfinden soll
c) die Organisation und Durchführung verschiedener gemeinsamer Sportspiele


§6.
Gültigkeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt mit Ratifizierung durch beide Vertragspartner in Kraft.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Der Vertrag kann einseitig mit einer zweiwöchigen Frist oder in beidseitigem Einvernehmen fristlos gekündigt werden.

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Wir können das gerne schon in schriftliche Form bringen, wenn du damit einverstanden bist.

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Mads räuspert sich
Jónas?

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Wir wären gerne dazu bereit, den Vertrag zu unterzeichnen!

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Ich werde das mal mit Niels besprechen, aber das wird denke ich kein Problem sein.

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Ich denke schon, dass wir uns da einigen Verträgen anschließen könnten.
Für den Vertrag mit Glenverness haben wir sowieso schon unsere Absicht erklärt die Rechte der Unterzeichner des Vertrags über Hoheitsgewässer zu respektieren.
Das konnte man dann in eine Unterzeichnung umwandeln ;)

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Ja, das ist schon korrekt. Wir wollen aber generell die Staaten in unserer Umgebung abdecken. Und Eldeyja auf jeden Fall, da es auch einen nordischen Staat als Vorbild hat.
Das ist ja auch SimOn nicht ganz unwichtig :)

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Wir planen eine Eintragung auf der CartA und werden das wohl auch bald in Angriff nehmen, wir wollten nur vorher alles auf Vordermann bringen.

Für die gemeinsame Geschichte wäre es tatsächlich ganz praktisch, wenn du das bei uns ansprichst, dann können das alle zusammen besprechen.

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Ich dachte mir, dass wir vielleicht schonmal einen Freundschaftsvertrag aufsetzen könnten. Außerdem könnte man ja auch über einige andere Themen sprechen, wie zum Beispiel Schüleraustausche, gemeinsame Feste etc.

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Vielen Dank, Jónas! Ich freue mich auch hier zu sein. :)

Der Flug war ganz angenehm und ich hab mich gestern Abend noch ein wenig umgesehen.

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Mads trifft ein

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Am Vorabend der Gespräche reist der njorländische Außenminister mit der Staatsmaschine in Eldeyja ein.

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Zitat


Á ágæti þess Jónas Sigurðsson

Lögsögumaður
Höfuðfjörður | Lydveldi Eldeyja
16. Februar 2016
Deres Excellence,

als Außenminister des Kongeriket de Njorlande entbiete ich Ihnen hiermit die allerbesten Grüße aus Hasselblad.
Wir aus dem Kongeriket de Njorlande sind sehr interessiert an einem freundschaftlichen Austausch zwischen unseren beiden Staaten, alleine schon durch einige kulturellen Ähnlichkeiten.
Zu diesem Zweck rege ich einen Besuch meinerseits in der Republik Eldeyja an, dort können ebenfalls Verhandlungen über etwaige Verträge stattfinden.
Bitte teilen Sie mir mit, ob sich ein enstprechender Termin organisieren lässt.

Med den størst mulige respekt,

Mads Kristensen
Undenrigsminister | Kongeriket de Njorlande

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