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Nachrichten - Joseph Okamo

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Welche Staaten sind denn bisher schon in Gesprächen zu diesem Vetragsentwurf eingebunden worden?

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Ich würde in 3.2 noch ergänzen wollen, dass die friedliche Durchfahrt von zivilen Schiffen nur mit Begründung eingeschränkt werden darf. Aber ich denke hier zeigen sich deutlich die unterschiedlichen Ansichten eines Inselstaates wie Eldeyja und eines albernisch geprägten Staates.

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Zum traditionellen Seerecht gehört eigentlich die friedliche Passage. Das bedeutet, dass eigentlich jedes Schiff die Gewässer des Meeres frei befahren darf, solange damit keine Bedrohung erzeugt werden soll. Ich bin durchaus für die Festlegung einer Wirtschaftszone von 200 Seemeilen und die Ausdehnung der Hoheitsgewässer auf 50 Seemeilen. Jedoch sollte dadurch die freie Schifffahrt weiterhin unbeschränkt bleiben. Eine unbegründete Einschränkung der Schifffahrt in der 50 Meilen Zone sollte deswegen nicht vorgenommen werden dürfen.

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Auf Grund des Grundsatzes der freien Meere. Die Durchfahrtsrechte sind nach diesem Vorschlag eigentlich extrem restriktiv.

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Das Hauptproblem in der jetzigen Fassung sind die Meerenge zwischen Harnar und Nerica, zwischen den Fawklands und Nordmark, zwischen Nordmark und dem EU, zwischen Cranberra und der und zwischen Hanar und Antica. Ausserdem betrifft es genaugenommen nicht nur militärische Schiffe, sondern auch je nach Auslegung auch Schiffe anderer staatlicher Einrichtungen.

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Die Passage von bestimmten Meerengen sollte Kriegsschiffen erlaubt werden. Besonder unter dem Eindruck eines Streits zwischen dem  ehemalige Naufalitische Kalifat und Futuna. Möglicherweise sollte man sich aber mit Staaten die an dem Vertrag Interesse haben zu gemeinsamen Konsultationen treffen.
*so* Keine Panik, ich will keinesfalls auch noch Stress dazupacken. *so*

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Dem Vertrag über die Hoheitsgewässer stehe ich weiter positiv gegenüber, muss aber weiterhin noch abwartend bleiben. Ich empfinde die Sperrung für militärische Schifffahrt als viel zu weitgehend.
Des weiteren möchte ich eigentlich, wenn wir uns über das Abschlusspapier geinigt haben gleich mit der nächsten Gesprächsrunde beginnen.

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Zitat
Eldeyjan-Cranberran-Consultations Agreement Spring 2012

Die Vertreter der Republik Eldeyja und des Dominion of Cranberra sind bei ihrem Treffen im Frühjahr 2012 dazu überein gekommen die Beziehungen zwischen beiden Stattetn weiter auszubauen.

Zusammenarbeit der Küstenwachen
Die LANDHELGISGÆSLAN, die Cranberran Coastal Authority und die Royal Cranberra Mounted Police werden künftig gemeinsame Übungen abhalten, ihre Ausbildungseinrichtungen für Offiziere der jeweils anderen Einrichtung öffnen, Offiziere austauschen und Erkentnisse weitergeben. Die Organisation obliegt den Behörden und Botschaften.

Polarforschungsstation
Das Dominion of Cranberra beteiligt sich gemäß der geschlossenen Verträge am Aufbau und Betrieb der eldländischen Polarforschungsstation.

Zoll- und Wirtschaftspolitik
Die Republik Eldeyja und das Dominion of Cranberra verzichten künftig im Handel untereinander auf die Verzollung von land- und forstwirtschaftlichen, sowie Fischerei-Produkten. Dabei kann die Republik Eldeyja bestimmte Bedingungen geltend machen, nachdem festgesetzte Lieferquoten erreicht werden müssen. Näheres dazu regelt ein Zollvertrag.
Das Dominion of Cranberra wird den Handel mit Eldeyja fördern, in dem der Bau von FRachtschiffen mit hoher Eisklasse subventioniert wird.

Zitat
Treaty between the Republic Eldeyja and the Dominion of Cranberra about Import and Export Taxes

In gegenseitigem Einvernehmen beschließen die Republik Eldeyja und das Dominion of Cranberra folgenden Verzicht auf die Besteuerung von Import und Export im gegenseitigen Handel:

1. Der Verzicht auf Besteuerung gilt nur für Handelszölle; umsatzbezogene Binnenhandelssteuern (Mehrwertsteuer) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2. Folgende Produktgruppen sind künftig von der Erhebung von Handelszöllen ausgeschlossen:
  • landwirtschaftliche Produkte
  • Fischereiprodukte
  • verarbeitete Lebensmittel
  • forstwirtschaftliche Produkte und Hölzer
  • Papier und Papierwaren
  • Medienerzeugnisse jeder Art
3. Für folgende Produktgruppen darf die Republik Eldeyja weiterhin Einfuhrzölle erheben, bis die cranberrische Wirtschaft eine jeweilige Liefergarantie eingegangen ist, die in erheblichem Maße die Versorgungssicherheit der Republik Eldeyja sicherstellt:
  • Weizen, inklusive Weizenmehl und Weizenschrot
  • Roggen, inklusive Roggenmehl und Roggenschrot
  • Mais, inklusive Tierfutter aus Mais
  • Bauholz
  • Zellstoff
4. Der Verzicht auf Besteuerung gilt nur für Produkte die in der Republik Eldeyja oder dem Dominion of Cranberra aus einheimischen Rohstoffen hergestellt wurden. Mindestens 80% der Wertschöpfung sind dort zu schaffen.

5. Die vertragschließenden Parteien behalten sich vor künftig über weitere Zollerleichterungen zu verhandeln.

6. Der Vertrag wird durch Ratifizierung der jeweiligen Parlamente gültig.

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Ich möchte mich für die längere Unterbrechung der Verhandlungen ausdrücklich entschuldigen. Wir haben die Pause genutzt die Verhältnisse wieder etwas zu ordnen im Dominion und ich bin jetzt wieder in der Lage für eine ordentliche dauerhaft tragfähige Regierung zu verhandeln.

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Danke Professor. Nun, das Wetter kann unseren Plänen nichts anhaben. Bis Ostermontag haben wir das schwere Gerät hier, das versprechen wir Ihnen.

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Ein Vorrausteam der Cranberran Coastal Authority trifft ebenfalls per Flugzeug ein. Die beiden Männer haben einen Schlitten und ein Gespann von acht Hunden dabei um vor Ort Mobil zu sein. Sie sollen den Transport der schweren Bauteile von der Küste bis zum Bauplatz vorbereiten.

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Die CCAS Lancaster, ein schwerer Eisbrecher der D-Klasse wird morgen in Eldeyja eintreffen und kann dann einen Großteil der Bauteile aufnehmen die zu groß für den Lufttransport sind. Einige Baufahrzeuge, vor allem der Baukran für die Errichtung der Windkraftanlagen befinden sich bereits an Bord.

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Mit einem Linienflug treffen ein Pilot und zwei Flugzeugtechniker der RCMP und zwei Radarspezialisten der Coastal Authority aus Cranberra ein. Sie werden in den nächsten vier Wochen die Wartungsmannschaften der neuen Überwachungsflugzeuge der eldländischen Küstenwache etwas unterstützen.

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Zitat


Vereinbarung zwischen den Regierungen der Republik Eldeyja, dem Royal Realm of Glenverness und dem Dominion of Cranberra.
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Die Exzellenzen Arnaldur Kristofersson, Malcolm Forbes und Joseph Okamo, sind im Bestreben, die Erforschung der Arktis gemeinsam voranzutreiben, zu folgender Vereinbarung gelangt:
1. Die Regierungen der drei Staaten vereinbaren, in Übereinstimmung mit den relevanten internationalen Bestimmungen, namentlich der Internationalen Konvention über die Polgebiete und den Regeln des Internationalen Hochkommissariats für die Polgebiete, in der Arktis die Polaris Thule Station zu errichten.

2. Die Polaris Thule Station dient der Erforschung des Ausmaßes und der Veränderungen des am Nordpol vermuteten Ozonlochs, der Beobachtung und Erforschung der erwarteten Erderwärmung und ihrer Auswirkungen auf die Polkappen (Polschmelze), dem Aufbau eines Observatoriums wegen der in der Arktis dafür hervorragenden Bedingungen, der Erforschung des Lebens im ewigen Eis sowie meteorologischen Beobachtungen, extreme Wetterphänomene besser verstehen und voraussagen zu können.

3. Die technischen Details sind dem Planungsbüro für die Polaris Thule Station an der Halldor-Laxness-Universität in Eldeyja zu entnehmen. Die beteiligten Staaten bringen jeweils 100 Millionen eldländische Kronen auf, die restlichen 150 Millionen Kronen werden unter Hinzuziehung privater und sonstiger Mittel erbracht.

4. Die laufenden Betriebskosten werden gemeinschaftlich zu je einem Drittel von den beteiligten Staaten aufgebracht. Diese Regelung gilt zunächst für fünf Jahre. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Ausstieg aus dem Projekt möglich. Als Betriebskosten gelten alle Kosten zur Instandhaltung und Versorgung der Station. Ausgenommen sind die Kosten für wissenschaftliches Personal, Forschungsreihen und Experimente, die von den beteiligten Staaten selbst getragen werden.

5. Den beteiligten Staaten stehen dafür über die gesamte Nutzungsdauer der Station je ein Drittel der verfügbaren Forschungsplätze der Station zur freien Verfügung, solange sie sich außerdem an den unter Punkt 4. genannten Betriebskosten beteiligen.

Malcolm Forbes, HM Ambassador
Für die Regierungen von Glenverness
am 19.03.2012
gegeben in Höfudfjördur


Für die Regierungen von Eldeyja
am 24.03.2012
gegeben in Höfudfjördur

Chief Joseph Okamo
Für die Regierung des Dominion of Cranberra
am24.3.2012
gegeben in Höfudjördur

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Da ich anscheinend mal wieder alleine die Regierung Cranberras vertreten darf, betrachte ich die Finanzierung unsererseits nun als gesichert, kann also endlich gegenzeichnen.
Sucht seinen Füller.

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