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Konferenzsaal / Gespräch mit seiner Exzellenz Joseph Okamo, Dominion of Cranberra
« am: 06.05.2012, 23:40 »
Welche Staaten sind denn bisher schon in Gesprächen zu diesem Vetragsentwurf eingebunden worden?
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Eldeyjan-Cranberran-Consultations Agreement Spring 2012
Die Vertreter der Republik Eldeyja und des Dominion of Cranberra sind bei ihrem Treffen im Frühjahr 2012 dazu überein gekommen die Beziehungen zwischen beiden Stattetn weiter auszubauen.
Zusammenarbeit der Küstenwachen
Die LANDHELGISGÆSLAN, die Cranberran Coastal Authority und die Royal Cranberra Mounted Police werden künftig gemeinsame Übungen abhalten, ihre Ausbildungseinrichtungen für Offiziere der jeweils anderen Einrichtung öffnen, Offiziere austauschen und Erkentnisse weitergeben. Die Organisation obliegt den Behörden und Botschaften.
Polarforschungsstation
Das Dominion of Cranberra beteiligt sich gemäß der geschlossenen Verträge am Aufbau und Betrieb der eldländischen Polarforschungsstation.
Zoll- und Wirtschaftspolitik
Die Republik Eldeyja und das Dominion of Cranberra verzichten künftig im Handel untereinander auf die Verzollung von land- und forstwirtschaftlichen, sowie Fischerei-Produkten. Dabei kann die Republik Eldeyja bestimmte Bedingungen geltend machen, nachdem festgesetzte Lieferquoten erreicht werden müssen. Näheres dazu regelt ein Zollvertrag.
Das Dominion of Cranberra wird den Handel mit Eldeyja fördern, in dem der Bau von FRachtschiffen mit hoher Eisklasse subventioniert wird.
Treaty between the Republic Eldeyja and the Dominion of Cranberra about Import and Export Taxes
In gegenseitigem Einvernehmen beschließen die Republik Eldeyja und das Dominion of Cranberra folgenden Verzicht auf die Besteuerung von Import und Export im gegenseitigen Handel:
1. Der Verzicht auf Besteuerung gilt nur für Handelszölle; umsatzbezogene Binnenhandelssteuern (Mehrwertsteuer) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2. Folgende Produktgruppen sind künftig von der Erhebung von Handelszöllen ausgeschlossen:3. Für folgende Produktgruppen darf die Republik Eldeyja weiterhin Einfuhrzölle erheben, bis die cranberrische Wirtschaft eine jeweilige Liefergarantie eingegangen ist, die in erheblichem Maße die Versorgungssicherheit der Republik Eldeyja sicherstellt:
- landwirtschaftliche Produkte
- Fischereiprodukte
- verarbeitete Lebensmittel
- forstwirtschaftliche Produkte und Hölzer
- Papier und Papierwaren
- Medienerzeugnisse jeder Art
4. Der Verzicht auf Besteuerung gilt nur für Produkte die in der Republik Eldeyja oder dem Dominion of Cranberra aus einheimischen Rohstoffen hergestellt wurden. Mindestens 80% der Wertschöpfung sind dort zu schaffen.
- Weizen, inklusive Weizenmehl und Weizenschrot
- Roggen, inklusive Roggenmehl und Roggenschrot
- Mais, inklusive Tierfutter aus Mais
- Bauholz
- Zellstoff
5. Die vertragschließenden Parteien behalten sich vor künftig über weitere Zollerleichterungen zu verhandeln.
6. Der Vertrag wird durch Ratifizierung der jeweiligen Parlamente gültig.
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Vereinbarung zwischen den Regierungen der Republik Eldeyja, dem Royal Realm of Glenverness und dem Dominion of Cranberra.Die Exzellenzen Arnaldur Kristofersson, Malcolm Forbes und Joseph Okamo, sind im Bestreben, die Erforschung der Arktis gemeinsam voranzutreiben, zu folgender Vereinbarung gelangt:1. Die Regierungen der drei Staaten vereinbaren, in Übereinstimmung mit den relevanten internationalen Bestimmungen, namentlich der Internationalen Konvention über die Polgebiete und den Regeln des Internationalen Hochkommissariats für die Polgebiete, in der Arktis die Polaris Thule Station zu errichten.
2. Die Polaris Thule Station dient der Erforschung des Ausmaßes und der Veränderungen des am Nordpol vermuteten Ozonlochs, der Beobachtung und Erforschung der erwarteten Erderwärmung und ihrer Auswirkungen auf die Polkappen (Polschmelze), dem Aufbau eines Observatoriums wegen der in der Arktis dafür hervorragenden Bedingungen, der Erforschung des Lebens im ewigen Eis sowie meteorologischen Beobachtungen, extreme Wetterphänomene besser verstehen und voraussagen zu können.
3. Die technischen Details sind dem Planungsbüro für die Polaris Thule Station an der Halldor-Laxness-Universität in Eldeyja zu entnehmen. Die beteiligten Staaten bringen jeweils 100 Millionen eldländische Kronen auf, die restlichen 150 Millionen Kronen werden unter Hinzuziehung privater und sonstiger Mittel erbracht.
4. Die laufenden Betriebskosten werden gemeinschaftlich zu je einem Drittel von den beteiligten Staaten aufgebracht. Diese Regelung gilt zunächst für fünf Jahre. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Ausstieg aus dem Projekt möglich. Als Betriebskosten gelten alle Kosten zur Instandhaltung und Versorgung der Station. Ausgenommen sind die Kosten für wissenschaftliches Personal, Forschungsreihen und Experimente, die von den beteiligten Staaten selbst getragen werden.
5. Den beteiligten Staaten stehen dafür über die gesamte Nutzungsdauer der Station je ein Drittel der verfügbaren Forschungsplätze der Station zur freien Verfügung, solange sie sich außerdem an den unter Punkt 4. genannten Betriebskosten beteiligen.
Malcolm Forbes, HM Ambassador
Für die Regierungen von Glenverness
am 19.03.2012
gegeben in Höfudfjördur
Für die Regierungen von Eldeyja
am 24.03.2012
gegeben in Höfudfjördur
Chief Joseph Okamo
Für die Regierung des Dominion of Cranberra
am24.3.2012
gegeben in Höfudjördur