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Nachrichten - Jeremy Grieve

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*ist ebenfalls im Stadion und schaut sich das Spiel an*

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Hiermit hinterlege ich die Ratifizierungsurkunde des Kingdom of Albernia.

Zitat
Territorial Waters Treaty Ratification Act

Ein Gesetz über die Zustimmung zum Vertrag über Hoheitsgewässer

Es möge auf Geheiß der Königin erhabenster Majestät und mit dem Rat und Einverständnis der in diesem gegenwärtigen Parlament versammelten Lords und Gemeinen sowie durch dessen Vollmachten das Folgende verordnet werden:

Art. 1
Dem Vertrag über Hoheitsgewässer in der Fassung vom 26. Juli 2012 wird zugestimmt. Der Vertrag wird im Anhang zu diesem Gesetz veröffentlicht.

Art. 2
Die Regierung Ihrer Majestät wird ermächtigt, alle sich aus der Ratifizierung des Vertrags ergebenden Fragen zu regeln, sofern sie nicht die traditionellen Privilegien des Parlamentes betreffen.


Appendix I - Vertrag über Hoheitsgewässer

Zitat
Samningur um landhelgi
Vertrag über Hoheitsgewässer

1. gr. Grundlagen
(1) Die Vertragspartner erkennen das Anrecht der übrigen Vertragspartner an, Hoheitsansprüche gemäß den weiteren Artikeln dieses Vertrags zu beanspruchen.
(2) Die Vertragspartner stimmen überein, dass eine Verletzung der im Vertrag zugesicherten Rechte, sowohl durch andere Vertragspartner als auch durch Dritte, als feindseliger Akt anzusehen ist.

2. gr. Definitionen
(1) Unter militärischer Schifffahrt ist jedes Wasserfahrzeug zu verstehen, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.
(2) Unter ziviler Schifffahrt sind Wasserfahrzeuge zu verstehen, die nicht der militärischen Schifffahrt zugerechnet werden.

3. gr. Hoheitsgewässer
(1) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen (41,757 Verns Miles) vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(2) Es ist grundsätzlich das Recht jedes Vertragspartners, sowohl zivile als auch militärische Schifffahrt in ihren Hoheitsgewässern nach eigenem Ermessen zu gestatten oder zu untersagen.
(3) In Meerengen, die vollständig in den Hoheitsgewässern eines oder mehrerer Staaten liegen, verpflichten sich die Vertragspartner, einen angemessenen Korridor einzurichten, in dem die friedliche Durchfahrt jeder zivilen Schifffahrt für alle übrigen Vertragspartner gestattet ist.

4. gr. Ausschließliche Wirtschaftszone
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen (204,19 Verns Miles) vor der Küstenlinie der übrigen Vertragspartner zu respektieren.
(2) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen, Verklappung sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.
(3) Den übrigen Vertragspartnern wird die friedliche Durchfahrt im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone sowohl für die zivile als auch die militärische Schifffahrt gestattet.

5. gr. Überschneidung von Ansprüchen
(1) Gewässer, in denen gemäß diesem Vertrag mehrere Staaten Ansprüche haben, gehören abweichend von den vorhergehenden Regelungen grundsätzlich nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartner wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten. Die betreffenden Staaten können durch einen völkerrechtlichen Vertrag individuelle Grenzziehungen festlegen, die Vorrang vor diesem Vertrag haben.
(2) Gewässer gehören nur soweit zu den Hoheitsgewässern bzw. zur ausschließlichen Wirtschaftszone eines Vertragspartners wie sie außerhalb der Arktis oder Antarktis, gemäß der Definition der Konvention über die Polgebiete, liegen.

6. gr. Ansprüche von Drittstaaten
Die Vertragspartner verpflichten sich, neue Vereinbarungen über Hoheitsgewässer mit Drittstaaten nur zu treffen, wenn sich der entsprechende Drittstaat damit gleichzeitig verpflichtet, solange die neue Vereinbarung in Kraft ist, auch die Ansprüche und Rechte aller anderer Vertragspartner dieses Vertrags anzuerkennen.

7. gr. Beitritt und Austritt
(1) Der Beitritt zu diesem Vertrag steht jedem Staat offen.
(2) Ein Staat gilt als Vertragspartner, sobald er den Vertrag ratifiziert hat und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt hat.
(3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag einseitig zu kündigen.
(4) Sofern ein Staat seine Eintragung bzw. seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er nicht länger als Vertragspartner und verliert mit sofortiger Wirkung seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

8. gr. Änderung
Der Vertrag kann im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert werden. Die Änderung tritt in Kraft, wenn alle Vertragspartner sie ratifiziert und die Ratifikationsurkunde im eldländischen Staatsarchiv hinterlegt haben.

Gemäß den Gesetzen beschlossen und verkündet zu Aldenroth, den 11. September im Jahre des Herrn 2012.



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Es bringt allerdings auch Kontinuität in Verhandlungen, wenn alle Mitglieder auf dem gleichen oder zumindest einem ähnlichen Stand sind. Und dafür eignet sich eine ständige Gesprächsplattform sehr gut.

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Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=8389#post8389'
Ich fürchte, Sie haben recht, dass eine Runde mit Astor und der DU gleichzeitig im Moment nicht machbar ist. Während es für Albernia als engem Verbündeten kein Problem ist, sich dann für Astor zu entscheiden, ist diese Frage für uns viel schwieriger. Wenn beide eingeladen wären oder keiner, wäre die Sache völlig unproblematisch. Aber wenn wir uns für einen entscheiden müssen, kommen wir in einen Konflikt mit unserem Selbstverständnis.

Das ist natürlich absolut verständlich. Sollte es zu einer ersten Konferenz kommen, würde ich wohl auch noch mal vorher mit dem astorischen Secretary of State zusammenkommen, um mit ihm zu bereden, ob es für Astor denkbar wäre, mindestens eine Einladung auszusprechen, die dann mit der entsprechenden Aussicht auf mögliche Ergebnisse von der DU angenommen oder ausgeschlagen werden kann.

Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=8389#post8389'
Ihren Themen für die Regionalkonferenz würde ich auch zustimmen. Ich frage mich allerdings, ob das nicht genau die Themen sind, die laut den Berichten von Frau Bont von der DU im Rahmen der G4 angeschnitten wurden und die Astor vehement abgelehnt hat?

Ich war bei der Konferenz, bei der der Bruch passierte, selbst nicht anwesend, sodass ich meine Informationen lediglich aus einem Gespräch mit dem ehemaligen Secretary of State for international Relations, Mr. Botherfield, und aus der Veröffentlichung von Außenministerin Bont in Astor ziehen kann. Der große Vorwurf von Magnus war daher meines Wissens nach, dass die DU die G4 auf langfristige Sicht zu einem Verteidigungsbündnis aufwerten wollte, dass damit eine ineffektive Institutionalisierung einherging und dadurch Astor politisch gebunden worden wäre. Ich bin allerdings bislang weder mit Mr. Magnus, noch mit Mrs. Bont zusammengetroffen, sodass ich mich da mit Wertugen zurückhalten möchte.

In jedem Fall muss mit der GX nicht unbedingt ein Schwall an multilateralen Verträgen einhergehen, was wohl von Seiten Astors eher misstrauisch beachtet werden würde, andererseits müssen ja solche Verträge auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Bestes Beispiel dafür ist der bereits erwähnte Hoheitsgewässervertrag.

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Das Thema DU sehe ich ebenfalls durchaus gespalten. Aus dem rein regionalen Ansatz hätte sie mit Sicherheit Anspruch auf Miteinbeziehungen. Jedoch weiß ich nicht, inwieweit der Graben zwischen Astor und der DU aufegebrochen ist und ob er sogar auf mittelfristige Sicht wieder geschlossen werden kann, was von Seiten Albernia sicherlich begrüßt werden würde. Im Moment scheint der Graben aber tief genug zu sein, um eine Zusammenarbeit erstmal als unwahrscheinlich einzustufen.

Bezüglich der Themen einer GX-Organisation hätte ich vor allem Gespräche und Kooperationsangebote im Blick. Mit dem Hoheitsgewässervertrag ist in dieser Hinsicht ein erster Schritt gemacht. Und die GX kann dann einerseits über mögliche Kooperationen in Bezug auf den Nordnordanik-Raum in den Bereichen Infrastruktur, Umwelt und Wirtschaft debattiert werden. Militärische Aspekte können dabei ausgeklammert werden.

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Das ist - wie ich meine - auch noch der Knackpunkt des ganzen Vorschlags. Wer soll dazu gehören, wer nicht, wer kann vielleicht später dazukommen etc.

Das Königreich würde unter den jetzigen Umständen sehr eine regional begrenzte Gruppe befürworten. Hierbei wären die Kandidaten im engeren Sinne Astor, Albernia, Eldeyja und Glenverness. Im weiteren Sinne müsste überlegt werden, inwieweit Merolié, Cranberra oder die Nordmark dazu passen könnten.

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Vielen Dank.

*trinkt einen Schluck Tee*

Kommen wir zum Grund meines Besuchs:
Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat der astorische Secretary of State Magnus seine Vision für eine Gesprächsplattform GX veröffentlicht. Das Königreich Albernia ist dem grundsätzlich nicht abgeneigt, möchte aber frühzeitig mit weiteren Kandidaten über diese Ideen sprechen, damit ein Meinungsaustausch begonnen werden kann.

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Wenn Sie einen Tee für mich hätten, wäre ich Ihnen sehr verbunden. Danach können wir gerne mit dem Gespräch beginnen.

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*erreicht gemeinsam mit dem Außenminister Eldeyjas den Konferenzraum und geht zu dem ihm zugewiesenen Platz.*

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Vielen Dank, Mr Sigurðsson. Die Reise war sehr angenehm und tatsächlich sehr kurz. Ich freue mich aber, jetzt hier zu sein.

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*Der albernische Außenminister erreicht in einer Maschine der Royal Air Force den Flughafen.*

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Zitat
Aldenroth | August 20th, 2012


To:
H.E. The Minister of Foreign Affairs of the Republic of Eldeya
Mr  Jónas Sigurdsson

Request for a Visit

Dear Mr Foreign Minister,

als neuer Außenminister des Königreichs Albernia plane ich einen Besuch der Republik Eldeya. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hierzu Terminvorschläge zukommen lassen würde.

Sincerely yours,

The Rt. Hon. Jeremy Grieve, MP
Minister of Foreign Affairs and Defence of Albernia

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