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Nachrichten - Lord Reis

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Auf eine hoffentlich fruchtbare gemeinsame Zukunft unserer Länder!

stößt an, währenddessen ertönt auf seinem Handy der "Potty hat was Wichtiges gemacht"-Klingelton

Business!
Ach nee, ist ja gar kein Anruf.

schaut auf sein Handy

Mein König ist schnell. Der Vertrag wurde durch ihn ratifiziert.

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Danke, ich werde dich ebenfalls informieren, sobald der König den Vertrag ratifiziert hat.

Darauf sollten wir anstoßen, findest du nicht auch?

füllt sein Glas erneut auf und hebt es zum Anstoßen hoch

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Ach, machen wir es doch ganz simpel - Presserummel und Brimborium habe ich schon genug. Nicht zuletzt bin ich hier Gast, so dass ich mich den Gepflogenheiten weitestgehend anzupassen pflege :) Also dann:


Zitat
Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und der Republik Eldeyja
Grunnsamningur milli Konungsríkisins Pottyland og Lyðveldisins Eldeyja


Präambel:
Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Republik Eldeyja folgenden Vertrag.
Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.

Artikel 1 - Die persönliche Ebene
Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es grundsätzlich gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis vor Ankunft im Gastland. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.

Artikel 2 - Die politische Ebene
(1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsstaaten erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer. Für die Auslegung des Vertragstextes sind dabei, soweit vorhanden, Zusatzerklärungen der Vertragspartner maßgeblich.
(4) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
(5) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf intermikronationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
(6) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
(7) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich.
(8) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.

Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten streben die Minderung von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen und dazu ein Zollabkommen zwischen dem Königreich Pottyland und der Nordantika-Union an.
(2) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.

Artikel 4 - Die kulturelle Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen.
(2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.
(3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Städte, Gemeinden, Käffer, Kuhdörfer und andere lokale Gebietskörperschaften beider Vertragsstaaten gelten als ermächtigt, miteinander entsprechende Abkommen zu vereinbaren.

Artikel 5 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
(3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(5) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.

zückt seinen lange nicht genutzten Diplomatenfüller und unterschreibt schwungvoll


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Wenn wir eines Tages wirklich langweilig werden sollten, dann sag Bescheid. Dann wird es Zeit für eine weitere Reform durch das Ministerium für Kalauer und Schlechte Witze ;)

Gut, wenn das bei euch auch unkompliziert läuft, können wir von mir aus die Unterzeichnung angehen. Entweder hier im stillen Kämmerlein - oder aber mit viel Trara, Brimborium und Pressegemüse... gedöhnse. Entschuldigung, ich muss manchmal noch an das Flugzeugessen denken - halb gedünstetes Gemüse. Es war grässlich.

Wie ist es hier Brauch und dir am liebsten?

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"Standard" klingt so langweilig... ;)
Aus vielen anderen Staaten kenne ich eher anders herum. Dort wird der Ratifizierungsprozess durch das Parlament oder eine vergleichbare Institution vorgezogen, bevor die Unterschrift überhaupt geleistet wird - um festzustellen, ob Einwände gegen den Abschluss des Vertrages oder einzelne Passagen vorliegen. Das Votum des Parlamentes ist dann bindend, auch wenn damit eine Ratifikation vor Vertragsabschluss erfolgt.

Was ich damit sagen wollte, ist: Bisher war bei uns eine förmliche Ratifikation nicht erforderlich, weil der König ohnehin selbst unterschrieb.
Und: Möchtest du den Vertrag dem Allthing vorab zur Prüfung vorlegen? Mein König sagte "Mach doch, was du willst", was soviel bedeutet wie "Ist in Ordnung und von mir abgesegnet, mach doch, was du willst".

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Sehr gut, dann lege ich das meinem König zur Vorabfreigabe vor. Wenn er sein Okay gibt, steht meiner Unterschrift erstmal nichts im Wege.

Aber als Hinweis noch: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn er - nach meiner Unterschrift - durch den König ratifiziert wurde. Das sind wir früher immer umgangen, indem der König einfach die Verträge selbst unterschrieb - aber er meinte neulich "Lordi", meinte er, "du hast jetzt zwei Lord-Titel und ein viel üppigeres Gehalt als vorher. Dafür musst du auch mehr tun als vorher."
Ich meinte daraufhin "Wie 'mehr tun'? Dafür habe ich doch mein Personal", woraufhin er meinte "Du unterschreibst ab jetzt die Verträge. Ich will nicht mehr so viel reisen."... grob zusammengefasst ;)

22
Nein, nach der Ratifikation des Vertrages durch unseren König denke ich, dass deine Formulierung perfekt passt.

Wenn ich mich nicht irre und alles Notwendige zusammengestrichen habe, dürfte der aktuelle Entwurf damit wie folgt aussehen:

Zitat
Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und der Republik Eldeyja
Grunnsamningur milli Konungsríkisins Pottyland og Lyðveldisins Eldeyja


Präambel:
Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Republik Eldeyja folgenden Vertrag.
Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.

Artikel 1 - Die persönliche Ebene
Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es grundsätzlich gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis vor Ankunft im Gastland. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.

Artikel 2 - Die politische Ebene
(1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsstaaten erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer. Für die Auslegung des Vertragstextes sind dabei, soweit vorhanden, Zusatzerklärungen der Vertragspartner maßgeblich.

(4) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
(5) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf intermikronationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
(6) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
(7) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich.
(8) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.

Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten streben die Minderung von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen und dazu ein Zollabkommen zwischen dem Königreich Pottyland und der Nordantika-Union an.
(2) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.

Artikel 4 - Die kulturelle Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen.
(2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.
(3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Städte, Gemeinden, Käffer, Kuhdörfer und andere lokale Gebietskörperschaften beider Vertragsstaaten gelten als ermächtigt, miteinander entsprechende Abkommen zu vereinbaren.

Artikel 5 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
(3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(5) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.

Stimmt das so? Oder habe ich eine Änderung vergessen zu übernehmen?

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übergibt seinem Amtskollegen eine Urkunde

Zitat
Potopia, den 25.09.2019

Der Samningur um landhelgi (Vertrag über Hoheitsgewässer) vom 27.07.2012 wird durch das Königreich Pottyland mit folgenden Maßgaben und Erklärungen ratifiziert:

  • Zu 1 gr. Abs. (2): Das Königreich Pottyland ahndet feindselige Akte mit bösen Briefen und einem Streichen der Rumrationen. Durch das Königreich Pottyland versehentlich begangene feindselige Akte bitten wir zu entschuldigen und bieten dafür eine zusätzliche Rumration ("Black Peter") an.
  • Zu 3 gr. Abs. (1): Ratifiziert mit der Maßgabe, dass die Entfernung aus pottyländischer Sicht 75,7468 km beträgt.
  • Zu 4 gr. Abs. (1): Ratifiziert mit der Maßgabe, dass die Entfernung aus pottyländischer Sicht 370,4 km beträgt.
  • Zu 4 Gr. Abs (2): Ratifiziert mit der Maßgabe, dass wir es nicht gutheißen, wenn andere Länder die Meere ausbeuten sollten und wir feststellen, dass eine Kritik an Ausbeutung des Meeres innerhalb der Wirtschaftszone kein feindseliger Akt ist, sondern eine Notwendigkeit.
  • Zu 5 gr. Abs. (2): Ratifiziert mit dem Hinweis, dass wir die Konvention über die Polgebiete nicht ratifiziert haben, diese mithin für uns keine Gültigkeit entfaltet. Das Königreich Pottyland betont jedoch, dass jegliche Gebietsansprüche auf die Polgebiete abgelehnt werden und es den Schutz der Polgebiete unterstützt.

Unterzeichnet zu Schloss Pottystein


König Potty von Pottystein

Anhang:
Vertrag über die Hoheitsgewässer
Liste der Ratifizierenden Staaten

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*so* Überhaupt kein Problem von meiner Seite aus :) *so*

hebt ebenfalls sein Glas

Auf all das! Und auf Hoheitsgewässer!

stößt mit seinem Kollegen an und nimmt einen kräftigen Schluck

Naja, wenn der Grundlagenvertrag unter Dach und Fach ist, steht dem kostengünstigeren Export von WGFWGB nicht mehr sonderlich viel im Wege, würde ich behaupten :)

Die Urkunde wird alsbald hier in physischer Form eintreffen. Das Original wird selbstverständlich in unserem Staatsarchiv verwahrt, aber eine Ausfertigung ersetzt - zumindest nach pottyländischem Bürokratieverständnis - die Urschrift im Rechtsverkehr.

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schaut auf sein Handy

Ich bekomme gerade die Nachricht rein, dass unser König den Vertrag über Hoheitsgewässer mit leichten Modifikationen ratifiziert hat. :)

Darauf können wir auch anstoßen!

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Ja, das wäre es - auf den ersten Blick. Da es sich um einen alten pottyländischen Brauch handelt, der nicht mit einer Abwertung des Gegenübers verbunden ist, könnte man sich darüber wahrscheinlich auch vortrefflich streiten - aber wichtiger ist es, kein Bier verschüttet zu haben.

bekommt in diesem Moment eine Nachricht auf sein Handy

Oh schön, der König befasst sich mit meinen Vorschlägen zur Ratifizierung des Abkommens über Hoheitsgewässer. Das ging jetzt ja schnell!

schaut seinem Kollegen beim gekonnten Zapfen zu

Eine schöne Schaumkrone, Respekt! Da ist ein Könner am Werk!

nimmt ein gefülltes Bierglas entgegen

Auch, wenn noch nichts verschriftlicht wurde: Auf die gemeinsame Zukunft Eldeyjas und Pottylands.

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applaudiert höflich und reicht seinem Kollegen ein 0,5l-Bierglas

Für das erste Mal gar nicht so schlecht - und vor allem hast du kein Bier verschüttet. Das ist gut, sonst hätte ich dich nach altem pottyländischen Brauch als "Stümper" bezeichnen müssen ;)

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Ein Curling-Turnier klingt nach einer hervorragenden Idee! Ich bin mir sicher, dass sich bei uns genug Leute finden werden, die da gerne dran teilnehmen. Chmuhl Pansen (prominentester Schauspieler und seit Ewigkeiten auf Platz 2 der "Pottyland's Sexiest Man Alive"-Liste) ist für solche Wettbewerbe eigentlich immer zu haben, ich habe da auch immer Spaß daran und mir geistern noch mehr Namen im Kopf herum :)

Ehrlich gesagt gibt es keine wirkliche Tradition beim Anzapfen bei Gesprächsbesuchen. Das wird immer sehr spontan entschieden. Also wenn du möchtest, überlass ich dir diese Ehre sehr gerne! :)

zieht einen Gummihammer und einen Zapfhahn aus seinem AuMi-Sakko-Deluxe (TM)

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Ich muss zugeben, dass ich mich vorher noch nie mit dieser Frage beschäftigt habe, weil du der erste bist, der sie überhaupt aufgeworfen hat. Ich gehe davon aus, dass die anderen Mitgliedsstaaten das jedenfalls überwiegend gleich interpretieren wie Eldeyja, aber da es noch nie Thema war, kann ich das nicht definitiv sagen. Meines Wissens hat niemand schriftlich eine Auslegung der Klauseln festgehalten. Wenn eines der Gründungsmitglieder ein Problem gesehen hätte, dass der Text missverständlich ist, hätte man das ohnehin gleich im Text klarer formuliert, und von den seither dazugestoßenen Mitgliedern hat auch niemand solche Bedenken geäußert.
Wir sind bekannt dafür, Verträge auf Herz und Nieren zu prüfen und übereifrig zu interpretieren ;)

Zitat
Vielleicht wäre es an dieser Stelle, am sinnvollsten, abzuwarten, wie eure modifizierte Ratifikationserklärung tatsächlich aussehen würde, bevor man die genaue Formulierung festlegt.
Ja, da stimme ich dir absolut zu. Ansonsten zerbrechen wir uns die Köpfe über ungelegte Eier.

Zitat
Falls es für eure Erklärung ausreichen würde, würde ich hier beispielsweise eine Formulierung bevorzugen wie "Für die Auslegung des Vertragstextes sind dabei, soweit vorhanden, Zusatzerklärungen der Vertragspartner maßgeblich." Das klingt dann weniger nach Einschränkung, sondern mehr nach Klarstellung.
Auch hier: Das hängt davon ab, inwieweit wir unsere Ratifizierungserklärung abgeben und ggf. modifizieren.

Ich denke mal, ich werde dann die Heimreise antreten, berichten und dir per Luftpost oder Mail eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen, sobald die Entscheidung über die Ratifizierung getroffen wurde. In dem Zusammenhang würde ich auch den Vertragsentwurf anpassen, wenn du damit einverstanden bist.

Es sei denn natürlich, wir haben noch weitere Themen im Gepäck - ich habe mich erstmal auf Grundlagen vorbereitet, bin aber natürlich gerne für alles mögliche zu haben. Außerdem hast du noch keinen Schluck vom Gastgeschenk genommen ;)

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Danke dir für die sehr ausführliche Antwort. Ich werde mir dazu Gedanken machen und die Sache mit König Potty absprechen. An die Möglichkeit einer modifizierten Ratifizierungserklärung habe ich tatsächlich nicht gedacht, muss ich gestehen, weil ich mich zu sehr auf die Kritikpunkte versteift hatte.

Eure Auslegung des Vertrages gefällt mir da auch sehr. Weißt du zufällig, ob die anderen Mitgliedsstaaten auch entsprechende "Auslegungshilfen" verfasst haben?

Zu dem Entwurf unseres Grundlagenvertrages: Es ist ja noch abzuklären, wie wir mit der Ergänzung hinsichtlich der Hoheitsgewässer umgehen. Ich zitiere mal kurz:

Zitat
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer.

Ich würde eine anderweitige Formulierung bevorzugen - vorausgesetzt, wir geben eine modifizierte Ratifizierungserklärung ab:
Zitat
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die gegenseitigen Ansprüche und Rechte aus dem internationalen Vertrag über Hoheitsgewässer an. Soweit eine modifizierte Erklärung eines Vertragspartners abgegeben wurde, gilt die Anerkennung nur in dem dort dargelegten Umfang.

Warum ich das überhaupt noch aufnehmen würde: Es ist ja absolut denkbar, dass wir zwar den internationalen Vertrag nur modifiziert anerkennen, euch gegenüber aber ein Mehr zu der Modifizierung zuteil werden lassen. Die Formulierung ist daher noch sehr unsauber und ausbaufähig. Eine Alternative zum zweiten Satz wäre:
"Das Königreich Pottyland gesteht der Republik Eldeyja in Ergänzung zu seiner modifizierten Ratifizierungserklärung noch folgende Rechte aus dem internationalen Vertrag zu: (...)" - und vice versa, denn natürlich kann der Vertrag uns gegenüber nur insoweit Wirksamkeit entfalten, wie wir ihn auch ratifizieren, logisch.

Hinsichtlich des genauen Umfangs muss ich allerdings - wie erwähnt - Rücksprache mit dem König halten.

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