Autor Thema: Sim-Vorbereitung  (Gelesen 5270 mal)

Finja Wilmerdottir

  • Beiträge: 330
    • Profil anzeigen
    • http://
Sim-Vorbereitung - 03.06.2011, 16:39
Es kann derjenige, gegen den Zwangsmittel eingelegt werden soll, dagegen vorgesehenerweise Widerspruch einlegen - wenn er nicht inaktiv wäre, wäre das ganze damit fix vom Tisch.
Das hier ist erstmal eine klare behördliche (exekutive) Angelegenheit gegen die Rechtsmittel eingelegt werden kann bzw. ein einfacher Widerspruch sollte das ganze hier automatisch aufschieben und dann ggf. im weiteren verlauf eine Gerichtsentscheidung notwendig machen. Zunächst jedoch darf die Behörde ehandeln, alles andere würde ja jedes exekutive handeln unmöglich machen.

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 675
    • Profil anzeigen
    • http://
Sim-Vorbereitung - 03.06.2011, 16:52
Kann man so sehen, ich bin mir da nicht so sicher. Aber das hat ja nichts damit zu tun, ob Gerichtsverhandlungen vom ganzen Allthing geführt werden, solange der Ältestenrat noch nicht besetzt ist oder ob sie einfach nicht möglich sind.

Finja Wilmerdottir

  • Beiträge: 330
    • Profil anzeigen
    • http://
Sim-Vorbereitung - 06.06.2011, 08:12
Prinzipiell ist der Allthing hier doch als letzte Gerichtsinstanz definiert, verstößt zwar klar gegen die Gewaltentrennung macht aber aus praktischen Erwägungen durchaus Sinn. Also kann man derzeit wohl auch ein Gerichtsverfahren vor demselben anstregen. Man könnte aber natürlich auch einen Ältestenrat wählen ;)

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 675
    • Profil anzeigen
    • http://
Sim-Vorbereitung - 06.06.2011, 09:24
So sehe ich das auch.

Bis auf das mit der Gewaltenteilung. Die ist zwar bei uns nicht da, aber das ist auch kein Fehler. Sie macht nämlich überhaupt keinen Sinn, wenn der Souverän direkt entscheidet. Und genau so ist es ja beim Allthing.

Finja Wilmerdottir

  • Beiträge: 330
    • Profil anzeigen
    • http://
Sim-Vorbereitung - 06.06.2011, 17:46
Das kann man durchaus auch anders sehen. Speziell bei Gerichtsentscheidungen halte ich gar nichts davon den Souverän entscheiden zu lassen (im RL). Wie sagte Churchill so treffend: "Das beste Argument gegen Demokratie ist eine fünfminütige Unterhaltung mit einem Durschnittswähler". Ich bin mit der parlamentarischen Denokratie dabei sehr zufrieden und brauche um Gottes Willen keine schweizerischen Verhältnisse.

Jónas Sigurðsson

  • Administrator
  • Beiträge: 2 675
    • Profil anzeigen
    • http://
Sim-Vorbereitung - 06.06.2011, 20:30
Das ist wieder eine andere Baustelle. Gewaltenteilung macht bei uns deswegen keinen Sinn, weil im Allthing, also der Legislative, alle Bürger sind. Wenn man das mit der Gewaltenteilung ernst nimmt, bleiben dann für Exekutive und Judikative höchstens noch Ausländer übrig. Und das ist ja nicht Sinn der Sache, oder? ;)

Dein Churchill-Zitat geht ja eher in die Richtung, dass du die Volkssouveränität in Frage stellst. Ein Souverän, der nicht (zumindest indirekt) entscheiden darf, wäre jedenfalls keiner mehr.