Auf Grund der verstrichenen Frist, werden die Werke geschlossen, es wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 7'500'000 EK verhängt, außerdem fallen pro Tag weitere 50'000 EK an, um die Schließung der Werke zu überprüfen, die der Cramlington oder deren Rechtsnachfolgern in Rechnung gestellt werden.