*so* Mensch, ich war schon so stolz, dass das mit der Liga endlich geklappt hat und die Polkommission wieder halbwegs läuft, jetzt bringst du mir noch mehr Arbeit? ;) *so*
Ich bin mir nicht sicher, was wir mi Art. 1 machen sollen. Aus eldländischer Sicht kann der natürlich ohne weiteres so stehenbleiben, aber das würde bedeuten, dass eldländische Studenten an beiden vernischen Hochschulen Zugang haben, während vernische Studenten in Eldeyja keinen bekommen, weil eldländische Studenten grundsätzlich auch nur an ihrer eigenen Hochschule Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen dürfen.
Für die staatlichen Hochschulen können wir das natürlich anders regeln, aber ich glaube, wir haben auch mindestens eine private, das müsste ich im Ausgestaltungsforum nochmal nachfragen. Für die kann die Regierung natürlich keine solche Vereinbarung schließen, dass Studenten, die keine Gebühren bezahlen, vollen Zugang bekommen.
Was Art. 2 betrifft, kann man den Satz einfach erweitern: " Die Vertragspartner verpflichten sich weiterhin zur gegenseitigen Anerkennung der in einem der Länder erworbenen schulischen, universitären und/oder beruflichen Qualifikationen in der Art, dass sie als diejenige inländische Qualifikation anerkannt wird, deren Voraussetzungen vollständig erfüllt sind."