Ich fürchte, Sie haben recht, dass eine Runde mit Astor und der DU gleichzeitig im Moment nicht machbar ist. Während es für Albernia als engem Verbündeten kein Problem ist, sich dann für Astor zu entscheiden, ist diese Frage für uns viel schwieriger. Wenn beide eingeladen wären oder keiner, wäre die Sache völlig unproblematisch. Aber wenn wir uns für einen entscheiden müssen, kommen wir in einen Konflikt mit unserem Selbstverständnis.
Das ist natürlich absolut verständlich. Sollte es zu einer ersten Konferenz kommen, würde ich wohl auch noch mal vorher mit dem astorischen Secretary of State zusammenkommen, um mit ihm zu bereden, ob es für Astor denkbar wäre, mindestens eine Einladung auszusprechen, die dann mit der entsprechenden Aussicht auf mögliche Ergebnisse von der DU angenommen oder ausgeschlagen werden kann.
Ihren Themen für die Regionalkonferenz würde ich auch zustimmen. Ich frage mich allerdings, ob das nicht genau die Themen sind, die laut den Berichten von Frau Bont von der DU im Rahmen der G4 angeschnitten wurden und die Astor vehement abgelehnt hat?
Ich war bei der Konferenz, bei der der Bruch passierte, selbst nicht anwesend, sodass ich meine Informationen lediglich aus einem Gespräch mit dem ehemaligen Secretary of State for international Relations, Mr. Botherfield, und aus der Veröffentlichung von Außenministerin Bont in Astor ziehen kann. Der große Vorwurf von Magnus war daher meines Wissens nach, dass die DU die G4 auf langfristige Sicht zu einem Verteidigungsbündnis aufwerten wollte, dass damit eine ineffektive Institutionalisierung einherging und dadurch Astor politisch gebunden worden wäre. Ich bin allerdings bislang weder mit Mr. Magnus, noch mit Mrs. Bont zusammengetroffen, sodass ich mich da mit Wertugen zurückhalten möchte.
In jedem Fall muss mit der GX nicht unbedingt ein Schwall an multilateralen Verträgen einhergehen, was wohl von Seiten Astors eher misstrauisch beachtet werden würde, andererseits müssen ja solche Verträge auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Bestes Beispiel dafür ist der bereits erwähnte Hoheitsgewässervertrag.