Autor Thema: Die Form eldländischer Gesetze  (Gelesen 4401 mal)

Jónas Sigurðsson

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Die Form eldländischer Gesetze - 16.06.2011, 19:28



Allgemeine Form
Gesetze, die in das Allthing eingebracht werden, sollen die Form des unten stehenden Muster haben. Um den BB-Code zu kopieren kann man diesen Beitrag zitieren und dann im Reiter Zitate in einem anderen Thread einfügen.

Eldländische Titel
Üblicherweise hat der Gesetzestitel die Form "Lög um xyz", wobei xyz im Þolfall (Akkusativ) steht. Ein Änderungsgesetz heißt "Lög um breytingu á lögum um xyz" (Gesetz über eine Änderung im Gesetz über xyz). Die Akkusativform steht oft in Wiktionary, ansonsten findet man auch Formen zu sehr vielen Wörtern auf http://bin.arnastofnun.is/ (isländische Seite)

Verweise in eldländischen Gesetzen
Die eldländischen Bezeichnungen für die Bestandteile eines Gesetzes sind im Muster unten aufgeführt. Außerdem ist zu beachten, dass eldländisch umgekehrt nummeriert wird wie im Imperianischen. Anstatt auf Art. 1 Abs. 2 lit. c wird also auf c-lið 2. mgr. 1. gr.. verwiesen.

Formmuster

Zitat
[Titel auf Eldländisch]
[Titel auf Imperianisch]
1. gr. [Artikelüberschrift auf Imperianisch; Artikel = grein (gr.)]
(1) [Absatz = málsgrein (mgr.)]
a. [Buchstabe = a-lið]
b. [Buchstabe = b-lið]
(2) [Absatz]
[Satz = málslið (msl.)]

2. gr. [Artikelüberschrift auf Imperianisch]