Dann hier einfach mal meine Vorschläge für deine Fragen:
1. Ich würde die Wahl zeitlich von der MP-Wahl trennen, sonst könnte der politische Wahlkampf zu stark reinspielen. Man könnte es zum Beispiel immer einen Monat danach machen.
2. Mehrheit reicht, sonst kommen wir womöglich in manchen Fällen gar nicht zu einem Urteil (was effektiv auch ein Urteil ist, aber unter Umständen eins, das nur die Minderheit der Richter will).
3. Das hängt direkt mit den verfassungsrechtlichen Fragen von oben zusammen. Im Moment glaube ich, dass qualifizierte Mehrheiten nicht gehen. Wenn man die Parlamentssouveränität ernst nimmt, die Niels ins Spiel gebracht hat (und an die ich auch schon gedacht habe, ohne dass ich sie beim Namen genannt hätte), kann das Allthing auf jeden Fall den Ältestenrat überstimmen.
4. Ich wäre nach wie vor für einen größeren Ältestenrat mit fünf Mitglieder. Wenn dann Mitglieder ausfallen, kann der Rest ganz normal weitermachen. Aber wir können auch drei Mitglieder und zwei Nachrücker wählen. Die Nachrücker würden dann nur dazu gehören, wenn eins der ersten drei Mitglieder ausfällt.