Autor Thema: Justizministerium  (Gelesen 21407 mal)

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 11.03.2011, 13:40
Mal andersrum: Was spricht denn gegen eine Wahl?

Ich würde eigentlich schon ganz gern Leute als Richter sehen, denen ich einigermaßen vertraue, und die nicht nur einfach Würfelglück hatten.

Sjón

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Justizministerium - 11.03.2011, 14:55
Oder man macht eine Mischung.

Also einen gewählten Richter und zwei ausgewählte "Richter".

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 11.03.2011, 15:24
Aber wozu denn? Ich sehe bei einer Zufallsauswahl keinen Vorteil.

Sjón

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Justizministerium - 11.03.2011, 15:52
So ist es unmöglich die Judikative zu bestechen, denn man weiß vor einem Prozess nicht wer richtet.

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 11.03.2011, 15:55
Bestechen kann man immer noch, wenn gelost worden ist. Das ist jetzt kein echtes Argument in irgendeine Richtung. Ich habe lieber Leute im Rat, denen ich vertraue, dass sie nicht bestechlich sind.

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 13.03.2011, 22:09
Finde ich sehr anständig, dass ihr gewartet habt, bis ich zurück bin. Aber jetzt können wir weitermachen. ;)

Sind wir uns dann einig, dass wir es so umsetzen wollen wie Páll es zusammengefasst hat?

Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=1226#post1226'
Hm, darüber, dass man das Gesetz selbst auch schützt, habe ich noch nicht nachgedacht. Das muss ich mir nochmal genauer überlegen, ob das nicht irgendwelche Probleme macht. 2/3-Mehrheiten werden ja oft für Verfassungsänderungen verlangt, aber ich glaube, das funktioniert nur deswegen, weil die Verfassung über allen anderen Gesetzen steht.
Bei den Grundsatzfragen um die 2/3-Mehrheit gibt es wohl zwei entscheidende Punkte:

Erstens, was passiert, wenn es zwei Gesetze gibt, die sich widersprechen? Ohne besondere Regelung wäre ich davon ausgegangen, dass das neuere Gesetz Vorrang hat. Damit man eine 2/3-Mehrheit fordern kann, müsste aber das "geschützte" Gesetz Vorrang haben. Das wäre wieder der Punkt von oben, dass es funktioniert, wenn man eine Verfassung mit Sonderstatus hat.

Und die zweite Frage ist wie gesagt, ob das Allthing seine eigene Macht überhaupt beschneiden kann.

Niels Bjarnisson

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Justizministerium - 14.03.2011, 07:58
Parlamentssouveränität ist doch auch nichts schlechtes. ^^

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 14.03.2011, 10:30
Dadurch, dass bei uns alle im Parlament sitzen, sind wir von den Eigenschaften des System her wohl irgendwo in der Schnittmenge von Volks- und Parlamentssouveränität. ;)

Aber daraus folgen ja nicht direkt Antworten auf meine Grundsatzfragen.

Einar Sigurdsson

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Justizministerium - 14.03.2011, 13:03
Erarbeitet gerne Vorlagen auf Grundlage von Pálls oder auch anderen Plänen. Da ich nicht gerade der Jura-begeisterte bin, würde ich mich freuen wenn diese Gesetzesinitiative aus dem Allthing und mal nicht von der Regierung kommt.

Páll Skúlisson

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Justizministerium - 14.03.2011, 16:35
Hier ist noch einmal meine jetzt oft verwendete Zusammenfassung, die allerdings zur direkten Umsetzung nocht nicht viel taugt.
Zitat von: 'Páll Skúlisson','index.php?page=Thread&postID=1173#post1173'
Der Übersichtlichkeit halber fasse ich den im Raum stehenden Vorschlag einmal zusammen:
  • Das Allthing wählt aus seiner Mitte auf drei (?) Monate einen Ältestenrat in Personenwahl.
  • Zum Ältesten können nur Goden gewählt werden, die nicht auch selbst oder unter anderem Namen der Regierung angehören.
  • Der Ältestenrat spricht in allen Gerichtsverfahren abschließend Recht. Urteile des Allthings können vom Allthing nur mit 2/3-Mehrheit aufgehoben werden (?).
Konkret sehe ich noch folgende offenen Fragen:
  • Auf welche Zeit wird der Ältestenrat gewählt? Vielleicht parallel zur Wahl der Regierung?
  • Müssen Urteile einstimmig oder mit einer Mehrheit von zwei gegen einen gefällt werden?
  • Soll das Allthing Urteile des Ältestenrates aufheben können? Wenn ja, welche Hürden sollen dafür aufgestellt werden?
  • Wenn einer oder mehrere Mitglieder des Ältestenrates in einem konkreten Fall befangen sind, sollen dann Ersatzmitglieder - z.B. durch Los - nachbestimmt werden oder entscheidet der Rest vom Ältestenrat?
Páll Rayk Skúlisson
Außenminister
Vorsitzender von Heimdall
Geschäftsführer der Fjárhirðirinn Eldeyjur

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Justizministerium - 14.03.2011, 16:53
Zitat von: 'Páll Skúlisson','index.php?page=Thread&postID=1480#post1480'
Konkret sehe ich noch folgende offenen Fragen:
  • Auf welche Zeit wird der Ältestenrat gewählt? Vielleicht parallel zur Wahl der Regierung?
  • Müssen Urteile einstimmig oder mit einer Mehrheit von zwei gegen einen gefällt werden?
  • Soll das Allthing Urteile des Ältestenrates aufheben können? Wenn ja, welche Hürden sollen dafür aufgestellt werden?
  • Wenn einer oder mehrere Mitglieder des Ältestenrates in einem konkreten Fall befangen sind, sollen dann Ersatzmitglieder - z.B. durch Los - nachbestimmt werden oder entscheidet der Rest vom Ältestenrat?

Ältestenratswahlen:
- entweder mit der Regierung
- zwischen der Regierung
oder
- alle 6 Monate

Urteile:
-Einstimmig würde immer zu einer Konsenslösung führen, aber ein "Richter" könnte alle Verfahren blockieren.

Allthing vs. Urteil:

- Es gibt keine andere Revisionsinstanz, daher sollten Urteile mit 2/3 Mehrheit revidiert werden können. Vielleicht weniger muss man vielleicht später ändern.

Befangenheit:

- Wer stellt eigentlich eine Befangenheit fest?

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Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 14.03.2011, 17:04
Dann hier einfach mal meine Vorschläge für deine Fragen:

1. Ich würde die Wahl zeitlich von der MP-Wahl trennen, sonst könnte der politische Wahlkampf zu stark reinspielen. Man könnte es zum Beispiel immer einen Monat danach machen.

2. Mehrheit reicht, sonst kommen wir womöglich in manchen Fällen gar nicht zu einem Urteil (was effektiv auch ein Urteil ist, aber unter Umständen eins, das nur die Minderheit der Richter will).

3. Das hängt direkt mit den verfassungsrechtlichen Fragen von oben zusammen. Im Moment glaube ich, dass qualifizierte Mehrheiten nicht gehen. Wenn man die Parlamentssouveränität ernst nimmt, die Niels ins Spiel gebracht hat (und an die ich auch schon gedacht habe, ohne dass ich sie beim Namen genannt hätte), kann das Allthing auf jeden Fall den Ältestenrat überstimmen.

4. Ich wäre nach wie vor für einen größeren Ältestenrat mit fünf Mitglieder. Wenn dann Mitglieder ausfallen, kann der Rest ganz normal weitermachen. Aber wir können auch drei Mitglieder und zwei Nachrücker wählen. Die Nachrücker würden dann nur dazu gehören, wenn eins der ersten drei Mitglieder ausfällt.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Justizministerium - 14.03.2011, 17:23
ich habe nichts gegen 5 Leute, aber 5 Leute + MP + Außenminister + Innenminister macht gleich 8 und ich glaube, ich hab noch nicht alle zusammen. Aber wir sollten darauf achten, dass unsere kleine Bevölkerungsarme Republik keinen riesigen Wasserkopf aufbaut.

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Einar Sigurdsson

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Justizministerium - 14.03.2011, 17:40
Das sehe ich auch so. Man könnte die Anzahl der Richter in Relation zur Anzahl der gemeldeten Staatsbürger stellen. Im Moment sind wir etwa 10 gemeldete, wobei Eiríkur wenn er wirklich nicht wieder kommt bald rausfällt. Ich würde sagen 3 Richter sind die Basis. Haben wir 15+ gemeldete Staatsbürger werden es 5.

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 14.03.2011, 17:48
Ja, wenn wir Regierungsmitglieder ausschließen, sind fünf zu viel. Ich bin mir aber nicht sicher, ob wir das tun müssen, vor allem, wenn das Allthing hinterher sowieso noch korrigieren kann. Oder ein Mittelweg wäre, nur den MP auszuschließen.

Auf der anderen Seite könnte man natürlich auch sagen, wenn das Allthing sowieso noch korrigieren kann, ist es nicht so schlimm, wenn auch mal ein Richter allein entscheiden kann. Der Regelfall dürfte es ja nicht sein, dass sich zwei Richter gegenseitig verklagen.