Autor Thema: Justizministerium  (Gelesen 26615 mal)

Einar Sigurdsson

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Justizministerium - 14.03.2011, 17:50
Der MP muss aber in jedem Fall ausgeschlossen sein.

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 14.03.2011, 19:02
Ist mir ehrlichgesagt egal. Wenn das alles ist, was wir brauchen, um dich glücklich zu machen, gern. ;)

Einar Sigurdsson

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Justizministerium - 14.03.2011, 19:16
Nie zuviel Macht in einer Person.

Páll Skúlisson

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Justizministerium - 14.03.2011, 20:43
Zu 1.; Eine Wahl parallel bzw. kurz nach der MP-Wahl ist dann besonders praktisch, wenn wir alle Minister vom Ältestenrat ausschließen, da sonst schnell mit einer neuen Regierungsbildung bisherige Älteste ausscheiden und auf halbem Wege nachgewählt werden muss. Daher spreche ich mich grundsätzlich dafür aus, den Ältestenrat stets unmittelbar nach der MP-Wahl zu wählen.

Zu 2.: Ich bin auch dafür, dass die einfache Mehrheit reicht. So wie ich das sehe, ist das auch der Konsens.

Zu 3.: Prinzipiell bin ich auch dafür, dass das Allthing Urteile überprüfen kann, dann können wir auch den Kreis potentieller Ältester erweitern. Aber einfach so Urteile aufheben zu können, würde die Bedeutung und die Glaubwürdigkeit des Ältestenrates deutlich herabsetzen. Was verfassungsrechtlich möglich ist, weiß ich nicht, aber wir müssen hier eine Lösung finden.

Zu 4.: Derzeit sehe ich auch nur eine Zahl von drei Ältesten als umsetzbar, aber unter den Bedingungen von Punkt 3 würde es reichen, wenn wir nur den MP ausschließen. Dann reicht es auch, wenn nur noch ein Richter aufgrund von Befangenheit übrig ist zum Recht sprechen. Zur Feststellung der Befangenheit: Sofern ein Ältestr nicht selbst seine Befangenheit anerkennt und seine Mitwirkung audgibt, kann nur das Allthing einen Richter für befangen erklären.
Páll Rayk Skúlisson
Außenminister
Vorsitzender von Heimdall
Geschäftsführer der Fjárhirðirinn Eldeyjur

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Justizministerium - 14.03.2011, 20:51
zu 1.: Was passiert in einem schwebendem Verfahren? Neue Richter?

zu 2.: einfache absolute Mehrheit

zu 3.: bin ich immer noch der Meinung wir haben keine Verfassung

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 14.03.2011, 20:57
Zu 1.: Meine Befürchtung war, dass nach einem Wahlkampf die Gemüter noch ein bisschen aufgeheizt sein könnten und sich politische Fronten gebildet haben, die dann auch die Richterwahl beeinflussen. Dass bei einer Regierungsbildung Mitglieder aus dem Ältestenrat ausscheiden könnten ist aber ein guter Hinweis. Wobei sich das in Grenzen hält, wenn wir nur den MP ausschließen.

Zu 3.: Wenn wir den Ältestenrat wie ursprünglich vorgeschlagen als Allthing-Ausschuss sehen, der bei unstrittigen Fällen direkt entscheidet, dann sehe ich mit seiner Glaubwürdigkeit kein Problem, wenn strittige Fälle nach einer Empfehlung des Ältestenrats ins Plenum kommen. Wir können es ja so machen, dass das Allthing in der Praxis sein Recht nur als Berufungsinstanz ausübt, also wenn eine der Parteien es verlangt.

Zu 3b: Verfassungsrechtlich haben wir im Moment noch freie Hand, würde ich sagen. Wir müssen nur eine Lösung finden, die in sich konsistent ist. Wenn du also eine Idee hast, wie wir eine 2/3-Mehrheit wasserdicht hinbekommen, habe ich damit kein Problem.

Zu 4.: Okay, damit kann ich leben. Wenn nicht alle Richter abstimmen, brauchen wir noch eine Regelung für ein Patt im Ältestenrat. Ich würde vorschlagen, dass er den Fall dann auch an das Plenum weitergibt.

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 14.03.2011, 21:07
Zitat von: 'Thelma Vilhjálmsdóttir',index.php?page=Thread&postID=1519#post1519
zu 3.: bin ich immer noch der Meinung wir haben keine Verfassung
Ich glaube, du verstehst unter "Verfassung" etwas anderes als ich. Dass wir (jedenfalls im Moment) kein Dokument haben, das sich Verfassung nennt, dürfte jedem klar sein. Trotzdem haben wir eine Verfassung, also Regelungen, wie der Staat aufgebaut ist und wie seine Organe funktionieren. Fragen, welche Rechte das Allthing hat, welches Gesetz im Zweifel Vorrang hat usw. sind auf jeden Fall verfassungsrechtliche Fragen.

Alexander Pétursson

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Justizministerium - 15.03.2011, 15:20
Nur ne kleine Anmerkung...man sollte den "Ältestenrat" nicht ständig wählen. Ein wenig konstanz in der Arbeit tut sicherlich ganz gut....

Einar Sigurdsson

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Justizministerium - 15.03.2011, 15:24
Ja, das ist eine wichtige Anmerkung, die ich unterstützen kann.

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 15.03.2011, 15:35
Ich nehme an, dass der Rat sowieso nicht allzu viel Arbeit haben wird. Aber abgesehen davon hat Páll recht, dass ein Regierungswechsel immer bedeuten kann, dass der Ältestenrat neu gewählt werden muss, weil der MP ausscheidet. Ansonsten wären sechs Monate für mich auch okay gewesen.

Alexander Pétursson

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Justizministerium - 15.03.2011, 15:42
Wieso muss dann neu gewählt werden?

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 15.03.2011, 15:48
Zumindest ein Nachrücker müsste gewählt werden. Oder willst du einfach vom alten Ergebnis den nächsten nachrücken lassen? Das geht natürlich auch.

Alexander Pétursson

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Justizministerium - 15.03.2011, 15:53
Entweder einen nachrücken lassen oder eben einen einzelnen Ältesten neu wählen. Aber der Ältestenrat an sich kann ja trotzdem 6 Monate gewählt werden. Wer später hinzukommt ist dann eben kürzer Ältester.

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 15.03.2011, 16:12
Ich glaube, dass solche Detailfragen sowieso was sind, was nicht mit dem ersten Versuch für alle Ewigkeiten geklärt wird. Mit der Zeit wird es sicher noch die eine oder andere Änderung geben, wenn man sieht, was in der Praxis gut funktioniert und was nicht.

Einar Sigurdsson

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Justizministerium - 15.03.2011, 16:35
Nivellierungen wird es immer geben, ja. Ich bin gespannt auf den ersten Entwurf für ein Gesetz.