Zu 1.: Meine Befürchtung war, dass nach einem Wahlkampf die Gemüter noch ein bisschen aufgeheizt sein könnten und sich politische Fronten gebildet haben, die dann auch die Richterwahl beeinflussen. Dass bei einer Regierungsbildung Mitglieder aus dem Ältestenrat ausscheiden könnten ist aber ein guter Hinweis. Wobei sich das in Grenzen hält, wenn wir nur den MP ausschließen.
Zu 3.: Wenn wir den Ältestenrat wie ursprünglich vorgeschlagen als Allthing-Ausschuss sehen, der bei unstrittigen Fällen direkt entscheidet, dann sehe ich mit seiner Glaubwürdigkeit kein Problem, wenn strittige Fälle nach einer Empfehlung des Ältestenrats ins Plenum kommen. Wir können es ja so machen, dass das Allthing in der Praxis sein Recht nur als Berufungsinstanz ausübt, also wenn eine der Parteien es verlangt.
Zu 3b: Verfassungsrechtlich haben wir im Moment noch freie Hand, würde ich sagen. Wir müssen nur eine Lösung finden, die in sich konsistent ist. Wenn du also eine Idee hast, wie wir eine 2/3-Mehrheit wasserdicht hinbekommen, habe ich damit kein Problem.
Zu 4.: Okay, damit kann ich leben. Wenn nicht alle Richter abstimmen, brauchen wir noch eine Regelung für ein Patt im Ältestenrat. Ich würde vorschlagen, dass er den Fall dann auch an das Plenum weitergibt.