Autor Thema: Ständige Sitzung des Allthings  (Gelesen 71451 mal)

Snær Snorrason

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Ständige Sitzung des Allthings - 16.06.2011, 17:09
Ich habe noch nicht angefangen, hatte aber vermutlich Passagen aus dem Wahlfanggesetz genommen.

Finja Wilmerdottir

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Ständige Sitzung des Allthings - 16.06.2011, 17:14
Die intensiven Beratungen im Kabinett haben gute Früchte getragen, ich bitte darum die Aussprache über den folgenden Gesetzentwurf zu eröffnen.


Zitat
[Titel auf Eldländisch]
Steuergesetz
1. gr. Allgemeines
(1) Die Republik Eldeyja erhebt zur Finanzierung ihrer hoheitlichen Aufgaben Steuern.
(2) Steuern werden ausschließlich aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund einer durch Gesetz vorgesehenen Verordnung erhoben.
(3) Steuern, die unberechtigterweise oder falsch erhoben wurden, müssen an den Geschädigten zurückgezahlt werden.
(4) Steuerhinterziehung ist strafbar.

2. gr. Grundsätzliche Steuern
(1) Die Einkommensteuer in Höhe von 35% wird auf sämtliche Löhne und Gehälter oberhalb eines monatlichen Freibetrags von 75.000 Kronen fällig, wobei stets die Summe aller Löhne und Gehälter zur Berechnungsgrundlage genommen wird..
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einem Monat erwirtschaftet.
(3) Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 33% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die durch Kapitaleinsatz, wie Zinseinnahmen, Veräußerung von Aktien o. Ä., entstehen. Solche Gewinne fallen nicht unter die Einkommens- oder die Gewinnsteuer.
(4) Die Mehrwertsteuer in Höhe von 25% wird auf den Rechnungsbetrag fällig, der bei der Veräußerung sämtlicher Produkte und Dienstleistungen erhoben wird.

3. gr. Weitere Steuern
(1) Die Regierung erhebt durch Verordnung weitere Steuern auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Solche Steuern dürfen eingezogen werden, wenn das Allthing nicht binnen 14 Tagen nach Verkündung der Verordnung widerspricht. Das Allthing kann eine solche Verordnung aufheben.
(2) In außergewöhnlichen Situationen kann die Regierung einmalig eine besondere Steuer zur Finanzierung einer besonderen Maßnahme durch Verordnung erheben, sofern das Allthing in einer ohne Aussprache unverzüglich anzusetzenden Abstimmung zustimmt.

Jónas Sigurðsson

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Ständige Sitzung des Allthings - 16.06.2011, 19:10
Ups, vor lauter Gesetzesänderungen habe ich das mit dem Formmuster einfach vergessen. Es  war keine Absicht, das nicht zu machen. Wird sofort nachgeholt.


Finja Wilmerdottir

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Ständige Sitzung des Allthings - 21.06.2011, 08:51
Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=4794#post4794'
Die intensiven Beratungen im Kabinett haben gute Früchte getragen, ich bitte darum die Aussprache über den folgenden Gesetzentwurf zu eröffnen.


Zitat
[Titel auf Eldländisch]
Steuergesetz
1. gr. Allgemeines
(1) Die Republik Eldeyja erhebt zur Finanzierung ihrer hoheitlichen Aufgaben Steuern.
(2) Steuern werden ausschließlich aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund einer durch Gesetz vorgesehenen Verordnung erhoben.
(3) Steuern, die unberechtigterweise oder falsch erhoben wurden, müssen an den Geschädigten zurückgezahlt werden.
(4) Steuerhinterziehung ist strafbar.

2. gr. Grundsätzliche Steuern
(1) Die Einkommensteuer in Höhe von 35% wird auf sämtliche Löhne und Gehälter oberhalb eines monatlichen Freibetrags von 75.000 Kronen fällig, wobei stets die Summe aller Löhne und Gehälter zur Berechnungsgrundlage genommen wird..
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einem Monat erwirtschaftet.
(3) Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 33% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die durch Kapitaleinsatz, wie Zinseinnahmen, Veräußerung von Aktien o. Ä., entstehen. Solche Gewinne fallen nicht unter die Einkommens- oder die Gewinnsteuer.
(4) Die Mehrwertsteuer in Höhe von 25% wird auf den Rechnungsbetrag fällig, der bei der Veräußerung sämtlicher Produkte und Dienstleistungen erhoben wird.

3. gr. Weitere Steuern
(1) Die Regierung erhebt durch Verordnung weitere Steuern auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Solche Steuern dürfen eingezogen werden, wenn das Allthing nicht binnen 14 Tagen nach Verkündung der Verordnung widerspricht. Das Allthing kann eine solche Verordnung aufheben.
(2) In außergewöhnlichen Situationen kann die Regierung einmalig eine besondere Steuer zur Finanzierung einer besonderen Maßnahme durch Verordnung erheben, sofern das Allthing in einer ohne Aussprache unverzüglich anzusetzenden Abstimmung zustimmt.
Gibt es hier irgendein Problem?

Snær Snorrason

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Ständige Sitzung des Allthings - 22.06.2011, 01:19
Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=4837#post4837'
Zitat von: 'Finja Wilmerdottir','index.php?page=Thread&postID=4794#post4794'
Die intensiven Beratungen im Kabinett haben gute Früchte getragen, ich bitte darum die Aussprache über den folgenden Gesetzentwurf zu eröffnen.


Zitat
[Titel auf Eldländisch]
Steuergesetz
1. gr. Allgemeines
(1) Die Republik Eldeyja erhebt zur Finanzierung ihrer hoheitlichen Aufgaben Steuern.
(2) Steuern werden ausschließlich aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund einer durch Gesetz vorgesehenen Verordnung erhoben.
(3) Steuern, die unberechtigterweise oder falsch erhoben wurden, müssen an den Geschädigten zurückgezahlt werden.
(4) Steuerhinterziehung ist strafbar.

2. gr. Grundsätzliche Steuern
(1) Die Einkommensteuer in Höhe von 35% wird auf sämtliche Löhne und Gehälter oberhalb eines monatlichen Freibetrags von 75.000 Kronen fällig, wobei stets die Summe aller Löhne und Gehälter zur Berechnungsgrundlage genommen wird..
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einem Monat erwirtschaftet.
(3) Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 33% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die durch Kapitaleinsatz, wie Zinseinnahmen, Veräußerung von Aktien o. Ä., entstehen. Solche Gewinne fallen nicht unter die Einkommens- oder die Gewinnsteuer.
(4) Die Mehrwertsteuer in Höhe von 25% wird auf den Rechnungsbetrag fällig, der bei der Veräußerung sämtlicher Produkte und Dienstleistungen erhoben wird.

3. gr. Weitere Steuern
(1) Die Regierung erhebt durch Verordnung weitere Steuern auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Solche Steuern dürfen eingezogen werden, wenn das Allthing nicht binnen 14 Tagen nach Verkündung der Verordnung widerspricht. Das Allthing kann eine solche Verordnung aufheben.
(2) In außergewöhnlichen Situationen kann die Regierung einmalig eine besondere Steuer zur Finanzierung einer besonderen Maßnahme durch Verordnung erheben, sofern das Allthing in einer ohne Aussprache unverzüglich anzusetzenden Abstimmung zustimmt.
Gibt es hier irgendein Problem?
Ich verstehe es auch nicht. Ich bitte darum diesen Antrag endlich zu behandeln, dieses Gesetz wird von der Regierung (vertreten durch Finja) eingebracht. Jónas?

Jónas Sigurðsson

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Ständige Sitzung des Allthings - 13.07.2011, 19:30
Ich möchte hier mal eine Grundsatzfrage auf den Tisch bringen. Und zwar, wie sehr liegen uns in Eldeyja eigentlich Dinge wie Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat am Herzen? Oder, um es vielleicht für manchen "moderner" zu formulieren: Wie viel davon müssen wir Eldeyja noch zugestehen?

Ich möchte gleich am Anfang klarstellen, dass das Steuergesetz zwar der Anlass, aber nicht Grund dafür ist. Das Gesetz an sich ist mit seinen praktischen Auswirkungen relativ harmlos: Zum einen haben wir sowieso keine WiSim, zum anderen wird das Allthing bei der Entscheidungsfindung nur ein bisschen geschwächt und nicht ganz entmachtet und zum dritten ist das Gesetz wahrscheinlich sowieso verfassungswidrig und darf deswegen nicht angewendet werden.

Was ist also das Problem? Das Problem ist das Misstrauen gegenüber dem Allthing, das zumindest formell noch der Souverän ist, und die Vorstellung, dass es hilfreich ist, einer nur indirekt legitimierten Regierung oder ihren Behörden dafür mehr Recht zuzuschanzen. Das Steuergesetz ist zwar praktisch nicht so wichtig, aber dafür um so symbolträchtiger: Das Recht, über Steuern und den Haushalt zu entscheiden, ist eins der zentralen Rechte, die ein Parlament hat, um die Regierung zu kontrollieren, und ausgerechnet dieses Recht soll es abgeben. Ähnliche Tendenzen hat man beim Polizeigesetz gesehen, wo der Polizei im Zweifelsfall immer erst alle Rechte zugestanden werden sollten und dann später vielleicht geprüft wird. Das Steuergesetz überträgt legislative Aufgaben an die Regierung, das ursprüngliche Polizeigesetz hätte ihr Aufgaben der Judikative übertragen. Ist es nicht offensichtlich, dass dabei die Verhältnisse aus dem Gleichgewicht kommen?

Die Begründung dafür ist in der Regel, dass die Regierung (oder eine ihrer Behörden) zügiger Entscheidungen treffen kann, und man doch unmöglich immer auf das Allthing warten kann. Freilich, in einer Diktatur ist die Entscheidungsfindung immer "effizienter" als in einer Demokratie. Aber ist das wirklich der Weg, den wir mit Eldeyja einschlagen wollen?

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Ständige Sitzung des Allthings - 13.07.2011, 19:51
Wo werden bitte Kompetenzen auf die Regierung übertragen?

Die Regierung darf Verordnungen erlassen. Das Sicherheitsgesetz befasst sich mit den Rechten der Polizeibehörden. Die Regierung erhält also keine Rechte oder hebt gar teile der Gewaltenteilung auf.

Wieso sollte das Steuergesetz gegen die Verfassung verstoßen?

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Jónas Sigurðsson

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Ständige Sitzung des Allthings - 13.07.2011, 23:09
Ich bin mir nicht sicher, auf was du mit deiner ersten Frage rauswillst. Dass das Steuergesetz der Regierung die Kompetenz gibt, neue Steuern einzuführen, ist ja offensichtlich.

Das Allthing wird dadurch geschwächt, dass das Verfahren für die Gesetzgebung umgekehrt wird, also die Änderung erst einmal gilt und dann erst nachträglich wieder aufgehoben wird. Unter anderem bedeutet das auch, dass bei einem Patt die Änderung durchgeführt wird, während ein Patt bei einem Gesetzesantrag heißt, dass er abgelehnt ist. Bei unserer Bevölkerungszahl ist das gar nicht unwahrscheinlich, dass das mal passiert. Aber es bedeutet auch, dass wenn das Allthing nichts beschließt, die Änderung gültig wird. Das Allthing wird vom aktiven Gesetzgeber zum Vetoberechtigten herabgestuft.

Die andere Frage ist, was eine Verordnung eigentlich regeln kann. Dazu gibt es im Codex eine klare Bestimmung: "Der Ministerpräsident erlässt die zur Vollziehung der Gesetze nötigen Verordnungen." Das Einführen von neuen Steuern  ist aber keine Regelung, wie bestehendes Recht umgesetzt wird, sondern es wird neues Recht geschaffen. Es geht also um Gesetzgebung, die hier versucht wird, an die Regierung zu übergeben. Das Stichwort Gewaltenteilung hast du ja schon genannt, das ist der tiefere Grund, warum es falsch ist. Formal könnte es deswegen nicht der  Verfassung entsprechen, weil diese Verordnungen eben weit mehr machen sollen als nur Gesetze zu vollziehen, wie es der Codex vorsieht.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Ständige Sitzung des Allthings - 13.07.2011, 23:38
Nun, denk einmal nach, wenn wir das Gesetz nicht verabschiedet hätten, hätte Snær für die Überprüfung der Einhaltung des Umweltgesetzes eine Steuer per Verordnung erheben können.

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Jónas Sigurðsson

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Ständige Sitzung des Allthings - 13.07.2011, 23:48
Wie gesagt, Verordnungen sind keine Ersatz-Gesetze. Ich bin mir sehr sicher, dass das nicht geht.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Ständige Sitzung des Allthings - 13.07.2011, 23:59
Ich glaube nicht. Die Verfassung ist da sehr eindeutig!

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Jónas Sigurðsson

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Ständige Sitzung des Allthings - 14.07.2011, 00:13
Eben. ;)

Es geht um das Vollziehen von Gesetzen, nicht mehr und nicht weniger. Und dazu gehört es sicher nicht, nach Belieben neue Steuern einzuführen, wenn das Gesetz es nicht explizit vorsieht (wie beim Umweltgesetz - haben wir überhaupt eins?). Das Steuergesetz ist schon eher ein Grenzfall, aber auf jeden Fall auch problematisch.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Ständige Sitzung des Allthings - 14.07.2011, 00:36
Sehe ich nicht so, aber wo willst du klagen? Wo kein Richter, da kein Verfahren.

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Finja Wilmerdottir

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Ständige Sitzung des Allthings - 14.07.2011, 08:41
Jonas hat natürlich insofern Recht als das Verordnungen tatsächlich eine gesetzliche Grundlage haben müssen.
Was er allerdings übersieht ist das das SteuerGESETZ genau diese verfassungsmäßigen Voraussetzungen schafft (!) um Verordnungen im Steuerbereich möglich zu machen.
Ein Gesetz das rechtmäßig vom Parlament beschlossen wurde. Es gibt also keinerlei Veranlassung an der Verfassungsmäßigkeit desselben, oder darauf basierender Verordnungen, zu zweifeln.
Und wenn jemand das Gesetz nicht paßt dann möge er es bitte über den Parlamentarischen Weg auch wieder kippen und hier nicht haltlose Vorwürfe in die Welt setzen das Gesetz sei nicht Verfassungsgemäß.