[align=center]
Staatsbürgerschaftsgesetz[/align]
Artikel 1: AllgemeinesDieses Gesetz regelt den Erwerb und den Verlust der Staatsbürgerschaft.
Artikel 2: Erwerb der Staatsbürgerschaft(1) Die Staatsbürgerschaft kann durch einen korrekten Antrag im Bürgeramt erlangt werden.
(2) Ein korrekter Antrag auf Staatsbürgerschaft muss folgendes enthalten um gültig zu sein:
- Vor- und Vatersname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Herkunft
- Beruf bzw. Berufsausbildung
- Passfoto
- Typ der ID (Haupt- oder Neben-ID)
(3) Ein Antrag auf Staatsbürgerschaft als Haupt-ID darf nur gestellt werden, wenn nicht bereits eine solche unter anderem Namen erfolgt ist.
(4) Ein Antrag auf Staatsbürgerschaft als Neben-ID darf jederzeit gestellt werden.
Artikel 3: Verlust der Staatsbürgerschaft(1) Die Staatsbürgerschaft kann jederzeit auf Verlangen des entsprechenden Staatsbürgers wieder entzogen werden.
(2) Sie kann zudem ohne Einwilligung oder Verlangen des Staatsbürgers entzogen werden wenn folgendes Eintritt:
-vorsätzliche Angabe falscher Informationen beim Stellen des Antrages auf Staatsbürgerschaft
-Tod des Staatsbürgers
-unentschuldigtes Fernbleiben aus dem Forum für mindestens 30 Tage.
(3) Wird einer Haupt-ID die Staatsbürgerschaft entzogen, so werden auch alle Neben-IDs aus dem Register entfernt.
Artikel 4: Das Bürgeramt(1) Das Bürgeramt wird vom Forenadministrator geleitet.
(2) Die Bürgerbehörde hat folgende Aufgaben:
- Entgegennahmen, Prüfung und Bestätigung von Staatsbürgerschaftsanträgen und Verzicht auf diese.
- Pflege des Staatsbürgerschaftsregisters.
Artikel 5: SchlussbestimmungenDieses Gesetz gehört dem Codex Eldeyja an und tritt damit sofort in Kraft.